LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1094 (15/1024) 10.10.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern im Saarland Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind derzeit von ihren Dienststellen an den Schulen an andere Schulen abgeordnet? Bitte aufschlüsseln nach: neuer Dienststelle, bisheriger Dienststelle, Schulformen (alt/neu), Anzahl der Personen, Umfang der Abordnung, Anstellungsverhältnis (Beamten bzw. Angestelltenverhältnis) sowie geplanter Dauer der Abordnung. Zu Frage 1: Der Gesamtumfang der (Teil-)abordnungen zum Stichtag 25.07.2014 betrug einschließlich der Abordnungen im Rahmen der mobilen Lehrerreserve 3.794 Lehrerwochenstunden (LWStd). Das entspricht rund 145 Vollzeitlehrerstellen oder 1,8% aller Lehrerstellen. Von (Teil-)Abordnungen betroffen waren 223 Personen. Details siehe Anlage. Bei welchen durch Abordnungen an andere Schulen betroffenen Dienststellen hat die Landesregierung für eine entsprechende Kompensation der dadurch an der Schule wegfallenden Arbeitskraft gesorgt? Zu Frage 2: Die Schulen erhalten ihre Lehrerzuweisung entsprechend dem ihnen zustehenden Stundenbudget. Die Lehrerzuweisung ist an allgemeinbildenden Schulen so bemessen , dass ein verlässliches Unterrichtsangebot sichergestellt, und der Unterricht nach Stundentafel erteilt werden kann sowie zusätzliche schulische Maßnahmen durchgeführt werden können (z.B. Förder- und AG-Stunden, zusätzliche Zuweisungen für besondere Projekte und Modellversuche wie Reformklassen, selbstständige Schulen usw., für Integration/Inklusion, für große Klassen, für belastete Grundschulen und weiterführende Schulen in sozialen Brennpunkten, Lehrerreserve). Ausgegeben: 10.10.2014 (14.08.2014) Drucksache 15/1094 (15/1024) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die beruflichen Schulen erhalten Lehrerzuweisungen nach Bedarf, d. h nach Anmeldung und Schätzung der Schülerzahlen für das nächste Schuljahr. Abordnungen von einer beruflichen Schule zu einer anderen sind meistens durch einen akuten Mangel in einem bestimmten beruflichen Fach begründet und werden in Absprache mit dem Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) und den beiden betroffenen Schulen sowie natürlich den Lehrkräften in die Wege geleitet. Besteht der Mangel über einen längeren Zeitraum und nicht nur durch einen kurzfristigen Zustand, z. B. eine Elternzeit, so wird der Mangel durch eine Neueinstellung kompensiert, sobald eine Lehrkraft mit der fachlichen Eignung gefunden wird. Wird eine Lehrkraft von ihrer Stammschule an eine andere Schule abgeordnet, so wird sie der Stammschule nicht als Lehrerzuweisung angerechnet. Welchen Einfluss haben die Abordnungen auf die Arbeitssituation an den Schulen? Wie soll angesichts der steigenden Arbeitsbelastung an den Schulen die wegfallende Arbeitskraft der abgeordneten Lehrkräfte ersetzt werden? Zu Frage 3: Da die Schulen ihre Lehrerzuweisung entsprechend dem ihnen zustehenden Stundenbudget erhalten, hat eine Abordnung keinen Einfluss auf die Arbeitsbelastung an der Stammschule der abgeordneten Lehrkraft. An der Zielschule wird die abgeordnete Lehrkraft als Lehrerzuweisung im Rahmen des Stundenbudgets