LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1372 (15/1308) 08.05.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Aufenthaltserlaubnisse für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die saarländische Landesregierung hat sich im Herbst 2014 dazu bereit erklärt, neben den Bundesprogrammen zur Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge ein eigenes Landesprogramm durchzuführen. Die Aufnahmekriterien wurden am 25.09.2014 durch das Ministerium für Inneres und Sport in Form einer Anordnung erlassen. Diese Anordnung gilt für die Aufnahme von bis zu 62 Personen. In ihr ist auch eine Frist für die Antragstellung bis zum 31.03.2015 genannt.“ Wie viele Syrerinnen und Syrer haben seit dem 01.10.2014 ein Aufnahmeersuchen im Saarland nach der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Sport des Saarlandes nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 25.09.2014 (Az.: 5518/1-04-11 Syrien) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge (Aufnahmeanordnung ) gestellt? Zu Frage 1: Zusätzlich zu dem Aufnahmeprogramm des Bundes, für das das Saarland ein Vorschlagsrecht für 86 Personen hatte, hatte das Saarland im Herbst 2013 ein Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von 62 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen beschlossen . Die Bewerbungsverfahren für das Bundesaufnahmeprogramm und das Landesaufnahmeprogramm sind im Saarland zusammengefasst worden. Für beide Programme wurden für 2.051 Personen Interessensbekundungen abgegeben. Ausgegeben: 08.05.2015 (25.03.2015) bitte wenden Drucksache 15/1372 (15/1308) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Syrerinnen und Syrer sind seit dem 01.10.2014 tatsächlich nach der saarländischen Aufnahmeanordnung im Saarland eingereist? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Lebensalter ) Zu Frage 2: Für alle im Rahmen des Landesaufnahmeprogrammes für die Einreise vorgesehenen 62 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge wurden zwischenzeitlich Vorabzustimmungen zur Visumerteilung von der Zentralen Ausländerbehörde des Landesverwaltungsamtes an die zuständige deutsche Auslandsvertretung gesandt. Bis zum Stichtag 02.04.2015 waren 14 Personen eingereist. Die Aufschlüsselung der eingereisten Personen nach Geschlecht und Lebensalter bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Alter Geschlecht männlich weiblich unter 18 Jahre 2 3 18 – 40 Jahre 2 6 41 – 55 Jahre 0 1 Plant die Landesregierung die Verlängerung der Frist für Anträge nach der unter 1. genannten Aufnahmeanordnung über den 31.03.2015 hinaus, wenn ja, bis wann soll die Frist verlängert werden? Zu Frage 3: Die Landesregierung beabsichtigt keine Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes über den 31.03.2015 hinaus. Plant die Landesregierung eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme irakischer Familienangehöriger ? Zu Frage 4: Die Landesregierung plant keine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme irakischer Familienangehöriger .