LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1187 (15/942) 18.12.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Kosten für die Realisierung des IV. Museumspavillons seit dem Zeitpunkt der Einsetzung von Meinrad Maria Grewenig als Interimschef der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Vorbemerkung des Fragestellers: „Mit Datum vom 3.5.2011 hat das Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz dem Vorschlag des Kurators Karl Rauber zur Einsetzung von Meinrad Maria Grewenig als Interimschef der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz zugestimmt. Infolge dessen kam es zu einem Baustillstand aufgrund angeblicher Mängel der Planung und Umsetzung des Projektes. Mit Schreiben vom 8.6.2011 wurde die WPW Ingenieure GmbH von Interimschef Meinrad Maria Grewenig mit der Beratung und dem Controlling für die Baumaßnahme IV. Pavillon beauftragt. Wie in dem Abschlussbericht der WPW Ingenieure GmbH vom 25.4.2012 nachzulesen ist, wurde in diesem Zusammenhang eine Reihe weiterer Gutachten, beispielsweise zur Überprüfung der Planung der technischen Gebäudeausstattung (TGA), des Brandschutzkonzeptes etc. beauftragt. Aufgrund des Baustillstands kam es zu Rechtsstreitigkeiten mit bereits beauftragten Firmen und zu Kündigungen. Da der Rohbau bereits fertiggestellt war und der Zeitpunkt des Weiterbaus nicht absehbar war, mussten zu dessen Sicherung außerdem einige Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise wurden ein provisorischer Hochwasserschutz und eine Notabdichtung des Dachs installiert. Inzwischen hat die LEG Service GmbH die Bauherrenfunktion für den IV. Pavillon übernommen, die Abwicklung des Baus wird von der Hochbauverwaltung des Finanzministeriums übernommen. Es wurde eine neue Ausschreibung getätigt und neue Aufträge vergeben.“ Ausgegeben: 18.12.2014 (12.06.2014) Drucksache 15/1187 (15/942) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Anfrage Gegenstände betrifft, die unter den Einsetzungsbeschluss des laufenden Untersuchungsausschusses „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – Bau des IV. Museumspavillons“ fallen. Die Landesregierung stellt daher ihre Antwort unter den Vorbehalt der laufenden Beweisaufnahme und der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses. Aus Sicht der Landesregierung ist der Beantwortung der gestellten Frage folgende Darstellung der Ausgangssituation voranzustellen: Auf die Veröffentlichung der Entscheidung des Rechnungshofs vom 19.01.2011 betreffend die Prüfungsmitteilung „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – Verwendung von Landesmitteln sowie Haushalts- und Wirtschaftsführung“ (PA II 1/VI-18-3-1) vom 10.06.2010 leitete die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vorstand der Stiftung ein. In der Folge wurde der damalige Vorstand zunächst beurlaubt und später gekündigt. Zwischenzeitlich wurden sowohl der damalige Vorstand, als auch der damalige Projektsteuerer rechtskräftig verurteilt. Gegen den damaligen Vorstand läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau des 4. Pavillons – insbesondere wegen des marktunüblichen, hohen Honorars des Projektsteuerers. Sowohl der Bericht des von der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz eingesetzten Controllers , als auch der Bericht des Rechnungshofs stellten als Hauptursache der Kostenentwicklung u.a. das Missmanagement des ehemaligen Vorstandes und des gekündigten Projektsteuerers sowie die Planungsdefizite heraus. Zusammenfassend lässt sich die Ausgangssituation im Mai 2011 wie folgt beschreiben : • Der Stand des Bauprojektes und der abgeschlossenen und der gekündigten Ver- träge waren nicht in dem erforderlichen Maße dokumentiert. • Gleiches galt für Risiken aus den gekündigten Verträgen, insbesondere dem Archi- tektenvertrag mit twoo Architekten. • Es bestanden Planungsdefizite, die durch die Weiterführung der Planung bzw. der Umplanung beseitigt werden mussten. • Es lagen Unstimmigkeiten zwischen den definierten Nutzeranforderungen und den realisierten Räumen vor. • Der Landesrechnungshof führte folgende Prüfung durch: Prüfung von Zuschüssen an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, hier: Neubau des IV. Museumspavillons in der Bismarckstraße in Saarbrücken. • Die Kostensituation und damit die Finanzierung waren nicht abschließend geklärt. • Das Nutzungskonzept / das Museumlayout waren sowohl für den Neubau, als auch für das Gesamtensemble des Saarlandmuseums umfassend festzulegen. • Der durch die Stiftung bestellten Fassade fehlte die notwendige Akzeptanz. So kam der Rechnungshof in seiner „Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung von Zuschüssen an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, hier: Neubau des IV. Museumspavillons in der Bismarckstraße in Saarbrücken“ (PA IV 1/XIX-2-3-10) vom 03.11.2011 (S. 21-22) zu folgender Einschätzung: „Da bislang erst 22,5 Mio. € für die Gesamtmaßnahme finanziert sind und bisher lediglich der Rohbau erstellt wurde, muss von einer erheblichen Finanzierungslücke ausgegangen werden. Drucksache 15/1187 (15/942) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Für die weitere Kostenentwicklung des Projekts wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie die derzeit noch vorhandenen Unzulänglichkeiten der Planung behoben werden können. Da bisher Alt- und Neubauplanung getrennt voneinander betrieben wurden, ist die planerische Einbindung des Bestandes in das Gesamtkonzept nur unzureichend erfolgt. Auch ist die Frage, welches Konzept für die Haustechnik nun sinnvoller Weise realisiert werden soll, nicht abschließend beantwortet. Schließlich erscheint die Verwirklichung einer ansprechenden und für die Akzeptanz des Gebäudes bedeutsamen Fassadengestaltung in Anbetracht der bestehenden Vertragslage äußerst problematisch. Der von der Stiftung eingesetzte Controller hat darüber hinaus u.a. schwerwiegende Planungsdefizite im Bereich der Beleuchtung und des Brandschutzes festgestellt und das Fehlen der Planung zur Realisierung eines Sicherheitskonzeptes angemahnt. Es gilt nun, die finanziellen Auswirkungen all dieser Planungsdefizite sowie der zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen abzuschätzen und zu bewerten, damit die Finanzierung des Gesamtprojektes auf einer verlässlichen Grundlage erfolgen kann.“ In der Folge entwickelte sich ein extrem hoher öffentlicher und parlamentarischer Druck nach Aufklärung und Aufzeigen von Lösungsansätzen. Beispielsweise wurde durch den Landtag des Saarlandes im Januar 2012 ein Untersuchungsausschuss installiert . Die Summe dieser Feststellungen bedingte eine ausführliche Bestandsaufnahme und im Anschluss daran die Notwendigkeit, die Konsequenzen aus dieser Bestandsaufnahme zu ziehen. Ursachen für Mehrkosten liegen also nicht im Stoppen der damaligen Projektkonstellation, sondern in den Defiziten und Problemen, die spätestens im Jahr 2011 deutlich zutage getreten waren. Soweit der Fragesteller in seiner Vorbemerkung andere Gründe für das Stoppen der damaligen Projektkonstellation unterstellt, wird diese Darstellung zurückgewiesen. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Projekt IV. Pavillon seit Einsetzung von Meinrad Maria Grewenig als Interimschef der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz bis heute entstanden? Bitte untergliedert nach: a) Kosten durch in Auftrag gegebene Gutachten (z.B. für Controlling, Bewertung der TGAPlanung , Prüfung des Brandschutzkonzeptes, des Hochwasserkonzeptes, des Sicherheitskonzeptes , der Lichtplanung etc.); b) Rechtsanwalts-, Gerichts- und Prozesskosten wegen Streitigkeiten mit beauftragten Firmen infolge des Baustillstands; c) Schadensersatzforderungen von beauftragten Firmen wegen des Baustillstands; d) Kosten für die Instandhaltung des Rohbaus, wie Notabdichtung Dach, provisorischer Hochwasserschutz, Gerüst, Sicherung der Aufzüge; e) Kosten für die Neuausschreibung der Architekten -, Ingenieur- und Bauleistungen; f) Kosten für die Neuplanung (inklusive alle anfallenden Kosten für die Ausschreibungen); g) Preissteigerungen; h) Sonstiges, bspw. Gerüstab- und – wiederaufbau. Drucksache 15/1187 (15/942) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 1: Frage 1 fragt nach der Entstehung von Kosten und der Zuordnung zu der Amtszeit des Vorstands der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Ursache