LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1314 (15/1170) 01.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Chancen für Langzeitarbeitslose Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Jahr 2010 startete die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Beschäftigungsprogramm ‚Bürgerarbeit‘. Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundeshaushaltes, wurden 34.000 öffentlich geförderte Arbeitsplätze bundesweit geschaffen, im Saarland belief sich die bewilligte Stellenanzahl auf 1.675. Nun läuft das Programm aus. Die Landesregierung plant mit 273 500 Euro den Wegfall des Bundesprogramms abzufedern und 130 bis 140 Menschen vor dem Job-Verlust zu bewahren. Hunderte weitere werden davon leider nicht profitieren. Es fehlt ein Konzept für einen umfassenden öffentlich geförderte Beschäftigungssektor im Saarland, der Langzeitarbeitslosen tatsächliche Chancen bietet.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes und den dortigen Ausführungen zu Einrichtung und Aufbau eines öffentlich geförderten „sozialen Arbeitsmarktes“ (vgl. S. 19 ff. des Koalitionsvertrags) hat die Landesregierung im Rahmen des „Gemeinsamen Kommuniqués 2014“ unter dem Titel „Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig bekämpfen“ mit dem Landkreistag Saarland, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, dem DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Aktion Arbeit im Bistum Trier, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Saar, der LAG Beschäftigung & Qualifizierung Saarland sowie der Arbeitskammer des Saarlandes ein umfassendes Konzept für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor im Saarland erarbeitet. Ausgegeben: 01.04.2015 (02.12.2014) Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Darin fordern die Partner des Kommuniqués die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auf, die Chance der großen Koalition auf Bundesebene zur nachhaltigen Verringerung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu nutzen – und zeitnah gesetzliche und untergesetzliche Reformmaßnahmen zu ergreifen sowie bedarfsgerechte finanzielle und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen zu schaffen. Lösungsansätze für die Verringerung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit sind enthalten im saarländischen Modellprojekt „Perspektiven für Langzeitarbeitslose“, zu dessen Durchführung die Partner des Kommuniqués unter Federführung der Landesregierung folgende Eckpunkte vorschlagen:  Breiten gesellschaftlichen Konsens bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit weiter ausbauen – Verdrängungseffekte aus regulärer Beschäftigung vermeiden.  Reguläres Globalbudget aus Bundes- und kommunalen SGB-II-Mitteln zur Verfügung stellen.  Erweiterung des Finanzrahmens für sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung durch „Passiv-Aktiv-Transfer“ zulassen.  Landes- und ESF-Mittel der aktiven Arbeitsförderung umfassend nutzen, vor allem aus dem Arbeitsmarktprogramm „Arbeit für das Saarland (ASaar)“.  Hohe Qualität ganzheitlicher Integrationsstrategien sicherstellen.  Mehrjährige Projektsteuerung gewährleisten und wissenschaftliche Projektbegleitung einrichten. Mit Erarbeitung und Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ wurde bereits seit 2013 von der Landesregierung unter Beteiligung der Wirtschafts - und Sozialpartner, der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände sowie der Träger von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Aufbau eines „sozialen Arbeitsmarktes“ sowie ein neues Konzept ganzheitlicher Betreuung für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose vorangetrieben. Mit dem Landesprogramm wurde auch ein maßgeblicher Beitrag geleistet zur Verbesserung der Qualität des Bundesmodellprojektes „Bürgerarbeit“. Wie viele Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiten konnten und können prozentual während oder nach ihrer Zeit in eine Bürgerarbeit-Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden? Zu Frage 1: Ausgehend von einem Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden von Juli 2010 bis Dezember 2014 in bundesweit 197 Jobcentern – darunter auch alle sechs saarländischen Jobcenter – Modellprojekte „Bürgerarbeit“ durchgeführt. Die Modellprojekte richteten sich an arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II und zeichneten sich konzeptionell durch zwei Phasen aus:  Phase 1 – Aktivierungsphase (mindestens sechs Monate): Beratung / Standortbestimmung , Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung / Förderung.  Phase 2 – Beschäftigungsphase (bis zu 36 Monate) für Personen, die innerhalb der Aktivierungsphase nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Die Beschäftigungsphase umfasste eine öffentlich geförderte, zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigung im Umfang von 20 oder 30 Wochenstunden . Darüber hinaus erhielten die Teilnehmenden ein begleitendes Coaching, um Übergänge in ein ungefördertes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die den Verbleib von Teilnehmenden an einer Fördermaßnahme nach einem bestimmten Zeitintervall ermittelt (Verbleibsermittlung), sind in den Jahren 2011 bis 2013 (Auswertungen für 2014 stehen noch nicht zur Verfügung) im Saarland insgesamt 1.892 Austritte von Teilnehmenden aus der Beschäftigungsphase „Bürgerarbeit“ zu verzeichnen. Davon standen 489 Personen sechs Monate nach Austritt in einem ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis – dies entspricht einem Anteil von 25,8 Prozent. Welche sozialen Einrichtungen müssen saarlandweit auf Grund des Wegfalls des Beschäftigungsprogramms geschlossen werden, welche sozialen Dienste können nicht mehr angeboten werden (bitte aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung mussten aufgrund des 2014 beendeten Bundesmodellprojekts „Bürgerarbeit“ keine sozialen Einrichtungen im Saarland – einschließlich der Sozialkaufhäuser – geschlossen werden. Dies belegen u.a. aktuelle Rückmeldungen der saarländischen Jobcenter und der Regionaldirektion Rheinland-PfalzSaarland der Bundesagentur für Arbeit (RD RPS). Die Landesregierung hat sehr frühzeitig auf die drohende Beendigung der „Bürgerarbeit “ reagiert und gemeinsam mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren und am Modellprojekt beteiligten Institutionen (dazu gehören die Jobcenter, die RD RPS, kommunale Beschäftigungsträger und gemeinnützige Sozialeinrichtungen) Übergangsstrukturen und Kompensationsstrategien entwickelt. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung , um den derzeitigen Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeitern eine Beschäftigungsperspektive zu bieten, die mit den bereitgestellten Mitteln von 273 500 Euro nicht weiter beschäftigt werden können? Zu Frage 3: Sowohl zur Qualitätsverbesserung der „Bürgerarbeit“ als auch zur Gestaltung des Übergangsprozesses nach Beendigung des Modellprojekts hat die Landesregierung – ergänzend zu den Mitteln des Bundes im Rechtskreis SGB II – umfassend finanzielle Ressourcen aus dem Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ bereitgestellt. Umfang der Ressourcen und daraus resultierende Beschäftigungsperspektiven für die ehemals am Modellprojekt Bürgerarbeit Teilnehmenden werden in der Antwort zu Frage 8 erläutert. Darüber hinaus wurden für das Jahr 2015 zusätzlich 273.500 Euro im Arbeitsmarkthaushalt veranschlagt für die Unterstützung der Sozialkaufhäuser. Der Haushaltsvermerk lautet wie folgt: „Zusätzlich zu den Mitteln des Landesprogramms ASaar sollen im Jahr 2015 insbesondere Arbeitsplätze und Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose in den saarländischen Sozialkaufhäusern gesichert werden. Gefördert werden sollen insbesondere die Sachkosten der Sozialkaufhäuser (z.B. Mietkosten).“ In den Sozialkaufhäusern mussten durch die wegbrechende Bürgerarbeit die Platzzahlen reduziert werden, was dazu führt, dass die Öffnungszeiten verringert werden müssen – und dadurch auch weniger Einnahmen zur Deckung der Sachkosten erwirtschaftet werden können. Mit den bereitgestellten zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 273.500 Euro leistet die Landesregierung einen maßgeblichen Beitrag zur Deckung dieser Sachkosten. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Haushaltsmittel sollen für Mietzuschüsse der Sozialkaufhäuser, die im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrieben werden, auf Antrag gewährt werden . Da Struktur, Größe und Organisation der Sozialkaufhäuser sehr unterschiedlich sind, wird einzelfallbezogen über die Höhe der Mietzuschüsse entschieden. Arbeitsmarktpolitische Projekte wie Kleider-, Möbel- und Haushaltswarenbörsen können ebenfalls einen Mietzuschuss beantragen. Über die genaue Höhe und Verteilung des Landeszuschusses zu den Mietkosten wird erst entschieden, wenn klar ist, wieviel Sozialkaufhäuser , die im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrieben werden, in welchem Maße Finanzierungslücken aufweisen. Zuschüsse zu den Mietkosten können im Rahmen der Antragstellung für die aus ESF-Mitteln oder aus ASaarMitteln geförderten öffentlichen Arbeitsgelegenheiten beantragt werden. Nach welchen Maßgaben entscheidet die Landesregierung , welche 130 bis 140 Bürgerarbeitsplätze mittels der Landesmittel künftig gesichert werden und auf welche Dauer werden die Arbeitsplätze bereitgestellt? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Welche konkreten Schritte wurden auf Bundesebene unternommen, damit das Saarland im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit zur Modellregion wird und wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen (bitte ausführlich beantworten)? Zu Frage 5: Anfang November 2014 hat Ministerin Rehlinger das „Gemeinsame Kommuniqué 2014“ saarländischer Akteure des Arbeitsmarktes mit dem Titel „Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig bekämpfen“ an Bundesministerin Nahles geschickt. Darin detailliert enthalten sind die genannten Eckpunkte zur Durchführung des saarländischen Modellprojektes „Perspektiven für Langzeitarbeitslose“. Kurz darauf hat Bundesministerin Nahles das Thema aufgegriffen und ein Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ vorgelegt. Dort werden verschiedene Instrumente und Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zusammengefasst. Dies betrifft zunächst den Ansatz einer ganzheitlichen Betreuung Langzeitarbeitsloser in sog. Aktivierungszentren , der sich u.a. im Programm „Perspektive 50plus“ bewährt hat. Daneben wird mit einem neuen ESF-Bundesprogramm die Integration arbeitsmarktferner SGB-IILeistungsbezieher in betriebliche Beschäftigung gefördert. Weiterhin wird bis Mitte 2015 ein Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ entwickelt. Die Landesregierung begrüßt, dass mit diesem Programm öffentlich geförderte Beschäftigung mit sozialer Teilhabe verknüpft wird und dass eine intensive Vorbereitung und Begleitung der Beschäftigung mit sozialintegrativen Leistungen und Coaching geplant ist. Darüber hinaus sind im neuen Bundesprogramm auch Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bis zu 100 Prozent enthalten, um marktnahe Arbeitsplätze zu schaffen. Das sind genau die Forderungen, die Ministerin Rehlinger gemeinsam mit dem Bündnis der genannten Akteure des Arbeitsmarktes an die Bundesarbeitsministerin gerichtet hat. Auch die von der Bundesministerin jetzt vorgesehenen verbesserten Unterstützungsleistungen , mit denen soziale, psychische und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse reduziert werden ebenso wie fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse nachgeholt werden sollen, finden die Zustimmung der Landesregierung. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Die Landesregierung betont ausdrücklich, wie wichtig die Verknüpfung öffentlich geförderter Beschäftigung mit der hier dargelegten breiten Angebotspalette für den Erfolg der nachhaltigen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist. Das Bündnis unter Federführung der saarländischen Arbeitsministerin hat diese Unterstützungsleistungen mit Verweis auf die guten Erfahrungen im Landesprogramm „ASaar“ auch im vorgeschlagenen Modellprojekt berücksichtigt. Insgesamt begrüßt die Landesregierung, dass wesentliche inhaltliche und konzeptionelle Elemente ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik von der Bundesregierung aufgegriffen und integraler Bestandteil der Neuausrichtung des Bundes-Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurden. Sie bewertet dies als erste wesentliche Erfolge der mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Leitungsebene mehrfach geführten Gespräche. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung wiederholt betont, dass die konzeptionelle Neuausrichtung des Bundes ohne eine angemessene Finanzausstattung der Jobcenter allein nicht ausreichen wird, um den erwarteten Erfolg bei der nachhaltigen Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit zu sichern. Vor diesem Hintergrund werden die Verhandlungen zwischen dem saarländischen Arbeitsministerium und dem Bundesarbeitsministerium fortgesetzt mit dem Ziel, das Saarland als Modellregion im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit anzuerkennen. Wie beurteilt die Landesregierung das Modell Passiv- Aktiv-Transfer zur Finanzierung bzw. TeilFinanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung und plant die Landesregierung den Weg des Bundeslandes Baden-Württembergs einzuschlagen, welches den Passiv-Aktiv-Transfer mit leichten Abstrichen als Modellprojekt selbstständig und gegen Widerstände der Bundesebene eingeleitet hat? Wenn ja, wie ist die genaue Vorgehensweise ? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Einrichtung und Aufbau eines öffentlich geförderten „sozialen Arbeitsmarktes“ mittels sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach § 16e SGB II in dem erforderlichen Umfang nur finanzierbar sind, wenn zusätzlich zu dem Budget für die Eingliederungsleistungen ein „Passiv-AktivTransfer (PAT)“ ermöglicht wird. Deshalb muss der verfügbare Finanzrahmen flexibler gestaltet werden, indem die durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Bundes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ebenso wie die eingesparten passiven Leistungen der Kommunen (Kosten der Unterkunft und Heizung) in Eingliederungsmittel umgewandelt werden können. Die Landesregierung hält es nicht für sinnvoll, einen PAT individuell vorzunehmen. Es ist weder organisatorisch noch finanztechnisch mit vertretbarem Verwaltungsaufwand leistbar, passive und aktive Mittel auf den Einzelfall bezogen zu tauschen. Vielmehr ist es zielführend, im Rahmen einer Zielvereinbarung mittels pauschalierter Betrachtung kalkulierte Einsparungen bei den Regelleistungen sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung in einem separaten Haushaltstitel zusammenzuführen. Haushaltsrechtlich ist eine Zusammenführung dieser Mittel möglich. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Vor dem Hintergrund des breiten gesellschaftlichen und politischen Konsenses im Saarland sowie des bestehenden Engagements der saarländischen Jobcenter und Kommunen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung hat die Landesregierung der Bundesregierung vorgeschlagen, den PAT im Saarland modellhaft zu erproben . Die kommunalen Träger ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände im Saarland haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich bei der modellhaften Erprobung eines PAT intensiv beteiligen werden. Das PAT-Modell Baden-Württembergs besteht im Wesentlichen darin, dass Arbeitgeber Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtig beschäftigen und hierzu folgende Förderleistungen erhalten können:  einen von der individuellen Minderleistung abhängigen Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber zur Beschäftigung bis zu maximal 75 Prozent des Entgelts nach § 16e SGB II;  einen pauschalen Zuschuss vom Landkreis an Stelle der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und eine vom Landkreis organisierte, aufsuchende Betreuungsfachkraft. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, gewährt das Land Baden-Württemberg den Landkreisen Zuschüsse. Genau diese Förderelemente werden im Saarland mit dem Landesarbeitsmarktprogramm „ASaar“ schon seit mehr als zwei Jahren sehr erfolgreich umgesetzt. Insofern sieht die Landesregierung keinen Anlass, ein erneutes Modell mit dieser Zielsetzung zu erproben, zumal „ASaar“ nach der aktuellen Anpassung an weitere erfolgreiche Förderstrategien auch in den nächsten Jahren durchgeführt wird. Eine entscheidende Weiterentwicklung des PAT ist nur dann möglich, wenn nicht nur die Kommunen, sondern auch der Bund seine passiven Leistungen in die systematische Finanzierung von Beschäftigung und Coaching einbringt. Aus diesem Grund ist das saarländische Konzept deutlich weitreichender als im Bundesland BadenWürttemberg . Deshalb hält die Landesregierung an dem von ihr eingeschlagenen Weg der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen und Verständigung mit der Bundesregierung weiter fest. Plant die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur dauerhaften Ermöglichung des PassivAktiv -Transfers? Wenn ja, wie ist die genaue Vorgehensweise ? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Mit Verweis auf die noch nicht abgeschlossene Verständigung mit der Bundesregierung behält sich die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur dauerhaften Ermöglichung des Passiv-Aktiv-Transfers vor. Über die bilateralen Verhandlungen mit der Bundesregierung bzgl. der Einrichtung eines Modellprojektes zur nachhaltigen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Saarland hinaus beteiligt sich die Landesregierung aktuell allerdings auch an der Erarbeitung von Vorschlägen aller Länder an den Bund zur „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen der Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“. Diese Vorschläge umfassen auch die Finanzierung im Rahmen eines Passiv-Aktiv-Transfers. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Wie viele Stellen konnten mittels des Landesarbeitsmarktprogramms „ASaar – Arbeit für das Saarland“ 2104 geschaffen werden und wie viele werden voraussichtlich 2015 entstehen? Zu Frage 8: Das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ beinhaltet drei Förderschwerpunkte: Dies sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Rahmen von § 16e SGB II, Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von § 16d SGB II mit und ohne begleitender Aktivierung / Qualifizierung im Rahmen von § 45 SGB III sowie bis Ende 2014 „Bürgerarbeit“ im Rahmen des Bundesmodellprojekts. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 127 Projekte mit 2.268 Arbeitsplätzen gefördert. Diese Projekte und Plätze verteilen sich wie folgt auf die Förderschwerpunkte:  55 Projekte mit 1.315 Plätzen für Arbeitsgelegenheiten, davon 500 in Kombination mit Aktivierung / Qualifizierung,  21 Projekte mit 765 Plätzen zur Flankierung von Bürgerarbeit und Arbeitsverhältnissen ,  51 Projekte mit 188 Plätzen für Prämien für Arbeitsverhältnisse. Das 2013 gestartete Landesprogramm „ASaar“ ermöglicht im Rahmen einer anteiligen Finanzierung – auch unter Nutzung der finanziellen Mittel der Jobcenter sowie der Mittel des ESF und weiterer Landesmittel – den umfassenden Aufbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors. Die Förderung des Landesprogramms zielt in allen drei Bereichen darauf ab, den betroffenen Langzeitarbeitslosen durch gezielte Arbeitsanleitung bzw. soziale Betreuung vertiefte fachpraktische und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen insbesondere langzeitarbeitslose Erwachsene eine intensive und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Begleitung im Rahmen eines Case Managements erhalten . Des Weiteren soll durch die Zahlung einer Prämie an den Arbeitgeber die Motivation zur Einrichtung von Arbeitsplätzen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II erhöht werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Ziel gesetzt, die Platzzahl im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung um 1.000 Plätze von 1.350 auf 2.350 auszuweiten. Dieses Ziel wurde Mitte 2014 erreicht und mit insgesamt 2.450 Plätzen sogar noch deutlich übertroffen. Durch den Rückgang der Bürgerarbeit verringerte sich die Platzzahl jedoch , so dass im Jahresdurchschnitt 2.268 Plätze gefördert werden konnten. Die Landesregierung plant, im laufenden Jahr 2015 die Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse bei knapp 180 zu stabilisieren. An dem neuen ESF-Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Beteiligung mittels Förderung von 300 Plätzen vorgesehen. Maßnahmen zur Aktivierung werden auf 150 erhöht – und schließlich wird die Förderung von Arbeitsgelegenheiten ohne oder mit beruflicher Qualifizierung auf knapp 1.600 erhöht. Damit wird insgesamt eine Platzzahl erreicht, die sich – noch ohne das Mitte 2015 erwartete neue Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ – in vergleichbarer Höhe bewegt wie in 2014. Die Landesregierung unterstützt auch im Jahr 2015 mit dem Landesprogramm „ASaar“ und mit ESF-Landesmitteln das Bemühen, für Langzeitarbeitslose konkrete Beschäftigungsperspektiven bei Arbeitgebern zu schaffen. Zur Beschäftigung und Qualifizierung Langzeitarbeitsloser stehen im Landeshaushalt für 2015 insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfügung. Die Tatsache, dass trotz akuter Haushaltsnotlage ca. 80 Prozent der Landesmittel , die für die aktive Arbeitsmarktpolitik bereitgestellt werden, in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit fließen, verdeutlicht die besondere politische Bereitschaft , Langzeitarbeitslosigkeit entschieden entgegenzuwirken. Drucksache 15/1314 (15/1170) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Wie viele langzeitarbeitslose Saarländerinnen und Saarländer konnten mittels des Modellprojektes „Perspektive in Betrieben“ in eine Beschäftigung vermittelt werden (bitte seit 2005 chronologisch anführen)? Zu Frage 9: In enger Abstimmung mit der Landesregierung und konzeptionell eingebettet in das Landesarbeitsmarktprogramm „ASaar“ – auch zur ergänzenden finanziellen Unterstützung – wird im Saarland unter Federführung der RD RPS seit Anfang 2013 das Modellprojekt „Perspektiven in Betrieben“ umgesetzt. Das Modellprojekt richtet sich an langzeitarbeitslose Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die im Rechtskreis SGB II betreut werden. Durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in erwerbswirtschaftlich orientierten Betrieben des ersten Arbeitsmarktes soll diesem Personenkreis eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden. Nach aktuellem Stand wurden seit Projektbeginn 11 langzeitarbeitslose Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Die Ausrichtung des Projekts auf eine äußerst marktferne Zielgruppe mit erheblich eingeschränkter Leistungsfähigkeit und deren unmittelbare Integration in reguläre betriebliche Strukturen erfordert intensive Beratungsaktivitäten im Vorfeld – insbesondere auch zur Sensibilisierung und Gewinnung von Betrieben. Darüber hinaus werden Beratungsangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber nach Beschäftigungsaufnahme zur Verfügung gestellt, um Beschäftigungsabbrüchen vorzubeugen und um dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen.