LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1229 (15/1176) 30.01.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Tatsächliche Kosten für Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten im Saar- land und aktueller Bedarf an qualifizierten Fortbildungsmaßnahmen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Haushaltsplan 2015 stehen für Fortbildungsmaßnahmen der Polizei insgesamt 151.000 Euro zur Verfügung. Bei rund 2700 Polizistinnen und Polizisten im Land wären das pro Beschäftigten 55 Euro. Gleichzeitig hat die Polizei in neuen Bereichen Cybercrime und IT-Forensik besonderen Bedarf an Schulungen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das (Jahres-)Fortbildungsprogramm des Geschäftsbereichs Polizeiliche Fortbildung (GB PolFB) der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) bildet den Fortbildungsbedarf aller Polizeibeschäftigten in den allgemein fachlichen und funktionsbezogenen /spezialistischen Maßnahmen ab. Es enthält auch eine Kostenkalkulation für das jeweilige Fortbildungsjahr. Damit verantwortet die FHSV die kostenmäßige Verwaltung der Fortbildungsmittel aus dem Titel 525 01 (Aus- und Fortbildung der Bediensteten ) im Kapitel 0314 (FHSV). Für die Polizeiliche Fortbildung standen im Haushaltsjahr 2014 rund 256.000 € und stehen im Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2015 rund 245.000 € zur Verfügung. Dies entspricht in etwa den für die Polizeiliche Fortbildung bereitgestellten Mitteln der vergangenen 10 Jahre. Das Fortbildungsprogramm wird nach Beteiligung der Personalvertretungen vom Ministerium für Inneres und Sport genehmigt. Welche Kosten für Fortbildungen sind in diesem Jahr tatsächlich angefallen? Zu Frage 1: Das Haushaltsjahr 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Abschließend können daher noch keine validen Daten über die im Jahre 2014 tatsächlich angefallenen Kosten vorgelegt werden. Zum Stichtag 17. Dezember 2014 sind für die polizeiliche Aus- und Fortbildung ausgegeben 209.356,61 €. Ausgegeben: 30.01.2015 (03.12.2014) Drucksache 15/1229 (15/1176) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Maßnahmen konnten damit gefördert werden (bitte nach Aufgabenbereichen und Kosten aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Für das Fortbildungsjahr 2014 wurden ca. 350 Einzelmaßnahmen vorkalkuliert. Dabei erfolgte die planmäßige Zuordnung der Haushaltmittel wie folgt:  Interne Fortbildungsveranstaltungen, welche im hauseigenen Schulbetrieb der FHSV mit den hauptamtlichen Lehrbeauftragten angeboten werden - Allgemeine Fortbildung – Mittelansatz: 18.010,- €  Führungskräftefortbildung höherer Polizeivollzugsdienst inkl. Ratsanwärterausbildung an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) Mittelansatz 34.100,- €  Die Funktionsbezogene/Spezialistische Fortbildung für alle Polizeibediensteten des Saarlandes mit den wesentlichen Bereichen:  Fortbildung der Verhandlungsgruppe 2.150,- €  Allgemeine Datenverarbeitung 15.109,- €  Fortbildung Spezialeinheiten 31.466,- €  Fortbildung beim Bundeskriminalamt 25.200,- €  Fortbildung bei der Polizeiakademie Hessen 26.190,- €  Fortbildung bei der Deutschen Hochschule der Polizei 20.400,- €  Fortbildung bei der Bundespolizeiakademie 6.340,- €  Nutzung sonstiger Fortbildungsangebote ca. 70.000,- € Eine dezidiertere Darstellung, welche konkrete Einzelmaßnahmen im Fortbildungsjahr 2014 tatsächlich erfolgten, könnte erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 bei entsprechendem Vorlauf für die Bearbeitung der Details zur Verfügung gestellt werden . Zu welchem Zeitpunkt war in diesem Jahr das vorgesehene Haushalts-Budget für Fortbildungen aufgebraucht? Zu Frage 3: Da, wie in den Vorbemerkungen aufgezeigt, alle Maßnahmen vorkalkuliert sind, ist das Haushaltsbudget erst dann aufgebraucht, wenn diese Maßnahmen abgeschlossen und in Rechnung gestellt sind. Von daher sind aktuell noch Mittel für die Produkte /Veranstaltungen vorhanden, die im Dezember durchgeführt und von denen noch keine Rechnungen vorgelegt wurden. Mögliche Restmittel (bei Ausfall eines Seminars /Teilnehmers) wurden, sofern möglich, in neue Maßnahmen, die aktuell themenund bedarfsorientiert in das Fortbildungsprogramm eingestellt werden, investiert. Drucksache 15/1229 (15/1176) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Anträge