LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1487 (15/1409) 24.07.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen Vorbemerkung des Fragesstellers: „Die Gemeinschaftsschule bietet drei Bildungsgänge an, die zum Hauptschulabschluss, zum mittleren Bildungsabschluss und zum Abitur nach neun Jahren führen. Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder kooperieren in Oberstufenverbünden insbesondere mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit grundständigen Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren. Laut Gemeinschaftsschulverordnung bieten diese selbst die Berechtigungen der Sekundarstufe II und nach Klassenstufe 13 die allgemeine Hochschulreife an, wobei die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Gemeinschaftsschule auch bei Kooperationen bleibt. Die Gemeinschaftsschulen des Saarlandes sind derzeit noch im Aufbau und erreichen im nächsten Schuljahr die Klassenstufe acht. In dieser Klassenstufe können sich die Schülerinnen und Schüler , die bislang keine zweite Fremdsprache gewählt haben, gegebenenfalls auch noch für die Anwahl einer zweiten Fremdsprache entscheiden, die ab der Klassenstufe neun unterrichtet wird und eine Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe ist. Ausgegeben: 24.07.2015 (03.06.2015) Drucksache 15/1487 (15/1409) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Insofern ist es dringend erforderlich, einen landesweiten Überblick über die Gemeinschaftsschulen zu erhalten, die eine gymnasiale Oberstufe entweder selbst am Standort oder in Kooperation mit anderen Schulen anbieten werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Festlegungen zur Organisation der gymnasialen Oberstufe werden durch die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Schulträger und unter angemessener Beteiligung von Schulleitungen und Schulgemeinschaften getroffen. Hierbei handelt es sich um einen Entscheidungsfindungsprozess, der angesichts der Vielschichtigkeit der zu berücksichtigenden Aspekte einer gründlichen und daher zeitintensiven Vorbereitung bedarf. Vor dem Hintergrund dessen, dass erstmals im Schuljahr 2018/19 Gemeinschaftsschüler/innen in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe eintreten werden, besteht ungeachtet der diesbezüglich vom MBK bereits eingeleiteten Entscheidungsfindungsprozesse aktuell keine Entscheidungsnotwendigkeit . Die Beratung der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Sekundarstufe 1 befinden, in Bezug auf ihre weiteren schulischen Möglichkeiten ist ohne weiteres gewährleistet. Auch für die in der Vorbemerkung des Antragstellers gemachten Ausführungen für den Fall, dass in Klassenstufe 9 eine Fremdsprache im Rahmen des Wahlpflichtbereichs einsetzen würde, gilt nichts anderes. Eine solche Fremdsprache wäre – nicht zuletzt angesichts der geltenden KMK-Vorschriften – nicht die für den Übergang in die Oberstufe bedeutsame Fremdsprache im Sinne § 4 Nr. 2 der Gemeinschaftsschulverordnung . Insofern ergibt sich bezüglich einer Entscheidung über Oberstufenstandorte bzw. Oberstufenverbünde auch unter diesem Aspekt keine zeitliche Dringlichkeit. Welche Gemeinschaftsschulen haben bereits strukturell eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort bzw. werden ab wann eine eigene gymnasiale Oberstufe bekommen? Zu Frage 1: Folgende Gemeinschaftsschulen verfügen über eine gymnasiale Oberstufe am Standort (fast alle Schulen sind auch Zentrum eines Oberstufenverbunds mit weiteren Gemeinschaftsschulen bzw. Erweiterten Realschulen): - Regionalverband Saarbrücken GemS SB-Rastbachtal (in Kooperation mit GemS Riegelsberg und Wirtschaftswissenschaftlichem Gymnasium) GemS SB-Sulzbachtal (in Kooperation mit GemS SB-Bellevue und GemS SBLudwigspark ) - Landkreis Merzig-Wadern GemS Losheim (in Kooperation mit GemS Weiskirchen) - Landkreis Neunkirchen GemS Neunkirchen (in Kooperation mit GemS Schiffweiler und GemS Bexbach) - Landkreis Saarlouis GemS Dillingen I (Sophie-Scholl-Schule) (in Kooperation mit GemS Dillingen II (Schule am Römerkastell) – Erweiterung zum Schulj. 2015/16 um die GemS Nalbach , GemS Rehlingen-Siersburg und GemS Wallerfangen) Drucksache 15/1487 (15/1409) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - - Landkreis St. Wendel GemS Marpingen GemS Nohfelden-Türkismühle D.h. 17 Gemeinschaftsschulen sind bereits zum Schuljahr 2015/16 in ein Oberstufensystem eingebunden. Endgültige Entscheidungen über die Errichtung zusätzlicher Oberstufen an Gemeinschaftsschulen , über die Festlegung von Oberstufenverbünden zwischen Gemeinschaftsschulen (Frage 2) sowie über die Festlegung von Oberstufenverbünden von Gemeinschaftsschulen mit Gymnasien oder gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren (Frage 3) sind noch nicht getroffen worden, da der erforderliche Abstimmungsprozess mit Schulträgern und Schulleitungen (in Abstimmung mit deren Schulgemeinschaften) nicht abgeschlossen ist. Gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung stellen die Schulträger ihre Vorstellungen und Planungen zum mittelfristigen Bedarf des Schulangebots (einschließlich gymnasialer Oberstufen) in ihrem Verantwortungsbereich in ihren beim Ministerium für Bildung und Kultur einzureichenden Schulentwicklungsplänen vor. Nach dem ersten im Jahr 2013 eingereichten Schulentwicklungsplan, der einen Planungszeitraum von drei Jahren umfasste, werden der Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise für den Bereich der weiterführenden Schulen 2016 einen nächsten Schulentwicklungsplan einreichen, der dann einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren umfassen soll. Das Ministerium für Bildung und Kultur befindet sich bezüglich der gesamten Schulentwicklungsplanung und gerade auch im Hinblick auf Oberstufenfragen in regelmäßigen Gesprächen mit den Schulträgern. Dabei ist es dem MBK wie auch den Schulträgern wichtig, die Schulgemeinschaften angemessen einzubeziehen. Bereits im Februar 2014 wurden alle Schulleitungen der Gemeinschaftsschulen vom Schulaufsichtsreferat aufgefordert, sich in Regionalkonferenzen dem Thema Oberstufe zu widmen und eigene Vorstellungen bezüglich Standort- und Kooperationsfragen zu entwickeln. Die Ergebnisse der Regionalkonferenzen werden – sobald sie saarlandweit vorliegen – dann Gegenstand der weiteren Abstimmungsgespräche mit den Schulträgern über eine landesweite, möglicherweise auch kreisüberschreitende Organisation der Gemeinschaftsschuloberstufen werden. Welche Gemeinschaftsschulen werden ab wann in Kooperationsverbünden mit anderen Gemeinschaftsschulen an welchen Standorten eine gymnasiale Oberstufe erhalten? (Bitte um Vorlage einer landesweiten Standortübersicht .) Zu Frage 2: siehe Antwort 1. Welche Gemeinschaftsschulen werden ab wann in Kooperationsverbünden mit Gymnasien und Berufsbildungszentren an welchen Standorten eine gymnasiale Oberstufe erhalten? Zu Frage 3: siehe Antwort 1. Drucksache 15/1487 (15/1409) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung unterrichten derzeit insgesamt an den saarländischen Gemeinschaftsschulen bzw. Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen? Wie viele dieser Lehrkräfte sind ab dem Schuljahr 2012/13 neu eingestellt worden bzw. an diese versetzt worden? Zu Frage 4: Derzeit unterrichten insgesamt 418 Lehrkräfte mit Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen an Gemeinschaftsschulen, Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen (ohne Schengen-Lyzeum). Hinzu kommen 11 Lehrkräfte mit dem Lehramt für berufliche Schulen, die ebenfalls in der gymnasialen Oberstufe eingesetzt werden können. Zudem gibt es rd. 26 Lehrkräfte (24 mit gymnasialem Lehramt und 2 mit Lehramt für berufliche Schulen), die derzeit teilweise längerfristig beurlaubt sind und nach Rückkehr aus ihrer Beurlaubung für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule ebenfalls zur Verfügung stehen. Seit 01.08.2012 wurden 89 Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung neu eingestellt. Hinzu kommen 44 Lehrkräfte, die nach der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an Erweiterten Realschulen als Realschullehrer (gehobener Dienst) eingestellt worden waren, im laufenden Schuljahr in den höheren Dienst gewechselt sind und somit ab sofort problemlos in der gymnasialen Oberstufe unterrichten dürfen. In welcher Form und wann werden die Eltern und die Öffentlichkeit über die Standorte sowie Art und Umfang der gymnasialen Oberstufen der Gemeinschaftsschulen informiert? Zu Frage 5: Sobald oben beschriebener Abstimmungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen und förmlich das Benehmen mit den Schulträgern hergestellt ist, kann eine breite Information erfolgen. Die Schulen werden die Eltern bei Elternabenden und im Vorfeld der Neuanmeldungen über den Weg der Schüler/innen zum Abitur informieren.