und die Notwendigkeit von Kosten Gegenstand der Beweisaufnahme des laufenden Untersuchungsausschusses ist. Inwieweit Kosten notwendig oder vermeidbar waren, bleibt letztlich der Bewertung durch den Untersuchungsausschuss vorbehalten. Die Frage unterstellt, dass es möglich sei, entstandene Kosten trennscharf der Amtszeit von Herrn Dr. Melcher oder Herrn Prof. Dr. Grewenig als Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und dem jeweiligen Vorstand als Verursacher zuzuordnen. Dieser Unterstellung schließt sich die Landesregierung nicht an. Bis heute fallen Kosten an, für die die Ursachen vor der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Grewenig liegen. Außerdem lassen sich Kosten nicht ohne weiteres nur dem Vorstand zuordnen, sondern es gehört gerade zu den Untersuchungsgegenständen des laufenden Untersuchungsausschusses , Verantwortlichkeiten für den betreffenden Zeitabschnitt zu klären. Welche dieser Kosten gestalten sich aus Sicht der Landesregierung als gerechtfertigt? Zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen . Wurden die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Erteilung oben aufgeführter Aufträge in jedem Fall eingehalten, insbesondere im Fall der Beauftragung der WPW Ingenieure GmbH für die Beratung und das Controlling? Zu Frage 3: Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Einhaltung des Vergaberechts Gegenstand der Beweisaufnahme des laufenden Untersuchungsausschusses ist. Das Controlling und die Beratung durch die WPW Ingenieure GmbH (Abschlussbericht vom 25.04.2012) wurden freihändig vergeben, da der voraussichtliche Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes lag, gleiches gilt für den abgerechneten Wert der erbrachten Dienstleistung. Welche Kosten sind wofür bei der LEG Service GmbH im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Pavillons seit deren Übernahme der Bauherrenfunktion angefallen? (Bitte auch um Berücksichtigung der Kosten, die durch Bindung des dortigen Personals entstanden sind.) Drucksache 15/1187 (15/942) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 4: Bauherr des Projektes war und ist zu jedem Zeitpunkt die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz . Die LEG Service GmbH wurde im September 2013 mit der Projektsteuerung beauftragt. Bis zum 3. Quartal 2014 waren hier Kosten von 142.800,- EUR brutto angefallen . Welche Kosten sind wofür bei der Hochbauverwaltung des Finanzministeriums im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Pavillons seit deren Übernahme der Bauleitung angefallen? (Bitte auch um Berücksichtigung der Kosten, die durch Bindung des dortigen Personals entstanden sind.) Zu Frage 5: Eine Übernahme der Bauleitung durch die Hochbauverwaltung erfolgte nicht. Das Amt für Bau und Liegenschaften unterstützte den Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenaufgaben im zweiten Halbjahr 2012. Die Weiterbelastung der Personalkosten des Amts für Bau und Liegenschaften erfolgte mit 9.884,17 EUR brutto. Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens nach §§ 44 Bundes- und Landeshaushaltsordnung zur Förderung der Baumaßnahme der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz durch den Bund und das Land nimmt die Hochbauverwaltung ihre eigenen Aufgaben als baufachlich zuständige technische Verwaltung wahr. Werden die Kosten, die bei der LEG Service GmbH bzw. der Hochbauverwaltung für deren Übernahme der Bauherrenfunktion bzw. Bauleitung angefallen sind und anfallen, mit der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz abgerechnet? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit dem IV. Pavillon entstanden sind und entstehen, transparent sind? Zu Frage 6: Wegen der Rolle der LEG Service GmbH wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Kosten werden im Wege der Rechnungsstellung abgerechnet. Wegen der Rolle der Hochbauverwaltung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Kosten, die im Rahmen der Wahrnehmung der originären Aufgabenstellung der Hochbauabteilung anfallen – wie z. B. der baufachlichen Prüfung – werden dem Zuwendungsempfänger grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt.