LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1342 (15/1144) 21.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Schulbesuch und Betreuung von Flüchtlingen im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „In den vergangenen Jahren sind vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Saarland angekommen . Diese Gruppe hat mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen, da die sehr jungen Flüchtlinge neben der Erfahrung der Flucht auch die Trennung von ihren Familien verkraften müssen , und häufig von vorangegangenen Gewaltund Kriegserfahrungen traumatisiert sind. Es muss dem Saarland aus humanitären Gründen ein Anliegen sein, diese jungen Menschen möglichst schnell und gut in die Gesellschaft zu integrieren . Zusätzlich stellen diese Jugendlichen für das von der Gefahr der Überalterung geprägte Saarland einen Gewinn dar. Voraussetzungen für die Integration in die Gesellschaft sind eine ausreichende Schulbildung und eine psychologische Betreuung der Jugendlichen.“ Wie ist der Schulbesuch der Jugendlichen organisiert ? Welche Schulen besuchen die Jugendlichen ? Zu Frage 1: Im Saarland besteht nach § 1 des saarländischen Schulpflichtgesetzes die Schulpflicht uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben, unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Aufenthaltsstatus. Ausgegeben: 21.04.2015 (20.11.2014) Drucksache 15/1342 (15/1144) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Schulpflicht besteht daher auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Neben der Anwendbarkeit des Schulpflichtgesetzes und der Verordnung Schulpflichtgesetz ist in § 1 der Verordnung zum Unterricht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund darüber hinaus geregelt, dass die Schulpflicht auch dann besteht, wenn diese Schüler und Schülerinnen nach dem Recht ihres Heimatlandes nicht oder nicht mehr schulpflichtig sind. Nach einer obligatorischen schulärztlichen Untersuchung werden die Kinder ebenso die Jugendlichen ihrem Alter und ihrem Wohnsitz entsprechend an den allgemein bildenden Schulen angemeldet. An den Schulen werden sie integrativ in den altersentsprechenden Klassen unterrichtet. Sie werden durch Lehrkräfte der Regelschulen - wie deutsche Schülerinnen und Schüler auch – durch differenzierte Unterrichtserteilung gefördert. Des Weiteren erhalten die Kinder und Jugendlichen weitergehende Angebote zum Spracherwerb (s. auch Antwort zur Frage 3). Gibt es spezielle Angebote für Analphabeten? Zu Frage 2: Es gibt verschiedene Angebote:  die Clearinghäuser (Völklingen, Besseringen) des Diakonischen Werkes bieten Intensivkurse zur Alphabetisierung der Flüchtlingskinder und Jugendlichen an, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten; die Kurse dauern in der Regel 3 Monate ,  an verschiedenen Schulstandorten (z. B. Neue Sandrennbahn in Homburg; Katherine Weißgerber Schule in Klarenthal) werden bei Bedarf auch Intensivkurse zur Alphabetisierung in der Schule angeboten,  im Rahmen der Modellmaßnahme „Train 2 Job“ werden Alphabetisierungskurse für Zuwanderer, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, angeboten,  die VHS bietet modularisierte Integrationskurse an. Welche Angebote zum Spracherwerb gibt es für die Jugendlichen? Zu Frage 3: Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter müssen durch Lehrkräfte der Regelschulen - wie deutsche Schülerinnen und Schüler auch – durch differenzierte Unterrichtserteilung gefördert werden. Zusätzlich dazu wird im vorschulischen und schulischen Bereich Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache an Grundschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Saarland, durchgeführt, insbesondere: Das Sprachförderprogramm „Früh Deutsch lernen“ findet an den 155 öffentlichen Grundschulen des Saarlandes statt. Drucksache 15/1342 (15/1144) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Dieses Programm beinhaltet Maßnahmen zur sprachlichen Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die bei der Anmeldung zur Grundschule nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Auch benachteiligte deutsche Kinder mit geringsten Ausdrucksmöglichkeiten können in diesen Maßnahmen gefördert werden. Ebenso