LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1099 (15/1021) 17.10.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Situation der Rettungsdienste im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Laut Medienberichten befindet sich der Rettungsdienst in Deutschland in einer Krise. Jahr für Jahr steigt die Anzahl der Einsätze, wohingegen die Zahl der Einsatzfahrzeuge und die der Mitarbeiter stagniert oder sogar rückläufig ist. In Zeiten einer auf Grund des demografischen Wandels zunehmend alternden Bevölkerung steigt die Zahl der Patienten mit Schlaganfällen und Herzinfarkten, da ältere Menschen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko besitzen. Somit kommt es immer häufiger vor, dass Retter in Notfällen wegen Unterbesetzung zu spät kommen. In Baden-Württemberg macht sich die Unterversorgung besonders bemerkbar: Bei den sogenannten Hilfsfristen liegt Baden-Württemberg laut Berichten auf dem letzten Platz. Die Hilfsfrist, also die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen am Einsatzort, ist in diesem Bundesland durchschnittlich am höchsten.“ Ausgegeben: 17.10.2014 (12.08.2014) Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele medizinische Notrufe wurden im Saarland in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils abgesetzt ? Zu Frage 1: Es gibt derzeit noch zwei verschiedene Wege, um medizinische Notrufe an die Rettungsleitstelle des Saarlandes zu richten. Über die 19 222 erreicht man die Rettungsleitstelle des Saarlandes unmittelbar (Vorwahlfrei aus den Ortsnetzen, bei Handy mit der Vorwahl 0681), über die Notrufnummer 112 bis 2013 wurde die Rettungsleitstelle nur mittelbar erreicht, da diese Notrufnummer bis dato entweder bei der Führungs- und Lagezentrale (FLZ) des Landespolizeipräsidiums aufgeschaltet war und rettungsdienstliche Hilfeersuchen von dort zur Rettungsleitstelle weitergeleitet wurden. In gleicher Weise werden Notrufe, die über die Notrufnummer 112 in der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saar- brücken im Regelfall zur Alarmierung der Feuerwehr eingehen, an die Leitstelle Winterberg weitergeleitet, wenn es sich um medizinische Notfälle handelt. Über die 19 222 werden bislang alle rettungsdienstlichen Hilfeersuchen in der Rettungsleitstelle entgegengenommen, diese sind neben den medizinischen Notrufen allerdings auch Krankentransportaufträge. Im Ergebnis handelt es sich nur bei einem Teil der Anrufe über die 19 222 um medizinische Notrufe. Die zusätzlich aufgeführten Notfalleinsätze des Rettungsdienstes (siehe nachstehende Tabelle) geben insoweit ein konkreteres Bild, wieviel Notfalleinsätze aus den eingehenden Hilfeersuchen tatsächlich resultieren. Mit der Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle wird sichergestellt, dass alle Notrufe, die über die Notrufnummer 112 abgesetzt werden, sei es per Handy oder über die Ortsnetze, zentral in der Integrierten Leitstelle an einer Stelle auflaufen. Seit September 2014 läuft die Notrufnummer 112 für die Landkreise St. Wendel, Saarlouis und Neunkirchen per Festnetz und im Handybetrieb bereits in der Rettungsleitstelle Winterberg auf. Für die Landkreise Saarpfalz und Merzig-Wadern ist das Genehmigungsverfahren eingeleitet, damit von dort die Notrufnummer 112 ebenfalls ab 01.01.2015 in der Leitstelle Winterberg aufläuft. Tabelle 1 Anruf-Aufkommen Saarland 19222 / 112 [ ohne KV-Dienst, Hausnotruf ] Anrufe Rettungsleitstelle Daraus resultierende Notfalleinsätze Gesamt davon durch FLZ weitergeleitet Rettungswagen (incl. Intensivtransporte) Notarzt Gesamt Einsatzfahrten Notfallrettung 2010 143.952 27.755 59.935 27.171 87.106 2011 159.088 31.752 63.731 28.803 92.534 2012 167.010 33.252 64.384 28.359 92.743 2013 161.942 30.086 67.316 29.359 96.675 Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele rettungsdienstliche Hilfeersuche hatten die Rettungsleitstellen 2010 bis 2013 pro Tag zu bearbeiten? Zu Frage 2: Es gibt im Saarland nur eine Rettungsleitstelle am Winterberg in Saarbrücken, die landesweit rettungsdienstliche Hilfeersuchen (Notfallrettung und Krankentransport) annimmt und deren Abwicklung mit den Einsatzfahrzeugen des öffentlichen Rettungsdienstes koordiniert. In der nachfolgenden Tabelle ist für den Zeitraum 2010 bis 