LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1317 (15/1280) 01.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Bilanz der Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Saarland wurde Anfang 2014 ein Maßnahmepaket beschlossen, das unter anderem die Vergrößerung des Saarbrücker Sperrbezirks sowie eine Kondompflicht für Prostituierte und Freier vorsieht. Ende 2014 wurde zudem das Polizeigesetz so geändert, dass nun die Polizei auch ohne Anlass Identitätskontrollen an allen Orten durchführen darf, an denen Prostitution ausgeübt wird.“ Wie viele Kontrollen über die Einhaltung der Kondompflicht haben seit Änderung der Hygieneverordnung an welchen Orten stattgefunden? Wie viele Verstöße gegen die Kondompflicht wurden dabei festgestellt? In welchem Turnus und anhand welcher Kriterien finden die Kontrollen statt? Wie sieht der personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand für diese Kontrollen aus? Zu den Fragen 1 - 4 : Für die Überwachung der Vorschriften der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) sind nach § 6 der Hygiene-Verordnung die Gesundheitsämter der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Ortspolizeibehörden zuständig. Seitens der Landesregierung werden in Bezug auf die Einhaltung der Kondompflicht keine Kontrollen durchgeführt. Ausgegeben: 01.04.2015 (04.03.2015) Drucksache 15/1317 (15/1280) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Mit Blick auf die psychosoziale Beratung und die Vorhaltung von Angeboten zum Ausstieg aus der Prostitution hat die spezialisierte Fachberatungsstelle für Prostituierte des Vereins Aldona e.V. seit dem Beginn der Maßnahmen der Landesregierung zur Regulierung der Prostitution ihre aufsuchende Arbeit auf dem Saarbrücker Straßenstrich und in bordellähnlichen Betrieben intensiviert. Im Rahmen der allgemeinen Aufklärungsarbeit informieren die Beraterinnen die Prostituierten und die Bordellbetreiber über die neuen Regelungen zur Ausübung der Prostitution insbesondere über die Vorgaben der Sperrbezirksverordnung sowie über die Vorgaben zur Kondompflicht. Nach Auskunft der Fachberaterinnen kommt die Mehrzahl der Betreiber der in der Hygieneverordnung geforderten Informationspflicht (Information durch Aushang) nach. Wie wird die Einhaltung des Sperrbezirks kontrolliert ? Zu Frage 5: Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Sperrbezirksregelung nach Absprache arbeitsteilig von der Vollzugspolizei und dem Ordnungsdienst der Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken. Seitens der Vollzugspolizei wird die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung durch die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit, anlässlich von Bürgerbeschwerden sowie durch gezielte Sondereinsätze kontrolliert. Wie viele Verstöße gegen das Verbot von Prostitution in den Sperrgebieten wurden seit der Neufestlegung festgestellt? Zu Frage 6: Seit Inkrafttreten der Sperrbezirksverordnung zum 1. April 2014 bis Anfang März 2015 wurden insgesamt 108 Bußgeldverfahren nach § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz (Verbotene Ausübung der Prostitution) und 162 Strafverfahren gemäß § 184f Strafgesetzbuch (Ausübung der verbotenen Prostitution) eingeleitet. Wie viele Identitätskontrollen ohne Anlass hat die Polizei seit Änderung des Polizeigesetzes an Orten durchgeführt, an denen (vermeintlich) Prostitution ausgeübt wird? Zu Frage 7: Im Landespolizeipräsidium werden Art und Anzahl von Identitätsfeststellungen gemäß § 9 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) nicht dokumentiert, so dass zur Anzahl der Kontrollen keine Aussage gemacht werden kann. Das Dezernat LPP 224 (Schleusungskriminalität /Menschenhandel) führte seit der Gesetzesänderung bis Anfang März 2015 insgesamt 11 anlassunabhängige Bordellkontrollen durch, in deren Verlauf die Identitäten von insgesamt 22 Personen festgestellt wurden. Drucksache 15/1317 (15/1280) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel hat die Polizei seit Februar letzten Jahres festgestellt? Zu Frage 8: Seit 1. Februar 2014 bis Anfang März 2015 wurden insgesamt 17 derartige Strafanzeigen bearbeitet. Wie viele Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel wurden seit Änderung des Polizeigesetzes bei Identitätskontrollen ohne Anlass an Orten , an denen (vermeintlich) Prostitution ausgeübt wird, festgestellt? Zu Frage 9: Seit Änderung des SPolG wurden anlässlich derartiger Identitätskontrollen keine Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel bekannt.