LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1412 (15/1330) 08.06.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Transparenz bei der Verwendung der Regionalisierungsmittel Vorbemerkung des Fragestellers: „Die im November 2007 beschlossene Novellierung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sieht u.a. vor, dass die Länder jährlich die Verwendung der Bundesmittel ‚jeweils nach gemeinsam vereinbarten Kriterien transparent dar(stellen)‘ müssen (§ 6 Abs. 2 RegG). Das Saarland erhält nach dem in § 5 Abs. 3 RegG definierten Schlüssel für 2015 voraussichtlich 96,000 Mio. Euro (2014: rund 96,343 Mio. Euro), darin enthalten rund 74,135 Mio. Euro (2014: 84,741 Mio. Euro) für ‚Zuschüsse aus Regionalisierungsmitteln des Bundes zur Finanzierung der Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)‘ (s. Einzelplan 08, Kapitel 08 12 unter Nr. 8a). Zwar ist gesetzlich geregelt, dass das Land gegenüber dem Bund die Verwendung der Regionalisierungsmittel transparent darzustellen hat, jedoch bestand bzw. besteht bisher über die Verwendung der Mittel hinsichtlich der Vergabe von Zuschüssen aus den Regionalisierungsmitteln keine transparente Darstellung, wie viele Finanzmittel für die jeweiligen im Saarland abgeschlossenen Verkehrsverträge ausgegeben worden sind bzw. derzeit ausgegeben werden.“ Ausgegeben: 08.06.2015 (15.04.2015) Drucksache 15/1412 (15/1330) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Über das Regionalisierungsgesetz werden den Ländern Finanzmittel aus dem Steueraufkommen des Bundes zweckgebunden für den ÖPNV zur Verfügung gestellt, die sie in erster Linie zur Finanzierung der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs , aber auch zur Verbesserung des ÖPNV einsetzen können. Artikel 106a GG begründet eine Zahlungspflicht des Bundes. Ins Einzelne gehende Prüfungsrechte hinsichtlich der Verwendung der Mittel stehen dem Bund nicht zu. In § 6 Absatz 2 Regionalisierungsgesetz ist jedoch festgelegt, dass die Länder den Bund jährlich über die Verwendung der Mittel informieren (Transparenznachweis). In der Antwort der Bundesregierung vom 17.02.2014 zur „Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/537) wird aufgeschlüsselt, wie die Länder in 2010, 2011 und 2012 die Mittel verwendet haben. Auch der zweckentsprechende Mitteleinsatz des Saarlandes ist veröffentlicht, der zudem in den jährlichen Haushaltsplänen des Saarlandes transparent dargestellt wird. Wie viele Berichte hat die Landesregierung seit der 2007 erfolgten Novellierung des RegG über die Verwendung der Regionalisierungsmittel gemäß § 6 Abs. 2 RegG an den Bund übermittelt? Zu Frage 1: Seit 2008 hat das Saarland dem Bund jährlich die Verwendung der Mittel jeweils nach gemeinsam vereinbarten Kriterien transparent dargestellt. Was haben die bisherigen Prüfungen des Bundes hinsichtlich der Verwendung der saarländischen Regionalisierungsmittel ergeben? Zu Frage 2: Artikel 106a GG begründet eine Zahlungspflicht des Bundes. Ins Einzelne gehende Prüfungsrechte hinsichtlich der Verwendung der Mittel stehen dem Bund nicht zu. Wie viele Verkehrsverträge hat die Landesregierung seit 2007 geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), nach Vertragsdauer, nach Zug-km und Euro/Zugkm )? Zu Frage 3: Verkehrsvertrag Unternehmen ZugKm Vertragsdauer Saarbahn (EBO) Saarbahn GmbH 817.138 31.12.2019 RB 71 DB Regio Südwest 1.148.750 08.12.2018 Zusatzverkehre DB Regio Südwest 876.423 31.12.2018 Westpfalz DB Regio Südwest 417.000 09.12.2023 Mosel RB DB Regio Südwest 110.000 08.12.2018 Trier – Perl – Metz DB Regio Südwest 4.195 08.12.2018 RE 3 Vlexx Nahestrecke Länderbahn Vlexx 734.700 12.06.2037 RE 1 SÜWEX DB Regio Südwest 1.089.677 08.12.2029 Drucksache 15/1412 (15/1330) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zu den Zugkilometerpreisen der einzelnen Verkehrsverträge kann keine Angabe gemacht werden. Die Angabe der Zugkilometerpreise würde Rückschlüsse auf die Kalkulation und damit auf betriebsinterne Angaben der einzelnen Verkehrsunternehmen zulassen. Welche finanziellen Effekte – gegenüber früheren Verträgen – haben sich aus der Neuvergabe an die EVUs, SÜWEX und Vlexx ergeben? Welche finanziellen Effekte konnten aus Einsparungen durch Neuverträge sowie dem Bauende der Saarbahn generiert werden? Zu den Fragen 4 und 6: Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch das wettbewerbliche Vergabeverfahren konnte eine Wettbewerbsrendite gegenüber dem früheren Verkehrsvertrag realisiert werden. Nähere Angaben zu den finanziellen Effekten sind nicht möglich, da dadurch Rückschlüsse auf die Kalkulation und damit auf betriebsinterne Angaben der einzelnen Verkehrsunternehmen möglich wären. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse der Verkehrsverträge wird in 2015 im Vergleich zu den Vorjahren ein geringerer Bedarf zur Finanzierung der Verkehrsverträge erwartet. Die Haushaltsansätze umfassen nur die voraussichtlichen Ausgaben für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf der Basis der Voranmeldungen der Verkehrsunternehmen . Die Investitionen der Saarbahn sowie deren finanzielle Abwicklung sind noch nicht abgeschlossen. Die noch erforderlichen Maßnahmen müssen bis 2019 abgeschlossen werden, damit die Abrechnung noch innerhalb des laufenden GVFGBundesprogramms erfolgen kann. Was war der Grund für die Kürzung von „Zuschüssen aus Regionalisierungsmitteln des Bundes zur Finanzierung der Verkehrsverträge im SPNV“ (s. Haushaltspläne 2014 auf 2015) um ca. 10 Mio. Euro? Zu Frage 5: Es handelt sich um keine Kürzung von Regionalisierungsmitteln. Aufgrund der günstigeren Preise der im Wettbewerb vergebenen Verkehrsleistungen konnten die Haushaltsansätze für die Verkehrsleistungen niedriger angesetzt werden. Für die Abrechnung der Verkehrsverträge am Jahresende ist jedoch Haushaltsvorsorge zu treffen. Wird die jährliche Summe an Regionalisierungsmitteln vollständig verausgabt? a) Wenn ja, wie verteilen sich die Mittel auf die Verkehrsverträge? Drucksache 15/1412 (15/1330) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - b) Wenn nein, was geschieht mit Restmitteln und wie hoch sind die, d.h. wie viele Zug-km könnten davon zusätzlich bezahlt werden? Welche Gelder aus den Regionalisierungsmitteln könnten für eine zukünftige Preissenkung im saarVV verwandt werden (siehe Aufstockung im Haushalts-Titel 231 01 um ca. 10 Mio. Euro)? Zu den Fragen 7 und 8: Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die dem Land jährlich zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel werden nicht vollständig zur Erfüllung der bestehenden Verkehrsverträge verausgabt. Mit weiteren Mitteln werden der Landesanteil an der Finanzierung der Saarbahn, der Landesanteil an der Finanzierung des Bahnhofentwicklungsprogramms, die Verbesserung der mit dem SPNV zusammenhängenden Verkehrsinfrastruktur, für die keine Drittmittel zur Verfügung stehen, sowie der Verkehrsverbund und die Organisationstruktur der Aufgabenträger finanziert. Die genaue Verteilung ist im Landeshaushalt in Kapitel 0804, Titelgruppe 84 aufgeführt. Die Regionalisierungsmittel und die Kostensteigerungen im Nahverkehr haben sich in den letzten 10 Jahren deutlich zu Lasten der Bundesländer auseinanderentwickelt. Während beispielsweise die Regionalisierungsmittel zwischen 2002 und 2013 lediglich um 6 % angehoben wurden, sind die Trassenkosten pro Zugkilometer um 28,8 % gestiegen . Hinzu kommen deutlich höhere Kosten für Personal und Energie. Da die Höhe der dem Saarland zukünftig zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel noch offen ist, kann derzeit nicht beurteilt werden, ob weitere Mittel für die Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen oder Finanzierungshilfen für den Verkehrsverbund zur Verfügung stehen werden. Welche Synergieeffekte würden sich aus einer Neuorganisation des Saarländischen Verkehrsverbundes ergeben (ZPS, saarVV, VGS)? Zu Frage 9: Im Rahmen der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Saarlandes haben die Aufgabenträger verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die zu Synergieeffekten führen werden . Insbesondere zu nennen sind die geplante Übertragung der Vorbereitung und Durchführung auch der Vergabeverfahren im straßengebundenen ÖPNV auf die gemeinsame Gesellschaft der Aufgabenträger, die Neuorganisation des ZPS und der VGS sowie die engere Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung von SNS und ZPS/VGS. Die tatsächlichen Synergieeffekte können noch nicht näher beziffert werden ; dies hängt von der endgültigen Fassung des ÖPNVG, die der Landtag verabschieden wird, ab.