LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1175 (15/1104) 04.12.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Ausbringung von Schwermetallen durch Phosphatdünger Vorbemerkung des Fragestellers: „Mineralische Phosphatdüngung führt zu einer Anreicherung des toxischen und radioaktiven Metalls Uran im Boden und damit in der Nahrungskette, da Spuren von Uran im phosphathaltigen Mineral Apatit vorkommen. Uranhaltiges Apatit aus Marokko wird oft zur Herstellung von mineralischem Phosphatdünger verwendet. Zusätzlich kommt es zu einer Anreicherung des giftigen Metalls Cadmium im Boden, welches über die Pflanzen in die menschliche Nahrungskette gelangt. Jährlich werden mit mineralischen Phosphatdünger in der Landwirtschaft insgesamt ca. 160 Tonnen Uran auf deutschen Feldern verstreut. Über Jahrzehnte hinweg gelangen diese nun langsam auch in das Grundwasser und gefährden damit das Trinkwasser . Schon jetzt hat sich die Uranbelastung des Trinkwassers in einigen Bundesländern durch den Düngerauftrag deutlich erhöht. Gesetzliche Grenzwerte für Uran werden in der Düngemittelverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu fehlen auch Warnhinweise auf die Anteile giftiger Schwermetalle im Phosphatdünger, die Verwender werden nicht über die Gefährlichkeit der Verwendung informiert. Die Gesamtmenge des bisher auf deutschen Ackerflächen ausgebrachten Urans beträgt bis zu 14.000 Tonnen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Sedimentäre Phosphatressourcen enthalten in der Regel Schwermetalle, so auch Uran. Darüber hinaus kommt Uran geogen bedingt in allen Böden vor, es gibt also eine natürliche Hintergrundbelastung. Weitere Einträge können u. a. auch bei der Verbrennung von Kohle entstehen. Ausgegeben: 04.12.2014 (22.10.2014) Drucksache 15/1175 (15/1104) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Der Landesregierung ist bekannt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen hierdurch einem zusätzlichen Eintrag zum natürlich vorhandenen Hintergrundgehalt unserer Böden mit Uran durch Düngung unterliegen können. Uran ist nicht nur wegen seiner radiologischen sondern vorrangig wegen seiner toxischen Eigenschaften in der Diskussion. Daher haben sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständige Bundesbehörden sowie der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) intensiv mit der Frage des Urangehalts in Düngemitteln befasst. Das BfR als für die toxikologische Bewertung von Düngemitteln zuständige Behörde hat schon seit geraumer Zeit verschiedentlich geäußerte Befürchtungen zum Anlass genommen, Uran und seine Verbindungen zu beobachten, Fachgespräche und Statusseminare zu veranstalten und die gewonnenen Einschätzungen zu Risikobewertungen zusammen zu führen. Die Bewertungen des BfR sind umfassend. Das BfR hat zusammen mit dem BfS festgestellt, dass für die Verbraucher derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennbar ist. Diese Aussage gilt vor dem Hintergrund sorgfältiger und sehr detailliert ausgeführter Prüfungen, die chemische Wirkung und Strahlenwirkung sowie die unterschiedlichen Bindungsformen und Löslichkeiten berücksichtigen. Die zusammenfassende Bewertung von BfR und BfS schließt die an die Politik gerichtete Forderung ein, dass aus Vorsorgegründen die Aufnahme von allen Stoffen mit toxischem Potenzial durch die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden sollte. Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen, der die Bundesregierung in Fragen der Düngung berät und in dem u.a. Toxikologen und Ökotoxikologen vertreten sind, sieht – insbesondere aufgrund dieser Bewertungen – keine gesicherte Basis für eine Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten oder Grenzwerten für Uran in Düngemitteln . Gleichwohl empfiehlt der Beirat die Verwendung möglichst uranarmer Ausgangsgesteine für die Herstellung von P-Düngern. Zur weiteren Klärung hat das BMEL wissenschaftliche Studien zum Sorptionsverhalten von Uran im Boden sowie ökotoxikologische Untersuchungen zu Uran im Boden in Auftrag gegeben. Erste Zwischenergebnisse hierzu wurden dem Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen kürzlich vorgestellt. Danach besteht nach wie vor kein wissenschaftlich zu rechtfertigender Grund, eine Kennzeichnungschwelle (Wert ab dem eine Kennzeichnung zu erfolgen hat) bzw. einen Grenzwert (Wert ab dem ein Inverkehrbringen nicht mehr möglich ist) für Uran im Düngemittelrecht aufzunehmen. Zudem wurde im Frühjahr 2013 vom Wissenschaftlichen Beirat zusammen mit in diesem Themengebiet erfahrenen Wissenschaftlern eine wissenschaftliche Anhörung zur Thematik durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Standpunkt „Uran – Gesundheitsund Umweltrisiken durch den Einsatz von Phosphor (P)- Düngern in der Landwirtschaft “ des Beirates zusammengefasst sind. Ein dringender Handlungsbedarf betreffend die Begrenzung des Eintrages von Uran über Düngemittel wird demnach nach wie vor nicht gesehen. Die hier in Rede stehenden phosphathaltigen Düngemittel unterliegen zu ca. 95 % dem Düngemittelrecht der Europäischen Union und können mit nationalen Regelungen nicht erfasst werden. Durch den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union , wären Regelungen im deutschen Recht nicht nur in diesem Punkt ohne Wirkung. Drucksache 15/1175 (15/1104) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Aus diesem Grund wird eine vollständige Harmonisierung des EU-Düngemittelrechts befürwortet. Hinsichtlich der oralen Aufnahme von Uran durch Trinkwasser hat die Rechtsprechung aus den oben genannten Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die seit 1. November 2011 in Kraft ist, erstmalig einen Grenzwert für Uran festgelegt. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser ist dies zurzeit der weltweit niedrigste Grenzwert. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen - Säuglinge eingeschlossen - lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle. Ist der Landesregierung bekannt, wie viel Phosphatdünger jährlich im Saarland verbraucht wird und woher dieser stammt? Zu Frage 1: Nein. Viele Düngemittel werden nicht nur über saarländische Händler oder innerhalb Deutschlands bezogen, sondern große Mengen werden auch aus dem umliegenden Ausland importiert. Die Meldepflicht bezieht sich lediglich auf die ansässigen Inverkehrbringer von Düngemitteln im Saarland. Darüber hinaus besteht keine Meldepflicht. Sind die landwirtschaftlichen Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt, dass dieser Dünger Uran enthält ? Zu Frage 2: Mit der beruflichen Aus- Fort- und Weiterbildung werden Praktiker über den Sachverhalt , dass bei mineralischen Phosphatdüngern Uran vorkommen kann, in Kenntnis gesetzt. Eine Deklaration von Uran in Düngemitteln wird durch Rechtsvorgaben nicht gefordert. Für Konsumenten landwirtschaftlicher Erzeugnisse besteht durch Veröffentlichungen jederzeit die Möglichkeit, sich über die Sachverhalte am Markt zu informieren. Aus welchen Gründen wird nicht auf den Urangehalt hingewiesen? Zu Frage 3: Nach der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln die u.a. die Deklaration der Inhaltsstoffe regelt , besteht für Uran keine Deklarationspflicht. Drucksache 15/1175 (15/1104) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wird im Saarland der Boden, das Oberflächenund das Trinkwasser auf eine Belastung mit Uran untersucht? Zu Frage 4: In der Zuständigkeit des Vorsorgenden Bodenschutzes werden die saarländischen Böden nicht auf Uran untersucht. Das Untersuchungsspektrum orientiert sich an den Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV). In Anhang 2 der BBodSchV werden die Vorsorgewerte für Böden nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) festgelegt. Nach Bodenart aufgeschlüsselt werden Vorsorgewerte für Metalle und organische Schadstoffe definiert. Das Element Uran ist dort nicht als Untersuchungsparameter aufgeführt. Folglich existieren im Saarland keine Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für Uran in Böden. Uran ist in das Spektrum Oberflächenwasser-Standard aufgenommen und wird deshalb an vielen Probestellen des Landes in der Überwachung der Oberflächengewässer gemessen. Das UBA empfahl den Vollzugsbehörden seit dem Jahr 2004, für Uran im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert einzuhalten. Dieser ist seit dem 01. November 2011 als Grenzwert der Trinkwasserverordnung rechtskräftig. Die Ergebnisse der im Saarland für das Jahr 2013 durchgeführten Trinkwasseranalysen entsprechen den Anforderungen der aktuell gültigen Rechtsakte. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zu Frage 5: In der Fläche liegen die Urangehalte in Böden auf niedrigem Niveau. Bei Uran ist von einer geringen Mobilität im Boden auszugehen. Anreicherungen in Unterböden sind auf Vererzungen zurückzuführen und in ihrem Vorkommen sehr eingeschränkt. Die mineralische Phosphatdüngung ist momentan die einzige relevante Eintragsquelle für Uran im Boden.