LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1267 (15/1206) 26.02.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Ausbauziele der Landesregierung für Erneuerbare Energien im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition für die Legislaturperiode 2012 – 2017 wurde festgehalten , dass die Erneuerbaren Energien im Saarland erheblich ausgebaut werden sollen, um den Ausstoß der Treibhausgase zu reduzieren. Konkret hat die Landesregierung sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren am regionalen Stromverbrauch auf 20 Prozent auszudehnen. Während der Anteil der installierten Photovoltaikleistung bereits bei rund 400 MW liegt, ist der Anteil der Windenergie noch verhältnismäßig gering . Bis 2020 soll ihr Anteil auf 550 MW bis 800 MW gesteigert werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hat sich nach Inkrafttreten des EEG 2014 mit seinen stark geänderten Rahmenbedingungen mit den im Energiebeirat vertretenen Akteuren der Energiewende erneut beraten. Die Ergebnisse mündeten analog zum 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Themenpapier „Ausbau Erneuerbarer Energien und Energiespeicher“ in einen Erwartungskorridor für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020. In Summe können je nach Ausbaupfad zwischen knapp 1.200 und über 1.700 GWh/a Ende der Dekade erneuerbar produziert werden. Dies entspricht – bezogen auf einen durchschnittlichen Stromverbrauch im Saarland von 8.000 GWh/a – dann einem Regenerativanteil zwischen 15 und knapp 22 % am Gesamtstromverbrauch bis Ende 2020. Das 20-Prozent-Ziel bleibt somit weiter erreichbar , braucht aber auf Bundesebene weitere Anstrengungen und Verbesserungen für die Binnenwindkraftnutzung im Zuge einer neuen EEG-Novelle bis spätestens 2016. Detailergebnisse sind dem Addendum zum Themenpapier „Ausbau Erneuerbarer Energien und Energiespeicher“ zu entnehmen, das die Landesregierung aktuell beschlossen hat. Ausgegeben: 26.02.2015 (14.01.2015) Drucksache 15/1267 (15/1206) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung für die Windenergienutzung im Saarland (bitte in Megawatt installierter Leistung oder in Terrawattstunden erzeugtem Strom angeben)? Zu Frage 1: Es wird Bezug genommen auf das in der Vorbemerkung genannte Addendum zum Themenpapier „Ausbau Erneuerbarer Energien und Energiespeicher“. Danach wird ein Ausbaupfad zwischen 300 und 480 MW installierter Windleistung bis 2020 erwartet. Damit ließen sich bis zu rund 1.000 GWh oder etwa ein Achtel des Stromverbrauchs im Saarland über die Windkraft produzieren. Verfügt die Landesregierung über konkrete Vorstellungen für eine zeitliche Staffelung des Ausbaus bzw. des Zubaus von Windenergieanlagen pro Jahr (Anzahl der Anlagen/installierte Leistung in Megawatt) und wann könnte der Endausbau aus Sicht der Landesregierung erreicht sein? Zu Frage 2: Ja. Der Ausbau der Windkraft ist jedoch entscheidend von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die potenziellen Betreiber der Anlagen abhängig. Mit dem EEG 2014 haben sich diese für Binnenwindstandorte verschlechtert. Die Abfrage der Landesregierung bei Projektentwicklern sowie ein Vergleich mit den in der Genehmigungsphase befindlichen bzw. als Voranfrage vorliegenden Anträgen lassen trotzdem einen Ausbau bis Ende 2016 von bis zu 400 MW als durchaus realistisch erscheinen. Damit wäre innerhalb von zwei Jahren eine Verdoppelung der heute installierten Leistung möglich. Einhellige Auffassung der Projektentwickler im Saarland war jedoch auch, dass mit Umstellung des Systems auf Ausschreibungen ab 2017 der Zubau zum Erliegen kommt, da die eher kleinteiligen saarländischen Medium-Standorte bei einem deutschlandweiten Wettbewerb ohne Chancen sind. Daher wird sich die Landesregierung bei der Novellierung des EEG 2016 dafür einsetzen, dass auch künftig Binnenlandstandorte ausbaufähig bleiben. Inwieweit wurde durch die Landesregierung bisher die Vereinbarkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald überprüft und welches Potential wurde bisher genutzt? Welches Potential soll zukünftig genutzt werden? Zu Frage 3: Die Errichtung von Windenergie-Anlagen in Waldgebieten ist regelmäßig mit einer höheren Eingriffsintensität verbunden als z.B. auf einer strukturarmen Offenlandfläche. Daher werden seitens der Naturschutzbehörde entsprechend höhere Anforderungen an die Prüftiefe bzw. den Umfang der abzuprüfenden Betroffenheiten der wertgebenden Pflanzen- u. Tierarten gestellt. Diese sind maßgeblich in dem vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebenen "Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ (2013) zusammengefasst und für die einzelnen windkraftsensiblen Arten (in Waldbereichen insbesondere Fledermäuse) spezifiziert. Drucksache 15/1267 (15/1206) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Über den Rahmen setzenden Leitfaden hinaus wird für jedes Projekt spezifisch der Untersuchungsumfang mit dem Antragsteller abgestimmt, um regionalspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Wesentlich ist dabei auch eine