LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1039 (15/989) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Geplante Windkraftanlagen in der Gemeinde Mandelbachtal Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Ein Windpark mit mehreren Windkraftanlagen ist derzeit für den Wald in der Gemeinde Mandelbachtal , inmitten der Biosphäre Bliesgau, in Planung . Bei einer Informationsveranstaltung am 6. April 2014 in Bliesmengen-Bolchen wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern die Ausmaße der Planungen erst richtig deutlich: Für die Zone "Allenberg " (168,3 Hektar) und eine etwa 1 Kilometer entfernte Ackerfläche in Habkirchen mit der Bezeichnung ‚Östlich Habkirchen‘ (8,7 Hektar) werden 10 - 12 Windenergieanlagen mit bis zu 200 Metern Höhe und einer Entfernung von 800 bis 1000 Meter zu den Orten BliesmengenBolchen , Bebelsheim und Habkirchen geplant. Bereits eine Woche darauf gründete sich die Bürgerinitiative ‚Bliesmenger Gegenwind‘ und sammelte in 8 Tagen 2.200 Unterschriften gegen den geringen Abstand und über 250 Einwände von Bürgerinnen und Bürgern. Laut Auskunft des Planungsbüros ARGUS CONCEPT sind mittlerweile mehrere hundert Einwände eingegangen.“ Ausgegeben: 12.09.2014 (10.07.2014) Drucksache 15/1039 (15/989) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die die Regierung tragenden Parteien haben sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag klar für die Energiewende hin zu einer Nutzung von erneuerbaren Energien ausgesprochen . Dabei besteht im Saarland das größte Potenzial hierzu im Ausbau der Windenergienutzung. Deshalb hat das Land eine Windhöffigkeitsstudie erstellen lassen , die Suchräume für die Nutzung der Windkraft darstellt. Diese Suchräume sind bereits dahingehend überprüft, ob bestimmte öffentliche Belange, die zum relevanten Zeitpunkt bekannt waren, am konkreten Ort dem Ausbau der Windkraftnutzung entgegenstehen . Dabei ist der Lebensraum Wald nach einer Grundsatzentscheidung im Allgemeinen nicht für die Nutzung der Windkraft tabu. Im Übrigen nimmt das Land keinen planerischen Einfluss auf die Nutzung der Windenergie. Dies können jedoch die Träger der kommunalen Planungshoheit tun, in dem sie in ihren Flächennutzungsplänen Konzentrationszonen für Windkraftnutzung darstellen. Entsprechend ist die Gemeinde Mandelbachtal vorgegangen. Wie viele Windkraftanlagen, in welcher Höhe und mit welchem Abstand zum Ort sind bisher nach Kenntnis der Landesregierung geplant? Zu Frage 1: Der Genehmigungsbehörde ist derzeit nur das u.a. Vorhaben Windpark Mandelbachtal -Priorspitze im Gebiet der Gemeinde Mandelbachtal bekannt. Mit Schreiben vom 08.11.2013 wurde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 4 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen, Typ Nordex N117/ 2400 (Nabenhöhe : je 141 m; Rotordurchmesser: je 117 m), mit einer Nennleistung von jeweils 2.400 KW zur Erzeugung elektrischer Energie in Mandelbachtal, Gemarkung Bebelsheim , gestellt. Nach Angaben des Antragstellers liegen die als Aufstellungsorte vorgesehenen Flächen auf einer Höhe von ca. 360 m NN bzw. ca. 355 m NN. Demnach befindet sich die nächstgelegene Wohnnutzung im Außenbereich in einer Entfernung von ca. 770 m von einem geplanten Windenergieanlagen-Standort. Die nächstgelegene geschlossene Wohnbebauung in Bebelsheim liegt nach Angaben des Antragstellers in einer Entfernung von ca. 1.200 m von einem geplanten Windenergieanlagen-Standort. Sachstand Die Prüfung durch den Geschäftsbereich 5 des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz hat nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis geführt, dass das naturschutzrechtliche Benehmen nicht hergestellt werden kann. Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag abschließend geprüft. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass dem Vorhaben naturschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG sind somit nicht erfüllt . Das LUA hat mit Schreiben vom 23.05.2014 an den Antragsteller den Antrag gemäß § 4 i.V.m. § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abgelehnt. Mit Schreiben vom 11.06.2014 an das LUA hat der Antragsteller Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erhoben. Drucksache 15/1039 (15/989) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Einwände von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Windenergieanlagen sind bis dato eingegangen und welche sind die Haupt-Einwände? Zu Frage 2: Zu dieser Frage liegen keine Erkenntnisse hier vor. Empfänger entsprechender Einwände ist die Gemeinde Mandelbachtal bzw. das für sie tätige Planungsbüro im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Wie viele Hektar Waldrodung sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig? Zu Frage 3: Der Forstbehörde liegen aktuell von 28 saarländischen Gemeinden Flächennutzungsplanänderungen zur Steuerung von