LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1252 (15/1180) 05.02.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Die Erhebung und Speicherung personengebundener Hinweise durch die saar- ländische Polizei Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Polizei von Bund und Ländern nutzt verschiedene Datenbanken, um sogenannte personengebundene Hinweise (PHW) über Verdächtige und Beschuldigte zu speichern. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat ergeben, dass allein das BKA über 1,5 Millionen personengebundene Hinweise gespeichert hat. Zu den gespeicherten Hinweisen gehören etwa „bewaffnet (BEWA )“, „gewalttätig (GEWA)“ oder „Ausbrecher (AUSB)“. Eine Anfrage der Linksfraktion in der Bremer Bürgerschaft hat ergeben, dass dort außerdem auch die Merkmale „ANST (Ansteckungsgefahr )“ (unter anderem für HIV-Positive) oder „GKR (geisteskrank)“ verwendet werden. Ebenso in Berlin, wie durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE., Grünen und PIRATEN im Abgeordnetenhaus herausgekommen ist. Diese Praxis ist durch einen Beschluss des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz aus dem Oktober 2011 wieder möglich geworden, aus bürgerund datenschutzrechtlicher Sicht allerdings zu kritisieren . Mit dieser Anfrage soll die Speicherpraxis der saarländischen Polizei abgefragt werden.“ Ausgegeben: 06.02.2015 (15.12.2014) Drucksache 15/1252 (15/1180) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche personengebundenen Hinweise (PHW) sind im Polizeilichen Auskunftssystem der Polizei im Saarland gespeichert? Zu Frage 1: Die Vergabe von PHW ist bundesweit einheitlich im PHW - Leitfaden festgeschrieben. PHW dienen vordringlich dem Schutz des jeweils Betroffenen und der Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamten. Die Vergabe hat in Form einer dokumentierten Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu erfolgen. Der Leitfaden umfasst insgesamt 13 PHW und beschreibt gesondert die jeweiligen Verarbeitungsregeln (Aufnahmekriterien, Prüffristen , Erläuterungen pp.) für den INPOL - Verbund. PHW werden innerhalb INPOL unter der Kategorie „W - Gruppe“ erfasst. Von den 13 im v. g. Leitfaden aufgeführten PHW können grundsätzlich alle durch die Polizei Saarland verwandt werden. Derzeit sind lediglich 12 verschiedene PHW zu einzelnen Personen im polizeilichen Informationssystem (POLIS/INPOL - Land bzw. saarländischer Bestand in INPOL - Zentral) erfasst:  bewaffnet (BEWA)  gewalttätig (GEWA)  Ausbrecher (AUSB)  Ansteckungsgefahr (ANST)  geisteskrank (GEKR)  Betäubungsmittelkonsument (BTMK)  Freitodgefahr (FREI)  Straftäter rechtsmotiviert (REMO)  Straftäter linksmotiviert (LIMO)  Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität (AUMO)  Sexualstraftäter (SEXT)  Explosionsgefahr (EXPL) Der PHW Rocker (ROCK) wird zurzeit – aufgrund jeweils fehlender Vergabevoraussetzungen – nicht in POLIS/INPOL - Land bzw. INPOL - Z durch die saarländische Polizei genutzt. Verwendet die saarländische Polizei zusätzliche PHW, die über die bundeseinheitliche Regelung gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz vom Oktober 2011 hinausgehen? Wenn ja: Welche ? Zu Frage 2: Die Polizei Saarland wendet aktuell keine PHW an, welche über die im v. g. Leitfaden aufgeführten Einstufungen hinausgehen. Bedarf an der Entwicklung zusätzlicher PHW wurde bislang nicht vorgebracht. Die Erarbeitung landeseigener PHW - Handlungsvorgaben im Rahmen einer beabsichtigten Fortschreibung der saarländischen Richtlinien zu Kriminalpolizeilichen Sammlungen (KpS) sieht ebenso keine Aufnahme zusätzlicher PHW vor. Drucksache 15/1252 (15/1180) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Personen sind mit den unter 1. und 2. genannten Kategorien jeweils in den Datenbanken der saarländischen Polizei erfasst? Zu Frage 3: Gegenwärtig sind innerhalb der W - Gruppe in INPOL - Land/INPOL - Z 9.541 Personen PHW zugeordnet. Es ist zu beachten, dass zu einzelnen Straftätern ggfs. mehrere PHW gespeichert sind (10.458 PHW) bzw. durch die Polizei Saarland erfasste Personen einen PHW auch von einem anderen Bundesland erhalten haben können. Auf v. g. Gesamtzahl der PHW bezogen, ergibt sich folgende Anordnung: PHW Gesamtzahl BEWA 262 GEWA 1.541 AUSB 15 ANST 15 GEKR 25 BTMK 5.167 FREI 155 REMO 143 LIMO 12 AUMO 10 SEXT 3.112 EXPL 1 Es ist zu erkennen, dass sich ein Großteil der vergebenen PHW (9.820 = 93,9 %) auf nur drei Untergruppen (BTMK, SEXT, GEWA) verteilt. Diesbezügliche Ursachen könnten sich aus der jeweils phänomenbezogenen Disposition bzw. Fallhäufigkeit ergeben. Definitive Aussagen lassen sich dazu nicht treffen. Wie viele PHW hat die saarländische Polizei in den vergangenen fünf Jahren im bundesländerübergreifenden INPOL-System angelegt (Bitte aufschlüsseln nach PHW und Jahr)? Zu Frage 4: Nachstehende Aufstellung bezieht sich auf die jeweils pro Jahr zwischen 2010 und 2014 ausgewiesene Anzahl der durch die Polizei Saarland in POLIS/INPOL - Land und INPOL - Z vergebenen PHW. PHW 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt BEWA 8 6 7 3 11 35 GEWA 231 134 73 96 179 713 AUSB 0 ANST 2 2 3 7 14 GEKR 1 2 2 5 BTMK 423 428 294 259 324 1.728 FREI 5 70 80 155 REMO 2 8 1 3 14 LIMO 1 1 AUMO 2 1 3 SEXT 195 252 204 175 306 1.132 EXPL 1 1 GESAMT 860 824 596 609 912 3.801 Drucksache 15/1252 (15/1180) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wurden in den letzten zehn Jahren im Saarland Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen im Dienst mit dem HI-Virus infiziert bzw. wurden Opfer eines bewussten Angriffs mit dem Ziel einer Ansteckung ? Zu Frage 5: In den vergangenen zehn Jahren kam es zu keiner HIV - Infektion von saarländischen Polizeibeamten im Dienst. Es sind fünf Verdachtsfälle möglicher HIV - Ansteckungen registriert, die sich jedoch alle nicht bestätigten. Es gab insgesamt 9 Körperverletzungen gegen Polizeibeamte, bei denen seitens des Täters auch mit Ansteckung gedroht wurde, wobei in 3 Fällen sowohl eine Hepatitis- als auch HIV-Ansteckung im Raum stand, in 6 Fällen lag eine Androhung von Hepatitis vor.“