LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1076 (15/1047) 06.10.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Einrichtung der Temporary Reserved Airspace 205/305 (TRA LAUTER) Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Militärischer Fluglärm belastet die Bewohnerinnen und Bewohner im Saarland sowie der westlichen Region von Rheinland-Pfalz. 2013 führten insgesamt 4.847 Militärflüge über dem Saarland zu ständigen Lärmbelästigungen. folgen sind die Verschlechterung der allgemeinen Lebensqualität, die Schwächung der Tourismusbranche, Emigrationsbewegungen aus der Region, sinkende immobilienpreise , gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die TRA erstreckt sich nahezu über dem gesamten Saarland.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Über dem Saarland findet militärischer Flugbetrieb statt, der auch Fluglärm mit sich bringt. Fluglärm ist ganz sicher nicht wünschenswert, in einem gewissen Umfang letztlich aber leider unvermeidbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Flugbetrieb auf der geltenden Rechtslage basiert und aufgrund militärischer Notwendigkeiten erfolgt , hinsichtlich derer dem Bund und den verbündeten Streitkräften eine Einschätzungsprärogative zukommt. Es war und es ist der Landesregierung mit Blick auf die vorbeschriebenen Rahmenbedingungen ein besonderes Anliegen, Fluglärmbelastungen für die saarländische Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und über die bereits erreichten Maßnahmen (u.a. zeitliche Beschränkungen) hinaus weitere Verbesserungen zu erreichen. Die Landesregierung bringt sich weiterhin intensiv in die „AG Fluglärm“ ein, steht in kontinuierlichem Kontakt insbesondere zum Bundesministerium der Verteidigung, zur Luftwaffe sowie zur U.S.-Airforce und tauscht sich stetig und konstruktiv mit von Fluglärm Betroffenen im Saarland aus. Termine vor Ort tragen ergänzend zum Beschwerdetelefon , über das Fluglärmbeschwerden im Detail erfasst werden, zur Einschätzung der Lärmsituation bei. Ausgegeben: 06.10.2014 (12.09.2014) bitte wenden Drucksache 15/1076 (15/1047) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Hinsichtlich der Gesamtthematik ist auf die Beschlussvorlage des Landtags des Saarlandes , die dieser in seiner 9. Sitzung am 14. November 2012 angenommen hat, hinzuweisen . Wann wurde die TRA Lauter ursprünglich eingerichtet und genehmigt? Wer führte die Genehmigung durch und auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Genehmigung? Wo werden die Genehmigungsunterlagen aufbewahrt und ist eine Einsicht möglich? Inwieweit wurden bei der Einrichtung die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt ? Zu den Fragen 1 bis 4: Fragen im Kontext der Einrichtung der TRA Lauter fallen in die Zuständigkeit des Bundes . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung betreffend Maßnahmen gegen militärischen Fluglärm im Saarland - Bundestags-Drucksache 18/2293 - verwiesen