LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1043 (15/1015) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Verurteilungsrate bezüglich der Delikte im Sexualstrafbereich Vorbemerkung der Fragestellerin: „Eine bundesweite Analyse des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) unter Leitung von Prof. Dr. Christian Pfeiffer zur Strafverfolgung von Vergewaltigern deutet auf sehr bedenkliche Fakten hin, welche die Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen, der Frauennotruf Saarland, seit längerem beobachtet: Wurden vor 20 Jahren noch in 21,6 Prozent angezeigter Vergewaltigungen verurteilt, so waren es 2012 nur noch 8,4 Prozent. Dabei würden erhebliche regionale Unterschiede deutlich, welche aber in der Untersuchung nicht näher ausgeführt werden .“ Vorbemerkung Landesregierung: Die zur Beantwortung der Anfrage beigefügten tabellarischen Übersichten sind mit Hilfe statistischer Daten erstellt worden, die auf Justizseite bundeseinheitlich erhoben werden, da nur diese Statistiken die Einleitungen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ sowie die Einstellungen dieser Verfahren ausweisen und sich eine Einstellungsquote begrifflich nur aus dem Verhältnis der Verfahrenseinleitungen zu den Verfahrenseinstellungen errechnen lässt. Da nach den „Delikten im Sexualstrafbereich“ gefragt wurde, beziehen sich die nachfolgenden statistischen Angaben auf sämtliche Delikte des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“). Allerdings dürfte die Aussagekraft der beigefügten tabellarischen Übersicht aus den nachfolgenden Gründen, die in der Natur der Sache liegen, beschränkt sein. Statistische Daten zu Verfahrenseinstellungen strafrechtlicher Verfahren werden nur in der StA – Statistik erfasst, so dass die nachfolgenden tabellarischen Übersichten sich nur auf die Verfahrenseinstellungen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beziehen und etwaige im Erhebungszeitraum nach Anklageerhebung seitens der zuständigen saarländischen Gerichte erfolgte Verfahrenseinstellungen nicht ausweisen. Ausgegeben: 15.09.2014 (23.07.2014) Drucksache 15/1043 (15/1015) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Noch bedeutsamer ist indes der Aspekt, dass die Statistik nur die in einem Kalenderjahr erfolgten Verfahrenseinleitungen und -einstellungen erfasst, wobei die in einem bestimmten Kalenderjahr erfassten Verfahrenseinstellungen sich naturgemäß nicht auf Verfahren beziehen müssen, die im gleichen Kalenderjahr eingeleitet worden sind. Vielmehr wird je nach dem Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung im Kalenderjahr und der Dauer eines Ermittlungsverfahrens sowie unter dem Gesichtspunkt, ob zu Beginn der Verfahrenseinleitung bereits der/die Beschuldigte bekannt war oder noch eine Täterermittlung erfolgen musste, ein nicht unerheblicher Teil der in einem bestimmten Kalenderjahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren erst in einem Folgejahr abgeschlossen, d.h. eingestellt oder gerichtshängig gemacht werden. Schließlich ist noch anzumerken, dass in der StA – Statistik eine Erhebung mit Sachgebietstabellen und damit auch zum Sachgebiet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erst seit dem Jahr 2004 erfolgt, so dass Daten zu dem Zeitraum von 1994 – 2003 nicht vorgelegt werden können . Wie hoch ist die Einstellungsquote bezüglich der Delikte im Sexualstrafbereich im Saarland (bitte seit 1994 chronologisch darstellen) und welche Gründe führten zu Verfahrenseinstellung? Zur Frage: Tabelle 1 stellt die Neuzugänge an Ermittlungsverfahren und die Zahl der jeweils erstellten Einstellungen kalenderjährlich gegenüber und ermittelt hieraus eine rechnerische Einstellungsquote. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Tabelle 2 schlüsselt die in jedem Jahr erfolgten Einstellungen nach Einstellungsgründen auf. Tabelle 1 Jahr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Neuzugänge Einstellungen Einstellungsquote 2004 596 371 62,25 2005 609 396 65,02 2006 492 348 70,73 2007 429 303 70,63 2008 408 258 63,24 2009 420 266 63,33 2010 434 284 65,44 2011 438 254 57,99 2012 390 278 71,28 2013 366 210 57,38 Drucksache 15/1043 (15/1015) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Tabelle 2 Art der Einstellung 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO 1 5 3 4 0 2 3 4 4 3 Einstellung mit Auflage nach § 37 Abs.1 bzw. § 38 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 BtMG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einstellung nach § 45 JGG 4 3 7 6 7 5 4 0 6 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 11 13 30 16 7 6 7 5 8 10 Einstellung nach § 153 b Abs. 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einstellung bei unwesentlicher Nebenstraftat (§ 154 Abs. 1 StPO) 31 22 22 16 11 14 13 13 11 11 Einstellung bei Auslieferung oder Ausweisung des Beschuldigten (§ 154 b Abs. 1 bis 3 StPO) 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 Einstellung bei Opfer einer Nötigung oder Erpressung (§ 154 c StPO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fristbestimmung zur oder Einstellung wegen Klärung einer Vorfrage (§ 154 d StPO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einstellung wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder wegen eines anderen in der Person liegenden Hindernisses (§ 154 f. StPO) 5 4 8 Einstellung nach § 31 a Abs. 1 BtMG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einstellung wegen Schuldunfähigkeit § 20 StGB 1 1 1 0 0 0 1 7 7 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 306 335 275 251 229 236 250 217 237 177 sonstige (vorläufige) Einstellung 16 17 10 8 4 3 5 2 1 0 Summe 371 396 348 303 258 266 284 254 278 210