LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1486 (15/1438) 24.07.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Neustrukturierung der Ämter für Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: „Die geplante Neustrukturierung der Ämter für Verbraucherschutz basiert auf Gutachten der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) und sieht unter anderem vor, die Rückstandsanalytik aus dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in das Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz (LUA) zu überführen. Andere Teile aus dem Bereich der lebensmittelchemischen Untersuchungen, wie etwa die Prüfung von Bedarfsgegenständen, Getränke-, Obst- und Backwarenerzeugnissen sollen privatisiert oder an andere Bundesländer abgegeben werden. Expertenmeinungen bezweifeln jedoch, dass daraus Effizienzgewinne zu erzielen wären, und kritisieren , dass die Maßnahmen vielmehr unnötige Doppelstrukturen schaffen und den Verbraucherschutz durch eine weitere Zerstückelung schwächen würden. Nach Ansicht des Bundesverbands und des Landesverbands der Lebensmittelchemikerinnen im öffentlichen Dienst treffen die Gutachten keine statistisch fundierten Aussagen. Zudem wurden Größenvergleiche zum Teil nur stichpunktartig durchgeführt. Beispielsweise kommt eine Untersuchung der Personalstrukturen aus dem Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass das Saarland über dem Bundesschnitt läge, während nur sieben weitere Bundesländer zum Vergleich herangezogen wurden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Sicherstellung eines funktionsfähigen und trotzdem finanzierbaren Verbraucherschutzes stellt alle Bundesländer vor große Herausforderungen. Immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln stehen immer teurere und aufwändigere Untersuchungsmöglichkeiten gegenüber. Ausgegeben: 24.07.2015 (24.06.2015) Drucksache 15/1486 (15/1438) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - In fast allen Bundesländern wird deshalb schon seit Jahren versucht, durch Konzentration und Kooperation die Bewältigung der Aufgaben zu verbessern und effektivieren. So sind Kooperationen von Laboren im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zwischenzeitlich in den meisten Bundesländern gängige Praxis. Ziel dieser Kooperationen ist es, durch länderübergreifende Schwerpunktbildung die Leistungsfähigkeit der beteiligten Labore zu erhöhen. Ein Beispiel ist die sog. Norddeutsche Kooperation (NoKo), eine länderübergreifende Zusammenarbeit von sieben Bundesländern . Auch im Saarland ist die Kooperation im gesundheitlichen Verbraucherschutz seit mehr als 10 Jahren ein Thema, jedoch findet sie bisher nur in relativ geringem Umfang zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) und dem saarländischen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Untersuchungsämtern in Rheinland-Pfalz und Hessen statt. Damit die Landesverwaltung auch nach dem Erreichen der im Koalitionsvertrag vereinbarten und vom Ministerrat beschlossenen Konsolidierungsvorgabe „Abbau von 2.400 Stellen“ dauerhaft arbeitsfähig bleibt und ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen kann, ist es neben den Kooperationsüberlegungen aber insbesondere notwendig, die Aufbau- und Ablauforganisation in den betroffenen Dienststellen deutlich zu optimieren. Dies gilt auch für das LAV und hier insbesondere für die beiden Laborabteilungen, deren Leistungsfähigkeit wesentlich für die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hierzu ist ein zukunftsfähiges Organisationskonzept für die Laborbereiche unabdingbar . Zur Entwicklung eines solchen Konzeptes wurde im Rahmen des seitens der Landesregierung ins Leben gerufenen Projektes „Zukunftssicheres Saarland 2020/Zukunftssichere Landesverwaltung“ aufgrund eines Beschlusses der Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik und Sparpotenzial im LAV“ hinsichtlich der Inanspruchnahme von externer Unterstützung die Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) nach Zustimmung der Staatskanzlei sowie der Beteiligung des Rechnungshofes mit einer Organisationsuntersuchung der Laborbereiche des LAV beauftragt. Wichtig war hierbei insbesondere auch ein Benchmarking mit anderen Bundesländern, soweit dies aufgrund der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und Zuordnungen möglich ist. Die PwC hat als Ergebnis der durchgeführten Organisationsuntersuchung einen Vorschlag für das künftige Soll-Konzept der Laborbereiche des LAV unterbreitet. U.a. schlägt die PwC eine schlankere Aufbauorganisation mit Orientierung an der erfolgreichen Organisation in Hessen durch Zusammenführung der Rückstandsanalytik des LAV mit der des LUA, Aufhebung der Trennung zwischen Mikrobiologie und Lebensmittelchemie sowie Bildung größerer Organisationseinheiten mit gemeinsamer Analytik anstatt - wie bisher - Orientierung an einzelnen Warengruppen vor. Diese Vorschläge wurden mit der Neustrukturierung des LAV und der Verlagerung von Teilaufgaben aus dem Laborbereich zum LUA in einem ersten Schritt mit Wirkung vom 01.07.2015 umgesetzt. In einem zweiten Schritt soll der Vorschlag der PwC hinsichtlich einer weitreichenden Kooperation mit anderen Bundesländern im Bereich der lebensmittelchemischen Untersuchungen umgesetzt werden, wobei die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rüb) eine Privatisierung nur in sehr engen Grenzen zulässt . Drucksache 15/1486 (15/1438) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Inwiefern hat die Landesregierung sich über die Personalstrukturen in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin in allen 16 Bundesländern informiert, um eine fundierte Aussage über das Verhältnis Personal pro 100.000 Einwohner zu treffen? Welche Berufsgruppen sind in die Statistik miteinbezogen worden ? Wie ist aktuell die Relation zwischen dem für den Verbraucherschutz zuständigen Personal pro 100.000 Einwohnern in allen 16 Bundesländern? Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat keine eigenen Untersuchungen über die Personalstruktur in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin in den Bundesländern angestellt. Im Rahmen der Untersuchung durch die PWC hat diese auf einen Ländervergleich von 2011 in diesen Bereichen verwiesen, nachdem sich gezeigt hat, dass größere Bundesländer insgesamt deutlich weniger Personal je Einwohner einsetzen als kleinere Bundesländer . Gerade für Labore liegt der Vorteil darin, dass größere Messreihen gebildet werden können, was zu Effizienzsteigerung führt. Mit wem hat die Landesregierung bereits Gespräche über eine länderübergreifende Kooperation geführt? Was war das Ergebnis dieser Gespräche ? Zu Frage 3: Bislang wurden von der Amtsleitung des LAV Gespräche mit den Leitern der Landeslabore anderer Bundesländer, insbesondere aus Rheinland-Pfalz und Hessen geführt . Sowohl in Rheinland- Pfalz als auch in Hessen besteht Interesse am Ausbau der Kooperation mit dem Saarland. Im Zuge der angestrebten Ausweitung der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz wurden vom MUV auf Abteilungsleitungsebene auch Gespräche über den Ausbau der Kooperation im Bereich gesundheitlicher Verbraucherschutz geführt. Wie hoch sind die Kosten für die geplante Neuanschaffung von drei Großgeräten für das LUA und das LAV? Zu Frage 4: Die Investitionskosten belaufen sich insgesamt auf ca. 1.000.000,- € (Brutto). Die Neuanschaffungen sind lediglich zeitlich vorgezogen worden. Drucksache 15/1486 (15/1438) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie lange wird die Validierung der Prüfmethoden an den neuen Geräten dauern? Wie wird sich die Validierungsphase auf die Nutzung der Geräte auswirken? Zu Frage 5: Die Dauer der Validierung bzw. Verifizierung der Prüfmethoden kann nicht sicher abgeschätzt werden. Ziel ist es die Methoden nach Installation der neuen Geräte möglichst schnell zu implementieren. Während dieser Zeit werden die Geräte im LAV noch weitergenutzt und entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten im LUA-Labor dann stillgelegt . Das Personal wird entsprechend den analytischen Erfordernissen nach und nach räumlich ins LUA-Labor umgesetzt. Welche Auswirkungen wird die geplante Zusammenführung von Warengruppen in größere Organisationseinheiten und die Verlagerung der Rückstandsanalytik ins LUA auf die DAkkSAkkreditierung haben? Zu Frage 6: Die geplante Zusammenführung von Warengruppen in größere Organisationseinheiten wird keine Auswirkungen auf die DAkkS-Akkreditierung haben. Im Zusammenhang mit der Verlagerung der Rückstandsanalytik des LAV ins LUA wird das LUA bei der DAkkS einen Erweiterungsantrag und das LAV einen entsprechenden Reduzierungsantrag stellen. Zu welchem Ergebnis ist die Untersuchung der Landesregierung gekommen, nicht nur Teilbereiche des LAV und LUA, sondern die Ämter als Gesamteinheiten mit den Laboren der EVS sowie der Wein- und Futtermittelkontrolle der Landwirtschaftskammer zusammenzulegen? Zu Frage 7: Eine diesbezügliche Untersuchung wurde von der Landesregierung nicht in Auftrag gegeben. Auf welcher Datenbasis wurde die Entscheidung getroffen, den Bereich der Rückstandsanalytik vom LAV ins LUA zu überführen, während im PwC-Gutachten zur Rückstandsanalytik im LAV keine Benchmarkingwerte von Untersuchungslaboren anderer Bundesländer vorlagen? Zu Frage 8: Die Entscheidung, die Rückstandsanalytik des LAV mit der des LUA zusammenzuführen , basiert auf der Empfehlung des PwC- Gutachtens sowie auf den geringen Untersuchungszahlen des LAV und des LUA und den sehr hohen Gerätekosten in diesem Bereich. Grundlage der Empfehlung des PwC-Gutachtens war neben den Führungskräfteinterviews sowie einem Abstimmungsworkshop im LAV die Organisationsstruktur in Hessen. Drucksache 15/1486 (15/1438) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Beschlusses der 10. Verbraucherschutzministerkonferenz , „dass ein länderübergreifender Vergleich der Effizienz (Relation zwischen Aufwand und Zielerreichung ) von amtlichen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung derzeit noch nicht möglich ist“? Wie schätzt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Untersuchungsergebnisse des PwC-Gutachten zum LAV ein, die auf Grundlage eines solchen Effizienzvergleichs beruhen? Zu Frage 9: In dem genannten Beschluss hat die Verbraucherschutzministerkonferenz nicht nur festgehalten, dass derzeit noch kein länderübergreifender Vergleich der Effizienz von amtlichen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung möglich sei, sondern auch, dass aber die in allen Ländern verfügbaren Daten zu Kontrollen und Proben grundsätzlich für einen Vergleich zur Lebensmittelkontrolle herangezogen werden können. Das Saarland hat diesen Beschluss mitgetragen.