LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1230 (15/1182) 28.01.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Justizvollzugsanstalten Vorbemerkung des Fragestellers: „Im abgelaufenen Jahr haben die Anstaltsleiter der saarländischen Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler gewechselt. Die neuen Anstaltsleiter haben sich zwischenzeitlich sicherlich gründlich in ihre jeweiligen neuen Aufgabenfelder eingearbeitet.“ Wie hat sich die Suizidquote in den saarländischen Justizvollzugsanstalten in den letzten 5 Jahren (2010 bis 2014) jahresbezogen entwickelt? Bitte setzen Sie die fünf abgefragten jahresbezogenen Gesamtsuizidquoten in Bezug zur jeweiligen Einwohnerzahl des Saarlandes und stellen Sie einen entsprechenden Vergleich mit den übrigen Bundesländern an. Zu Frage 1: In Deutschland töten sich jährlich ca. 10.000 Menschen (2010: 10.021, 2011: 10.144, 2012: 9.890, 2013: 10.076). Dabei sterben Gefangene neunmal häufiger durch Suizid als die Allgemeinbevölkerung. Sie stellen also eine besondere Risikogruppe für suizidales Verhalten dar. Der langjährige Durchschnitt an Suiziden in den saarländischen Justizvollzugsanstalten liegt bei etwa zwei Fällen pro Jahr. Seit 2010 bis heute wurden 11 Suizide verzeichnet , davon einer im Januar 2015. Ausgegeben: 30.01.2015 (17.12.2014) Drucksache 15/1230 (15/1182) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Dem besonderen Risiko begegnen die saarländischen Justizvollzugsanstalten mit verschiedenen standardisierten und konzeptualisierten Maßnahmen der Suizidprävention, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Beispielsweise wurde in der JVA Saarbrücken für Untersuchungsgefangene, die eine besonders gefährdete Gruppe darstellen, das Listener-Projekt eingeführt. Dabei wird in bestimmten Fällen dem Neuzugang der JVA ein als Gesprächspartner und Zuhörer geeigneter und bereiter Gefangener zur Seite gestellt, um ihn in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen. Länderübergreifende Statistiken, die valide Aussagen zu einem Vergleich der Bundesländer erlauben, liegen nicht vor. Wie viele Strafgefangene im Saarland sind länger als 30 Jahre inhaftiert? Wie viele Strafgefangene im Saarland sind länger als 40 Jahre inhaftiert? Bitte erstellen Sie eine anonymisierte Liste mit der jeweiligen bisherigen Haftzeit in Jahren und Monaten. In welchen anderen Bundesländern gibt es derzeit Menschen, die ebenfalls derart lange inhaftiert sind? Wie viele sind das jeweils? Bitte erstellen Sie einen tabellarischen Vergleich. Zu den Fragen 2 bis 4: In den saarländischen Justizvollzugsanstalten sind zwei Gefangene seit mehr als 30 Jahren inhaftiert, einer davon bereits seit mehr als 40 Jahren. Dabei ist ein Gefangener seit 30.06.1978, der andere seit 26.04.1969 in Haft. Drucksache 15/1230 (15/1182) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Länderübergreifende Statistiken zur Verweildauer von Inhaftierten im Vollzug werden nicht geführt. Bundesweite Erhebungen gibt es zur Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe . Die Kriminologischen Zentralstelle berechnet dabei für das Jahr 2010 einen Bundesdurchschnitt von 17 ½ Jahren. Eine Studie des Bundesjustizministeriums im Jahre 1998 kommt zu dem Ergebnis, dass hier die Verweildauer der zur einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten im Vollzug im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre beträgt . Das Mindestmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bestimmt § 57a Absatz 1 Satz 1 StGB mit einer Verbüßungsdauer von 15 Jahren. Eine längere, aber vom Gesetz nicht definierte Mindestverbüßungszeit ergibt sich, wenn im Urteil eine „besondere Schwere der Schuld des Verurteilten” festgestellt wurde. Darüber hinaus müssen für eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung weitere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere eine positive Prognose im Hinblick auf die Gefährlichkeit. Das heißt, dass bei einer längeren Verweildauer die zuständigen Vollstreckungsgerichte eine der Voraussetzungen des § 57a Absatz 1 StGB als nicht gegeben ansehen. Wie viele Frauen sind derzeit in anderen Bundesländern inhaftiert, weil das Saarland keine Haftplätze für weibliche Untersuchungs- und Strafgefangene vorhält? Warum ist nicht geplant, leerstehende Kapazitäten infolge des erfolgten Neubaus von Haus IV in Saarbrücken (zum Beispiel ein dortiges Stockwerk ) mit verurteilten Frauen zu belegen, damit das Saarland als Haushaltsnotlageland jedes Jahr viel Geld durch wegfallende Ausgleichszahlungen spart? Zu Frage 5: Zum Stichtag 7. Januar 2015 waren 45 weibliche Gefangene des Saarlandes in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) inhaftiert. Nach § 10 des Saarländischen Strafvollzugsgesetzes (SLStVollzG „Trennung von männlichen und weiblichen Gefangenen“) sind weibliche und männliche Gefangene getrennt unterzubringen. Die räumlichen Gegebenheiten des neu erbauten Hafthauses IV lassen eine solche getrennte Unterbringung nach den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht zu. Wie hoch waren diese Ausgleichszahlungen in den Jahren 2009 bis 2014? Zu Frage 6: Erstattung der Personal-, Miet-, und Sachkosten an Rheinland-Pfalz 2009 1.411.644,48 € 2010 1.494.201,50 € 2011 1.948.514,81 € 2012 2.082.806,22 € 2013 2.161.258,11 € 2014 Abrechnung erfolgt Anfang 2015