LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1066 (15/1018) 22.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Finanzierung des Ausbaus der Gebundenen Ganztagsschule Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Koalitionsvertrag von CDU Saar und SPD Saar ist vereinbart, bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 25 gebundene Ganztagsschulen einzurichten. Am 3. Juli 2014 hat Bildungsminister Ulrich Commerçon im aktuellen Bericht gesagt , dass das Land den Ausbau der gebundenen Ganztagsschule ab Herbst mit einem Investitionsprogramm für die Kommunen fördern wird. Laut Aussage der Landesregierung im zuständigen Ausschuss am 17. Juli 2014 soll das Investitionsprogramm teilweise durch die ab dem Jahr 2015 infolge der Übernahme durch den Bund freiwerdenden Bafög-Mittel finanziert werden.“ Wie viele Mittel waren in der Mittelfristigen Finanzplanung 2013-2017 für den Ausbau der gebundenen Ganztagsschule vorgesehen? (Bitte um Vorlage der titelbezogenen Mittelfristigen Finanzplanung 2013-2017!) Zu Frage 1: Kapitel 0603 Titel 68402: Haushaltsansatz 2013 220.000.- € Haushaltsansatz 2014 967.000.- € Haushaltsentwurf 2015 1.180.000.- € Mittelfristige Finanzplanung 2016 1.726.000.- € Mittelfristige Finanzplanung 2017 2.372.000.- € Im Titel 68402 sind Mittel für 50 Prozent der Personalkosten für schulische Mitarbeiter der Gebundenen Ganztagsschulen veranschlagt. Ausgegeben: 22.09.2014 (29.07.2014) Drucksache 15/1066 (15/1018) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Waren die in der Mittelfristigen Finanzplanung 2013-2017 eingeplanten Mittel zum Ausbau der gebundenen Ganztagsschule auskömmlich, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau von 25 gebundenen Ganztagsschulen zu erreichen? Zu Frage 2: Die Mittelfristige Finanzplanung wurde auf der Grundlage der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbauziele im Bereich der Gebundenen Ganztagsschulen erstellt, d.h. es ist in ausreichendem Maße Haushaltsvorsorge für die Einrichtung der geplanten Gebundenen Ganztagsschulen getroffen. Welches Volumen soll das angekündigte Investitionsprogramm zur Förderung des Ausbaus der gebundenen Ganztagsschule haben? Zu Frage 3: Das Investitionsprogramm basiert auf den für den Bildungsbereich zur Verfügung stehenden , frei werdenden BAföG-Mitteln in Höhe von 2 Mio. € (jeweils 1 Mio. € in den Haushaltsjahren 2015 und 2016). Waren die Mittel für das neu angekündigte Investitionsprogramm in der mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehen oder werden diese jetzt zusätzlich zu den laut mittelfristiger Finanzplanung eingeplanten Mittel zur Verfügung gestellt? Zu Frage 4: Diese Mittel waren in der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung für die ganztägige Bildung und Betreuung nicht vorgesehen. Es handelt sich um Landesmittel, die aufgrund der Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund frei werden. Wie viele der frei werdenden BaföG-Mittel werden pro Jahr zur Finanzierung dieses Investitionsprogramms genutzt? Zu Frage 5: siehe hierzu Antwort zu Frage 3. Drucksache 15/1066 (15/1018) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Dient dieses Investitionsprogramm dem Ziel, 25 gebundene Ganztagsschulen einzurichten, oder wird es aufgrund dieses Investitionsprogramms möglich sein, mehr als 25 gebundene Ganztagsschulen zu realisieren? Zu Frage 6: Schulträger, die in ihrem Verantwortungsbereich eine Schule in eine Gebundene Ganztagsschule umwandeln, Ganztagsklassen einrichten oder zusätzliche Plätze für die Freiwillige Ganztagsschule schaffen wollen, stellen hierfür die erforderlichen Räumlichkeiten bereit. Mit dem Investitionsprogramm sollen die Schulträger bzgl. der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen entstehenden Bauinvestitionen entlastet werden . Das Investitionsprogramm dient damit der weiteren Entlastung der Schulträger beim Ausbau ihres Ganztagsschulangebotes. Die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung basiert weiterhin auf dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbauziel . (s. Antwort zu Frage 2). Wenn das Investitionsprogramm lediglich dem Ziel dient, 25 gebundene Ganztagsschulen einzurichten : Trifft es also zu, dass das Land Maßnahmen, die es laut Koalitionsvertrag vereinbart und eingeplant hatte, nun (teilweise) durch freiwerdende BaföG -Mittel finanziert und die BaföG-Mittel damit nicht dazu nutzt, zusätzliche Maßnahmen im Bereich von Bildung und Hochschule zu finanzieren? Wenn ja: Sieht die Landesregierung dies durch die am 26. Mai 2014 geschlossene Vereinbarung von Bund und Ländern über die Verwendung der freiwerdenden BaföG-Mittel des Landes gedeckt? Zu Frage 7: Zur Erreichung des im Koalitionsvertrag beschriebenen Ausbauziels wurde mit der Einrichtung des Titels 68402 ausreichend Haushaltsvorsorge getroffen (siehe Beantwortungen der Fragen 1 und 2). Mit Landesmitteln, die aufgrund der Übernahme der Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) durch den Bund frei werden, sollen die Schulträger in der Funktion als Sachkostenträger der Schulen unterstützt werden (siehe Beantwortung von Frage 6). Die vorgesehene Verwendung entspricht der am 26. Mai 2014 abgeschlossenen Vereinbarung von Bund und Ländern bzgl. der Finanzierung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären Maßnahmen im Bildungsbereich , da die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben verwendet werden.