LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1277 (15/1031) 05.03.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Informationssystem zur Vorhabensplanung und Vorhabendokumentation der Landesregierung Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut mehrerer Pressemeldungen betreibt die Bundesregierung eine Vorhabendokumentation, die einen umfassenden Überblick über sämtliche von der Bundesregierung geplanten Gesetze, Verordnungen und sonstige Projekte enthält. Diese Dokumentation begleitet den fortlaufenden Beratungsprozess innerhalb der Bundesregierung und wird regelmäßig aktualisiert und angepasst. In dieser Vorhabendokumentation wird eine Auswahl bedeutsamer Vorhaben der Regierung dargestellt . Sie soll den einzelnen Ressorts einen Überblick über den aktuellen Planungs-, Bearbeitungs - und Umsetzungsstand der Regierungspolitik innerhalb einer Legislaturperiode liefern. Dabei basiert diese Vorhabendokumentation auf den periodisch eingereichten Vorhabenmeldungen der Ministerien für ein datenbankgestütztes Informationssystem zur Vorhabensplanung der Regierung und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Inhaltlich spiegelt die Vorhabendokumentation die wesentlichen Bestandteile der im Koalitionsvertrag und in den abgegebenen Regierungserklärungen festgelegten Schwerpunkte der Regierungsarbeit wider und informiert darüber hinaus über Regierungsvorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung. Ausgegeben: 05.03.2015 (08.09.2014) Drucksache 15/1277 (15/1031) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Ein eingereichter Bürgerantrag nach Informationsfreiheitsgesetz auf Veröffentlichung der Inhalte dieser Vorhabendokumentation wurde seitens der Bundesregierung mit der Begründung abgelehnt, dass eine Offenlegung die ‚ungestörte interne Meinungsbildung‘ der Bundesregierung in einem frühen Projektstadium gefährden und gleichzeitig ihr Initiativrecht sowie ihre hiermit untrennbar verbundene ‚Planungshoheit‘ in unzulässiger Art und Weise beeinträchtigen würde.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Text der Vorbemerkung fußt auf einer Meldung von NETZPOLITIK.ORG vom 07. August 2014. Dort wird eine Anfrage an das Bundeskanzleramt geschildert, in der ein Bürger auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) „die Vorhabendokumentation mit den Schwerpunktprojekten der laufenden Legislaturperiode“ beantragte . Mit Schreiben vom 04. August 2014 wurde dieser Antrag abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass Versagungsgründe gemäß § 3 Nr. 3 b IFG, § 3 Nr. 4 IFG vorliegen. Der Ablehnungsbescheid ist mittlerweile bestandskräftig. Verfügt die Landesregierung - wie die Bundesregierung - über ein technisches Informationssystem , in das die einzelnen Ministerien melden bzw. einpflegen, welche Gesetze, Verordnungen und andere Maßnahmen sich bei ihnen in Planung oder Ausarbeitung befinden? a) Wenn ja, welches System wird für die Übermittlung , Speicherung und Pflege der durch die Ressorts eingereichten Daten von der Landesregierung verwendet und welche Daten beinhaltet das System im Einzelnen? Welche internen Dienstanweisungen bezüglich der Nutzung des Systems bestehen und in welchen zeitlichen Abständen werden die Daten in das System eingepflegt, aktualisiert, übertragen oder exportiert? b) Wenn nein, plant die Landesregierung die Einführung eines solchen Systems, welches technische System soll hierfür verwendet werden und welche Informationen sollen darin in welcher Regelmäßigkeit eingepflegt, aktualisiert , übertragen oder exportiert werden? Zu Frage 1: Nein. Die Landesregierung verfügt - vorbehaltlich der Ausführungen zu Frage 2 und 3 - nicht über ein technisches Informationssystem, in das die einzelnen Ministerien melden und einpflegen, welche Gesetze, Verordnungen oder andere Maßnahmen sich bei Ihnen in Planung befinden. Die Einführung eines solchen technischen Systems ist derzeit nicht geplant. Drucksache 15/1277 (15/1031) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wird aus diesen Informationen beispielsweise jeden Monat oder in anderen regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Vorhabendokumentation erstellt ? a) Wenn ja, welche Vorhaben (z.B. Gesetze, Verordnungen und sonstigen Projekten) beinhaltet die Vorhabendatenbank im Einzelnen? Welche internen Dienstanweisungen bestehen bezüglich der Nutzung, Erstellung und Aktualisierung der Vorhabendatenbank? b) Wenn nein, plant die Landesregierung die Einführung einer Vorhabendatenbank und welche Vorhaben (z.B. Gesetze, Verordnungen und sonstigen Projekten) soll diese Datenbank beinhalten? Welche konkreten Schwerpunktprojekte der laufenden Legislaturperiode werden im Informationssystem bzw. in der Vorhabendokumentation beschrieben ? (Bitte in dieser Legislaturperiode noch ausstehende Vorhaben wie Gesetze, Verordnungen und sonstige Regierungsvorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung einzeln auflisten und den wesentlichen Inhalt kurz beschreiben .) Zu den Fragen 2 und 3: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Nach Artikel 91 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt die Ministerpräsidentin die Richtlinien der Politik. Sie legt die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister fest und gibt sie im Amtsblatt des Saarlandes bekannt (Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 09. Mai 2012, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juni 2012, S. 146). Innerhalb der von der Ministerpräsidentin bestimmten Richtlinien leitet jede Ministerin und jeder Minister den jeweiligen Geschäftsbereich selbstständig. Für die Vorbereitung der Kabinettssitzungen werden von den in der Staatskanzlei zuständigen Referaten zur eigenen Arbeitshilfe Übersichten erstellt, die aus der Retroperspektive den jeweiligen Verfahrensstand von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben wiedergeben. Ebenso werden zu Zwecken der internen Kabinettsplanung der Staatskanzlei WORDDokumente geführt, in denen die von den Ressorts angekündigten Rechtssetzungsvorhaben im Sinne einer Vorschau aufgelistet werden. Diese Vorschau wird halbjährlich aktualisiert. Drucksache 15/1277 (15/1031) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Benennung noch ausstehender Vorhaben wie Gesetze, Verordnungen und sonstige Regierungsvorhaben sowie der wesentlichen Inhalte berührt den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1984 (2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83) festgestellt: "Die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativbereich, Beratungsbereich und Handlungsbereich einschließt." Dieser Kernbereich umfasst sowohl die Erörterungen im Kabinett als auch die Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich in ressortübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Die parlamentarische Kontrollkompetenz bezieht sich daher nur auf abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Hierzu zählt auch die Entscheidung, ob sich die Regierung zu einer politischen Frage festlegen will, so dass zu den mit der Fragestellung angesprochenen, noch in der Planung und Abstimmung befindlichen Vorhaben kein Überblick zu geben ist. Im Übrigen wird - was die politischen Schwerpunktprojekte der Legislaturperiode betrifft – auf den im Mai 2012 zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag verwiesen.