LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1477 (15/1368) 14.07.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Resolution des Stadtrates Merzig vom 11.12.2014 [Drucksache 15/1352]“ Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Frage 2 der Anfrage [Drucksache 15/1352] blieb unzureichend beantwortet. Aus der Antwort geht nicht eindeutig hervor, ob und in welcher Höhe in den zukünftigen Landeshaushalten die für den Bau der Nordumfahrung Merzig vorgesehenen Mittel für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur festgelegt werden sollen.“ Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Resolution des Merziger Stadtrates vom 11.12.2014, die für den Bau der Nordumfahrung Merzig vorgesehenen Mittel (16 Mio. Euro) für die Verbesserung der inner- und außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden auch in den zukünftigen Landeshaushalten festzulegen? Zu Frage 1: Die Einstellung von investiven Mitteln in den Haushaltsplan für Maßnahmen zur Verbesserung der inner- und außerstädtischen Verkehrsinfrastruktur im Bereich der Nordsaarlandstraße kann erst bei vorliegendem Baurecht erfolgen. Die Landesregierung wird nach Erlangen des Baurechts die jeweils erforderlichen jahresbezogenen Beträge im Rahmen der für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Mittel in den nächsten Haushaltsjahren sukzessive berücksichtigen. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zur Frage 2 der Anfrage „Resolution des Stadtrates Merzig vom 11.12.2014 [Drucksache 15/1352]“. Ausgegeben: 14.07.2015 (06.05.2015)