2013 aufgelistet, welche rettungsdienstlichen Hilfeersuchen bearbeitet und einsatzmäßig abgewickelt wurden, in der Notfallrettung wie im Krankentransport. Hilfeersuchen Rettungsleitstelle Notfallereignisse Ø Tag Krankentransporte Ø Tag Hilfeersuchen Ø Tag 2010 159 320 479 2011 171 330 501 2012 171 340 511 2013 182 342 524 In welchem Umfang wurden die gesetzlichen Hilfsfristen im Saarland im Jahr 2013 von Notärzten und Rettungswagen eingehalten und in wie vielen Fällen wurde diese überschritten? Zu Frage 3: Für den Notarztdienst ist im Saarland keine separate Hilfsfrist definiert. Das ersteintreffende geeignete Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungswagen) wird als Gradmesser für das Erreichen der Hilfsfrist verwendet. Im Jahr 2013 wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten in 82,4 % eingehalten, innerhalb von 13 Minuten konnten 87,7 % und innerhalb von 14 Minuten 91,4 % aller Notfälle erreicht werden. Die durchschnittliche Eintreffzeit bei Notfalleinsätzen im Saarland liegt in 2013 bei 10 Minuten und 19 Sekunden. Im Jahr 2013 wurden demnach allerdings auch 17,6 % der Notfalleinsätze im Saarland nicht innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten erreicht. Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - In Erkenntnis dieses Defizits wurden in den zurückliegenden Jahren auf der Grundlage eines eingeholten Hilfsfristgutachtens neue Rettungswachestandorte bzw. Außenstellen vorhandener Rettungswachen in Mandelbachtal, Bexbach und Nonnweiler errichtet . In den nächsten 3 Monaten werden neue Standorte (in Kleinblittersdorf ab 01.10.14 und in Schwalbach ab Januar 2015) in Betrieb genommen und mit dem Bau neuer Rettungswachen in Rehlingen, Erbringen und Schmelz/Limbach wird spätestens in 2015 begonnen. Die Landesregierung geht davon aus, mit diesen Maßnahmen und den damit einhergehenden Erweiterungen der Fahrzeugvorhaltezeiten im Laufe des Jahres 2015, eine deutliche Verbesserung der Hilfsfrist im Saarländischen Rettungsdienst zu erreichen. Insgesamt werden derzeit an 32 Rettungswachen-Standorten im Saarland 49 Rettungswagen , 14 Notarzteinsatzfahrzeuge und 51 Krankentransportwagen des öffentlich -rechtlichen Rettungsdienstes vorgehalten. Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Welche Folgen hat Ihrer Ansicht nach eine Überschreitung der Hilfsfrist für den erkrankten oder verunfallten Patienten? Zu Frage 4: Es sind durch die Überschreitung der Hilfsfrist keine merklichen, negativen Folgen für Patienten bzw. erkrankte Personen feststellbar; dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund , dass die saarländische Hilfsfrist mit der anderer Flächenstaaten verglichen, einen deutlichen Spitzenplatz belegt. Demnach besitzt das Saarland mit 12 Minuten Hilfsfrist ab Eingang des Notrufes in der Leitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort mit eine der ambitioniertesten Regelungen. In Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz beträgt die Hilfsfrist 15 Minuten, wobei die Hilfsfrist in den Ländern unterschiedlich definiert ist und – im Gegensatz zur saarländischen Regelung – nicht überall die Dispositionszeit der Leitstelle und die Ausrückezeit der Rettungswache eingerechnet sind. Bei einer Fahrzeit von 15 Minuten würde der saarländische Rettungsdienst ein Sicherheitsniveau von nahezu 98 % erreichen. Auch die gute Krankenhausversorgung im Saarland trägt mit dazu bei, dass das Nichterreichen der Hilfsfrist keine erkennbaren, negativen Folgen für die Patienten nach sich zieht, weil wir durch eine gute Infrastruktur und eine optimierte Steuerung der Patientenströme die Notfallpatienten in aller Regel sehr schnell in geeignete Behandlungseinrichtungen überführen können. Durch die in die Wege geleiteten Baumaßnahmen zur Errichtung neuer zusätzlicher Rettungswachenstandorte bzw. Rettungswachenaußenstellen wird außerdem dazu beigetragen, dass im Laufe des Jahres 2015 eine deutliche Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht wird. Wie viele Menschen arbeiten im Rettungswesen im Saarland (bitte nach Berufen und Hilfsorganisationen wie z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser etc. aufschlüsseln)? Zu Frage 5: Die Mitarbeiter im saarländischen Rettungsdienst in den Jahren 2010 bis 2013 gliedern sich wie folgt: Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes werden gemäß den Vorgaben des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG) besetzt. Die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter verfügt deshalb über die Berufsausbildung bzw. die medizinische Qualifikation „Rettungsassistent“. Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahrs und des Bundesfreiwilligendienstes werden in der Regel in einem 13-wöchigen Seminar zum „Rettungssanitäter “ ausgebildet. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen verfügen über verschiedene Qualifikationen. Wie viele Personen leisten im saarländischen Rettungsdienst ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)? Bitte nach Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, dem Zeitraum 2010 bis 2013 und Aufgabengebiet aufschlüsseln. Zu Frage 6: Die Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sind in der Personalstatistik (siehe Frage 5) in derselben Kategorie geführt. Eine Kategorisierung und Trennung ist statistisch nicht vorgesehen. Der Einsatz erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Dienststelle nach Qualifikation bzw. Eignung. Was kostete der Rettungsdienst im Saarland pro Jahr? (Bitte den Zeitraum 2010 bis 2013 angeben) Zu Frage 7: Die Betriebskosten des Rettungsdienstes beliefen sich in den letzten Jahren auf: 2010 auf 37.175.000 € 2011 auf 39.647.000 € 2012 auf 44.321.000 € 2013 auf 48.233.000 €. Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Nicht eingerechnet sind die Kosten der Luftrettung. Die Kosten der Rettungshubschrauberstation „Christoph 16“ in Saarbrücken lagen 2010 bei 1.962.688 € 2011 bei 2.155.611 € 2012 bei 2.279.151 € 2013 bei 2.272.284 €. Wie hoch sind die Kosten für den Rettungsdienst pro Jahr pro Versichertem im Saarland? Zu Frage 8: Aussagekräftiger als der Bezug zur Anzahl der versicherten Personen im Saarland ist der Bezug zur Einwohnerzahl. Deshalb sind nachfolgend die Kosten des bodengebundenen Rettungsdienstes pro Einwohner aufgelistet: Anzahl (Angaben des statistischen Bundesamtes) Kosten des RD Kosten/Einwohner 201 0 1.017.567 37.175.000 36,53 € / Einwohner 201 1 997.855 39.647.000 39,73 € / Einwohner 201 2 994.287 44.321.000 44,58 € / Einwohner 201 3 990.718 48.233.000 48,68 € / Einwohner Bestimmt die Landesregierung wie viel der Rettungsdienst im Saarland pro Versichertem kosten darf oder die Krankenkassen? a) Im Falle der Bestimmung der Ausgaben durch die Krankenkassen:  Plant die Landesregierung künftig die jährlichen Ausgaben pro Versicherten an Stelle der Versicherungen selbst festzulegen ?  Wenn ja, in welcher Höhe sollen die jährlichen Ausgaben pro Versicherten festgelegt werden?  Wenn nein, warum sieht die Landesregierung von der Möglichkeit einer selbständigen Festlegung ab? Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - b) Im Falle der Bestimmung der Ausgaben durch die Landesregierung:  Plant die Landesregierung künftig die jährlichen Ausgaben pro Versicherten an Stelle der Versicherungen zu erhöhen?  Wenn ja, auf welchen Betrag sollen die Ausgaben pro Versicherten pro Jahr erhöht werden?  Wenn nein, mit welcher Begründung sieht die Landesregierung von einer Erhöhung der Ausgaben für den Rettungsdienst pro Jahr pro Versichertem ab? Zu Frage 9: Nach der geltenden Systematik des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fallen Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports unter den Begriff „Fahrkosten “ des § 60. Daneben enthält der § 133 eine Vergütungsregelung für die Versorgung mit Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransporte mit einem Vorrang landesrechtlicher oder kommunalrechtlicher Bestimmungen. Entsprechende landesrechtliche Bestimmungen enthält § 10 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG). Nach dem Absatz 1 werden für die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten des Rettungsdienstes einschließlich der Rettungsleitstelle und der Rettungsmittel, die den Trägern und Leistungserbringern im Rahmen der bedarfsgerechten Aufgabenerfüllung bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen und nicht durch Zuschüsse nach § 9 Absatz 1 und 2 oder durch Kostenerstattung nach § 9 Absatz 4 gedeckt