LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1212 (15/1173) 16.01.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Giftköder - tödliche Fallen Vorbemerkung des Fragestellers: „Immer wieder schockieren Berichte über vergiftete oder mit Rasierklingen versehene Köder, die Hunde und Katzen qualvoll verenden lassen. Dachse, Füchse, Marder und Wildschweine können ebenfalls Opfer tödlicher Fallen werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Vorbemerkung des Fragestellers dargestellte Situation des Verbreitens von Giftködern und deren, wenngleich nicht immer beabsichtigte Aufnahme durch Hunde und Katzen, stellt zweifelsohne einen Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz dar und ist nach § 17 Nummer 1 oder 2 Buchstabe b Tierschutzgesetz als Straftat zu verfolgen. Wie viele Fälle der Hunde-, Katzen, oder Wildtötungen bzw. -vergiftungen durch präparierte Köder sind der Landesregierung bekannt? Wie hat sich die Anzahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt ? Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer ein? Zu Frage 1: Tierbesitzer äußern immer wieder den Verdacht, dass ihr Tier vergiftet worden sei. Dieser Verdacht kann häufig nicht erhärtet werden, so dass eine Weiter-gabe des Falles durch die untere Tierschutzbehörde oder eine andere Behörde an die Staatsanwaltschaft sehr selten zum Tragen kommt. Da eine gesetzliche Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen seitens der Behörden in Bezug auf solche Fälle fehlt, können keine konkreten Zahlen genannt werden. Auch kann keine Aussage zur Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren gemacht, noch die Dunkelziffer geschätzt werden. Ausgegeben: 16.01.2015 (02.12.2014) bitte wenden Drucksache 15/1212 (15/1173) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Kristallisieren sich Regionen heraus, in denen sich das Vorkommen der Köder häuft und wenn ja, welche sind dies? Zu Frage 2: Anfang des Jahres 2014 gab es im Forstrevier Scheidterberg sowie im Forstrevier St. Ingbert Nord Anzeigen von Waldbesuchern/Hundebesitzern hinsichtlich des Auslegens von Giftködern. In diesem Zeitraum kam es zu drei tödlichen Vergiftungen von Hunden, ein weiterer Hund konnte schnell tierärztlich versorgt werden und überlebte. Konnten Täterinnen und Täter in den vergangenen zehn Jahren gestellt werden und wenn ja, welche Strafe wurde jeweils verhängt? Zu Frage 3: Trotz der Kontrolle von verdächtigen Personen durch Revierleiter und Polizei konnte im angeführten Fall kein Täter überführt werden. Plant die Landesregierung Warnsysteme, die via Internet, Handy-App, oder / und sozialen Netzwerken Tierhalterinnen und Tierhalter (über den Radius der Warnungen seitens des Saarforstes auf seiner Homepage) bei Bekanntwerden vor Gefahrenorten warnt? Zu Frage 4: Im vorliegenden Fall wurden nach Rücksprache mit der Polizei Warnschilder in den Revieren angebracht (Anlage). Daraufhin überschlugen sich auch die Mitteilungen in den sozialen Netzwerken, was neben der Verbreitung von Unwahrheiten auch dazu geführt hat, dass unter den Hundehaltern Panik verursacht wurde. Die Etablierung eines Warnsystems (Handy-App, soziales Netzwerk etc.) wird aus den geschilderten Gründen daher als nicht als zielführend erachtet. Darüber hinaus gibt es bereits private Anbieter, die eine Art Warnsystem für Hundehalter anbieten: https://www.giftkoeder-radar.com/ http://www.giftwarnung.info/ Weiterhin werden in diversen Haustierforen Informationen zu diesem Thema angeboten : http://www.hunde-aktuell.de/giftkoeder-alarm/ Sieht die Landesregierung Möglichkeiten effektiver als bisher gegen die Täter vorzugehen? Zu Frage 5: Nein.