gerechnet. Insofern bleibt die Abordnung auch hier ohne Einfluss auf die Gesamtarbeitsbelastung des Kollegiums . An den beruflichen Schulen kann es kurzfristig zu einer Mehrbelastung durch eine Abordnung kommen, diese wird aber durch geeignete Personalmaßnahmen so schnell wie möglich kompensiert (siehe zu Frage 2). Plant die Landesregierung den quantitativen Umfang von Abordnungen an andere Schulen zu reduzieren ? Falls nein, bitte begründen. Falls ja, wird um möglichst genaue Erläuterung der entsprechenden Pläne gebeten. Zu Frage 4: Der Umfang der (Teil-)Abordnungen wird schon jetzt so gering wie möglich gehalten. (Teil-)Abordnungen von einer Schule an eine andere erfolgen, um flexibel Überhänge oder Unterversorgung – auch fächerbezogen – auszugleichen oder um kurzfristig schulübergreifend Ausfälle von regulär eingesetzten Lehrkräften zu kompensieren (Lehrerreserve). Darüber hinaus gibt es (Teil-)Abordnungen zwischen kooperierenden Schulen, insbesondere zwischen Pflichtschulen und Schulen mit gymnasialer Oberstufe im Rahmen von Kooperationsverträgen sowie zwischen einzelnen allgemein bildenden Schulen im Rahmen von Integration und Inklusion, die politisch und pädagogisch erwünscht sind, um die Verzahnung zwischen den kooperierenden Schulen zu gewährleisten . Drucksache 15/1094 (15/1024) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Auswirkungen haben die Abordnungen auf die Personalplanung im Schulbereich? Sind die abgeordneten Lehrkräfte bei der Berechnung des Abbaus von 588 Lehrerstellen berücksichtigt worden? Zu Frage 5: Im Zuge der jährlichen Personalisierung und im Rahmen von erforderlichen Nachpersonalisierungen werden den Schulen Lehrkräfte entsprechend ihrem errechneten Bedarf zugewiesen. Ob diese Zuweisung durch Neueinstellung, Versetzung oder Abordnung erfolgt, hat keinen Einfluss auf den Gesamtbedarf an Lehrkräften. Insofern spielen Abordnungen zwischen Schulen bei der Planstellenberechnung im Haushalt keine Rolle. Drucksache 15/1094 (15/1024) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Anlage zu Frage 1: Abordnungen am Stichtag 25.07.2014 zwischen den Schulen Aufnehmende Schulform Gesamt BS FS GEM GS GY Abgebende Schulform Gesamt LWoSt 3.794,0 453 206 812 2041,5 281,5 Personen 223,0 45 12 58 90 18 BS Gesamt LWoSt 488,0 412 18 37 3 18 Personen 58,0 40 3 11 1 3 T LWoSt 102,0 69 14 3 16 Personen 11,0 5 3 1 2 B LWoSt 386,0 343 18 23 2 Personen 47,0 35 3 8 1 FS Gesamt LWoSt 114,0 89 25 Personen 5,0 4 1 T LWoSt 64,0 39 25 Personen 3,0 2 1 B LWoSt 50,0 50 Personen 2,0 2 GEM Gesamt LWoSt 1.043,0 39 58 665 170 111 Personen 58,0 4 3 39 7 5 T LWoSt 325,5 31 147 113,5 34 Personen 20,0 2 11 5 2 B LWoSt 717,5 8 58 518 56,5 77 Personen 38,0 2 3 28 2 3 GS Gesamt LWoSt 1.895,5 27 1868,5 Personen 85,0 3 82 T LWoSt 62,0 62 Personen 3,0 3 B LWoSt 1.833,5 27 1806,5 Personen 82,0 3 79 GY Gesamt LWoSt 253,5 2 41 58 152,5 Personen 17,0 1 2 4 10 T LWoSt 61,0 2 20 26 13 Personen 4,0 1 1 1 1 B LWoSt 192,5 21 32 139,5 Personen 13,0 1 3 9 T Tarifbeschäftigte (früher: Angestellte) B Beamte LWoSt: Lehrerwochenstunden BS Berufliche Schulen FS Förderschulen GEM Gemeinschaftsschulen (inkl. ERS und Gesamtschulen) GY Gymnasien