LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1041 (15/1008) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Bearbeitungsstand der Satzung und Ordnungsänderungen der Studierenden- schaft der HTW Vorbemerkung des Fragestellers: „Am 19.11.2013 hat das Studierendenparlament der HTW eine umfangreiche Überarbeitung ihrer Satzungen und Ordnungen durchgeführt und diese mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten verabschiedet . Hierbei wurde sowohl die Satzung der Studierendenschaft an sich, die Finanzordnung, die Ordnung zur Gliederung der Fachschaften der Studierendenschaft der HTW des Saarlandes, die Wahlordnung und die Ordnung autonomer Referate der Studierendenschaft der HTW des Saarlandes geändert bzw. verabschiedet. Diese Änderungen wurden am 16.12.2013 schriftlich an die Staatskanzlei übergeben. Bis heute hat trotz achtmonatiger Bearbeitungszeit keine Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes stattgefunden , wodurch die geänderte Satzung sowie Ordnungen bisher nicht in Kraft treten konnten und von der Studierendenschaft angewendet werden können. Insbesondere soll durch diese Änderungen unterbunden werden, dass es erneut zu finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Studierendenschaft kommen kann, wodurch ein besonderer Eilbedarf begründet wird. Auch musste zum Beispiel eine Wahl zum Studierendenparlament der HTW noch nach alter Wahlordnung durchgeführt werden.“ Ausgegeben: 15.09.2014 (21.07.2014) bitte wenden Drucksache 15/1041 (15/1008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Nach § 72 Absatz 4 Satz 1 des Fachhochschulgesetzes führt der Rektor der htw saar für das Land die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft. Aufgrund von Satz 2 dieser Vorschrift bedürfen einzig die Satzung, die Wahlordnung und die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Zustimmung des für die Wissenschaft zuständigen Ressorts. Vor der Erteilung der Zustimmung ist der Rektor zu hören. Mit Schreiben vom 4. April 2014 hat der Rektor der htw saar die Satzung der Studierendenschaft , die Finanzordnung (entspricht der im Gesetz genannten Beitragsordnung ), die Wahlordnung und die Ordnung zur Gliederung der Fachschaften ohne Einwände im Rahmen des gestuften Verfahrens der Staatskanzlei zugeleitet. Mit Schreiben vom 10. Juli 2014 wurde von dort die Zustimmung zur Satzung, Wahlordnung und Finanzordnung der Studierendenschaft mit Wirkung vom 1. Juni 2014 erteilt. Ordnungen der Hochschulen oder ihrer Gliedkörperschaften werden nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt dient nach Artikeln 102 bis 104 der Verfassung des Saarlandes der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Wie ist der bisherige Bearbeitungsstand der am 16.12.2013 eingereichten beschlossenen Änderungen an Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft der HTW? Bis wann ist der Abschluss des Prüfungsverfahrens und eine Veröffentlichung der Satzungs- bzw. Ordnungsänderungen im Amtsblatt geplant? Zu den Fragen 1 und 2: Die Bearbeitung ist abgeschlossen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nicht. Einzelheiten können der Vorbemerkung der Landesregierung entnommen werden. Was ist aus Sicht der Landesregierung ein angemessener Bearbeitungszeitraum für Änderungen an den Satzungen und Ordnungen der a) Studierendenschaften der saarländischen Hochschulen und b) sonstige Satzungs- oder Ordnungsänderun- gen der saarländischen Hochschulen? Zu Frage 3: Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu prüfenden Ordnungen sowie nach der Notwendigkeit, gegebenenfalls weitere Verfahrensschritte einzuleiten, etwa Stellungnahmen der Hochschulen oder anderer Ministerien einzuholen. Eine verallgemeinernde Aussage kann nicht getroffen werden