LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1478 (15/1324) 14.07.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Günter Heinrich (CDU) betr.: Genehmigungen, Kosten und Preisgestaltung in Bezug auf den Schienenpersonenverkehr an Karfreitag zwischen Dillingen und Bouzonville Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Karfreitagsmarkt in Bouzonville ist alljährlich ein Besuchermagnet in der Großregion, insbesondere auch aus dem Saarland. Um den Besucherandrang aus dem Saarland zu bewältigen, wird von der DB ein hoch frequentierter Sonderzug eingesetzt. Gegenüber der ursprünglichen Praxis, Einzelfahrtickets für 6 Euro zu erwerben, muss seit vergangenem Jahr das sog. Rheinland/PfalzTicket für 24 Euro gelöst werden. Mit diesem Ticket kann der Bahnkunde einen ganzen Tag das Saarland und Rheinland-Pfalz erkunden – nur will das an diesem Tag niemand. An diesem Tag wollen die Leute ausschließlich und nur in das ca. 10 km entfernte Bouzonville hin- und rückfahren.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Besucher des Karfreitagsmarktes in Bouzonville steigen zwar in Dillingen in den Sonderzug ein; sofern sie jedoch mit dem SPNV anreisen, kommen sie nicht nur aus Dillingen , sondern aus einem weiteren Umkreis im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Für diesen Personenkreis ist die Nutzung des Saarland-/Rheinland-Pfalz-Tickets interessant , da in diesem Preis nicht nur die Beförderung auf der Niedtalstrecke, sondern auch die Fahrt von allen saarländischen und rheinland-pfälzischen Ausgangsbahnhöfen enthalten ist. Ausgegeben: 14.07.2015 (02.04.2015) Drucksache 15/1478 (15/1324) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Genehmigungen von welcher Behörde sind erforderlich, damit an Karfreitag der Zug von Dillingen nach Bouzonville fahren darf? Zu Frage 1: Für die Durchführung des Verkehrs muss DB Regio folgende Genehmigungen einholen : 1. Ausnahmegenehmigung der epsf Paris (Etablissement Public de Sécurité Ferroviaire ), damit die deutschen Fahrzeuge VT 628/928 auf dem französischen Netz bis nach Bouzonville fahren dürfen, 2. Genehmigung durch den französischen Netzbetreiber RFF (Réseau Ferré de France), 3. Genehmigung durch die Société Nationale des Chemins de fer Français SNCF (Direction Production), 4. Genehmigung der Fahrten durch den deutschen Netzbetreiber DB Netz AG. Mit welchen Kosten in welcher Höhe sind diese Genehmigungen verbunden? Welche Kosten in welcher Höhe bzw. welche zusätzlichen Kosten entstehen der DB für die Bereitstellung und den Betrieb von Zugmaterial an Karfreitag zum Betrieb der Strecke zwischen Dillingen und Bouzonville? Zu den Fragen 2 und 3: Es handelt sich hierbei um unternehmensinterne Daten, die dem Aufgabenträger nicht zur Kenntnis gegeben werden. Ist die reguläre Personenbeförderung an Karfreitag auf der Strecke von Dillingen nach Niedaltdorf aus dem Personenbeförderungsvertrag mit der DB ausgenommen? Zu Frage 4: Nein. Die Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf dem deutschen Streckenabschnitt der Niedtalbahn sind Teil des Verkehrsvertrages des Landes mit DB Regio. Der Regelverkehr wird jedoch an Karfreitag durch einen grenzüberschreitenden Sonderfahrplan ersetzt. Im deutschen Streckenabschnitt gelten auch an diesem Tag alle Fahrscheine des saarländischen Verkehrsverbundes saarVV. Wie hoch war das Fahrgastaufkommen an Karfreitag auf dieser Strecke jeweils in den letzten 10 Jahren (jährliche Zahlen nennen)? Zu Frage 5: Nach Auskunft von DB Regio nutzten in diesem Jahr rund 500 Fahrgäste den Sonderzug . Weitere Zahlen liegen nicht vor. Drucksache 15/1478 (15/1324) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In welcher Höhe werden an diesem Tag Einnahmen durch das Lösen von Fahrscheintickets erzielt ? Zu Frage 6: Es handelt sich hierbei um unternehmensinterne Daten, die dem Aufgabenträger nicht zur Kenntnis gegeben werden. Werden darüber hinaus Einnahmen erzielt? Zu Frage 7: Nach Auskunft von DB Regio leistete die Gemeinde Siersburg einen Zuschuss. Zudem wurde seitens Bouzonville eine Garantieerklärung zur Absicherung der von DB Regio kalkulierten Einnahmen abgegeben, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde. Aus welchen Gründen muss an diesem Tag für die einmalige Hin- und Rückfahrt auf einer Schienenstrecke von ca. 10 km das sog. „Rheinland /Pfalz-Ticket“ zum Preis von 24 Euro pro Person gelöst werden mit der Option, sich weitere 4 Mitfahrer suchen zu müssen, um letztlich zum Preis von 8 Euro fahren zu können? Zu Frage 8: Die durchgehende Fahrt bis nach Bouzonville ist nur mit einem Fahrschein gestattet, der grenzüberschreitend gültig ist. Hierzu ist im internationalen Personenverkehr europäischer Eisenbahnverkehrsunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften der „Gemeinsame Internationale Tarif für die Beförderung von Personen“ (französisch: Tarif commun international pour le transport des voyageurs (TCV)) anzuwenden. Die Rechtsgrundlage bilden die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)“. Dieser Tarif kommt zur Anwendung, wenn eine daran beteiligte Bahn Fahrscheine für eine Relation zwischen zwei Bahnhöfen innerhalb des TCV-Geltungsbereichs ausgibt, wobei i.d.R. mindestens einer dieser Bahnhöfe im Ausland liegen oder es sich um einen Grenztarifpunkt handeln muss. Da auf der Niedtalbahn kein grenzüberschreitender Personenverkehr mehr stattfindet, konnte nach Auskunft von DB Regio nur das Saarland- /Rheinland-Pfalz-Ticket als CIV-Ticket (Code am rechten oberen Rand CIV 1080) eingesetzt werden.