LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1240 (15/1202) 05.02.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Aluminiumbelastung von Laugengebäck im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Auch im Saarland erfreut sich Laugengebäck einer großen Beliebtheit. Sofern jedoch das mit Natronlauge behandelte Gebäck ohne Backpapier zum Backen auf die von den meisten Bäckern verwendeten Aluminium-Bleche gelegt wird, löst die Lauge die ansonsten schützende Oxidschicht der Bleche auf, und es kommt zu einem verstärkten Übergang von Aluminium in das Gebäck. Aluminium steht jedoch inzwischen in Verdacht, die Entwicklung von Alzheimer und anderen Erkrankungen zu begünstigen. Daher empfiehlt die EU Behörde für Lebensmittelsicherheit inzwischen , dass Menschen nicht mehr als ein Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht pro Woche zu sich nehmen. Gerade bei Kindern wird dieser Grenzwert schnell erreicht. Im Freistaat Bayern gibt es auch einen Grenzwert, wonach Backwaren je 10 Milligramm Aluminium je Kilogramm enthalten darf.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der durchschnittliche Aluminiumgehalt von unbehandelten Lebensmitteln wird nach einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit weniger als 5 mg/kg angegeben. Nach einer Abschätzung der EFSA liegt damit die durchschnittliche Aufnahme von Aluminium über die Nahrung bei 1,6 bis 13 mg Aluminium pro Tag. Dies entspricht 0,2 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht pro Woche für eine 60 kg schwere Person. Ausgegeben: 05.02.2015 (09.01.2015) Drucksache 15/1240 (15/1202) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die duldbare wöchentliche Aufnahme (TWI -Tolerable Weekly Intake) für die orale Aufnahme von Aluminium über die Nahrung wird laut EFSA mit 1 mg/kg Körpergewicht /Woche empfohlen. Die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für Aluminium ist die Schätzung der Menge an Aluminium, die über die gesamte Lebenszeit pro Woche aufgenommen werden kann, ohne spürbare Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers zu haben. Der Verzehr von Laugengebäck mit überdurchschnittlich hohen Gehalten kann daher die alimentäre Aluminiumaufnahme nicht unbeträchtlich erhöhen. Eine erhöhte Aufnahme ist aus allgemeinen Vorsorgegründen als unerwünscht zu betrachten (EFSAGutachten 2008). Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 25.11.2002 ist die Nennung eines Grenzwertes für Aluminium in Laugengebäck aus toxikologischer Sicht im Sinne des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht zwingend erforderlich. Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung bei unsachgemäßer Verwendung von Backblechen aus Aluminium hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2008 folgende Stellungnahme veröffentlicht: a) Lagen dem Backwarenhersteller keine entsprechenden Verwendungsbeschrän- kungen für Aluminiumbackbleche vor, so ist das Aluminiumbackblech entgegen den Anforderungen einer guten Herstellungspraxis im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der VO EG 1935/2004 in den Verkehr gebracht worden. Laugengebäck, das unter der Verwendung eines solchen Aluminiumbackblechs hergestellt worden ist, entspricht nicht den Anforderungen an § 31 Abs. 1 LFGB und ist folglich nach § 31 Abs. 3 LFGB als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. b) Berücksichtigt dagegen der Backwarenhersteller die ihm vorliegende Verwen- dungsbeschränkung nicht, so ist die Backware nach Art. 14 Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 infolge einer durch den Fremdstoff Aluminium bewirkten Kontamination für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden und nach Abs. 1 als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. Laugengebäck mit überhöhtem AluminiumGehalt ist nach Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002 als für den menschlichen Verzehr ungeeignet und damit als nicht sicheres Lebensmittel zu beurteilen. Gibt es im Saarland einen Grenzwert für den Aluminiumgehalt von Backwaren? Zu Frage 1: Einen gesetzlich geregelten Grenzwert für Aluminium in Backwaren gibt es im Saarland nicht. Für die Beurteilung, ob ein erhöhter Gehalt an Aluminium vorliegt, orientiert sich das Saarland an dem in Bayern seit dem 1.1.1999 für den Verwaltungsvollzug geltenden Aluminiumgrenzwert von 10 mg/kg Frischgewicht in Laugengebäck. Dieser Wert wird auch in anderen Bundesländern im Sinne der Grenze zur technischen Vermeidbarkeit verwendet (Stellungnahme des BfR vom 25. November 2002). Drucksache 15/1240 (15/1202) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wird Laugengebäck regelmäßig auf den Aluminiumgehalt kontrolliert? Zu Frage 2: In den letzten Jahren wurde Laugengebäck nicht regelmäßig auf Aluminium untersucht . Im 2012 wurden 15 Proben Laugengebäck sowie im Jahr 2014 weitere 15 Proben Laugengebäck auf Aluminium untersucht. Wie viele Proben von Laugengebäck hatten in den vergangenen fünf Jahren einen Aluminiumgehalt von mehr als 10 Milligramm je Kilogramm? Zu Frage 3: Im Saarland wiesen 2012 zwei von 15 Proben einen deutlich erhöhten AluminiumGehalt auf. In 2014 überschritt eine Probe von 15 Proben Laugengebäck den Gehalt an Aluminium von 10 mg/kg. Bei je einer weiteren Probe in 2012 und 2014 konnten in dem Laugengebäck Gehalte an Aluminium unterhalb der 10 mg/kg Frischgewicht festgestellt werden, jedoch wies die Unterseite des Laugengebäcks (Boden) einen erhöhten Aluminiumgehalt auf, so dass vor Ort die Ursache der Kontamination geklärt werden musste. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Belastung von Laugengebäck mit Aluminium auf einen unbedenklichen Wert zu senken? Zu Frage 4: Bei Feststellung erhöhter Aluminium-Gehalte ist in dem Herstellerbetrieb die Ursache für die Kontamination zu ermitteln. Hierzu muss der Herstellungsprozess überprüft werden, da beispielsweise folgende Punkte zum Eintrag von Aluminium beitragen können : - Belaugungsmethode - Material der Transportbänder - Laugenhandling (Laugenkonzentration/Wechselturnus/Vorratsbehälter) - Ablage der Backware nach der Belaugung, insbesondere das Ablagematerial sowie die Standzeit des gelaugten Teiglings - Material des Backblechs, sowie vorhandene Spezifikation des Blechherstellers - Besalzungsgrad des Laugengebäcks. Sollten die verwendeten Lebensmittelkontaktmaterialien als Ursache ermittelt werden, wird dem Bäcker in der Regel empfohlen, künftig beispielsweise Backbleche aus Stahlblech oder Edelstahl oder geeignete dichte Backtrennfolien oder -papiere auf den Aluminiumblechen zu verwenden, die den Übergang von Aluminium auf die Backware weitestgehend verhindern. Die Verwendung ungeschützter Aluminiumgeräte beim Herstellen von Laugengebäck entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Drucksache 15/1240 (15/1202) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wurden im Saarland in den vergangenen fünf Jahren Bußgelder oder Backverbote gegenüber Betrieben, deren Backwaren unzulässig viel Aluminium enthielten, verhängt? Zu Frage 5: Zwei der o.g. Beanstandungen aus dem Jahre 2012 wurden mit einem Bußgeld geahndet . In einem dritten Fall wurde eine Belehrung durchgeführt. In allen Fällen wurde kein Backverbot ausgesprochen, sondern die Anordnung erteilt, zukünftig geeignetes Backpapier als Unterlage zu nutzen. Dies wurde durch entsprechende Nachkontrollen überwacht. Im Jahr 2014 überschritt eine Probe Laugengebäck den Gehalt an Aluminium von 10 mg/kg. Die Ermittlungen der zuständigen Regionalstelle des Landesamtes für Verbraucherschutz sind noch nicht abgeschlossen.