LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/983 (15/944) 10.07.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Entwicklung ländlicher Räume Vorbemerkung des Fragestellers: „Die ländlichen Räume sind in der Regel stärker von Alterung und Bevölkerungsrückgang betroffen als Ballungszentren. Fachkräftemangel, Infrastruktur -Probleme oder Anforderungen an die medizinische Versorgung wirken sich hier anders aus und erfordern eine bedarfsgerechte Neuausrichtung von Daseinsvorsorge und Infrastrukturausstattung, um die Vitalität der ländlichen Räume auch in Zukunft zu erhalten. Wie in einer Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 04.06 zu lesen war, erhält das Saarland weniger EU-Fördermittel für ländliche Räume und plant darüber hinaus selbst weniger Gelder im Rahmen der Sparmaßnahmen bereitzustellen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Neben dem Europäischen Garantiefonds Landwirtschaft (EGFL) bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Im Rahmen der ELER-Programme, die jeweils 7-jährige Förderperioden umfassen, setzen die Länder inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf eine Anreizförderung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und allgemeine ländliche Entwicklung . Um in der EU-Förderperiode 2014-2020 an der Förderung aus dem ELER partizipieren zu können, erstellt das Saarland ein ländliches Entwicklungsprogramm, das der EUKommission zur Genehmigung vorzulegen ist. In ihrem Beschluss über die Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland hat die Agrarministerkonferenz am 04.11.2013 über die Verteilung der ELER-Mittel auf die Bundesländer entschieden. Ausgegeben: 10.07.2014 (16.06.2014) Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Für die Förderperiode 2014-2020 werden dem Saarland originäre ELER-Mittel in Höhe von 28.628.276 € zufließen. Hinzu kommen ab dem Jahr 2016 Umschichtungsmittel aus dem EGFL in Höhe von 4.980.901 €, so dass sich insgesamt EU-Mittel in Höhe von 33.609.177 € ergeben. Gegenüber der Förderperiode 2007-2013 bedeutet dieses ELER-Mittelvolumen einen Aufwuchs von rund 8 %: Herkunft der Mittel ELER-Periode 2007-2013 ELER-Periode 2014-2020 Originäre ELER-Mittel 27.900.305 € 28.628.276 € Mittel aus Health Check und Europäischem Konjunkturprogramm 3.290.341 € - - - Umschichtungsmittel aus dem EGFL - - - 4.980.901 € Gesamtbetrag EU-Mittel 31.190.646 € 33.609.177 € Insofern muss die in der Anfrage zitierte Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 04.06. relativiert werden. Im Gegensatz zu den Strukturfonds, die erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen, kann im ELER im Saarland somit weitgehend kontinuierlich weitergearbeitet werden. Aus welchen Förderprogrammen des Bundes und der Europäischen Union erhält das Saarland seit 2009 Gelder? Zu Frage 1: Im Rahmen der Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung nehmen den größten Umfang diejenigen Mittel ein, die dem Saarland aus den EU-Fonds EGFL und ELER zufließen. Über den EGFL werden u. a. Direktzahlungen (Betriebsprämien) gewährt, die je Hektar landwirtschaftlicher Fläche rund 300 €/Jahr betragen. Um diese Zahlungen zu erhalten , verpflichtet sich der Landwirt zur Einhaltung einer Reihe von Verpflichtungen (cross compliance) aus den Bereichen Bodenschutz, Gewässerschutz, Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. a. Im Rahmen des ELER, der die ländliche Entwicklung in allen Sektoren in den Fokus stellt und somit einen breiteren Ansatz verfolgt als der EGFL, kann das Land dagegen individuelle inhaltliche Schwerpunkte setzen. Anhand einer umfassenden Analyse werden Förderbedarfe ermittelt und eine Strategie entwickelt, mit der Stärken ausgebaut, Schwächen abgemildert, Chancen genutzt und Risiken minimiert werden sollen. Der ELER arbeitet mit Fördermaßnahmen, die gezielte Anreize setzen oder tatsächliche Bewirtschaftungserschwernisse ausgleichen. Die EU-Mittel aus dem ELER bedürfen einer nationalen Kofinanzierung. Das Saarland nutzt hierzu so weit wie möglich Finanzmittel aus der Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe bereitgestellten Finanzmittel (GAK-Mittel) bestehen zu 60 % aus Bundesmitteln und zu 40 % aus Landesmitteln. Die Inanspruchnahme dieser Mittel erfordert eine inhaltliche Anpassung der ELERFörderung an nationale Fördergrundsätze. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Neben der Kofinanzierung der ELER-Mittel werden die Mittel, die der Bund dem Saarland im Rahmen der GAK jährlich zur Verfügung stellt, auch zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem GAK-Rahmenplan genutzt. Mit diesen rein nationalen Mitteln werden Maßnahmen gefördert, bei denen der administrative Aufwand einer EUBeteiligung mit ihren Verwaltungs- und Kontrollerfordernissen unverhältnismäßig wäre (z. B. forstliche Maßnahmen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Flurbereinigung etc.) Die Mittel aus den vorgenannten Förderquellen umfassen jährlich ungefähr folgende Volumina (mit gewissen Schwankungsbreiten):  EGFL 21,5 Mio. €  ELER 4,5 Mio. €  GAK: 6,5 Mio. € Im welchem Umfang beteiligt sich das Saarland in Form von Co-Finanzierungen an Förderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums seit 2009? (Bitte aufschlüsseln nach Co-Finanzierung des Landes und Co-Finanzierung der Kommunen) Zu Frage 2: Die Zahlungen aus dem EGFL, auch als Direktzahlungen bezeichnet, bestehen ausschließlich aus EU-Mitteln, die keiner nationalen Kofinanzierung bedürfen. Die EU-Beteiligung an der Finanzierung von ELER-Maßnahmen beträgt in der Förderperiode 2007-2013 im Regelfall 50 % an den zuschussfähigen Ausgaben ohne Mehrwertsteuer . Die im Rahmen der Kofinanzierung erforderlichen nationalen Komplementärmittel werden überwiegend über die GAK erbracht (Verhältnis „60:40“ Bundes- und Landesmittel, s.o.). Einige ELER-Maßnahmen finden in der GAK keine inhaltliche Entsprechung , so dass diese rein aus Landesmitteln kofinanziert werden. Kommunale Mittel können im Sinne der ELER-VO als öffentliche Mittel angesehen und insofern bei kommunalen Fördervorhaben ebenfalls zur Kofinanzierung von EU-Mitteln genutzt werden. Den Umfang der nationalen Kofinanzierung in den Jahren 2009 bis 2013, über alle ELER-Maßnahmen hinweg, gibt die nachstehende Übersicht im Groben wieder. Bei den Beträgen handelt es sich nicht um die Buchungen im Landeshaushalt, sondern um Ausgaben, die von der Zahlstelle EGFL/ELER des Saarlandes per Ausgabenerklärungen bei der EU-Kommission zur Refinanzierung aus dem ELER angemeldet wurden . Aus verfahrenstechnischen Gründen ergibt sich ein zeitlicher Versatz zwischen der Buchung beim Land und der Erstattung aus dem ELER. Die Anteile der Kommunen sind im Folgenden nicht aus den Haushalts-Vollzugsdaten entnommen, sondern anhand der ausgezahlten Fördermittel hergeleitet. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 ELERAusgaben (EU-Mittel) 3.078.954 € 3.304.671 € 4.884.821 € 4.754.709 € 4.687.885 € ELERKofinanzie - rung (Land) 583.400 € 1.079.100 € 1.513.700 € 1.261.200 € 1.324.600 € ELERKofinanzie - rung (Kommunen) 1.619.600 € 607.000 € 1.080.500 € 1.560.700 € 1.019.800 € Zu den Landesmitteln und kommunalen Mitteln kommen bei einer Reihe von ELERMaßnahmen die Bundesmittel im Rahmen der GAK hinzu. Welche Förderprogramme für die ländlichen Räume und deren Entwicklung nimmt das Saarland gegebenenfalls aus welchen Gründen nicht in Anspruch? Zu Frage 3: Im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik bildet der ELER das zentrale Förderprogramm für die Entwicklung der ländlichen Räume. Das Saarland nahm bisher an allen ELER-Förderperioden mit den dafür erforderlichen Entwicklungsprogrammen teil. Mithilfe solcher Entwicklungsprogramme wird auf der Grundlage einer umfangreichen Situationsanalyse und Bedarfsermittlung u. a. festgelegt, welche Maßnahmen das Land aus dem Gesamtspektrum aller ELER-Maßnahmen auswählt, um individuelle Stärken auszubauen oder Schwächen abzumildern. So wurden im Rahmen des ELER-Programms 2007-2013 im Saarland nicht alle Maßnahmen programmiert, die die ELER-VO hergegeben