Alternativenprüfung zur Standortwahl der einzelnen Windenergieanlagen. Bezogen auf Waldstandorte wird u.a. von einem Zugriff auf wertvolle Altholzbestände abgeraten, weil hier möglicherweise unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse als dauerhafter öffentlich-rechtlicher Belang einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen . Bei Beteiligungen des LUA als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung sachlicher Teil-Flächennutzungspläne i.S.d. § 5 (2b) BauGB wird in den Stellungnahmen regelmäßig auf die Aussparung entsprechend wertgebender Waldbestände für die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie hingewiesen. Im Saarland wurden, mit dem Stand vom 03.02.2015, an 4 Waldstandorten (Kommunal - und Privatwald) insgesamt 14 Windenergieanlagen (WEA) genehmigt (Windpark Losheim-Britten 5 WEA, Windpark Oberthal-Leißberg 4 WEA, Windpark Perl-Rödchen 1 WEA, Windpark Weiskirchen-Schimmelkopf 4 WEA). Das Potential von Windenergieanlagen im Staatswald führte Herr Minister Jost jüngst im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz anhand einer Präsentation aus, die auch der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz http://www.saarland.de/SID-430ECBE1-264D765F/124336.htm zugänglich ist. Konkrete Planungen im Staatswald gibt es derzeit auf 19 Standorten mit zusammen 60 Windenergieanlagen. Im Genehmigungsverfahren werden im Staatswald bereits an drei Standorten (Nonnweiler-Bierfeld, Ottweiler-Jungenwald und OttweilerHimmelwald ) die Anlagenstandorte für insgesamt 11 geplante Anlagen überprüft. Im Falle der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird als möglicher Baubeginn Herbst 2015 gesehen. An weiteren 16 Standorten sind insgesamt 49 Anlagen in Planung, für die bisher noch kein Genehmigungsantrag eingereicht wurde. Insgesamt besteht das Ziel, im Staatsforst bis 2020 zwischen 75 und 150 MW an Windkraftleistung zu installieren. Das entspricht ungefähr einer Zahl von 30 bis 60 Anlagen . Die großen Spannen in den Zielwerten begründen sich in den erheblichen Unterschieden zwischen potentiell möglichen Flächen und tatsächlich bebaubaren Flächen . Über das Potential im Kommunal- und Privatwald liegen keine Daten vor. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der aktuelle Ausbaustand der Photovoltaik (in Megawatt und in prozentualem Anteil jeweils an verfügbaren Dach- und Freiflächenanlagen angeben)? Zu Frage 4: Ende 2014 waren fast 400 MW an Photovoltaik-Anlagen im Saarland installiert. Genauere Zahlen von Dach- und Freiflächenanlagen liegen der Landesregierung nicht vor. Jedoch haben Projektentwickler in den zurückliegenden Jahren insbesondere das ausgeprägte Potenzial des Saarlands an Konversionsflächen außerordentlich gut genutzt und daher zu einem verhältnismäßig hohen Ausbaugrad im Saarland mit Photovoltaik beigetragen. Drucksache 15/1267 (15/1206) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Verfügt die Landesregierung über konkrete Vorstellungen hinsichtlich einer zeitlichen Staffelung des Ausbaus der Photovoltaik bzw. des Zubaus pro Jahr (installierte Leistung in Megawatt) und wann könnte der Endausbau aus Sicht der Landesregierung erreicht sein? Zu Frage 5: Ja. Es wird Bezug genommen auf das in der Vorbemerkung genannte Addendum zum Themenpapier „Ausbau Erneuerbarer Energien und Energiespeicher“. Für die nächsten Jahre wird ein jährlicher Zubau von minimal 10 MW (Kleinanlagen unter der Bagatellgrenze des EEG, vermehrt mit Speicher zur Eigenstromerzeugung) und maximal 25 MW (entspricht dem auf das Saarland bezogenen Ausbautempo gemäß dem 2,5 GWDeckel des EEG) erwartet. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Ausbaustand der Biomassenutzung (installierte Leistung in Megawatt sowie prozentualer Anteil an der Ackerfläche a) für die Herstellung von Biogas/Biomasse- produktion für Kraftwerke und b) für die Herstellung von Biosprit/Biomasse- produktion im Nichtstrombereich) dar? Zu Frage 6: Der Ausbaustand der Biomassenutzung mit rund 10 MW elektrischer Leistung stagniert . Dies resultiert aus wirtschaftlich nicht mehr auskömmlichen Einspeisekonditionen seit dem EEG 2012 sowie begrenzter Flächenverfügbarkeit von geeigneten Anbauflächen . Auf die Biogasnutzung entfallen dabei rund 5 MW, die feste Biomasse trägt mit 4,4 MW leistungsseitig bei. Mit der Novellierung des EEG in 2014 wird sich daran nichts ändern. Schon 2012 hat die Bundesregierung die Förderung von Biomasse im EEG im Wesentlichen auf biogene Reststoffe (Gülle, Mist, Bioabfall) bezogen. In den Jahren davor gab es auch im Saarland einen moderaten Anstieg in der installierten Gesamtleistung durch die mit Energiepflanzen beschickten Biogasanlagen. Inwieweit die Anlagen jedoch anteilig mit biogenen Reststoffen, Grünschnitt oder mit diversen Energiepflanzen (wechselnde Fruchtfolgen) befüllt werden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung . Die Produktion von Pflanzenölen sowohl zur Nutzung in Blockheizkraftwerken (BHKW) als auch als Rapsmethylester ist spätestens seit 2009 nicht mehr rentabel.