LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1146 (15/1110) 24.11.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Sparmaßnahmen im Justizbereich Ist es im Bereich des Ministeriums der Justiz vorgesehen , durch bauliche Maßnahmen Personal in den Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler sowie in der Jugendarrestanstalt Lebach einzusparen? Zur einleitenden Frage: Die notwendigen Personaleinsparungen im Justizvollzug im Rahmen des Projektes Zukunftssicheres Saarland 2020 sollen durch personalentlastende, technische und bauliche Maßnahmen kompensiert werden. Welche baulichen Maßnahmen sind vorgesehen? Zu Frage 1: Folgende bauliche Maßnahmen sind für die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken vorgesehen : Installation einer Brandmeldeanlage für die Hafthäuser I und III, Installation einer flächendeckenden Videoüberwachung und die Installation einer flächendeckenden Personalnotrufanlage. Für die Justizvollzugsanstalt Ottweiler ist die Einrichtung eines Zauns als Zuwegung zu den Wohneinheiten und eine Kameraüberwachung der kompletten Zuwegung zu den Wohneinheiten sowie eine Kameraüberwachung der Besuchsabteilung vorgesehen. Für die Jugendarrestanstalt Lebach sind momentan keine personalentlastenden baulichen oder technischen Maßnahmen vorgesehen. Ausgegeben: 24.11.2014 (29.10.2014) bitte wenden Drucksache 15/1146 (15/1110) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Planstellen werden hierdurch eingespart? Zu Frage 2: In der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken sollen durch die Maßnahmen 16,7 Planstellen eingespart werden. In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler sollen zwei Planstellen eingespart werden. Wie hoch sind die Kosten der Baumaßnahmen? Wie hoch sind ihre jährlichen Folgekosten (Betriebskosten , Wartung)? Zu den Fragen 3 und 4: Die Maßnahmen befinden sich aktuell noch in der Planungsphase und auch die Mittelfreigabe durch den Haushaltsgesetzgeber ist noch nicht erfolgt. Insofern können zu den Kosten der Baumaßnahmen noch keine Aussagen getroffen werden. Da die Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist, können zu den jährlichen Folgekosten (Betriebskosten und Wartung) ebenfalls noch keine Angaben gemacht werden. Wann haben die Baumaßnahmen begonnen bzw. wann beginnen sie und wann sind sie beendet? Zu Frage 5: Die personalentlastenden technischen und baulichen Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planungsphase. Die Umsetzung der Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler wird voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wird voraussichtlich in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen.