LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1145 (15/1109) 24.11.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Stellenbesetzung im Bereich Justiz Vorbemerkung des Fragestellers: „Auf Grund der angespannten Haushaltslage des Landes werden nicht alle freiwerdenden Stellen wieder neu besetzt. Um die gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die jeweiligen Bereiche jedoch nachhaltig ausreichend personalisiert sein. Ist es im Bereich des Ministeriums der Justiz vorgesehen , offene Stellen im Ministerium der Justiz und in den Justizvollzugsanstalten durch Abordnungen neu zu besetzen? Wenn ja, a) aus welchen Gründen werden diese Stellen nicht zur Wiederbe- setzung ausgeschrieben? b) Wurde die Stellenbesetzung bereits ohne Stellenausschreibung geregelt? c) Aus welchen Gründen wird anderen geeigneten Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit einer Bewerbung verweigert? d) Für welchen Zeitraum sind die Abordnungen vorgesehen? e) Ist es beabsichtigt, die Stellen mit dem abgeordneten Personal nach Beendigung ihrer Abordnung dauerhaft zu besetzen? f) Welche zusätzlichen Kosten entstehen hierdurch? Ausgegeben: 24.11.2014 (29.10.2014) bitte wenden Drucksache 15/1145 (15/1109) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1: Zum 1. Januar 2015 werden in der Abteilung C des Ministeriums der Justiz zwei Beamte des höheren Dienstes in den Ruhestand treten, die unter anderem für die Bearbeitung der Personal- und Haushaltsangelegenheiten sowie für die Bau-, Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung des Justizvollzugs zuständig sind. Dabei wird eine Stelle wegfallen . Die zweite Stelle, auf der ein Beamter der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Neunkirchen seit 2010 in das Ministerium abgeordnet war, steht den Justizvollzugsanstalten wieder zur Verfügung. Die Aufgaben werden teilweise umverteilt, was mit einer Arbeitsverdichtung in anderen Sachgebieten und Referaten des Ministeriums verbunden sein wird. Zum anderen Teil wird ein neues Sachgebiet gebildet, für das zukünftig ein Beamter/eine Beamtin des gehobenen Dienstes zuständig sein wird. Für dieses Sachgebiet wird zunächst ein Beamter des gehobenen Dienstes aus der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken an das Ministerium abgeordnet. Freie Stellen, die dafür hätten ausgeschrieben werden können, gibt es derzeit nicht. Dasselbe gilt für die mit dieser Entscheidung in Zusammenhang stehenden weiteren Abordnungen innerhalb der Justizvollzugsanstalten. Die Umverteilung der Geschäfte zur Sicherstellung geordneter Arbeitsabläufe und die dafür notwendigen Abordnungen erfolgen im Rahmen des Direktionsrechts des Dienstherrn. Weitergehende Festlegungen werden im Stellenplan des Haushalts 2016 getroffen werden. Dabei wird bei der Umsetzung des notwendigen Stellenabbaus im Rahmen des Projekts „Zukunftssicheres Saarland 2020“ auf eine solidarische Behandlung des Ministeriums als Aufsichtsbehörde und der Justizvollzugsanstalten Wert gelegt. Hat der Minister der Justiz die Justizvollzugsanstalten des Saarlandes bereits besucht, und wann ist der nächste Besuch vorgesehen? Zu Frage 2: Der Minister der Justiz hat die Justizvollzugsanstalt Ottweiler im September 2014 besucht . Ein Besuch der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wird zum gegebenen Zeitpunkt erfolgen. Ist es im Bereich des Ministeriums der Justiz vorgesehen , in einer weiteren Strukturreform die Justizvollzugsanstalt Ottweiler der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken als Teilanstalt anzugliedern, und hierdurch die Stelle des Leiters der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken in eine Besoldung der Stufe B anzuheben? Zu Frage 3: Nein.