LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1302 (1184) 19.03.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Breitbandausbau Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Mit einer Quote von nur einem Prozent ist Deutschland bislang europaweites Schlusslicht beim schnellen Glasfaserinternet. Das wurde zuletzt vom „Monitoring-Report Digitale Wirtschaft 2014“ heftig kritisiert. Sowohl Unternehmen als auch Privatbürger sehen die Verfügbarkeit einer hochleistungsfähigen Breitbandanbindung als zunehmend auschlaggebendes Kriterium für ihre Standort- und Wohnort- Entscheidung. Im Juli 2014 wurde von der Staatskanzlei die „Breitbandstudie Saarland“ in Auftrag gegeben, die Wege aufzeigen soll, wie mit Unterstützung der Landesregierung ein möglichst flächendeckender NGABreitbandausbau zu bewerkstelligen ist. Als ein wesentliches Ergebnis empfahl die mit der Studie beauftragte Broadband Academy, zusammenhängende unterversorgte Bereiche über die Grenzen von Kommunen und Kreisen hinweg in sogenannte Cluster zusammenzufassen und diese jeweils im Rahmen größerer Maßnahmen auszubauen. Finanziert werden sollen die Projekte mit einer Million Euro aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative , Mitteln aus der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie ELERMitteln . Diese Gesamtaufwendungen sind jedoch weit entfernt von einer zweistelligen Milliarden-Höhe, die der TÜV Rheinland in seiner Kostenberechnung für eine flächendeckende Versorgung der bislang noch nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen ermittelt hat.“ Ausgegeben: 19.03.2015 (17.12.2014) Drucksache 15/1302 (15/1184) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bundesrepublik verfügt – wie auch das Saarland – über hochwertige Infrastrukturen , die für den NGA-Breitbandausbau genutzt werden können. Beispielhaft lassen sich in diesem Zusammenhang das flächendeckend gut ausgebaute Teilnehmeranschlussnetz der Deutschen Telekom auf Kupfer-Basis und die Koaxial-Anschlussnetze der Kabelbetreiber anführen. Diese Bestandsinfrastrukturen, die sich mit modernen Technologien wie Vectoring und DOCSIS 3 vergleichsweise günstig auf NGABandbreiten hochrüsten lassen, sind in vielen anderen europäischen Ländern weniger flächendeckend oder aber nicht in vergleichbarer Qualität verfügbar. Aus diesem Grunde spielt hierzulande die Aufrüstung der vorhandenen Infrastrukturen als vielerorts wirtschaftlich realisierbarer Zwischenschritt hin zu einem FTTH/B-Ausbau – d.h. dem direkten Anschluss von Gebäuden an ein Glasfasernetz – derzeit die vorherrschende Rolle. Bei entsprechenden Ausbauarbeiten wird in der Regel bereits heute Glasfaserkabel bis an gebäudenahe Verteilknoten geführt, von wo aus das Signal über die jeweilige Bestandsinfrastruktur in die Gebäude transportiert wird. Die Glasfasernetze wachsen auf diese Weise auch bei der Aufrüstung der Bestandinfrastruktur näher an die Haushalte heran und können als Grundlage für weitere Ausbaustufen genutzt werden, wie beispielsweise den FTTH/B-Ausbau. Da diese Aufrüstung der Bestandinfrastrukturen in vielen Fällen eigenwirtschaftlich erfolgen kann und in den übrigen Fällen zumindest ein wesentlicher Anteil der notwendigen Investitionskosten von der Privatwirtschaft getragen werden kann, dürften die erforderlichen staatlichen Zuschüsse deutlich unterhalb der vom TÜV-Rheinland ermittelten Gesamtinvestitionskosten liegen. Um – unter anderem – die Größenordnung der im Saarland notwendigen staatlichen Zuschüsse abzuschätzen, aber auch um insbesondere den Einsatz der derzeit verfügbaren Breitbandfördermittel möglichst effizient gestalten zu können, wurde die Breitbandstudie Saarland beauftragt. Wieviel Prozent der saarländischen Bevölkerung sind derzeit über kabelgebundene Verbindungsarten mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten beim Download