hätte. Bei der Festlegung des angebotenen Maßnahmenspektrums wurde ein Kompromiss gesucht zwischen den identifizierten Förderbedarfen, der verfügbaren Finanzausstattung, den Empfehlungen der externen Programmevaluierung und den eigenen Erfahrungen in vorangegangenen Förderperioden. Für das in Erstellung befindliche ELER-Programm 2014-2020 wurde in ähnlicher Weise verfahren. Angesichts erheblich gestiegener Anforderungen an die Programmierung und die Programmumsetzung wurde noch stärker auf inhaltliche und thematische Konzentration geachtet. Welche konkreten Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums werden im Saarland in welcher Höhe durch Gelder des Bundes oder der Europäischen Union seit 2009 finanziert? Zu Frage 4: Nachstehende Übersicht zeigt die im Rahmen des Plans zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland 2007-2013 angebotenen Maßnahmen und die zugehörige Finanzausstattung. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Die Spalte „geplante öffentliche Ausgaben“ enthält die EU-Mittel und die nationalen Kofinanzierungsanteile, während die Spalte „ELER-Mittel“ ausschließlich die veranschlagten EU-Mittel abbildet. Eine Darlegung aller konkret geförderten Einzelvorhaben innerhalb der einzelnen Maßnahmen würde den Rahmen dieser Stellungnahme übersteigen. Code Bezeichnung Geplante öffentliche Ausgaben 2007-2013 ELER-Mittel (Finanzplan) 2007-2013 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Agrarinvestitionsförderung ) 11.024.752 € 5.328.339 € 123 Erhöhung der Wertschöpfung landw. Erzeugnisse 394.000 € 197.000 € 125 Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur (Forst) 527.822 € 213.911 € 214 Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen 22.260.435 € 11.736.509 € 214-1 Förderung ökologischer Anbauverfahren 4.200.077 214-2 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit höchstens 1,4 RGV/ha 4.532.333 214-3 Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Dauergrünland 1.043.333 214-4 Anwendung von Mulchoder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau 214-5 Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren 214-6 Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen 214-7 Förderung mehrjähriger Stilllegung 214-8 und 214-9 Vertragsnaturschutz 1.441.005 215 Sommerweidehaltung von Rindern 1.874.106 € 1.405.579 € 227 Beihilfen für nichtproduktive Investitionen (Forst) 1.332.798 € 666.399 € 311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 2.688.060 € 1.344.030 € Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - 313 Förderung des Fremdenverkehrs 873.020 € 436.510 € 321 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung 438.940 € 219.470 € 322 Dorferneuerung und -entwicklung 8.652.004 € 4.326.002 € 323a Erstellen von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen 1.107.320 € 500.000 € 323b Erhaltung/Verbesserung des ländlichen Erbes 53.660 € 41 LEADER 8.250.474 € 4.381.237 € 411 Wettbewerbsfähigkeit 575.044 € 337.522 € 412 Umwelt und Landschaft 0 0 € 413 Lebensqualität und Diversifizierung 5.612.810 € 3.012.405 € 421 gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit 412.524 € 206.262 € 431 Verwaltung der LAG, Regionalmanagement 1.650.096 € 825.048 € 511 Technische Hilfe 764.000 € 382.000 € gesamt: 60.187.731 31.190.646 Welche konkreten Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen künftig im Saarland in welcher Höhe durch Gelder des Bundes oder der Europäischen Union finanziert werden? Zu Frage 5: In der Förderperiode 2014-2020 werden die nachstehend aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des ELER-Programms förderfähig sein. Wo immer möglich, werden die EUMittel durch GAK-Mittel kofinanziert, um durch die Nutzung von Bundesmitteln den Landeshaushalt zu entlasten. Die Beteiligung der EU im Rahmen der Kofinanzierung beträgt im Regelfall 50 %, bei einzelnen Maßnahmen wie z. B. LEADER bis zu 80 %. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Maßnahme ELER-Mittel 2014-2020 Agrarinvestitionsförderung 4.000.000 € Ökologischer Landbau 4.500.000 € Agrarumweltmaßnahmen 4.983.145 € Naturschutzmaßnahmen 1.000.000 € Diversifizierung 500.000 € Forstliche Maßnahmen 600.000 € Dorferneuerung 4.900.000 € LEADER 6.000.000 € Breitband-Ausbau 1.000.000 € Technische Hilfe 1.145.131 € Summe 28.628.276 € Ausgleichszulage (EGFL-Umschichtungsmittel, keine nationale Kofinanzierung) 4.980.901 € SEPL 2014-2020 insgesamt (EUMittel ) 33.609.177 € Die Fördersätze, also der Anteil öffentlicher Unterstützung für den Zuwendungsempfänger , liegt bei investiven Maßnahmen zwischen 20 und 35 %, bei Infrastrukturmaßnahmen von Gebietskörperschaften in der Regel bei 50 bis 65 %. Für den ökologischen Anbau und für Agrarumweltmaßnahmen werden Flächenprämien je Hektar gezahlt . Eine Sonderstellung wird im saarländischen ELER-Programm 2014-2020 die sogenannte Ausgleichszulage (Zahlungen für aus naturbedingten oder sonstigen Gründen benachteiligte Gebiete), die vollständig aus den bereits genannten EGFLUmschichtungsmitteln finanziert wird. Diese EU-Mittel werden dem Land im Jahr 2015 zufließen und können ab dem Jahr 2016 in den ELER-Programmen verwendet werden , ohne dass eine nationale Kofinanzierung erforderlich wird. Die Ausgleichszulage wird gewährt, um den Landwirten naturbedingte Bewirtschaftungsnachteile auszugleichen , die anhand von speziellen biophysikalischen Kriterien nachzuweisen sind. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Welche konkreten Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen im Saarland künftig in welcher Höhe durch Gelder des Landes finanziert werden? Zu Frage 6: In den Fällen der vorgenannten ELER-Maßnahmen, die mit GAK-Mitteln kofinanziert werden, leistet das Saarland 20 % an den gesamten öffentlichen Ausgaben. In den 7 Programmjahren 2014-2020 werden das rund 8,2 Mio. € GAK-Landesmittel sein. Die Naturschutzmaßnahmen, der LEADER-Ansatz sowie die Technische Hilfe haben keine inhaltliche Entsprechung im GAK-Rahmenplan, so dass bei diesen Maßnahmen die ELER-Mittel mit reinen Landesmitteln kofinanziert werden. Für die genannten Maßnahmen sind für den Förderzeitraum 2014-2020 Landesmittel bis zur Höhe von 4,1 Mio. € vorgesehen. Außerhalb des ELER-Programms können einzelne Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus reinen GAK-Mitteln finanziert werden:  Zinszuschüsse im Rahmen von Altverpflichtungen aus der Agrarinvestitionsförde- rung  Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte  Flurbereinigung  Private Dorferneuerung  Wasserwirtschaftliche Maßnahmen  Maßnahmen zur Förderung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere  Förderung vom Aussterben bedrohter Tierrassen (Glanrind)  Forstliche Maßnahmen Für diese Maßnahmen sind derzeit im Rahmen der GAK jährlich 1,3 bis 1,8 Mio. € auf. Je nach dem Mittelbedarf für die ELER-Kofinanzierung unterliegt das Volumen entsprechenden Schwankungen. Gänzlich aus Landesmitteln ohne Beteiligung des Bundes oder der EU fördert die Agentur Ländlicher Raum kleinere Maßnahmen über das Programm „MELanIE“ (bis 2014 jährlich rund 300.000 €); die Agentur selbst verfügt in 2014 über ein Budget von 100.000 €. Daneben werden kleinere private und kommunale Dorferneuerungsmaßnahmen über ein spezielles Landesprogramm „Dorfentwicklung und Dorferneuerung“ gefördert (bis 2014 jährlich rund 300.000 €). Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Regionalentwicklung als Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume bei? Zu Frage 7: Wie derzeit im Vorfeld der Förderperiode 2014-2020 gut zu beobachten ist, haben die einzelnen Sektoren der ländlichen Entwicklung unterschiedliche Vorstellungen und teilweise widerstreitende Interessen. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Eine ausgewogene Regionalentwicklung im Sinne der Schaffung, Gestaltung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen bleibt jedoch weiterhin ein bedeutendes landespolitisches Instrument. Unter dem Einfluss von Globalisierung, europäischer Integration, demographischem Wandel, des regionalen und kommunalen Wettbewerbs um Bevölkerung und Unternehmen, der internationalen Standortmobilität von Unternehmen sowie sinkender finanzieller Handlungsspielräume der öffentlichen Haushalte ergeben sich für die Regionalentwicklung neue Herausforderungen. So gewinnen in Ergänzung zu den klassischen "harten" Planungsinstrumenten wie Landes- und Regionalplänen sowie formalen Verfahren kooperative bzw. informelle "weiche" Instrumente wie lokale Initiativen oder das Regionalmanagement an Bedeutung. Das Saarland hat bereits in der ELER-Periode 2007-2013 dem LEADER-Ansatz einen hohen Stellenwert beigemessen. In den derzeit 3 LEADER-Regionen werden lokale Interessen gebündelt, die Zusammenarbeit lokaler Akteure gestärkt und die Beteiligung an der Auswahl von maßgeschneiderten Fördermaßnahmen ermöglicht. Für die neue ELER-Periode 2014-2020 werden für LEADER statt der bisherigen 8,3 Mio. € nun 8,0 Mio. € zur Verfügung stehen. Damit sollen 4 statt der bisherigen 3 Regionen unterstützt werden. Dies erscheint insoweit realistisch, als die bereits vorhandenen Regionen auf der geleisteten Arbeit aufbauen können und mit einem etwas reduzierten finanziellen Volumen auskommen sollten. Hier geht es in erster Linie um Stabilisierung des Erreichten, während die wahrscheinlich neu hinzukommende Region noch Aufbauarbeit leisten muss. Welche Strategie hat die saarländische Landesregierung , um die künftigen Herausforderungen der ländlichen Räume vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu bewältigen? Zu Frage 8: Im Rahmen der ELER-Programme (jeweils bestätigt durch unabhängige externe Evaluatoren ) gingen bisher alle Anstrengungen in die Richtung, die ländlichen Räume im Saarland in ihrer Lebensfähigkeit und in ihrer Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Lebensumgebung zu erhalten. Im Saarland wird seit einer Reihe von Jahren bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums von einzelnen sektoralen Entwicklungsstrategien übergegangen zu integrierten Entwicklungskonzepten (ILEK, LEADER). Derzeit sind alle ländlichen Gebiete mit entsprechenden Entwicklungskonzepten versehen. Dieser Wechsel war notwendig , um die sektoralen Ansätze zu bündeln und in den Zeiten des sparsamen Umgangs mit knappen Finanzmitteln im Land und bei den Kommunen Synergien zu erzielen . Nicht mehr das Dorf als abgegrenzte Siedlungseinheit oder der landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Raum sind Gegenstand der Untersuchungen, Planungen und Förderung, sondern die Region. Die strategische Ausrichtung der ELER-Programme steht dabei im Einklang mit den operationellen Programmen der Strukturfonds. Unter nachhaltiger Regionalentwicklung versteht die Landesregierung einen Prozess, an dem möglichst viele Akteure aus der Region beteiligt sind: die Produzenten und Verarbeitungsbetriebe von Nahrungsmitteln, der Handel; die Handwerker und kleinen Betriebe; die öffentliche Verwaltung und die Politik; die Verkehrsbetriebe; die Bürgerinnen und Bürger (jeden Alters) als Konsumenten und als Beteiligte an der Gestaltung der Region; die Bildungseinrichtungen: Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Erwachsene, die Universität des Saarlandes; Verbände und Vereine. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger sollen wesentlich stärker als bisher in die Entwicklung ihrer Region einbezogen werden, um ihnen die Verantwortung für ihren Lebensraum und ihre Region bewusst zu machen und damit das Identitätsgefühl für die Region zu wecken und zu stärken. Zwar halten sich Migrationsbewegungen in Richtung der Ballungsräume in Grenzen, jedoch ist die Zunahme von Ein-PersonenHaushalten und von Gebäude-Leerständen in vielen saarländischen Orten weiterhin unübersehbar. Zuzüge junger Familien konzentrieren sich auf Orte mit guter Verkehrsanbindung und Basis-Infrastruktur. Neben den klassischen Fördermaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes , der Dorferneuerung und –entwicklung und neben dem LEADER-Ansatz wird in der kommenden Förderperiode auch eine Förderung breitbandiger NetzInfrastrukturen aus dem ELER gefördert werden können, um bestehende Lücken in der Grundversorgung zu schließen. Der Ausbau schneller Internet-Verbindungen ist heute als entscheidender Standortfaktor in ländlichen Gebieten anzusehen. Sowohl im Bereich des ländlichen Tourismus als auch bei den produzierenden und Dienstleistungsunternehmen ist eine Verfügbarkeit von Breitbandnetzen mit zeitgemäßen Übertragungsgeschwindigkeiten unentbehrlich geworden. Im Programm 2014-2020 wird aus verwaltungsökonomischen Gründen eine inhaltliche Konzentration angestrebt. Im Rahmen dieser inhaltlichen Bündelung erhöht sich die Finanzausstattung (Dorferneuerung) bzw. konnte diese annähernd gehalten werden (LEADER). Weitere Erhöhungen der gemeinschaftlichen und nationalen Fördermittel für diese Maßnahmen sind vorsichtig zu beurteilen, da bereits im laufenden Programm viele Gemeinden Schwierigkeiten haben, die geforderten Kofinanzierungsmittel bereitzustellen . Angesichts des zwischenzeitlich erreichten Umfangs der Kassenkredite und der Auswirkungen der Schuldenbremse ist eine weitere Verschärfung dieser Situation zu erwarten. Welche konkreten Förderschwerpunkte ergeben sich aus der Strategie der Landesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume? Zu Frage 9: Die Fördermaßnahmen, die im ELER-Programm 2014-2020 im Saarland angeboten werden, sind in der Stellungnahme zu Frage 5 dargestellt. Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden aufgrund der geringeren Förderung durch EU-Mittel sowie sonstige Mittel künftig nicht mehr gefördert oder gegebenenfalls mit geringeren Mitteln gefördert werden? Zu Frage 10: Wie eingangs dargestellt, werden sich die EU-Mittel in der Förderperiode 2014-2020 nicht verringern, sondern sogar leicht erhöhen. Die Finanzausstattung bildet demnach keinen Grund dafür, das Förderspektrum zu verändern. Drucksache 15/983 (15/944) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Die Erfahrungen mit dem laufenden Programm, die Empfehlungen der externen Programm -Evaluatoren sowie der deutlich gestiegene Aufwand für die Programmumsetzung haben die Landesregierung dennoch veranlasst, das Förderangebot aus dem ELER inhaltlich zu verdichten. Kleinere Maßnahmen mit stark unverhältnismäßigem Verwaltungs-, Berichts- und Kontrollaufwand fallen ebenso weg wie Maßnahmen, die in der Periode 2007-2013 seitens potenzieller Antragsteller nicht oder schwach nachgefragt wurden. Ebenso werden Maßnahmen nicht mehr angeboten, die starke Mitnahme -Effekte verzeichneten oder anderweitig (z. B. EEG) unterstützt werden. Explizit werden gegenüber dem Vorgängerprogramm folgende Maßnahmen im ELERProgramm 2014-2020 nicht angeboten:  Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten  Erhöhung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse  Erhöhung der Wertschöpfung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse  Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit höchstens 1,4 RGV/ha  Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Dauergrünland  Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau  Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Aus- bringungsverfahren  Stilllegung von Gewässerrandstreifen  Sommerweidehaltung von Rindern  Förderung des Fremdenverkehrs  Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Wirtschaft und Bevölkerung  Erhaltung und Verbesserung des ländlichen kulturellen Erbes Neu hinzugekommen sind im Gegenzug:  Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (Blühflächen)  Zahlungen für aus naturbedingten oder sonstigen Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage)  Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000  Breitbandversorgung ländlicher Räume Die Landesregierung geht davon aus, dass sie mit dem vorgesehenen Maßnahmenspektrum und der gewählten Finanzausstattung ein bedarfsgerechtes Programm für den Zeitraum 2014-2020 anbieten wird. Es wurde unter Beteiligung der relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner und in Begleitung einer unabhängigen Ex anteBewertung vorbereitet.