sind, Leistungsentgelte erhoben. Die Leistungsentgelte werden einheitlich zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung mit den Krankenkassen und deren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. – Landesausschuss Saarland – so vereinbart, dass die jeweiligen Kosten der Notfallrettung und des Krankentransports gedeckt sind. Kommt eine Vereinbarung innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Entgeltvereinbarung nicht zustande, setzt nach Absatz 2 Satz 1 der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung die Gebühren durch Satzung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes fest. Eine Festsetzung war bislang noch nie erforderlich . Die Leistungsentgelte für die Luftrettung werden vom Ministerium für Inneres und Sport mit den Krankenkassen oder deren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. – Landesausschuss Saarland – vereinbart. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, setzt das Ministerium für Inneres und Sport die Leistungsentgelte durch Verordnung fest (Absatz 3). Auch hier war bislang keine Festsetzung erforderlich. Dies bedeutet, dass weder die Landesregierung noch die Krankenkassen bestimmen, wie viel der Rettungsdienst im Saarland kosten darf. Die Leistungsentgelte werden zwischen Aufgabenträgern und Kostenträgern vereinbart. Es gilt das Kostendeckungsprinzip . Drucksache 15/1099 (15/1021) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - An wie vielen Tage im Jahr gab es eine zeitweilige Störung bzw. einen Ausfall der Notrufnummern 110, 112 und 19222? a) Welche Ursachen lagen der jeweiligen Stö- rung zugrunde? b) Welche Dauer umfasste der jeweilige Ausfall? Zu Frage 10: Notrufe wurden in dem angefragten Zeitraum von der Führungs- und Lagezentrale (FLZ) des Landespolizeipräsidiums (Notrufnummer 110 insgesamt und Notrufnummer 112 teilweise), der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken (Notrufnummer 112 teilweise) und der Rettungsleitstelle des Saarlandes (rettungsdienstliche Rufnummer 19 222) abgefragt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat mitgeteilt, dass in der angefragten Zeitspanne keine Ausfälle oder zeitweilige Störungen an den bei der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken aufgeschalteten Notrufleitungen 112 gemeldet, dokumentiert oder bekannt sind. Das Landespolizeipräsidium hat mitgeteilt, dass Störungen im Notruf grundsätzlich in folgenden drei Bereichen auftreten können: 1. Netzbetreiber im Telefonfestnetz und Mobilfunknetz, 2. Notrufanschlüsse der Deutschen Telekom und 3. Notrufabfragetechnik der Polizei. Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2013 sind dem Landespolizeipräsidium in den Bereichen 1 und 2 keine Ausfälle bekannt geworden. Im Bereich 3 – Notrufabfragetechnik der Polizei – gab es im Betrachtungszeitraum lediglich einen Ausfall, der am 17.2.2012 im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten am System aufgetreten war und auch die Rückfallebene betraf. Nach ca. zwei Stunden konnte das Problem behoben werden. Um bei Ausfällen in der Notrufabfragetechnik der Polizei, die durch Störungen oder auch im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten entstehen können, die Notrufabfrage weiterhin gewährleisten zu können, ist bei der FLZ eine Redundanz aufgebaut worden. Kommt es zu einem Ausfall, werden alle Notrufanschlüsse auf die Telekommunikationstechnik der FLZ umgeschaltet. Diese Rückfallebene wird turnusgemäß getestet. Die Techniker gehen davon aus, dass das Problem der nicht erfolgten Umschaltung auf die Rückfallebene durch den damaligen Wartungseingriff verursacht wurde und nachhaltig beseitigt werden konnte. Die Situation hat sich bislang auch nicht wiederholt. Die Polizei hatte seinerzeit die Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen entsprechend informieren lassen. Im Nachgang sind keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wegen der Nichterreichbarkeit der Polizei über Notruf eingegangen oder auf andere Weise bekannt geworden. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung hat mitgeteilt, dass es in den Jahren 2010 bis 2013 in der Rettungsleitstelle des Saarlandes zu keinen nennenswerten Störungen der rettungsdienstlichen Rufnummer 19 222 kam.