werden diese Maßnahmen flexibel auf Seiteneinsteiger aus anderen Ländern in die Grundschule ausgedehnt. In diese laufenden Maßnahmen werden auch Kinder aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien aufgenommen. Das Sprachförderprogramm „Sprachförderung in der Sekundarstufe I“ zur sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wird an den 62 öffentlichen Gemeinschaftsschulen (einschließlich der auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen ) im Saarland bedarfsabhängig in den Klassenstufen 5 bis 10 durchgeführt . Auch diese Maßnahmen werden flexibel auf Seiteneinsteiger aus anderen Ländern in die Sekundarstufe I ausgedehnt. In diese laufenden Maßnahmen werden ebenfalls die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien aufgenommen. Im Dezember 2014 hat das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) angesichts steigender Flüchtlingszahlen ein Sofortprogramm mit verschiedenen Maßnahmen eingeleitet . Rund 1 Million Euro wurde durch das MBK zur Ausweitung bereits bestehender Projekte im Bereich der Sprachförderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden 25 befristete Lehrerstellen, mehr Sprach-Förderprogramme und Maßnahmen zur Weiterbildung für Lehrkräfte zur schnelleren Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Am Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) werden die neuen Lehrkräfte für die Sekundarstufe in einer Modulreihe „Bildungsoffensive Sprachförderung für junge Flüchtlinge und Seiteneinsteiger (FLOSS)“ für ihre Tätigkeit in Vorbereitungsklassen, Sprachkursen und Sprachfördermaßnahmen weiterqualifiziert. Themen der Fortbildungsreihe sind neben Basiswissen, Deutsch als Zweitsprache, praxisbezogene Methodik und Didaktik, Schulrecht, Alphabetisierung, Alltag in Clearinghäusern, Situation der Flüchtlinge, Traumata, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz. Die Modulreihe wird schulformspezifisch adaptiert und ebenso für Grundschule und berufliche Schulen angeboten. Im Beratungszentrum Deutsch als Zweitsprache am LPM erhalten Schulen und Lehrkräfte individuelle Beratung und Material- und Lehrwerksempfehlungen für die Sprachbildung von Flüchtlingen und Seiteneinsteigern. Eine Konfektionierung von online-verfügbaren (Selbst)-Lernmaterialien für die Zielgruppe ist in Planung. In welchem Umfang werden Dolmetscher an den Schulen eingesetzt? a) Wie viele Jugendliche werden durch Dolmetscher betreut? b) Ist für die Zukunft der Einsatz weiterer Dolmetscher geplant? Zu Frage 4: Die Frage kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden, da für den Einsatz von Dolmetschern/-innen der jeweilige Schulträger zuständig ist. Drucksache 15/1342 (15/1144) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Jugendliche werden durch Integrationshelferinnen und -helfer betreut? Zu Frage 5: „Integrationshelferinnen“ bzw. „Integrationshelfer“ sind Fachkräfte im Zusammenhang mit der Betreuung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer Störung. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hingegen werden im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) betreut (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII), aber nicht durch Integrationshelfer , es sei denn, bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Informationen über die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) liegen den Landkreisen bzw. dem Regionalverband vor. Wie viele Jugendliche aus dieser Gruppe haben nach dem Schulbesuch eine Ausbildung begonnen ? Wie viele Jugendliche haben ein Studium aufgenommen? Zu Frage 6: Das Merkmal "Flüchtling" wird weder in der Schulstatistik noch in der Hochschulstatistik erhoben. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Welche Auswirkungen hat der Schulbesuch auf den Aufenthaltsstatuts der Jugendlichen? Zu Frage 7: Der Schulbesuch hat keine Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus. Welche Angebote für eine psychologische Betreuung der Jugendlichen gibt es im Saarland? Zu Frage 8: Der schulpsychologische Dienst ist im Bereich der schulischen Bildung für die psychologische Betreuung der o.g. Jugendlichen zuständig und ist in die Arbeit mit den Flüchtlingen schon miteinbezogen.