LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/920 (15/849) 23.05.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Schulbusbegleitung Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Zuge der Grundschulstrukturreform sicherte die damalige Landesregierung zu, dass die durch Grundschulschließungen entstandenen längeren Schulwege sicher seien, unter anderem weil Schulkinder durch Schulbusbegleiter betreut werden . Diese Möglichkeit war in der Stadt Blieskastel für einige Jahre gewährleistet. Der Saarpfalzkreis führt bis dato mit seiner Beschäftigungsgesellschaft die Schulbusbegleitung in Blieskastel durch. Ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 laufen die hierzu vom Bund zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktprojekte jedoch aus. Wenn sich keine Folgelösung findet, könnte der Kreis die Schulbusbegleitung einstellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das hier angesprochene Versprechen der Landesregierung aus dem Jahre 2004 war eine Zusage zur Zeit der Grundschulstrukturreform. Sie galt ausschließlich für die Busfahrten von Grundschülern und war mit dem Zusatz versehen „soweit irgend möglich“. Die Landesregierung hat über die Initiative „wir im Verein mit dir“ die Verantwortung für die Ausbildung der Busbegleiter übernommen. Diese Zusage gilt unverändert. Für die Organisation der Busbegleiter vor Ort sind die Schulträger verantwortlich. Mit dem absehbaren Auslaufen der „Bürgerarbeit“ zum Ende dieses Jahres, entfallen ESF-Mittel des Bundes und originäre Bundesmittel, die in der Vergangenheit eine Finanzierbarkeit dieses Projektes für die Schulträger erst möglich gemacht haben. Hier wird deutlich, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Rahmenbedingungen schaffen muss, um eine sinnvolle Weiterführung solcher Arbeitsmarktmaßnahmen wie z.B. „Schulbusbegleiter “ nach Ende des Kalenderjahres 2014 weiterhin in diesem Umfang zu ermöglichen . Ausgegeben: 23.05.2014 (02.04.2014) Drucksache 15/920 (15/849) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Schulen im Saarland Busbegleitung eingesetzt wurde und wie viele Schulbusbegleiter bisher dafür ausgebildet wurden? Zu Frage 1: a) Nach aktuellen Informationen der Landesregierung sind im Regionalverband 125, im Landkreis Neunkirchen 12, in Merzig 5 und im Saarpfalz Kreis 5 Schulbusbegleiter eingesetzt. In den anderen beiden Landkreisen gibt es keine Schulbusbegleiter mehr (siehe auch Antwort zu Frage 6). Wie sich die 152 Personen auf die Schulen verteilen, ist der Landesregierung nicht bekannt, da die Grundschulen ihre Bedarfe ihrer Gemeinde oder Stadt melden und diese wiederum die Bedarfe lediglich an die entsprechenden Landkreise weitergeben. b) Über „wir im Verein mit dir“ wurden rund 500 Busbegleiterinnen und -begleiter ausgebildet bzw. zertifiziert. Wie genau sah die Ausbildung zum Schulbusbegleiter aus und welche finanziellen Mittel wurden für die Ausbildungen investiert? Zu Frage 2: a) Die in der beigefügten Anlage von einem bei der Ausbildung von Schulbusbeglei- tern eingesetzten Referenten gibt einen Einblick in die 10-stündige Ausbildung, die von Freitags 16.00 Uhr bis Samstags 16.00 Uhr an folgenden 3 Busbetreiberstandorten stattfand bzw. -findet: Saarbahn GmbH (Saarbrücken), KVS GmbH (Saarlouis), Neunkircher Verkehrs GmbH (Neunkirchen). b) Für die Ausbildung haben in den zurückliegenden Jahren die Jobcenter an „wir im Verein mit dir“ für jede ausgebildete Schulbusbegleiterin oder jeden ausgebildeten Schulbusbegleiter bzw. deren Zertifizierung 80 € gezahlt. Waren Ehrenamtler bereit diese Aufgabe zu übernehmen, führte der Verein „wir im Verein mit dir“ diese Ausbildung kostenlos durch, dies tut er auch heute noch. Ist die Landesregierung derzeit in Gesprächen mit Vertretern der Städte und Gemeinden, u. a. auch Blieskastel? Wenn ja, auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen? zu Frage 3: Die Landesregierung ist derzeit nicht in Gesprächen mit Städten und Gemeinden, da feststeht, dass die Maßnahme „Bürgerarbeit“, über die die Schulbusbegleitung teilweise finanziert wurde, Ende 2014 ausläuft und damit zunächst alle Schulbusbegleitermaßnahmen im Rahmen von „Bürgerarbeit“ enden. Allerdings werden die Maßnahmen teilweise im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) weitergeführt. Für Blieskastel ist keine Weiterführung geplant. Drucksache 15/920 (15/849) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie wird die saarländische Landesregierung dem Versprechen nach der notwendigen Sicherheit bei der Schülerbeförderung nachkommen? Zu Frage 4: Die Landesregierung bietet weiterhin für alle Landkreise, die Bedarf anmelden, kostenlos die entsprechende Ausbildung von Ehrenamtlern an. Wie wird die saarländische Landesregierung künftig die Schulbusbegleitung in den saarländischen Städten und Gemeinden sicherstellen? Wie erfolgt die Sicherstellung in der Stadt Blieskastel und welche Kosten entstehen der Landesregierung, wenn sie die bestehenden sechs Schulbusgleiter in Blieskastel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernehmen würde? Zu Frage 5: a) Eine Sicherstellung von Schulbusbegleitern ist nur dann zu gewährleisten, wenn die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Arbeitsmarktmaßnahmen aufrechterhält - vergleichbar den Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Vergangenheit wie „Bürgerarbeit“ oder „AGH“ durch die Jobcenter . Ohne solche Modelle sind Schulbusbegleiter flächendeckend nicht finanzierbar . b) Die Übernahme von sechs Schulbusbegleitern in Blieskastel in ein sozial- versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis würde bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden etwa 9.000 Euro im Monat betragen. Welche Kommunen sind der Landesregierung bekannt , deren Schulbusbegleitung zum kommenden Schuljahr eingestellt wird? Zu Frage 6: Nach derzeitigem Stand (Mai 2014) sind insgesamt 152 Busbegleiter im Saarland eingesetzt , wobei sich die Situation in den Landkreisen sehr unterschiedlich darstellt: Im Regionalverband Saarbrücken sind derzeit 125 Bürgerarbeiter bis zum 31.12.2014 als Busbegleiter tätig. Die Weiterförderung soll teilweise im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II erfolgen. Die genaue Platzzahl ist noch unklar. Im Landkreis Merzig-Wadern sind 5 Bürgerarbeiter bis zum 31.12.2014 tätig. Eine Weiterförderung ist nicht geplant. Im Landkreis Neunkirchen sind 12 Bürgerarbeiter bis zum 30.04.2014 tätig gewesen. Eine Weiterförderung erfolgt ab dem 01.05.2014 im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit 12 Plätzen. Im Saarpfalz-Kreis sind 5 Bürgerarbeiter und 5 Arbeitsgelegenheiten bis zum 31.07.2014 tätig. Eine Weiterförderung ist nicht geplant. In den Landkreisen St. Wendel und Saarlouis gibt es keine Busbegleiter. Wie viele der Busbegleiter davon ausschließlich im Grundschulbereich eingesetzt sind, ist nicht bekannt. Drucksache 15/920 (15/849) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Ist seitens der Landesregierung ein saarlandweites Schulbusbegleiter-Projekt geplant? Wenn ja, wann und in welchen Kommunen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Die Landesregierung kann – wie in der Antwort zu Frage 6 bereits erläutert – nur dann ein Schulbusbegleiterprojekt planen, wenn die Bundesregierung die entsprechenden Rahmenbedingungen für Arbeitsmarktmaßnahmen aufrechterhält. Welche Konzepte verfolgt die saarländische Landesregierung generell, um dem gegebenen Versprechen nach der notwendigen Sicherheit bei der Schülerbeförderung nachzukommen? Inwieweit unterstützt die Landesregierung bisher bestehende Schulbusbegleiter-Projekte? Zu Frage 8: a) Die Landesregierung hatte in diesem Zusammenhang bereits damals klarge- stellt, dass solche Konzepte „soweit irgend möglich“ verfolgt werden. Dieser Hinweis war der Tatsache geschuldet, dass das Saarland ein Haushaltsnotlagenland ist. Sofern die bereits erwähnten notwendigen Rahmenbedingungen für Arbeitsmarktmaßnahmen vorliegen, wird die Landesregierung sich damit entsprechend auseinandersetzen. b) Die Landesregierung unterstützt das Schulbusbegleiterprojekt weiterhin, in dem sie über „wir im Verein mit dir“ nach wie vor eine 10-stündige kompetente Ausbildung und Zertifizierung von ehrenamtlichen Schulbusbegleitern kostenlos ermöglicht . Eine weitere Hilfe leisten vier Aufklärungsbroschüren zum Thema „Sicherheit auf dem Schulweg“, die unter Beteiligung der Busbetreiber, der Polizei, der Eltern, der Lehrer und des Landesbeauftragten für Pädagogische Prävention erarbeitet wurden. Diese lässt die Landesregierung jedes Jahr an den Schulen verteilen. Des Weiteren werden Arbeitsmarktmaßnahmen über das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland“ flankiert. Davon profitiert auch die „Schulbusbegleitung “, die im Rahmen von „AGH“ bzw. „Bürgerarbeit“ angeboten wird. Drucksache 15/920 (15/849) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Anlage