LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1209 (15/1143) 16.01.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Budgetierung von Förderlehrerstunden an saarländischen Grundschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „In der ersten Hälfte des Jahres hat der Landtag den Rechtsanspruch von Kindern mit Förderbedarf auf den Besuch einer Regelgrundschule beschlossen. Eine Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion ist der Einsatz von speziell ausgebildeten Förderlehrerinnen und Förderlehrern, die die Grundschulpädagogen in ihrer Arbeit mit den Kindern unterstützen. Da allerdings nicht genug Förderschullehrkräfte vorhanden sind um alle saarländischen Grundschulen mit einer Förderlehrkraft in Vollzeit auszustatten, müssen die entsprechenden Lehrerstunden zwischen den einzelnen Grundschulen verteilt werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Unter „Förderlehrerstunden“ versteht die Fragestellerin vermutlich die Stunden, die eine Förderschullehrkraft an eine Grundschule einbringt. Auf dem Hintergrund, dass jede Lehrkraft an einer Schule fördert, ist diese Unterscheidung zur sprachlichen Klarheit notwendig. Wie viele Förderschullehrkräfte werden im aktuellen Schuljahr an saarländischen Grundschulen eingesetzt? Zu Frage 1: An saarländischen Grundschulen werden aktuell 120 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) an Förderschullehrkräften eingesetzt. Ausgegeben: 16.01.2015 (20.11.2014) bitte wenden Drucksache 15/1209 (15/1143) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Nach welchen Kriterien erfolgt die Budgetierung zwischen den einzelnen Grundschulen? Zu Frage 2: Die Budgetierung der Grundschulen erfolgt nach - der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler einer Grundschule - der Anzahl aller Klassen einer Grundschule - den Klassengrößen einer Grundschule - einem Standortfaktor (gemäß der Einschätzung der zuständigen Schulrätinnen). Darüber hinaus wurden die in den letzten Jahren zugewiesenen Förderschullehrerstunden berücksichtigt. Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Unterstützungsbedarf (insbesondere im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) wurden zusätzlich 4 Stunden pro Kind bereitgestellt. Diese sind in den 120 Vollzeitlehrereinheiten eingerechnet. An wie vielen Grundschulen wird eine Förderlehrerin bzw. ein Förderlehrer im Durchschnitt eingesetzt ? Zu Frage 3: Im landesweiten Durchschnitt wird eine Förderschullehrkraft an etwa zwei Schulen eingesetzt. Wie viele Förderstunden erhalten die einzelnen Grundschulen im Durchschnitt? Zu Frage 4: Bei Beantwortung dieser Frage wird vorausgesetzt, dass mit dem gewählten Begriff „Förderstunden“ die Stunden der Förderschullehrkräfte gemeint sind. Im Durchschnitt erhält eine Grundschule 20,5 Lehrerwochenstunden an sonderpädagogischer Unterstützung.