LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1352 (15/1234) 22.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Resolution des Stadtrates Merzig vom 11.12.2014 zum Bau der Nordumfah- rung Merzig Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 17. Oktober 2014 verkündete die Landesregierung das endgültige Aus für den Bau der Nordumfahrung Merzig , die als Teil der Nordsaarlandstraße dienen sollte. Unabhängig von der diskutierten Nordumfahrung wünschen sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Reduzierung der Lärm-, Feinstaub- und Verkehrsbelastung . Am 11.12.2014 beschloss der Stadtrat Merzig mit Stimmenmehrheit der Großen Koalition aus CDU und SPD eine Resolution mit drei zentralen Forderungen an die Landesregierung: 1. Der Stadtrat Merzig fordert die Landesregierung dazu auf, das Merziger Verkehrskonzept zeitnah umzusetzen. 2. Der Stadtrat Merzig fordert die Landesregierung auf, die für den Bau der Nordumfahrung Merzig vorgesehenen Mittel (16 Millionen Euro) für die Verbesserung der innerund außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden auch in den zukünftigen Landeshaushalten festzulegen . 3. Der Stadtrat Merzig hält an der Realisierung der Nordumfahrung Merzig fest, sollten sich in Zukunft die Rahmenbedingungen ändern. Anmerkungen: Es ist bekannt, dass das Merziger Verkehrskonzept in Teilen bereits umgesetzt wurde und weitere Maßnahmen des Verkehrskonzeptes in 2015 bzw. Anfang 2016 umgesetzt werden sollen. Diesbezügliche Planungen gibt es z.B. bereits für den sogenannten Hela-Kreisel. Im Haushaltsplan 2015 konnten keine entsprechenden Titel von 16 Millionen Euro festgestellt werden, die zweckgebunden zur Verbesserung der inner- und außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur in Merzig dienen sollen.“ Ausgegeben: 22.04.2015 (02.02.2015) Drucksache 15/1352 (15/1234) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Was sind die derzeitigen Pläne für eine Realisierung des Merziger Verkehrskonzeptes? Zu Frage 1: Das Verkehrskonzept sieht die Umsetzung der Lose A bis E vor. Los A wurde im Jahr 2012 schon realisiert. Die in den nächsten Jahren vorgesehene zügige Umsetzung der zugehörigen Teilmaßnahmen wird derzeit unter Beachtung eines bestmöglichen Nutzen- und Kostenverhältnisses in enger Abstimmung mit der Kreisstadt Merzig planerisch vorangetrieben . Hierbei handelt es sich um die Maßnahmen an den Verkehrsknotenpunkten „BAB 8 Anschlussstelle Merzig und Hela-Kreisel“ (Los B), „Marienkapelle“ (Los C), „L157/Zum Gipsberg“ (Los D) und „L157/Zum Viehmarkt“ (Los E). Damit es nicht zu einer übermäßigen Verkehrsbeeinträchtigung durch baustellenbedingte Staus in Merzig kommt, werden die einzelnen Baumaßnahmen je nach Projektfortschritt (Planung und Baurechtschaffung) nacheinander abgewickelt. Das weitere Erfordernis des Loses E innerhalb des Gesamtkonzeptes kann erst nach Fertigstellung der vorher genannten Maßnahmen in Bezug auf die verkehrliche Wirksamkeit abschließend bewertet werden. Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Resolution des Merziger Stadtrates vom 11.12.2014, die für den Bau der Nordumfahrung Merzig vorgesehenen Mittel (16 Mio. Euro) für die Verbesserung der inner- und außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden auch in den zukünftigen Landeshaushalten festzulegen? Zu Frage 2: Auch wenn die Nordumfahrung Merzig nicht wie geplant realisiert werden kann, wird die Landesregierung an der bereits begonnenen baulichen und verkehrlichen Aufwertung des Straßenzuges zwischen der A8 bei Merzig und der A1 bei Nonnweiler festhalten und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Die Ertüchtigung der Nordsaarlandstraße bleibt als wichtiges Infrastrukturprojekt zur verkehrlichen Erschließung des nördlichen Saarlandes hierbei weiterhin das Ziel der Landesregierung. In planerischer Vorbereitung befinden sich derzeit neben den bereits erwähnten innerstädtischen Maßnahmen in der Stadt Merzig die Maßnahmen „Ausbau der L 158 im Heimlinger Tal“ und die „Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Kleiner Potsdamer Platz“. Die gemeinsame Realisierung dieser Maßnahmen, welche neben der grundhaften Sanierung auch einen Ausbau von Schutzmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Wasserschutzzonen beinhalten, ermöglicht die Befahrung des Streckenabschnittes durch Gefahrguttransporte mit wassergefährdenden Stoffen. Drucksache 15/1352 (15/1234) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Dadurch soll das derzeitig notwendige Befahren der Ortsdurchfahrten von Bachem und Brotdorf durch Gefahrguttransporte zukünftig vermieden werden. Diese beiden Maßnahmen erfordern auf Grundlage der bereits abgeschlossenen Vorplanung ein Investitionsvolumen von rund 9 Mio. Euro. Zurzeit erfolgt die Entwurfsplanung, bei der die Vorzugsvariante konkretisiert wird und die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abgearbeitet werden. Zur Erlangung des Baurechts bedürfen beide Maßnahmen der Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens. Die hierfür notwendige Genehmigungsplanung wird unmittelbar nach Abschluss der Entwurfsplanung eingeleitet. Die Landesregierung wird im Rahmen der für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Mittel die jeweils erforderlichen jahresbezogenen Beträge in den nächsten Haushaltsjahren sukzessive berücksichtigen. Um mit den vorhandenen Haushaltsmitteln durch weitere Maßnahmen einen möglichst großen Nutzen für verkehrliche Verbesserungen zu erzielen, wird derzeit im Auftrag des Landesbetriebes für Straßenbau ein multimodales Verkehrsmodell für das Saarland erstellt. Das Modell wird die künftigen Verkehrsströme auf den Autobahnen, Bundes - und Landesstraßen abbilden. Hierfür werden sowohl vorhandene Verkehrsdaten verarbeitet als auch neue landesweite Verkehrserhebungen durchgeführt. Von den im Jahre 2016 vorliegenden Ergebnissen und den dann möglichen großräumigen Verkehrssimulationen erhofft sich die Landesregierung auch neue Erkenntnisse, wie und mit welchen weiteren sinnvollen verkehrlichen Netzergänzungen das Nordsaarland wirksam an die großen Verkehrsachsen des Saarlandes, wie etwa die Pendlerströme nach Luxemburg, angebunden und eine weitere Verbesserung der inner- und außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden kann. Hat die Landesregierung Kenntnisse über sich in Zukunft ändernde Rahmenbedingungen (beispielsweise vor dem Hintergrund des Natur- oder Biodiversitätsschutzes), die eine Realisierung der Nordumfahrung Merzig ermöglichen? Zu Frage 3: Nein.