LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1415 (15/1367) 08.06.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Windkraft-Anlagen in Biosphären-Reservaten Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Die CDU-Fraktion im Landtag von RheinlandPfalz hat am 14. Januar 2015 anlässlich der feierlichen Übergabe der Urkunde für das Biosphärenreservat Pfälzerwald auf dem Hambacher Schloss durch die UNESCO eine Pressemitteilung veröffentlicht in der es heißt: ‚Die UNESCO hat deutlich gemacht, dass die Errichtung von Windkraftanlagen diesen Status gefährdet. Das zuständige Komitee hat keinen Zweifel daran gelassen, dass in einem solchen Fall eine neue Überprüfung erfolgt. Mit der Konsequenz einer drohenden Aberkennung des Status eines Biosphärenreservats.‘ Das für die Umsetzung des UNESCO-Programms in Deutschland zuständige MAB-Komitee hat bereits im September 2012 in einem Positionspapier erklärt: ‚Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sind entsprechend ihrer Entwicklungsziele voll-ständig von der Windenergienutzung freizuhalten ... In Entwicklungszonen ist die Windkraftnutzung bei Einhaltung hoher Standards möglich … Bei der Gestaltung der Entwicklungszone sollen die landschaftstypischen Siedlungs- und Landnutzungsformen angemessen berücksichtigt und die Vielfalt möglicher Nutzungen aufgezeigt werden. Deshalb müssen an die Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone hohe Anforderungen gestellt werden.‘ Ausgegeben: 08.06.2015 (06.05.2015) Drucksache 15/1415 (15/1367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu berücksichtigen seien unter anderem folgende Punkte: ‚Die Projekte werden von der Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung befürwortet… Den europäischen Schutzgebieten (Natura 2000- Gebiete) und dem nationalen Arten- und Habitatschutz (insbesondere Vögel und Fledermäuse) wurde im Planungsverfahren in vollem Umfang Rechnung getragen… Ebenso ist eine Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsinteressen (u. a. Naturschutz , Wohnen, Freizeit und Erholung, Tourismus , Handwerk, Landwirtschaft) unter intensiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltungen erfolgt… Die Fernwirkung (Schutzgut Landschaftsbild) wurde so weit wie möglich berücksichtigt.‘ “ Droht auch dem Bliesgau die Aberkennung des Status als Biosphärenreservat, wenn die geplanten Windkraftanlagen etwa in der Gemeinde Mandelbachtal errichtet werden? Zu Frage 1: Nein. Wenn ja: Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun? Wenn nein: Wie begründet die Landesregierung, dass die Aberkennung des Status als Biosphärenreservates durch die UNESCO durch den Zubau von Windkraftanlagen zwar im Pfälzerwald droht, im Biosphärenreservat Bliesgau aber nicht? Zu Frage 2: Die Situation der beiden Biosphärenreservate ist nicht vergleichbar. Im Anerkennungsantrag des Biosphärenreservates Pfälzer Wald wurden die großen unzerschnittenen Waldflächen als Schwerpunkt für das Biosphärenreservat benannt. Im Falle des Biosphärenreservates Bliesgau bilden die Tatsache, dass hier das gesamte Stadt-Land-Kontinuum auf relativ kleiner Fläche konzentriert ist, der demographische Wandel und die dichte Besiedelung die Schwerpunkte. Aus diesen Schwerpunkten ergibt sich kein Widerspruch zur Nutzung der Windkraft. Gab und gibt es Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern der UNESCO über das Biosphärenreservat Bliesgau und den geplanten Bau von Windkraftanlagen? Zu Frage 3: Das MAB-Nationalkomitee ist über die Planungen im Biosphärenreservat informiert. Es erfolgte gerade die Abstimmung einer Stellungnahme des Biosphärenzweckverbandes mit dem MAB-Nationalkomitee; dieser Stellungnahme hat das MAB-Nationalkomitee zugestimmt. Drucksache 15/1415 (15/1367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Inwiefern sind nach Auffassung der Landesregierung die vom MAB-Komitee gestellten Anforderungen hinsichtlich dem „Schutzgut Landschaftsbild “ und dem Arten- und Habitat-Schutz bei den in der Planung befindlichen Windkraft-Projekten erfüllt ? Zu Frage 4: Beide Aspekte werden im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren intensiv und sorgfältig geprüft. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung im Falle der in der Biosphärenregion Bliesgau geplanten Windkraftanlagen die vom MAB-Komitee gestellte Bedingung der Zustimmung „der Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung“ erfüllt sein, wenn es vor Bau-Beginn keine verbindliche Bürgerbefragung gibt? Zu Frage 5: Das Positionspapier des MAB-Nationalkomitees zur Nutzung von Windkraft und Biomasse in Biosphärenreservaten benennt bei den Aspekten, die bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone zu berücksichtigen sind, in einem Unterpunkt auch die Befürwortung der Projekte durch eine Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung. Dem derzeit geltenden Planungsrecht zufolge kann eine Kommune durch die Änderung der Flächennutzungsplanung Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie festlegen und damit Anlagen in den übrigen Flächen ausschließen. Diese Auswahl muss sich nach allgemeingültigen und dem jeweiligen Belang angemessenen Kriterien richten. Im Rahmen der Offenlegung können Betroffene ihre Einwände geltend machen; diese fließen dann in den weiteren Abwägungsprozess mit ein. Die Befürwortung oder Ablehnung der Konzentrationszonen im Rahmen einer Befragung kann hier aber keine rechtlich bindende Wirkung entfalten. Sollen Anlagen in einer Konzentrationszone für Windenergie-Nutzung gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde oder – sofern keine Konzentrationszonen festgelegt wurden – auf einer beliebigen Fläche im Gemeindegebiet konkret errichtet werden, so ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sind die entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, ist die Genehmigung zu erteilen. Die Genehmigungsbehörde hat hier keinen Handlungsspielraum. Im BImSchG ist eine rechtlich verbindliche Bürgerbefragung vor Bau-Beginn nicht vorgesehen . Diese würde daher im Widerspruch zum Planungsrecht stehen. Eine Sonderregelung für Biosphärenreservate sieht das BImSchG nicht vor.