LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1117 (15/1027) 06.11.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Fortführung der Arbeit der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Rahmen des bis Ende 2014 befristeten Programms des BMBF ‚Ideen für mehr! Ganztägig lernen‘ ist es gelungen, in allen Ländern ein Unterstützungsnetzwerk von Serviceagenturen aufzubauen , einen bundesweiten Austausch um gute Konzepte und Strukturen zu führen und den Schulen zu helfen, ihre Ganztagsangebote zu qualifizieren .“ In welchem Umfang wird die Serviceagentur "Ganztägig Lernen" im Saarland durch das Land bzw. durch den Bund jährlich unterstützt? (bitte aufschlüsseln nach Land und Bund bzw. Personalund Sachmitteln) Zu Frage 1: Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) stellt im Rahmen des Begleitprogramms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen.“ jährlich Mittel in Höhe von 139.984,00 € zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet Personalkosten (zwei Vollzeitstellen) sowie Sachkosten. Die Mittel sind zweckgebunden und setzen sich aus Bundes- und ESFMitteln zusammen. Zur 50-prozentigen Gegenfinanzierung bringt das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes Lehrkräfte im Umfang von zwei Stellen im Wege der Abordnung ein und stellt jährlich Mittel in Höhe von 31.000 € für die Maßnahmen der Serviceagentur ganztägig lernen Saarland zur Verfügung. Außerdem stellt das Ministerium für Bildung und Kultur ausreichende Büroräume mit Arbeitsplätzen (incl. PC, Internetanschluss, Kopiergelegenheit, Arbeitsmaterial und Geschäftsbedarf) in den Räumen des Ministeriums zur Verfügung. Ausgegeben: 07.11.2014 (26.08.2014) Drucksache 15/1117 (15/1027) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Aufgaben hat die Serviceagentur bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote in den Schulen, wie nimmt sie diese Aufgabe wahr? Zu Frage 2: Die Serviceagentur ganztägig lernen Saarland unterstützt insbesondere die Freiwilligen Ganztagsschulen in ihrer Qualitätsentwicklung. Sie bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Maßnahmeträger sowie den Lehrkräften auch im Hinblick auf ein zielorientiertes Zusammenwirken der an Freiwilligen Ganztagsschulen tätigen unterschiedlichen Professionen fachliche Unterstützungsangebote in Form von Fortbildungsangeboten , themenbezogenen Fachtagen, Pädagogischen Tagen und schulinternen Fortbildungen und organisiert regionale und überregionale Schulnetzwerke zum gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Welche weiteren Unterstützungsleistungen zur Qualitätsentwicklung stellt das Ministerium für Bildung und Kultur den Schulen mit Ganztagsangeboten zur Verfügung? Zu Frage 3: Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien unterstützt insbesondere die Gebundenen Ganztagsschulen bei ihrer inneren Schulentwicklung und bei der Erstellung der pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Konzepte. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität der bisher durch die Serviceagentur geleisteten Arbeit ? Zu Frage 4: Die Serviceagentur ganztägig lernen Saarland engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 2006 vor allem im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschulen und hat hier wesentlich zur Implementierung eines hochwertigen nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebots beigetragen. Mit ihren vielfältigen pädagogisch wertvollen und praxisnahen Angeboten (siehe Beantwortung der Frage 2) hat sich die Serviceagentur ganztägig lernen Saarland bei den Schulen und den Maßnahmeträgern der Freiwilligen Ganztagsschulen eine große Akzeptanz erworben. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit , die Arbeit der Serviceagentur in 2015 fortzuführen oder sogar auszubauen, um den Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu unterstützen ? Zu Frage 5: Die langjährige Arbeit der Serviceagentur ganztägig lernen Saarland hat sich in dem bestehenden Rahmen bewährt. Insofern ist aus Sicht des Ministeriums für Bildung und Kultur eine Weiterführung des Begleitprogramms zur Entwicklung von Ganztagsschulen „Ideen für Mehr! Ganztägig lernen.“ erstrebenswert. Drucksache 15/1117 (15/1027) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die drohende Einschränkung der Arbeit durch den Wegfall der Bundesmittel ab Januar 2015 durch Landesmittel zu kompensieren? Zu Frage 6: Das Saarland setzt sich auf Ebene der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit den anderen Bundesländern für eine Weiterführung des Begleitprogramms zur Entwicklung von Ganztagsschulen „Ideen für Mehr! Ganztägig lernen.“ ein. Das Thema ist zurzeit Gegenstand der Kommunikation zwischen der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kulturministerkonferenz und der Bundesministerin für Bildung und Forschung. Im Haushaltsaufstellungsverfahren für den saarländischen Haushalt 2015 wurde der zur Fortführung des Programms erforderliche Landesanteil in unveränderter Höhe (siehe Beantwortung von Frage 1) berücksichtigt. Wie hoch ist der Anteil der ab Januar 2015 vom BMBF den Ländern für zusätzliche Maßnahmen im Bildungsbereich (Bafög-Kompensation) zur Verfügung gestellten Mittel, der vom Ministerium für Bildung und Kultur bewirtschaftet werden kann? Zu Frage 7: Das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2015 ist noch nicht abgeschlossen . Die Höhe der ab Januar 2015 zur Verfügung stehenden Mittel kann korrekt erst nach Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber benannt werden. Wie beurteilt das Ministerium für Bildung und Kultur den Vorschlag, die Fortführung bzw. einen Ausbau der Arbeit der Serviceagentur durch Nutzung dieser Mittel zu gewährleisten? Zu Frage 8: Laut Koalitionsvertrag Bund sollen mit den zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln die Länder und Gemeinden im Hinblick auf die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen entlastet werden. Die Übernahme bisher vom Bund getragener Leistungen würde hierzu im Widerspruch stehen. Drucksache 15/1117 (15/1027) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Vorschlag der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), den jährlich stattfindenden bundesweiten Ganztagskongress in 2014 abzusagen, um damit Mittel für eine Fortführung der Arbeit der Serviceagenturen bis Ende Februar 2015 zu sichern ? Zu Frage 9: Vor dem Hintergrund der zurzeit bestehenden Unklarheit bezüglich einer grundsätzlichen Weiterführung des Begleitprogramms „Ideen für Mehr! Ganztägig lernen.“ und der damit verbundenen Unklarheit über eine weitere inhaltliche Perspektive wird die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung im Jahr 2014 keinen bundesweiten Ganztagsschulkongress ausrichten. Die jährlichen Ganztagsschulkongresse widmen sich üblicherweise insbesondere dem Themenbereich, der im darauffolgenden Jahr den Schwerpunkt der Arbeit der Serviceagenturen der Länder bildet. Die ursprünglich für die Ausrichtung des Ganztagsschulkongresses 2014 vorgesehenen Mittel werden von der DKJS für eine Weiterführung der Serviceagenturen der Länder bis Ende Februar 2015 verwendet, damit die bis zum Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2014/15 geplanten Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Die Absage des bundesweiten Ganztagsschulkongresses ist unter Würdigung der zuvor genannten Hintergründe aus Sicht des Ministeriums für Bildung und Kultur nachvollziehbar und kommt der Arbeit der saarländischen Serviceagentur zugute.