LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1379 (15/1345) 15.05.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Reizstoffsprühgeräte bei der Polizei des Saarlandes Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamtinnen und - beamte als Mittel zur Ausübung unmittelbaren Zwangs kann mit gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden sein, wie auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in einer Stellungnahme für eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2011 einräumte: „Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass gravierende Gesundheitsstörungen eintreten können, wenn etwa Störer unter Einfluss von Drogen stehen oder unter Atemwegserkrankungen leiden, die die Wirkung von Pfefferspray verstärken können. Empirische Studien wie auch die Fachliteratur weisen immer wieder darauf hin, dass die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war. Eine erhöhte Gefahr besteht insbesondere bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen sowie bei Personen , die unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln oder Drogen stehen. Auch in Deutschland sind mehrere Todesfälle nach PfeffersprayEinwirkungen dokumentiert.“ Ausgegeben: 15.05.2015 (20.04.2015) bitte wenden Drucksache 15/1379 (15/1345) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - In welchem Umfang wurden in Jahren 2008 bis 2014 bei der Polizei des Saarlandes Reizstoffsprühgeräte beschafft und angewandt? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Anzahl der beschafften Geräte, Gerätetyp, Füllmenge der jeweiligen Geräte , Sprüh-Reichweite und Art des Reizstoffs. Zu Frage 1: Bei der saarländischen Vollzugspolizei sind drei unterschiedliche Reizstoffsprühgerätetypen im Einsatz: Reizstoffsprühgerät 1 (RSG 1) Das RSG 1 besteht aus einem Handteil mit einer eingeführten Druckkartusche, welche einen Inhalt von 60 ml hat. Bei dem in der Trägerflüssigkeit enthaltenen Reizstoff handelt es sich um Omega-Chloracetophenon (CN). Die maximale Einsatzweite beträgt ca. 3 m. Reizstoffsprühgerät 3 (RSG 3) Das RSG 3 besteht aus einem Handteil mit einer eingeführten Druckkartusche, welche einen Inhalt von 30 ml hat. Bei dem in der Trägerflüssigkeit enthaltenen Reizstoff handelt es sich um Oleoresin Capsicum (OC – natürliches Pfefferextrakt). Die maximale Reichweite beträgt ca. 3 m. Reizstoffsprühgerät 4 (RSG 4) Das RSG 4 besteht aus einer Druckgaskartusche mit einem Handgriff (Einweggerät ).Der Inhalt der Kartusche hat ein Volumen von 400 ml. Bei dem in der Trägerflüssigkeit enthaltenen Reizstoff handelt es sich um Oleoresin Capsicum (OC – natürliches Pfefferextrakt). Die maximale Reichweite beträgt ca. 5 – 8 m. Aus den beiden beigefügten Tabellen können die Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2014 beschafften Reizstoffsprühgeräte bzw. Druckkartuschen, sowie die Anzahl der Einsatzfälle gegen Tiere und Menschen entnommen werden. Die noch vorhandenen RSG 1 kamen nicht zum Einsatz. Beschaffung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 RSG 1 Druckkartuschen -- 450 -- -- 200 200 -- RSG 3 Geräte 200 200 200 150 100 100 100 RSG 3 Druckkartuschen 1000 850 500 1130 1000 1000 1000 RSG 4 Einweggeräte 10 10 -- 30 -- 20 -- Einsatzfälle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 RSG 3 Gegen Personen 9 9 19 19 12 8 10 Gegen Tiere (Hunde ) -- -- 1 -- -- -- 1 RSG 4 Gegen Personen -- -- -- -- -- 1 -- Gegen Tiere -- -- -- -- -- -- --