LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1269 (15/1231) 26.02.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Gutachten zum Infrastrukturausbau POS Nord Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Jahr 2014 wurde mit finanzieller Beteiligung des Saarlandes (MWAEV), des Landes Rheinland -Pfalz (ISIM), des Département Mo-selle (CG), der Region Lothringen (CR) und der Deutschen Bahn (DB Netze) ein Interreg-gefördertes Gutachten über die Optimierung des grenzüberschreitenden Streckenabschnitts Baudrecourt – Saarbrücken – Kaiserslautern – Mannheim fertig gestellt. Ziel dieses Gutachtens war u.a. die Streckenführung Mannheim – Paris über Saarbrücken bezüglich einer Verkürzung der Fahrzeit für einen Zeithorizont 2025 zu untersuchen. Dabei sollte eine optimale Fahrplanstruktur auf dem Abschnitt Baudrecourt – Mannheim für alle Verkehre (FV, NV, GV) entwickelt werden und geeignete Infrastrukturmaßnahmen zur Gleichbehandlung der Streckenführung über Saarbrücken (im Vergleich zur Streckenführung über Strasbourg) abgeleitet werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das Gutachten „Angebots- und Infrastrukturstudie zur Verbesserung des Angebots im Korridor Mannheim-Saarbrücken-Baudrecourt (POS Nord)“ wurde mit finanzieller Beteiligung des Saarlandes, des Landes Rheinland-Pfalz, des Département Moselle, der Region Lothringen, der Deutschen Bahn, des französischen Staates, der Industrieund Handelskammern Saarland, Pfalz, Rhein-Neckar und Moselle sowie des Verbandes Metropolregion Rhein-Neckar fertig gestellt. Ziel dieses Gutachtens war es, Infrastrukturmaßnahmen im Korridor MannheimSaarbrücken -Baudrecourt für eine Verkürzung der Fahrzeit des Fernverkehrs auf der POS Nord für den Zeithorizont 2025 zu erarbeiten unter Berücksichtigung des bestellten und geplanten Schienenpersonennahverkehrs sowie von Güterverkehrstrassen. Ausgegeben: 26.02.2015 (02.02.2015) bitte wenden Drucksache 15/1269 (15/1231) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Seit wann liegen die Ergebnisse dieses Gutachtens vor? Zu Frage 1: Die Endfassung des vollständigen Gutachtens liegt dem Saarland seit Januar 2015 vor. Warum sind diese nicht öffentlich? Zu Frage 2: Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens hinsichtlich des deutschen Streckenabschnitts sind als Anmeldung der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz für den neuen Bundesverkehrswegeplan auf den entsprechenden Internet-Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht. Eine Veröffentlichung des gesamten Gutachtens wäre nur mit Zustimmung aller Auftraggeber möglich. Zu welchen Schlussfolgerungen kommen die Gutachter? Zu Frage 3: Die Gutachter kommen zu der Schlussfolgerung, dass es technisch und aus Sicht der Machbarkeit der Fahrpläne und der Infrastrukturmaßnahmen möglich ist, die Fahrzeit zwischen Paris und Mannheim auf 170 Minuten zu verkürzen und damit die Verbindung Paris-Frankfurt über Saarbrücken wettbewerbsfähig gegenüber der Verbindung über Straßburg zu machen. Wie bewertet die Landesregierung das vorgelegte Ergebnis? Zu Frage 4: Die Ergebnisse der Studie stellen eine geeignete Grundlage dar, um mit Hilfe der erarbeiteten Infrastrukturmaßnahmen auf der POS Nord die Fahrzeit im Fernverkehr zu verkürzen und damit die in der deutsch-französischen Vereinbarung von La Rochelle aus dem Jahr 1992 angestrebte Gleichwertigkeit der beiden POS-Äste zu erreichen. Wie fließt der Infrastrukturausbau POS Nord in die Landesplanung und in den Bundesverkehrswegeplan 2015 ein? Zu Frage 5: Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben die in der Studie erarbeiteten Infrastrukturmaßnahmen auf dem deutschen Streckenabschnitt fristgerecht zur Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Zusätzlich wurde in Schreiben an den Bundesverkehrsminister auf die Vereinbarung von La Rochelle hingewiesen sowie die Bedeutung und Notwendigkeit der Realisierung dieser Maßnahmen für die Region unterstrichen . Gemäß Art. 87e Abs. 4 des Grundgesetzes ist der Ausbau und der Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes, zu dem der deutsche Teil der POS Nord zählt, Aufgabe des Bundes.