Windenergieanlagen im jeweiligen Gemeindegebiet vor. Diese Bereiche bestehen aus land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Ausweisung von Konzentrationszonen eröffnet Windenergieanlagenbetreibern die prinzipielle Nutzung von Windenergie, nicht die konkrete. Insofern ist die Frage, wieviel Hektar Waldrodung nach derzeitigem Planungsstand notwendig sind, nicht zu beantworten , da nicht absehbar ist, welche der Anlagen letztlich im Wald errichtet werden sollen. Die Flächeninanspruchnahme von Wald, der dauerhaft für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage umgewandelt werden muss, liegt bei etwa 0,5 ha (5000 m²). Welche Pacht- oder Verkaufssumme würde der Gemeinde durch die Verpachtung oder den Verkauf der entsprechenden Gebiete zufließen? Zu Frage 4: Zur Beantwortung dieser Frage liegen uns keine Erkenntnisse vor. Wie viele Hektar Wald wurden im Saarland bisher zur Erbauung von Windkraftanlagen gerodet? Zu Frage 5: Aktuell wurden im Saarland 13 Windkraftanlagen über Wald errichtet. Die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage stellt eine Waldumwandlung im Sinne des Landeswaldgesetzes dar, der ausgeglichen werden muss. Für 13 Windkraftanlagen wurden 6,5 ha Waldflächen gerodet und umgewandelt, die durch entsprechende Erstaufforstungen 1:1 ausgeglichen wurden. Drucksache 15/1039 (15/989) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viel weitere Rodungsfläche ist derzeit im Saarland geplant? Zu Frage 6: Nach Kenntnisstand der Forstbehörde läuft derzeit das Genehmigungsverfahren nach BImSchG für 3 Windenergieanlagen über Wald. Für weitere 20 Anlagen bestehen konkretere Planungen, es liegen aber noch keine Anträge zur Genehmigung nach BImSchG vor. Wenn man die vorher angegebene Fläche von 0,5 ha Wald pro errichtete Windkraftanlage zu Grunde legt, wären etwa 11,5 ha Wald planerisch von der Umwandlung wegen der Errichtung einer Windkraftanlage betroffen. Mit welcher Auslastung der geplanten Windkraftanlagen rechnet die Landesregierung und würde die Stromerzeugung den Energiebedarf der Gemeinde Mandelbachtal decken, über- oder unterschreiten ? Zu Frage 7: Moderne Windkraftanlagen von 2 bis 3 MW, die auf die Verhältnisse im Binnenland speziell hin ausgelegt sind, erreichen eine Nutzzeit von über 2000 bis 2500 Volllaststunden pro Jahr. Die jeweiligen Projektentwickler entscheiden auf Grund der wirtschaftlichen Faktoren über die Realisierung oder einen Verzicht darauf. Weiter ist die Bezugsgröße entscheidend. Es ist sowohl eine Unterdeckung bis hin zu einem Überfluss an erzeugtem Strom denkbar. (Unter http://www.erneuerbarkomm.de/saarland/ kann jeder Mann und jede Frau ausprobieren, wie viele WKA er für realistisch oder erforderlich hält, um entweder den Privatstrom- oder den Gesamtstromverbrauch abzudecken .) Tritt nach Einschätzung der Landesregierung der Verbotstatbestand nach Paragraph 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Kraft, wenn die Auswertung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie " der Gemeinde Mandelbachtal, bearbeitet durch den Verfahrensbetreuer ARGUS CONCEPT vom 14.4.2014 zutrifft, welcher auf Seite 30 erläutert , dass bei zwei nördlichen Teilräumen der Konzentrationszone "Allenberg", in denen sich bereits zwei geplante Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren befinden, der geforderte Mindestabstand von 1.500 Metern zu Rot- und Schwarzmilan , Uhu, Weiß- und Schwarzstorch, Korn- und Rohrweihe, Kranich, Kiebitz, sowie neun Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus , Große und Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr) unterschritten wird? Drucksache 15/1039 (15/989) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 8: Die auf dem „Helgoländer Papier“ (2012) beruhenden Schutzabstände für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten haben einen empfehlenden Charakter. Diese Empfehlungen stellen jedoch eine wichtige Grundlage für die behördlichen Ermessensentscheidungen dar. Bei einer Unterschreitung des Schutzabstands wird nicht automatisch der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verwirklicht. Hinsichtlich der Betroffenheit der neun Fledermausarten gibt es keine naturschutzfachlichen Abstandsempfehlungen. Vielmehr kommt es auch hier auf die sachgerechte Prüfung des konkreten Einzelfalls an. Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 angegeben, ist die Naturschutzbehörde nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass das naturschutzrechtliche Benehmen zum beantragten Bau der beiden Windkraftanlagen nicht hergestellt werden kann. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat daraufhin festgestellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen zur Genehmigung der Windkraftanlagen nicht vorliegen. Der Antrag ist deshalb abgelehnt worden. Dagegen hat der Antragsteller Widerspruch eingelegt.