von ≥ 50Mbit/s versorgt? Zu Frage 1: Die Antwort auf die Fragen 1. bis 3. ergeben sich aus nachfolgender Übersicht, die dem „Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)“ entnommen ist: Tabelle 1: Versorgungsdaten Saarland (Stand: Mitte 2014 – Quelle: o.g. Bericht) – Versorgung dargestellt in Prozent der Haushalte. Drucksache 15/1302 (15/1184) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wieviel Prozent der saarländischen Bevölkerung sind derzeit über drahtlose Verbindungsarten mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten beim Download von ≥ 50Mbit/s versorgt? Zu Frage 2: siehe Antwort zu Frage 1. Wie verteilt sich die Breitbandversorgung des Saarlandes gemessen an folgenden Grenzwerten (aufgeschlüsselt nach drahtlosen und leitungsgebundenen Verbindungsarten): - ≥ 1 Mbit/s beim Download - ≥ 2 Mbit/s beim Download - ≥ 6 Mbit/s beim Download - ≥ 16 Mbit/s beim Download - ≥ 30 Mbit/s beim Download Zu Frage 3: siehe Antwort zu Frage 1. Welche Ausbaumaßnahmen sind für das Mobilfunknetz der vierten Generation (LTE) im Saarland für die kommenden Jahre geplant? Wann wird ein flächendeckendes LTE-Mobilfunknetz im Saarland verfügbar sein? Wie hoch ist die Abdeckung des LTE-Netzes im Saarland zurzeit? Zu Frage 4: Die Mobilfunkprovider haben ihre Absicht bekundet, den LTE-Ausbau im Saarland auch weiterhin zügig vorantreiben wollen. Da die Steuerungsmöglichkeiten des Landes mit Blick auf den rein marktwirtschaftlich erfolgenden LTE-Ausbau sehr begrenzt sind, kann die Landesregierung hierzu keine Prognose abgeben. Die Landesregierung weist an dieser Stelle auf entsprechende pressewirksame Ankündigungen der großen Mobilfunkanbieter (für das gesamte Bundesgebiet) hin. Mit der LTE-Technologie werden derzeit (Stand Mitte 2014) 72,1% der saarländischen Haushalte erreicht. Wie hoch sind die Investitionskosten für den flächendeckenden Ausbau der bislang noch nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen? Wie hoch sind die Fördersummen (bitte aufgeschlüsselt nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln)? Zu Frage 5: Um Fragen dieser Art beantworten zu können, hat die Landesregierung im letzten Jahr eine Breitbandstudie für das Saarland in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde unter anderem die Versorgungssituation im Saarland analysiert. Zur Bestimmung weißer NGA-Flecken, d.h. NGA-unterversorgter Bereiche, wurde dabei die EU-beihilferechtlich relevante NGA-Versorgungsschwelle von 30 Mbit/s herangezogen . Nur in Bereichen, in denen diese Bandbreite nicht erreicht wird, darf die öffentliche Hand den Breitbandausbau fördern. Drucksache 15/1302 (15/1184) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Da gleichzeitig keine Förderung in Regionen erfolgen sollte, in denen ohnehin ein marktgetriebener NGA-Ausbau zu erwarten ist, wurde darüber hinaus eine Versorgungsprognose angefertigt. Für diejenigen Bereiche, die derzeit nicht mit NGA-Bandbreiten versorgt werden und in denen keine mittelfristige Erschließung durch den Markt erwartet wird, gibt die Studie als Schätzwert für die wirtschaftliche Deckungslücke insgesamt eine Spanne von rund 10 bis 13 Millionen Euro an. Die Kosten für einen flächendeckenden Breitbandausbau in derzeit nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen können gegenwärtig nicht beziffert werden. Die aktuelle Förderplanung sieht für den Breitbandausbau in den kommenden Jahren folgende Mittel vor: Programm Zeitraum Volumen davon EU davon Bund davon Land Förderung des MfUV aus GAK/ELER-Mitteln 2014-2020 2 Mio. € im Gesamtzeitraum 1 Mio. € 0,6 Mio. € 0,4 Mio. € Cluster- Pilotprogramm aus Sondervermögen 2015-2017 1 Mio. € im Gesamtzeitraum 0 € 0 € 1 Mio. € Darüber hinaus wurden seitens des Bundes im Kontext der Digitalen Dividende II zweckgebundene Erlöse in Aussicht gestellt. Hierzu liegen allerdings noch keine belastbaren Informationen vor. Gleichzeitig prüft die Landesregierung auch weiterhin kontinuierlich, wie sich zusätzliche Mittel für den Breitbandausbau erschließen lassen. Strebt die Landesregierung einen flächendeckenden Ausbau von NGA-Verbindungen mittels kabelgebundener Verbindungstechnologien an? Falls nein, bitte aufschlüsseln, welche Verbindungstechnologien zu welchen Anteilen zum Einsatz kommen sollen. Zu Frage 6: Im Sinne eines wirtschaftlichen Einsatzes von Breitband-Fördermitteln legt die Landesregierung großen Wert auf den Grundsatz der Technologieneutralität, dem sie nicht zuletzt aus EU-beihilferechtlichen Gründen verpflichtet ist. Hinsichtlich einer Zielvorstellung , z.B. im Rahmen von Ausschreibungen der Kommunen, stehen dementsprechend qualitative Kriterien im Vordergrund (z. B. Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Flächendeckung), nicht jedoch die eingesetzte Technologie. Dabei wird jeweils unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geförderter Ausbauprojekte stets sichergestellt, dass die eingesetzten Technologien den hohen Anforderungen an ein NGA-Netz genügen. Sicherlich wird in vielen Fördergebieten letztendlich eine leistungsfähige kabelgebundene Technologie zum Einsatz kommen. In manchen sehr kleinen oder zerklüfteten Siedlungsgebieten versprechen jedoch FunkTechnologien ein gleichwertiges Ergebnis zu geringeren Kosten. Eine Aufschlüsselung der Anteile verschiedener Technologien bei zukünftigen Förderfällen ist nicht möglich, da die Aufträge jeweils im Rahmen von technologieneutralen Vergabeverfahren ergehen, deren Ausgang nicht vorweg genommen werden kann. Die Gemeinden erteilen den Zuschlag letztlich an denjenigen Anbieter, der das insgesamt wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Drucksache 15/1302 (15/1184) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Inwieweit strebt die Landesregierung den Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Wohnung der Teilnehmer (FTTH = Fiber to the home) an? Zu Frage 7: Hinsichtlich des auch hier berührten Grundsatzes der Technologieneutralität verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6. Sicherlich kommt FTTH als derzeit mit Abstand leistungsstärkster Technologie eine herausgehobene Rolle zu. Daher legt die Landesregierung besonderen Wert darauf, dass neu geschaffene Infrastrukturen im Rahmen einer Fördermaßnahme (insb. Leerrohre) bereits auf die für eine FTTH-Erschließung notwendigen Kapazitäten ausgelegt sind. Auf diese Weise kommen die heutigen Fördermaßnahmen auch den zukünftigen Ausbaustufen zugute. Falls der flächendeckende Ausbau von NGAVerbindungen auch über drahtlose Verbindungstechnologien erfolgen soll: Inwiefern schätzt die Landesregierung drahtlose Verbindungsarten aufgrund ihrer hohen Schwankungen bei der Übertragungsgeschwindigkeit als Alternative zu kabelgebundenen Lösungen ein? Zu Frage 8: Drahtlose Technologien sind differenziert zu betrachten. Technologiebedingt können hohe Schwankungen der Übertragungsqualität auftreten (speziell bei Funktechnologien z. B. sog. „Fading“ und witterungsbedingte Übertragungsprobleme). Häufiger entstehen Engpässe in der Übertragungsgeschwindigkeit erfahrungsgemäß jedoch aufgrund hoher Auslastungen in den jeweiligen Funkzellen, deren Gesamtbandbreite sich alle Nutzer innerhalb einer Zelle dynamisch teilen müssen („Shared-Medium“). Die Landesregierung und die Breitbandberatungs- und -koordinierungsstelle beim eGoSaar tragen diesem Umstand durch die Empfehlung an die jeweiligen Projektträger (i.d.R. Kommunen) Rechnung, die Gesamtbandbreite der Zellen und die Anzahl der jeweiligen Nutzer stets einzelfallbezogen zu bewerten. Bis wann soll ein flächendeckender Ausbau von NGA-Verbindungen im Saarland erfolgt sein? Zu Frage 9: Das Saarland orientiert sich grundsätzlich am Ziel der Bundesregierung und strebt das Jahr 2018 an.