LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1036 (15/968) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge verläuft im Saarland offenbar nur schleppend. Laut verschiedenen Medienberichten sind die unterschiedlichen Kontingente noch nicht ausgeschöpft. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Innenministerkonferenz hatte sich in ihrer Sitzung im März 2013 erstmals auf eine Kontingentaufnahme von 5000 syrischen Flüchtlingen verständigt. Nach dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten sogenannten Königsteiner Schlüssel hatte das Saarland hiernach 62 dieser Flüchtlinge aufzunehmen. Diese sind zwischenzeitlich alle im Saarland angekommen. Im Dezember 2013 haben sich die Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder darauf geeinigt, das bisherige 5000er Kontingent zu verdoppeln und eine zweite Aufnahmeaktion durchzuführen. Auch nach dem zweiten 5000er Kontingent entfallen auf das Saarland 62 aufzunehmende syrische Bürgerkriegsflüchtlinge. Hierbei wurde dem Land selbst ein Vorschlagsrecht für 43 Personen eingeräumt, die dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2014 auch benannt wurden. Für 36 dieser Personen hat das Bundesamt mittlerweile Aufnahmezusagen erteilt. Diese sind Grundlage dafür, dass die Betreffenden vor Ort ihr Visumverfahren zur Einreise betreiben können. Elf dieser Personen sind bisher ins Saarland eingereist. Zwei weiteren Personen wurde zwischenzeitlich ein Visum erteilt. Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 12.06.2014 beschlossen, weiteren 10.000 syrischen Flüchtlingen Zuflucht zu gewähren. Das Saarland hat nach dem Königsteiner Schlüssel hiervon 123 Personen aufzunehmen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für eine zügige Aufnahme. Ausgegeben: 12.09.2014 (02.07.2014) Drucksache 15/1036 (15/968) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zusätzlich zu den Aufnahmeprogrammen des Bundes hat sich das Saarland im Herbst letzten Jahres bereit erklärt, im Rahmen eines Landesaufnahmeprogrammes weitere 62 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen, sofern für diese u. a. ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird. Bisher haben sieben Personen die Voraussetzungen erfüllt und sind eingereist, sodass für weitere 55 Personen noch eine Einreisemöglichkeit über dieses Programm besteht. In ihrer Sitzung am 12.06.2014 haben die Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder vereinbart , in den Landesprogrammen, sofern dort so vorgesehen, künftig auf die Forderung eines Krankenversicherungsschutzes zu verzichten. Dies wurde im Saarland mit Erlass vom 09.07.2014 umgesetzt. Zur Vorbemerkung des Fragestellers, wonach die Aufnahme im Saarland offenbar nur schleppend verläuft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um ein saarlandspezifisches Problem handelt. Bund und Ländern ist durchaus an einem beschleunigten Verfahren gelegen. Insoweit stehen diese im ständigen Dialog miteinander , um evtl. Schwachstellen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dennoch ist das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für eine Aufnahme erforderlich (z. B. Feststellung der Identität, Sicherheitsüberprüfung), deren Überprüfung zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. Oftmals sind Verzögerungen jedoch weder von Bundes- noch Länderseite zu vertreten. So kommt es vor, dass die Auslandsvertretungen die Flüchtlinge unter den von ihren Verwandten genannten Kontaktdaten nicht erreichen können oder aber, die Situation vor Ort lässt eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht zu (z. B. auf Grund von Straßensperren). Darüber hinaus erschweren teilweise die Zufluchtstaaten selbst, in welchen sich die Betroffenen aufhalten, eine Ausreise durch bürokratische Hürden (z. B. erteilen diese eine Ausreisegenehmigung nur bei zuvor erfolgter Registrierung). Schließlich kommt es in der Praxis auch vor, dass die von ihren Verwandten eingeladenen Personen gar nicht ins Bundesgebiet einreisen möchten bzw. erst zu einem späteren Termin. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien sind bislang im Rahmen welchen Aufnahmekontingents für syrische Flüchtlinge im Saarland aufgenommen worden ? Zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Wie viele freie Plätze in welchen Aufnahmekontingenten stehen für syrische Flüchtlinge noch weiterhin zur Verfügung? Zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Auf welche Kommunen wurden wie viele syrische Flüchtlinge verteilt und an welchen Orten wurden sie zentral oder dezentral untergebracht? Zu Frage 3: Die im Rahmen der Aufnahmeprogramme eingereisten Flüchtlinge sind alle dezentral untergebracht und wohnen in folgenden Städten und Gemeinden: Drucksache 15/1036 (15/968) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Stadt/Gemeinde Personen Blieskastel 5 Eppelborn 1 Homburg 16 Lebach 5 Merzig 6 Namborn 2 Neunkirchen 7 Püttlingen 4 Quierschied 3 Saarbrücken 10 Saarlouis 6 Schiffweiler 5 St. Wendel 2 Tholey 7 Völklingen 1 Wie und auf welcher Grundlage erfolgt die Beratung und Betreuung der syrischen Flüchtlinge in den Kommunen? Zu Frage 4:. Syrische Flüchtlinge, die im Rahmen von Aufnahmekontingenten im Rahmen des § 23 des Aufenthaltsgesetzes ins Saarland einreisen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Die Betreuung und Beratung dieser Flüchtlinge liegt somit auch im Aufgabenbereich der Migrationsfachberatungsstellen. Nach Kenntnisstand der Landesregierung erfolgen ebenfalls Betreuungsleistungen durch die Kommunen sowie u. a. über gemeinnützige Organisationen wie z. B. der Wohlfahrtspflege bzw. durch ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen. Die aufgenommenen Flüchtlinge sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt und haben einen Anspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes und des Landes. Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden bislang im Saarland auf Grundlage der Aufnahmeanordnung für den Familiennachzug für Angehörige aus Syrien gestellt? a) Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? b) Wie viele Anträge wurden negativ beschieden und warum? Drucksache 15/1036 (15/968) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - c) Wie lange dauert die Antragsbearbeitung im Durchschnitt? Zu Frage 5: Im Saarland wurden für zunächst 162 syrische Verwandte hier lebender Angehöriger Anträge im Rahmen des zweiten Bundesaufnahmeprogramms bzw. des Landesaufnahmeprogramms gestellt (im ersten Bundesprogramm waren Interessensbekundungen von den Betroffenen an den UNHCR zu richten). Für 23 Personen wurden die Anträge von den Einladern wieder zurückgezogen. Nach Überprüfung der Voraussetzungen bei den verbliebenen 139 Anträgen konnten im Rahmen des dem Land zustehenden Vorschlagsrechts 43 Personen (sowie 22 Personen als evtl. Nachrücker) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für eine Aufnahme gemeldet werden. Für weitere sieben Personen konnte im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms die Zustimmung zur Visaerteilung an die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort erteilt werden. Das Landesaufnahmeprogramm läuft noch bis 31.03.2015. Auf Grund der darin geänderten Rahmenbedingungen und des neuen Bundesprogramms können weitere Anträge gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beim Landesverwaltungsamt im jeweiligen Einzelfall beträgt im Durchschnitt drei bis vier Wochen. Wie viele syrische Flüchtlinge wurden in den Jahren 2012 bis 2014 zu welchem Zeitpunkt, auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Begründung , in welche Länder abgeschoben oder rücküberstellt? Zu Frage 6: Abschiebungen nach Syrien sind in dem genannten Zeitraum nicht erfolgt. Auf Grund bestandskräftiger Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 34a AsylVfG sind Rücküberstellungen syrischer Asylbewerber im Rahmen des Dubliner Übereinkommens wie folgt durchgeführt worden: Jahr Anzahl Zielstaat 2012 1 Norwegen 2013 0 - 2014 11 Frankreich am 17.02.2014 (1 Person) Italien am 06.05.2014 (1 Person) Frankreich am 30.06.2014 (4 Personen) Italien am 07.07.2014 (4 Personen) Italien am 14.07.2014 (1 Person) Für wie viele syrische Flüchtlinge im Saarland ist derzeit eine Abschiebung bzw. Rücküberstellung in welche Länder vorgesehen? Zu Frage 7: Derzeit sind weder Abschiebungen nach Syrien beabsichtigt noch Rücküberstellungen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens bei syrischen Staatsangehörigen terminiert . Drucksache 15/1036 (15/968) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart , dass die Länder die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen. Gilt dies nur für Kontingente, die neu aufgelegt werden oder wird die Landesregierung die geplante Regelung auch auf die freien Plätze des zur Zeit bestehenden Landesprogramms anwenden? Zu Frage 8: Der von den Innenministern/ und -senatoren des Bundes und der Länder vereinbarte Verzicht auf Krankenversicherungsschutz gilt für die freien Plätze im saarländischen Aufnahmeprogramm. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.