Kurzbeschreibung: Ausbildung „Erwachsene SchulbusbegleiterInnen“ Ziel der Ausbildung durch die Referentinnen und Referenten von „wir im Verein mit dir“ ist es, den Einsatz von Schulbusbegleiterinnen bzw. Schulbusbegleitern als Vermittler und Schlichter in den saarländischen Schulbussen möglich zu machen. Mit ihrer Präsenz im und am Bus und der Anleitung in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren , sollen SchulbusbegleiterInnen für ein gutes und gewaltfreies Klima sorgen. Das Busfahren soll für die Kinder sicherer und Regelverstöße (Vandalismus) sollen reduziert werden. SchulbusbegleiterInnen sind weder „Hilfs-Polizisten“ noch Kontrolleure. Sie sollen mit den Busfahrerinnen bzw. Busfahrern kooperieren und haben jederzeit deren Anweisungen zu folgen. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, sollen die TeilnehmerInnen in besagter Ausbildung Handlungskompetenzen entwickeln, so dass sie in Konfliktsituationen am und im Schulbus situationsgerecht und deeskalierend eingreifen können. SchulbusbegleiterInnen sollen:  Konflikte erkennen (hinschauen),  Konflikte benennen,  situationsgerecht handeln (deeskalierend eingreifen, ansprechen, Fahrer informieren , usw. …). Da die SchulbusbegleiterInnen in ihrer täglichen Arbeit mit den unterschiedlichsten Formen von Gewalt konfrontiert werden, ist es wichtig, dass sie sich in der Ausbildung intensiv mit dem Thema „Gewalt“ (Gewalterfahrung, -ausübung) auseinandersetzen. Die Ausbildung durch die Referentinnen und Referenten von „wir im Verein mit dir“ beinhaltet: Schulungsmaterial, eine schriftliche Vereinbarung zwischen den ausgebildeten Schulbusbegleiterinnen bzw. Schulbusbegleitern und den Referentinnen bzw. Referenten, ein Zertifikat für ein erfolgreich absolviertes Seminar. Die Ausbildung zur Schulbusbegleiterin bzw. zum Schulbusbegleiter umfasst 10 Zeitstunden verteilt auf zwei Tage. Freitag: 14 Uhr bis 18 Uhr Samstag: 9 Uhr bis 15 Uhr Das Ausbildungskonzept umfasst folgende Bausteine: - Die wichtigsten Regeln zum sicheren Busfahren - Übungen in der Praxis - Übungen zur Körpersprache / zur Kommunikation mit den Fahrgästen - Deeskalationstechniken - Theorie Im ersten Teil werden theoretische Inhalte vermittelt: die Definition von Gewalt, was brauchen gute SchulbusbegleiterInnen, welche Aufgaben haben sie zu bewältigen. Diese Inhalte werden dann an Hand von Übungen in der Gruppe vermittelt. Der zweite Teil beginnt mit einer ausführlichen Buseinweisung. Hierbei geht es um den Aspekt der Sicherheit (ca. 2 Stunden). Danach werden im Bus mögliche Situationen nachgestellt (Rollenspiele mit den Teilnehmern ): Drucksache 15/920 (15/849) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - - Drängeln beim Einsteigen - Füße oder Ranzen auf dem Sitz - Turnen an den Festhaltestangen - Fahrgäste am Aussteigen hindern - Trinken und Essen im Bus - Vandalismus im Bus (Sachbeschädigung) - Bedrohung von Fahrgästen - Übungen zum Thema „sicheres Auftreten als SchulbusbegleiterIn“ (Körpersprache ) Auf all diese Situationen muss die Schulbusbegleiterin bzw. der Schulbusbegleiter richtig und korrekt reagieren und diese Reaktionen werden entsprechend im Rollenspiel eingeübt. Als Helfer haben SchulbusbegleiterInnen darauf zu achten, dass - die SchülerInnen möglichst ohne zu drängeln ein- und aussteigen, - die Kinder im Bus nach hinten durchgehen und nicht den Durchgang für ihre MitschülerInnen versperren, - die vorhandenen Sitzplätze nutzen, - sich die Kinder ohne Sitzplätze an den Haltegriffen festhalten, - die SchülerInnen, die einen Sitzplatz gefunden haben, ihre Taschen auf ihren Schoß legen, - die kleinen Fahrgäste, die stehen müssen, ihren Ranzen zwischen die Beine stellen, - kein Lärm entsteht, der den Busfahrer/die Busfahrerin bei seiner/ihrer verantwortungsvollen Arbeit ablenkt oder stört, - streitende Kinder nicht aufeinander losgehen, - Sitze, Scheiben und andere Inneneinrichtungen der Busse nicht durch Vandalismus beschädigt oder gar zerstört werden, - Nothämmer und Feuerlöscher funktionstüchtig bleiben und nicht gestohlen werden, - Kinder, die nach Anhalten des Schulbusses aussteigen wollen, das ungehindert tun können. In der Ausbildung von „wir im Verein mit dir“ wird also von den Referentinnen bzw. Referenten in erster Linie mit den Schulbusbegleiterinnen bzw. Schulbusbegleitern konsequentes Eingreifen, verantwortungsbewusstes Handeln und ein verständnisvoller und lieber Umgang mit den Kindern eingeübt.