für Fortbildungen konnten in diesem Jahr nicht bewilligt werden, weil die entsprechenden Haushaltsmittel bereits aufgebraucht waren? Zu Frage 4: Der Fall, dass vom LPP beantragte und durch das Ministerium genehmigte Fortbildungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden konnten, ist bislang nicht eingetreten. Aufgrund des geschilderten Verfahrens der gezielten Bedarfserhebung , der schlüssigen Kostenkalkulation und konsequenten haushaltsmäßigen Abwicklung einschließlich der flexiblen Reaktion auf aktuell notwendige Fortbildungsmaßnahmen ist gewährleistet, dass grundsätzlich alle Bedarfe an Fortbildung befriedigt werden können. Welche Fortbildungen wurden in den vergangenen zwei Jahren im Bereich „Cybercrime“ durchgeführt ? Durch wen wurden diese Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt? Zu Frage 5: Vom GB PolFB der FHSV wurden als Basisfortbildung mit der Zielgruppe „Jede Polizeivollzugsbeamtin bzw. jeder Polizeivollzugsbeamte“ folgende Seminare angeboten: Jahr 2013:  IuK-Ersteinschreiter 6 Seminare  IuK-Email 3 Seminare  IuK Web 2.0 3 Seminare Jahr 2014:  IuK-Ersteinschreiter 7 Seminare  IuK-Email 1 Seminar  IuK Web 2.0 2 Seminare. Fortbildung zur Bekämpfung von Cybercrime im engeren Sinne erfolgt in der Verantwortung des LPP. Dort wurde im Jahr 2013 die Dienststelle LPP 222 Cybercrime neu eingerichtet. Es wurden bislang 20 Einzelmaßnahmen abgewickelt. Sie bezogen sich auf folgende Themenbereiche:  Ermittlungen bei Hacking/Netzwerkangriffen  Tatort Internet  Forensik Schulungen für verschiedene Betriebssysteme/Hardware  Expertenseminar „Internationale Cybercrime“  Forensische Schulungen: Grund- und Aufbauseminare, IT und Digitale Forensik  Netzwerke  Virtualisierungstechniken  Spurensuche in verschiedenen Betriebssystemen  Netzwerkanalyse  Schadstoffsoftware. Drucksache 15/1229 (15/1176) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser neuen Dienststelle wurden bislang für Fortbildungsmaßnahmen „Cybercrime“ über 16.000 € investiert. Zudem wurden Seminarkosten in Höhe von 5.400 € aus Mitteln der Gewinnabschöpfung eingesetzt , d.h außerhalb des o.g. Fortbildungstitels. Die diesbezüglichen Projekte waren behördenintern abgestimmt und nach Vorlage der Projektbeschreibung durch das MfIS genehmigt worden. Die Qualifizierungsmaßnahmen „Cybercrime“ fanden im Wesentlichen beim Bundeskriminalamt , an der Mitteleuropäischen Polizeiakademie (MEPA), an der Hessischen Polizeiakademie in Wertheim und an der Landespolizeischule RheinlandPfalz /Fachhochschule für öffentliche Verwaltung auf dem Hahn/Flughafen statt. Mit Rheinland-Pfalz besteht bereits seit Jahren in der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung eine Kooperationsvereinbarung. Diese betrifft auch das Feld „IuK“/„Cybercrime“. Diese Kooperation beruht auf Gegenseitigkeit und wirkt sich nicht unerheblich kostendämpfend aus, da keine Seminargebühren erhoben werden und sich die Fachdozenten gegenseitig unterstützen. Derzeit sind wir dabei, die Kooperation auf dem Feld der polizeilichen Aus- und Fortbildung gemäß Vereinbarung der Länder(-Innenminister) von Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland vom 20. März 2012 auf die vorgenannten Länder auszubauen. Wir stehen vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung „Aus- und Fortbildung“, die auch Kostenregelungen beinhalten wird. Darüber hinaus haben Angehörige der o.g. Dienststelle LPP 222 an EUSchulungsprojekten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) teilgenommen . Dabei sind keine Seminarkosten angefallen. Das Saarland musste lediglich die Reisekosten tragen. Wie sehen die Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich Cybercrime in Form und Umfang in den anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Hessen aus? Zu Frage 6: Die FHSV orientiert sich bei ihrem Fortbildungsangebot an den BKA-Empfehlungen zur Umsetzung des „Bundeseinheitlichen Aus- und Fortbildungskonzept zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität“ vom April 2005. Im Rahmen einzelner Kooperationsveranstaltungen wird das Konzept auch gemeinsam mit Rheinland-Pfalz umgesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 5). Wie darüber hinaus Rheinland-Pfalz und Hessen konkret andere spezialistische Maßnahmen zum Themenfeld umsetzen, kann von hier nicht beurteilt werden.