LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1441 (15/1401) 25.06.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Auswirkungen der Fuchsschonzeit Vorbemerkung des Fragestellers: „Trotz zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Fuchsjagd keinen regulierenden Einfluss auf die Fuchspopulation hat, hält die Landesregierung weiterhin an ihr fest. Nachdem im Jahr 2010 eine Fuchsschonzeit von sechs Monaten im Saarland eingeführt wurde, ist sie mit der Änderung des saarländischen Jagdgesetzes vom 1. April 2014 auf den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni verkürzt worden . Und das, obwohl eine Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Bündnis 90/GrünenLandtagsfraktion ergab, dass keine Daten zu der Entwicklung der Bestandszahlen bei Füchsen seit Einführung der Schonzeit vorlagen. Aufgrund der Erfahrung, dass die Fuchsjagd keinerlei regulierenden Einfluss auf die Fuchspopulation hat, führte Luxemburg am 1. April 2015 ein Verbot der Fuchsjagd ein. Auch in Bezug auf die verschwindend gering gewordene Gefahr durch Tollwut oder den Fuchsbandwurm sah das zuständige Ministerium keinen vernünftigen Grund mehr für die Tötung von Füchsen im Wald und auf Feldern.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Auswirkungen der Fuchsjagd auf die Fuchspopulation sind wissenschaftlich umstritten : Neben Studien, die anführen, dass die Fuchsjagd keinen regulierenden Einfluss auf die Fuchspopulation habe, gibt es auch Untersuchungen, die der Prädatorenbejagung als Regulativ große Bedeutung zumessen. Nach Kenntnisstand der Landesregierung wurde ein Fuchsbejagungsverbot in Luxemburg eingeführt, um die Wirkung, die die Jagd auf die Fuchspopulation hat, zu prüfen. Aus diesem Grund wurde das Fuchsbejagungsverbot zunächst auf ein Jahr festgelegt. Ausgegeben: 25.06.2015 (29.05.2015) Drucksache 15/1441 (15/1401) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - In Holland gab es vor geraumer Zeit ein Fuchsbejagungsverbot, dass aus Naturschutzgründen jedoch wieder aufgehoben wurde. Die Ergebnisse aus Luxemburg werden mit hohem Interesse erwartet. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien argumentiert die Landesregierung für die Beibehaltung der flächendeckenden Fuchsjagd im Saarland ? Zu Frage 1: Der Fuchs zählt zu den jagdbaren Tierarten, und das dem Grundeigentümer zustehende Recht, ihn zu bejagen, stellt ein Eigentumsrecht im Sinne des GG dar. Die Notwendigkeit einer flächendeckenden Fuchsbejagung wird u.a. darin gesehen, dass hierdurch für den Menschen gefährliche Infektionskrankheiten (Tollwut, Räude, Staupe ) sowie parasitäre Erkrankungen (Fuchsbandwurm) eingedämmt werden können. Anzumerken ist auch, dass das Tier selbst unter den Infektionskrankheiten sehr leidet, so dass die Tötung aus tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich sein kann. Auf welcher Grundlage hält die Landesregierung an den Abschuss von Füchsen als geeignetes Mittel zur Regulation von Niederwildbeständen fest? Zu Frage 2: Die Bejagung von Füchsen außerhalb der Schonzeit findet, wie unter Pkt. 1 bereits ausgeführt, nicht vornehmlich statt, um den Druck auf das Niederwild niedrig zu halten, auch wenn eine starke Reduzierung der Fuchsbestände und anderer Prädatoren durch eine effektive Bejagung dem Ziel der Niederwildhege dienen kann. Der Niederwildbestand im Saarland ist so gering und nimmt weiterhin stetig ab, sodass nicht auszuschließen ist, dass, bevor es eventuell zu einer Selbstregulation des Fuchsbestandes über das Nahrungsangebot kommen würde, Hase und Rebhuhn ausgestorben sein könnten. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage begründet die Landesregierung, die Fuchsschonzeit nicht auf ein Jahr auszuweiten? Zu Frage 3: Zusätzlich zu den zuvor gemachten Angaben ist zu berücksichtigen, dass sich Beschwerden aus der Bevölkerung häufen, weil sich Füchse zunehmend im Siedlungsbereich aufhalten und die Übertragung von Krankheiten befürchtet wird. Auch wird von Landnutzern - insbesondere von Hühner-, Gänse- und Entenhaltern - eine Zunahme der Schäden durch den Fuchs angeführt. Drucksache 15/1441 (15/1401) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Liegen der Landesregierung Daten über die Entwicklung der Fuchsbestände seit Einführung der Fuchsschonzeit vor? Falls nicht, auf welcher Grundlage wird von einem regulierenden Effekt auf die Bestandszahlen ausgegangen? Zu Frage 4: Nach der damaligen flächendeckenden Tollwutimmunisierung des Rotfuchses sind dessen Populationsdichten deutlich vergrößert. Der Landesregierung liegen Erlegungszahlen vor. Diese schwanken von Jahr zu Jahr erheblich. Wird die Jagdstrecke als relatives Maß der Abundanz herangezogen, ist von einer höheren Population auszugehen . So lag die Jagdstrecke im Jagdjahr 2013/2014 bei 1907 Tieren. Im Jagdjahr 2014/2015 liegt die Jagdstrecke mit über 3000 Tieren deutlich über der Strecke des Vorjahres (Erhebung ist noch nicht vollständig abgeschlossen, zurzeit liegt eine Zahl von 3089 vor). Haben sich seit Ende 2012 die Niederwildbestände in einem größeren Ausmaß als die Jahre zuvor reduziert? Zu Frage 5: Die Niederwildbestände gehen aufgrund der Landschaftsveränderung in Verbindung mit hohem Prädatorendruck von Jahr zu Jahr zurück. Kulturflüchter wie z.B. das Rebhuhn sind in zwei Landkreisen des Saarlandes nicht mehr zu finden. Ähnliches gilt für den Feldhasen und den Fasan.