LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1440 (15/1309) 25.06.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne) betr.: Videoüberwachung im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Videoüberwachung öffentlicher Räume ist in vielen Ländern eine aktuelle Maßnahme zur Prävention von Straftaten. Sie wird sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich eingesetzt. Doch die Wirksamkeit von Überwachungskameras ist durchaus umstritten. Gleichzeitig stellt sie einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.“ Wie viele Kameras überwachen im Saarland den öffentlichen Raum und öffentlich zugängliche Räume, a) die durch Behörden und Einrichtungen des Landes betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Standorten)? b) die durch Kommunen und Einrichtungen der Kommunen betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Standorten)? Zu Frage 1a): Im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei werden die hierzu gehörenden Gebäude an den Standorten Am Ludwigsplatz 6/7, 10, 14, 14a, 15, 16/17, 66117 Saarbrücken sowie bei der Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin, durch Videokameras überwacht. Zur Videoüberwachungsanlage der Staatskanzlei „Am Ludwigsplatz“ zählen insgesamt 13 Überwachungskameras. Drei dieser Kameras sind so eingestellt, dass ein Teil des öffentlichen Raumes auf dem Ludwigsplatz und zur Keplerstraße hin zu sehen ist. Durch die Videoüberwachungsanlage der Landesvertretung, bestehend aus zehn Kameras , wird laut Auskunft der Landesvertretung kein öffentlicher Raum erfasst. Ausgegeben: 25.06.2015 (25.03.2015) Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa werden zur Überwachung des Ministeriums selbst sowie der äußeren Parkfläche zehn Kameras am Standort Am Stadtgraben 6-8, 66111 Saarbrücken, betrieben. Am Standort Virchowstr. 7, 66119 Saarbrücken, werden vom Landesamt für Zentrale Dienste zwei Kameras zur Überwachung des Eingangs und der Einfahrschranke betrieben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport betreibt das Landesverwaltungsamt an den Standorten Lebach insgesamt 17 Kameras, davon sechs am Standort Oderring 16, eine am Standort Oderring 21, eine am Standort Oderring 23 und neun am Standort Schlesierallee 17. Die Vollzugspolizei betreibt im Saarland insgesamt 217 „Kameras“, die mit Ausnahme von 54 Geräten alle der Sicherung des Hausrechts dienen. Von den letztgenannten wiederum sind allein im Ludwigsparkstadion und im Stadion an der Kaiserlinde insgesamt 38 Geräte installiert. Zu den übrigen 163 Geräten zählen auch die Türkameras und diejenigen in den polizeilichen Gewahrsamsräumen. Alle Standorte und die jeweiligen Zahlen sind der Anlage zu entnehmen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz werden im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 32 Kameras betrieben, nämlich sieben Kameras beim OVG Saarlouis, jeweils drei Kameras beim AG Saarbrücken, beim LG Saarbrücken sowie dessen Nebenstelle in der Hardenberg-straße, jeweils zwei Kameras bei den AGen St. Wendel, Neunkirchen, Saarlouis und Homburg, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie deren Nebenstelle in der Hardenbergstraße und jeweils eine Kamera bei den AGen Lebach, Merzig und Ottweiler sowie beim Generalstaatsanwalt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird die durch eine Schranke gesicherte Hofeinfahrt des Ministeriums in Saarbrücken durch eine Kamera überwacht. Aufgrund der etwa 37 Meter betragenden Entfernung der Kamera zum öffentlichen Straßenraum (Übersichtsaufnahme) ist eine Identifizierung der auf einem etwa 15 Meter langen Straßenabschnitt verkehrenden Personen bzw. der Kennzeichen dort verkehrender KFZe nicht möglich. Der Eingang des Dienstgebäudes des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Lehmkaulweg 61 in Saarbrücken ist mit einer Gegensprechanlage mit zusätzlicher Videofunktion ausgestattet, mit deren Hilfe durch Bedienen des Klingelknopfes eine Bild-/Tonverbindung zur Pforte im Dienstgebäude Don-Bosco-Str. 1 hergestellt werden kann. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur werden eine Kamera im Eingangsbereich (Haupteingang) der Hochschule für Musik Saar, 54 Kameras im Kreisständehaus (SSK), fünf Kameras in der Schlosskirche (SSK) sowie 95 Kameras in der Modernen Galerie (SSK) betrieben. Zu Frage 1b): Der Kommunalabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport liegen keine Informationen über die Videoüberwachung durch Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände ) und Einrichtungen saarländischer Kommunen vor. Erkenntnisse hierüber könnten nur aufgrund von Erhebungen bei den einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden gewonnen werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände keine nachgeordneten Behörden der Landesregierung darstellen und nur der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen. Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Das nach § 129 KSVG insoweit bestehende Informationsrecht darf die Kommunalaufsicht daher nur aufgrund eines gegenständlich bestimmten Anlasses und nicht im Sinne einer Bevormundungs- oder Einmischungsaufsicht ausüben. Nach Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt liegen derzeit keine Hinweise auf rechtswidrige Praktiken der Gemeinden und Gemeindeverbände beim Einsatz von Überwachungskameras vor. Welche Erkenntnisse gibt es über die Anzahl von Kameras, die durch Private betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugängliche Räume überwachen (bitte aufschlüsseln nach Standorten)? a) Welche Beschwerden gibt es beim Unabhän- gigen Datenschutzzentrum Saarland wegen unerlaubter Videoüberwachung durch Privatpersonen ? Zu Frage 2: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat keine Stellungnahme abgegeben. Wie viele Überwachungssysteme, die durch Behörden des Landes oder durch Kommunen betrieben werden, erstellen neben Bild auch Tonübertragungen bzw. Tonaufzeichnungen? a) Wo befinden sich diese Systeme (bitte aufge- schlüsselt nach den Kommunen)? Zu Frage 3: Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport betreibt das LPP keine tonaufzeichnungsfähigen Videoüberwachungssysteme zur Gefahrenabwehr. Die an Dienstgebäuden installierten Video-Türgegensprechanlagen ermöglichen eine Tonübertragung , die bei Betätigung der Klingeltaste erfolgt. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Die in polizeilichen Gewahrsamsräumen installierten Gegensprechanlagen sind von der entsprechenden Videoanlage technisch getrennt. Auch hier findet keine Aufzeichnung statt. Im Bereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist mit der Gegensprechanlage mit Videofunktion des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz eine Tonübertragung, nicht aber eine Tonaufzeichnung möglich. In allen anderen Fällen erfolgen keine Tonübertragungen und/oder Tonaufzeichnungen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - In wie vielen und in welchen Fällen wurden Straftaten durch die Erkenntnisse von Videoaufnahmen im Saarland aufgeklärt (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Straftat)? Zu Frage 4: Der Polizei wurde seitens der Staatskanzlei bislang einmal Bildmaterial der Videoüberwachungsanlage ausgehändigt. In diesem Fall wurde die Ludwigskirche mit Graffitis besprüht. Die Tat war zum Teil auf den Aufzeichnungen zu erkennen. Ob und inwieweit das Bildmaterial zur Klärung des Sachverhalts und zur Ergreifung des Täters /der Täter beigetragen hat, ist nicht bekannt. Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport erfolgt die offene Videoüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr bzw. der Gefahrenvorsorge auf Grundlage des § 27 SPolG. Absatz 1 dieser Vorschrift stellt die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Videoanlage im Ludwigsparkstadion dar, dies gilt gleichermaßen für die Anlage im „Stadion an der Kaiserlinde“. Die Videoüberwachungen der Synagoge in Saarbrücken sowie der sog. „Hasenthalbrücke" in Neunkirchen basieren auf 27 Absatz 2 SPolG. Die zur Überwachung von Polizeigewahrsamsräumen installierten Anlagen sind nach § 27 Absatz 3 SPolG zulässig. Sämtliche Maßnahmen dienen primär der Gefahrenabwehr; die repressivpolizeiliche Nutzung der Daten ist anlassbezogen grundsätzlich möglich. Durch den Einsatz der v. g. Videoanlagen konnten in der Vergangenheit mehrere Straftaten aufgeklärt werden. Beispielhaft sind hier Ermittlungsverfahren infolge szenetypisch delinquenten Verhaltens im Stadionbereich (Körperverletzung, Abbrennen von Pyrotechnik etc.) zu nennen. Ebenfalls konnten in der Vergangenheit Videoaufnahmen z. B. zur Aufklärung einer Sachbeschädigung an insgesamt 12 Kraftfahrzeugen - davon 5 Dienstkraftfahrzeugen - beitragen. Tatort war der Parkplatz der PI Neunkirchen. Der absolut überwiegende Anteil von Videomaterial zum Zwecke der Durchführung von z. B. Fahndungsmaßnahmen oder dessen Verwendung als Beweismaterial zur Beund Entlastung von Verdächtigen im Strafverfahren wird dem LPP durch private Betreiber von Videoüberwachungsanlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen vor allem Banken, Tankstellen und größere Einzelhandelsketten. Es ist nicht möglich, retrograd festzustellen, in wie vielen Fällen Straftaten durch die Erkenntnisse von Videoaufnahmen im Saarland aufgeklärt wurden. Dies begründet sich dadurch, dass eine Auswertung, die auch diejenigen Straftaten umfasst, welche im Sinne der Fragestellung durch Erkenntnis mithilfe von Videoaufnahmen im Sinnen der Fragestellung aufgeklärt wurden, im Rahmen der polizeilichen Datenverarbeitung systembedingt nicht vorgesehen ist; es fehlt mithin an Rechercheparametern. Zudem variiert das Gewicht, welches dem Videomaterial zur Aufklärung der Tat zukommt, von Fall zu Fall und unterliegt nicht zuletzt auch der kriminalistischen Bewertung des jeweiligen Sachbearbeiters. Im Bereich des Ministeriums der Justiz sind hierzu keine statistischen Erhebungen vorhanden. Im Rahmen einer Hausumfrage des Leitenden Oberstaatsanwaltes wurde festgestellt, dass Videoaufnahmen (im Hauptbahnhof, an Tankstellen, an Bankautomaten etc.) in der Vergangenheit sehr häufig zur Täteridentifizierung und zur Aufklärung begangener Straftaten beigetragen haben. So sei etwa in Bezug auf den Hauptbahnhof anhand der Videoaufnahme die Aussage eines Opferzeugen bezüglich des Ablaufes eines Raubüberfalles gestützt worden, auch Aufnahmen aus der Saarbahn haben bereits zur Identifizierung der Beteiligten eines Raubes gedient. Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Ebenso konnten Videoaufnahmen zur Aufklärung von Kaufhausdiebstählen oder zur Täteridentifizierung bei missbräuchlicher Verwendung von Kontodaten beitragen. Ferner seien in großer Anzahl Taten im Zusammenhang mit Verkehrsgeschehen, Tankbetrügereien und Unfallfluchtgeschehen insbesondere in Parkhäusern mit Hilfe von Videoaufzeichnungen aufgeklärt worden. Auch im Bereich von Körperverletzungsdelikten und im BtM-Bereich haben Videoaufnahmen in der Vergangenheit häufig zur Tataufklärung beigetragen. Im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur kam es im Mai 2011 zu einem Kabeldiebstahl auf dem Baugelände der Erweiterung der Modernen Galerie, Bismarckstr . 