LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1364 (15/1358) 29.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Zusammensetzung des SR-Rundfunkrates Vorbemerkung der Fragestellerin: „Bei der Neu-Besetzung des ZDF-Fernsehrates im Zuge der Neufassung des ZDF-Staatsvertrags gab es Proteste, weil ursprünglich keine Vertreterin der Lesben / kein Vertreter der Schwulen in dem Gremium als Gruppierung vertreten sein sollte . Nach heftiger Kritik hat das Land Thüringen dann angekündigt, eine Vertreterin / einen Vertreter der Schwulen und Lesben in den Fernsehrat entsenden zu wollen. Im Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks ist ebenfalls bislang kein Vertreter der Homosexuellen vertreten, dafür unter anderem VertreterInnen von Wirtschaft, Gewerkschaften , Kirchen, Frauen- Familien-, Umwelt- und Kulturverbänden sowie Behinderten-Vertreter. In § 28 des Saarländischen Mediengesetzes ist festgelegt : „Der Rundfunkrat vertritt im SR die Interessen der Allgemeinheit; dabei trägt er der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung Rechnung.“ Vorbemerkung Landesregierung: Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nehmen die Länder die notwendigen Anpassungen am ZDF-Staatsvertrag vor, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Beratungen am 26. März 2015 in Berlin den Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages beschlossen. In diesem am 26. März 2015 beschlossenen Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist vorgesehen, dass u.a. ein Vertreter aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ auf Vorschlag des Freistaates Thüringen künftig dem ZDF-Fernsehrat angehört. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Beratungen am 26. März 2015 in Berlin in Aussicht genommen, den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf ihrer Konferenz am 18. Juni 2015 zu unterzeichnen. Mit dieser Unterzeichnung endet das Beratungsverfahren; hiernach schließt sich das Ratifikationsverfahren in den Landtagen an. Ausgegeben: 04.05.2015 (23.04.2014) bitte wenden Drucksache 15/1364 (15/1358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Hat die Landesregierung vor, vor der nächsten Neubesetzung des Rundfunkrates das Saarländische Mediengesetz in Abschnitt 2 - Saarländischer Rundfunk, Unterabschnitt 2 - Der Rundfunkrat, § 27 Zusammensetzung, Amtsdauer, Vorsitz, Kostenerstattung so zu ändern, dass das Gremium um eine Vertreterin / einen Vertreter der Schwulen und Lesben erweitert wird? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 1: Derzeit wird auf Arbeitsebene der Landesregierung der Entwurf einer Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes vorbereitet. Entscheidungen über Veränderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Rundfunkrats bleiben den diesbezüglichen Beratungen vorbehalten. Ist nach Sicht der Landesregierung die Vertretung der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung sowie der Interessen der Allgemeinheit nicht besser gewährleistet, wenn auch alle gesellschaftlich relevanten Gruppierungen im Rundfunkrat vertreten sind? Zu Frage 2: Bei der Festlegung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wie dem ZDF-Fernsehrat oder dem Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks stehen die Länder vor der Aufgabe, einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Zielen herzustellen: Einerseits gilt es zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt möglichst viele gesellschaftliche Gruppen in diesen Gremien zu berücksichtigen . Zum anderen gilt es, diese Gremien so zu organisieren, dass sie als effiziente und arbeitsfähige Aufsichtsgremien auch tatsächlich in der Lage sind, die Programmaufsicht wahrzunehmen. Aufgrund der begrenzten Größe dieser Aufsichtsgremien ist es unmöglich, alle gesellschaftlichen Gruppen zu berücksichtigen. Dieses Dilemma wurde auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen und in der Entscheidung vom 25. März 2014 beschrieben. Das Bundesverfassungsgericht räumt ein, dass es unmöglich ist, in einem gruppenplural zusammengesetzten Gremium wie dem ZDF-Fernsehrat tatsächlich alle bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte vollständig oder repräsentativ abzubilden, selbst wenn dieses Gremium ausgewogen besetzt ist (vgl. 1 BvF 1/11/ 1 BvF 4/11; Ziffer 40). Denkt die Landesregierung daran, durch Änderung des Saarländischen Mediengesetzes auch VertreterInnen der Migranten und der islamischen Religionsgemeinschaften in den Rundfunkrat zu entsenden? Gibt es aus Sicht der Landesregierung weitere gesellschaftliche Gruppen, die künftig in dem Gremium vertreten sein sollten? Zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.