11, 66111 Saarbrücken, der durch die Videoüberwachung der Stiftung aufgezeichnet wurde. Die Straftat wurde aufgeklärt; es erfolgte noch vor Ort eine Festnahme der Täter durch die Polizei. Wie oft wurden an Orten mit Videoüberwachung vor und nach der Installation Straftaten begangen ? Zu Frage 5: Seitens der Staatskanzlei kann über die Anzahl der Straftaten vor der Installation der Videoüberwachungsanlagen keine Aussage getroffen werden. Nach der Installation ist lediglich die vorgenannte Straftat (Sachbeschädigung an der Ludwigskirche) bekannt. Im Ministerium für Finanzen und Europa kommt es zur gelegentlichen Anbringung von Graffitis in gleicher Anzahl vor wie nach der Installation, beim LZD sind keine Straftaten bekannt. Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport, Landesverwaltungsamt, gab es vor der Installation der neun Kameras am Standort Lebach, Schlesierallee 17, in diesem Gebäude eine Geiselnahme, die allerdings bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt . Seitens der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken , dass Standorte und jeweiliges Datum der Einrichtung privat betriebener Videoüberwachungsanlagen dem LPP in der Regel nicht bekannt sind. Die Mehrzahl der seitens des LPP betriebenen Anlagen dienen der Sicherung des Hausrechts nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes und nicht etwa der Überwachung sog. „gefährlicher“ oder „gefährdeter“ Orte dient. Im Bereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden weder in dem überwachten Bereich der Hofeinfahrt des Ministeriums noch im Bereich des Gebäudezugangs Lehmkaulweg 61 vor oder nach der Installation des Kamera-MonitorSystems bzw. der Gegensprechanlage mit Videofunktion Straftaten begangen. Im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur, Hochschule für Musik Saar, gab es vor der Installation fünf Straftaten (in den letzten drei Jahren), nach der Installation keine. Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Die Videoüberwachung in der Modernen Galerie und im Kreisständehaus wurde 2009 in Betrieb genommen, die Videoüberwachung in der Schlosskirche im Jahr 2004. Außer der oben zu Frage 4 genannten Straftat sind keine weiteren Straftaten bekannt. Zum Zeitraum vor der Installation liegen keine Informationen vor. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Land für die Bereitstellung der Videoüberwachung und wie hoch sind die Kosten für die laufende Betreuung ? Zu Frage 6: In der Staatskanzlei beliefen sich die Unterhaltungskosten im vergangenen Haushaltsjahr auf insgesamt 8.100,58 EUR. Darin enthalten sind, unter anderem, einmalige Sonderausgaben, wie z.B. die Aufschaltung der Überwachungsbilder bei der PI AltSaarbrücken , Austausch defekter Platinen/Kameras. In Berlin beliefen sich die Kosten auf rund 24.000 EUR. Laut Auskunft der Landesvertretung wurde im Jahr 2014 zusammen mit dem Bundesland Schleswig-Holstein eine neue gemeinsame Überwachungsanlage angeschafft. Die Kosten der Anschaffung sowie die Kosten zur Unterhaltung werden zwischen den Bundesländern aufgeteilt. Im Ministerium für Finanzen und Europa betrugen die Anschaffungskosten im Jahr 2010 24.000 EUR. Für ein Softwareupdate mussten im Jahr 2013 1337,70 EUR aufgewendet werden. Betreuungskosten entstehen nur in Form von max. einer Arbeitsstunde pro Woche. Bei der Videoüberwachungsanlage des LZD handelt es sich um eine ältere Version, deren Anschaffungskosten bereits 'abgeschrieben' sind. Jährliche Kosten entstehen derzeit nur in Form des Stromverbrauchs. Da keine Aufzeichnungen stattfinden, entsteht kein Betreuungsaufwand. Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport, Landesverwaltungsamt, wurden die installierten Kameras überwiegend bereits vor mehr als zehn Jahren angeschafft, so dass eine Eruierung der jeweiligen Bereitstellungskosten aufwändig wäre. Im Jahr 2013 wurde eine Kamera zum Preis von 7.735 EUR neu beschafft (Oderring 16); für eine andere Kamera (Schlesierallee 17) sind Reparaturkosten in Höhe von ca. 436 EUR angefallen. Für die laufende Betreuung fallen keine Kosten an. Die Gesamtkosten für die Bereitstellung der durch das LPP betriebenen Videoüberwachungsanlagen belaufen sich auf insgesamt 386.990 EUR bei jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von aktuell 2718,50 EUR, siehe Anlage. Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb der beiden Stadionanlagen Ludwigspark und Stadion an der Kaiserlinde werden von den jeweiligen Vereinen auf Grundlage der Vorgaben des Deutschen Fußballbundes getragen, wohingegen die Anlage auf der Hasenthalbrücke durch die Kreisstadt Neunkirchen finanziert wurde. Die Videoanlagen im Bereich des Ministeriums der Justiz sind gekauft und werden nicht durch Verträge gewartet; insoweit entstehen keine Kosten für eine laufende Betreuung . Die Anlagen verbrauchen lediglich Strom, diese Kosten sind jedoch nicht bezifferbar . Anschaffung und Betrieb des Kamera-Monitor-Systems und der Gegensprechanlage mit Videofunktion im Bereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz waren bzw. sind mit nur geringen Kosten verbunden. Drucksache 15/1440 (15/1309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur, Hochschule für Musik Saar, werden jährliche Ausgaben für die Bereitstellung und Betreuung (eigenes Personal) von ca. 149 EUR veranschlagt. Die jährlichen Kosten für die laufende Betreuung der Videoüberwachung in den Gebäuden der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz betragen insgesamt brutto 20.944 EUR. Anlage - Stationäre Videoüberwachungsanlagen des Landespolizeipräsidiums (LPP) Laufene Nummer Dienststelle Gemeinde Kamera- anzahl Anschaffungs- /Bereitstellungs kostenkosten „Kosten für laufende Betreuung“ Inbetrieb- nahme/ Freigabe Bemerkungen 1 PI Saarbrücken- St. Johann Saarbrücken 14 25.000,00 € 2012 Wartungsvertrag in Vorbereitung 2 PI Saarbrücken- St. Johann Saarbrücken 12 46.500,00 € 1.348,50 € 2009 Gefahrenabwehr/Synagoge 3 PI Saarbrücken- St. Johann Saarbrücken 6 2014 Gefahrenabwehr/Ludwigsparkstadion, Errichtung durch 1. FC Saarbrücken 4 PI Saarbrücken- Burbach Saarbrücken 3 1.500,00 € 2011 5 PI Saarbrücken- Brebach Saarbrücken 10 27.837,00 € 2011 Wartungsvertrag in Vorbereitung 6 Dienstgebäude (Dienststellen Dir. LPP 2) Saarbrücken 12 15.000,00 € 314,00 € 2012 7 Dienstgebäude (Dienststellen Dir. LPP 2) Saarbrücken 1 1.000,00 € 2011 8 Dienstgebäude (Dienststellen Dir. LPP 2) Saarbrücken 2 1.500,00 € 2010 9 Areal Mainzer Straße Saarbrücken 33 60.000,00 € 528,00 € 2010 10 PI Völklingen Völklingen 8 10.000,00 € 2012 11 PI Sulzbach Sulzbach 3 1.500,00 € 2011 12 PI Saarlouis Saarlouis 7 8.500,00 € 2012 13 PI Dillingen Dillingen 2 4.552,00 € 2011 Wartungsvertrag in Vorbereitung 14 PI Bous Bous 7 31.637,00 € 2011 Wartungsvertrag in Vorbereitung 15 PI Merzig Merzig 2 3.000,00 € 2011 16 PI Wadern Wadern 10 26.526,00 € 528,00 € 2012 17 PI Neunkirchen Neunkirchen 5 6.000,00 € 2011 18 PI Neunkirchen Neunkirchen 4 2015 Gefahrenabwehr/Hasenthalbrücke, Errichtung durch Kreisstadt NK, Wartungsvertrag in Vorbereitung 19 PI Neunkirchen Spiesen- Elversberg 32 Freigabe in Vorbereitung Gefahrenabwehr/Stadion Kaiserlinde, Errichtung durch SV Elversberg 20 PI Illingen Illingen 10 31.836,00 € 2011 Wartungsvertrag in Vorbereitung 21 PI Homburg Homburg 6 8.000,00 € 2011 22 PI St. Ingbert St. Ingbert 1 1.500,00 € 2011 23 PI Blieskastel Blieskastel 8 26.126,00 € 2011 Wartungsvertrag in Vorbereitung 24 PPost Gersheim Gersheim 1 1.000,00 € 2011 25 PPost Mandelbachtal Mandelbach- tal 1 1.000,00 € 2011 26 PI St.Wendel St.Wendel 5 13.900,00 € Freigabe in Vorbereitung Wartungsvertrag in Vorbereitung 27 PI Nohfelden- Türkismühle Nohfelden 7 26.076,00 € Freigabe in Vorbereitung Wartungsvertrag in Vorbereitung 28 LPP 133 VD Ost Bexbach 5 7.500,00 € 2011 Gesamt 217 386.990 € 2.718,50 €