LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1504 (15/1466) 14.09.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Einbürgerung im Saarland Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen zu den Einbürgerungen im Saarland werden unter Bezug auf das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr erarbeitete „Aktionsprogramm Zuwanderung“ gestellt. Das am 22.05.2015 vom „Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar“ verabschiedete „Aktionsbündnis Zuwanderung“ befasst sich mit Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern in den saarländischen Arbeitsmarkt. Aspekte der Einbürgerung werden darin nicht berührt. Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung gestellt? Zu Frage 1: In den Jahren 2010 bis 2014 haben im Saarland insgesamt 6505 Personen die Einbürgerung beantragt. Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt, und welche Gründe lagen dafür vor? Zu Frage 2: In den Jahren 2010 bis 2014 wurden insgesamt 483 Einbürgerungsanträge abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Eine diesbezügliche Einzelauswertung der Akten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Ausgegeben: 15.09.2015 (13.07.2015) Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Klageverfahren wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt und in wie vielen Fällen wurde die Ablehnung des Antrags bestätigt? Zu Frage 3: Klageverfahren werden statistisch nicht erfasst, so dass die Fallzahlen lediglich aufgrund einer handgeführten Verfahrensliste rekonstruiert werden konnten. Vor dem Hintergrund des Bezugs der Fragestellung auf die letzten 5 Jahre wurden die Klageerhebungen aus den Jahren 2010 bis 2014 ausgezählt. Demnach wurden in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 45 Klageverfahren mit staatsangehörigkeitsrechtlichem Bezug durchgeführt bzw. sind zum Teil noch rechtshängig . 40 Verfahren betrafen abgelehnte Einbürgerungsanträge. Davon bestätigte das Gericht in 16 Fällen die Ablehnung der Einbürgerungsanträge ausdrücklich, in 3 Fällen wurde die Einbürgerungsbehörde zur Vornahme der Einbürgerung verurteilt, 18 Verfahren wurden auf sonstige Weise beendet (zum Beispiel durch Klagerücknahme oder Vergleich) und 3 Verfahren sind derzeit noch rechtshängig. Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren zurückgenommen und welche Gründe lagen dafür vor? In wie vielen Fällen hat das Ministerium für Inneres den Antragsstellern anheimgestellt, den Antrag zurückzunehmen. Zu Frage 4: In den letzten fünf Jahren wurden 611 Einbürgerungsanträge zurückgenommen. Weder die Gründe für die Antragsrücknahmen, noch die Anzahl der Fälle, in denen vom Ministerium für Inneres und Sport eine Antragsrücknahme empfohlen wurde, werden erfasst. Eine Einzelauswertung der Verwaltungsakten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. In Fällen, in denen die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen und auch nicht zeitnah mit dem Vorliegen zu rechnen ist, wird in der Regel eine Rücknahme des Einbürgerungsantrages empfohlen. Wie viele Personen sind in den letzten 5 Jahren insgesamt, differenziert nach a) Rechtsgrundlage (§§ 8, 9 oder 10 StAG) b) Staatsangehörigkeit (zehn häufigste Her- kunftsländer) c) Alter d) Geschlecht e) Aufenthaltsdauer nach Jahren eingebürgert worden? (Bitte die prozentuale Abweichung zum Vorjahreswert angeben.) Zu Frage 5: Die in Frage 5 erfragten Daten ergeben sich aus den jährlichen Erhebungen gemäß § 36 StAG und sind über das Statistische Amt beim Landesamt für Zentrale Dienste öffentlich zugänglich. Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Soweit zur Beantwortung der Fragen die Veränderungsquote im Bezug auf den Vorjahreswert zu berechnen war, wurden die Prozentangaben jeweils mathematisch gerundet . 2010 Veränderungen 2010/2009 Einbürgerungen insgesamt: 1146 - 17 % a) Rechtsgrundlagen  § 8 StAG  § 9 StAG  § 10 Abs. 1 StAG  § 10 Abs. 2 StAG  sonstige 53 98 818 176 1 - 21 % - 31 % - 14 % - 20 % - 50 % b) häufigste Herkunftsländern:  Türkei  Serbien  Irak  Italien  Ukraine  Sri Lanka  Bosnien Herzegowina  Syrien  Libanon  Polen 354 60 51 47 43 41 37 32 29 24 - 4 % - 67 % + 76 % - 8 % + 26 % + 33 % + 95 % + 18 % + 31 % - 56 % c) Alter bei Einbürgerung  unter 6 Jahre  6 – 16 Jahre  16 – 18 Jahre  18 – 23 Jahre  23 – 35 Jahre  35 – 45 Jahre  45 – 60 Jahre  60 Jahre und älter 33 242 44 151 320 222 110 24 - 3 % - 7 % - 23 % - 32 % - 14 % - 20 % - 20 % - 4 % d) Geschlecht  männlich  weiblich 577 569 - 17 % - 18 % e) Aufenthaltsdauer  unter 8 Jahre  8/9 Jahre  9-15 Jahre  15-20 Jahre  20 und mehr Jahre 147 87 439 252 221 - 19 % - 10 % - 21 % - 21 % - 3 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - 2011 Veränderungen 2011/2010 Einbürgerungen insgesamt: 1050 - 8 % a) Rechtsgrundlagen:  § 8 StAG  § 9 StAG  § 10 Abs. 1 StAG  § 10 Abs. 2 StAG  Sonstige 41 89 815 105 - - 23 % - 9 % - 0,4 % - 40 % - 100 % b) häufigste Herkunftsländer  Türkei  Italien  Ukraine  Serbien  Russland  Polen  Kasachstan  Syrien  Bosnien Herzegowina  Sri Lanka / Irak 269 69 53 51 37 32 29 28 27 je 24 - 24 % + 47 % + 23 % - 15 % + 61 % + 33 % + 26 % - 13 % - 27 % - 41 % / - 53 % c) Alter  unter 6 Jahre  6 – 16 Jahre  16 – 18 Jahre  18 – 23 Jahre  23 – 35 Jahre  35 – 45 Jahre  45 – 60 Jahre  60 Jahre und älter 21 170 48 164 300 220 105 22 - 36 % - 30 % +9 % + 9 % - 6 % - 1 % - 5 % - 8 % d) Geschlecht  männlich  weiblich 513 537 - 12 % - 6 % e) Aufenthaltsdauer  unter 8 Jahre  8/9 Jahre  9-15 Jahre  15-20 Jahre  20 und mehr Jahre 103 74 402 235 236 - 30 % - 15 % - 8 % - 7 % + 7 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - 2012 Veränderungen 2012/2011 Einbürgerungen insgesamt: 1336 + 27 % a) Rechtsgrundlagen:  § 8 StAG  § 9 StAG  § 10 Abs. 1 StAG  § 10 Abs. 2 StAG  Sonstige 42 94 1036 152 12 + 2 % + 6 % + 27 % + 45 % - b) häufigste Herkunftsländer  Türkei  Italien  Syrien  Ukraine  Bosnien  Kosovo  Marokko  Vietnam  Sri Lanka  Iran 399 111 52 43 38 36 29 26 24 23 + 48 % + 61 % + 86 % - 19 % + 41 % + 112 % + 53 % + 136 % +/- 0 % + 156 % c) Alter  unter 6 Jahre  6 – 16 Jahre  16 – 18 Jahre  18 – 23 Jahre  23 – 35 Jahre  35 – 45 Jahre  45 – 60 Jahre  60 Jahre und älter 46 229 52 204 364 286 123 32 + 119 % + 35 % + 8 % + 24 % + 21 % + 30 % + 16 % + 45 % d) Geschlecht  männlich  weiblich 677 659 + 32 % + 23 % e) Aufenthaltsdauer  unter 8 Jahre  8/9 Jahre  9-15 Jahre  15-20 Jahre  20 und mehr Jahre 150 101 460 284 341 + 46 % + 36 % + 14 % + 21 % + 45 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - 2013 Veränderungen 2013/2012 Einbürgerungen insgesamt: 1290 - 3 % a) Rechtsgrundlagen:  § 8 StAG  § 9 StAG  § 10 Abs. 1 StAG  § 10 Abs. 2 StAG  Sonstige 41 100 999 131 19 - 2 % + 6 % - 4 % - 14 % + 58 % b) häufigste Herkunftsländer  Türkei  Italien  Weißrussland  Ukraine  Polen  Syrien  Rumänien  Bosnien Herzegowina  Kosovo  Marokko 362 100 65 65 59 44 38 36 34 34 - 9 % - 9 % + 1.200 %* + 51 % + 40 % - 15 % + 52 % - 5 % - 6 % + 17 % c) Alter  unter 6 Jahre  6 – 16 Jahre  16 – 18 Jahre  18 – 23 Jahre  23 – 35 Jahre  35 – 45 Jahre  45 – 60 Jahre  60 Jahre und älter 32 168 53 210 399 260 132 36 - 30 % - 27 % + 2 % + 3 % + 10 % - 9 % + 7 % + 13 % d) Geschlecht  männlich  weiblich 587 703 - 13 % + 7 % e) Aufenthaltsdauer  unter 8 Jahre  8/9 Jahre  9-15 Jahre  15-20 Jahre  20 und mehr Jahre 157 98 417 279 339 + 5 % - 3 % - 9 % - 2 % - 1 % * Hinweis: in 2012 wurden nur 5 Personen aus Weißrussland eingebürgert, die entsprechend hohe Differenz der absoluten Einbürgerungszahlen erklärt diesen sehr hohen Wert der Veränderungsquote. Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - 2014 Veränderungen 2014/2013 Einbürgerungen insgesamt: 1150 - 14 % a) Rechtsgrundlagen:  § 8 StAG  § 9 StAG  § 10 Abs. 1 StAG  § 10 Abs. 2 StAG  Sonstige 46 87 886 99 32 + 12 % - 13 % - 11 % - 24 % + 68 % b) häufigste Herkunftsländer  Türkei  Italien  Syrien  Polen  Kosovo  Ukraine  Irak  Russland  Rumänien  Bosnien Herzegowina 251 151 54 52 42 35 32 31 26 26 - 31 % + 51 % + 23 % - 12 % + 24 % - 46 % + 33 % + 15 % - 32 % - 28 % c) Alter  unter 6 Jahre  6 – 16 Jahre  16 – 18 Jahre  18 – 23 Jahre  23 – 35 Jahre  35 – 45 Jahre  45 – 60 Jahre  60 Jahre und älter 26 130 39 173 315 240 157 70 - 19 % - 22 % - 26 % - 18 % - 21 % - 8 % + 19 % + 95 % d) Geschlecht  männlich  weiblich 533 617 - 9 % - 12 % e) Aufenthaltsdauer  unter 8 Jahre  8/9 Jahre  9-15 Jahre  15-20 Jahre  20 und mehr Jahre 133 65 366 207 379 - 15 % - 34 % - 12 % - 26 % + 12 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung in den 5 letzten Jahren unter Hinnahme des Fortbestehens der bisherigen Staatsangehörigkeit? (Bitte differenziert nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und den prozentualen Abweichungen zum Vorjahreswert.) Zu Frage 6: Die in Frage 6 erfragten Daten ergeben sich aus den jährlichen Erhebungen gemäß § 36 StAG und sind über das Statistische Amt beim Landesamt für Zentrale Dienste öffentlich zugänglich. Soweit zur Beantwortung der Fragen die Veränderungsquote im Bezug auf den Vorjahreswert zu berechnen war, wurden die Prozentangaben jeweils mathematisch gerundet . 2010 Anzahl der H.v.M.- Einbürgerungen Veränderungsquote 2009/2010 insgesamt 734* (ca. 504) * 10 häufigste Herkunftsländer bei H.v.M.-Einbürgerungen: Türkei 245* (ca. 64) * Serbien 55 - 61 % Irak 49 + 75 % Italien 47 - 6 % Syrien 32 - 18 % Libanon 29 - 31 % Polen 24 - 53 % Marokko 23 - 12 % Frankreich 22 - 8 % Iran 22 - 4 % * Diese Zahlen der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (H.v.M.) entsprechen den veröffentlichten statistischen Zahlen. Sie sind allerdings aufgrund einer Fehlfunktion im Fachprogramm beim statistischen Abschluss (Gleichsetzung von nur vorübergehender und dauernder Mehrstaatigkeit) fehlerhaft. Eine nachträgliche Auswertung ergab, dass die Mehrstaaterquote tatsächlich bei insgesamt ca. 44 % (ca. 504 Personen) der in 2010 erfolgten 1146 Einbürgerungen bzw. bei ca. 18 % (ca. 64 Personen) der insgesamt in 2010 erfolgten 354 Einbürgerungen türkisch stämmiger Personen lag. Mangels korrekter Bezugszahlen aus 2009 können Veränderungsquoten nicht angegeben werden . Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - 2011 Anzahl der H.v.M.- Einbürgerungen Veränderungsquote 2010/2011 insgesamt 448 - 11 % 10 häufigste Herkunftsländer bei H.v.M.-Einbürgerungen: Italien 69 + 47 % Türkei 48 - 25 % Serbien 41 - 25 % Polen 32 + 33 % Syrien 28 - 13 % Libanon 21 - 28 % Marokko 19 - 17 % Bulgarien 18 + 13 % Irak 16 - 67 % Griechenland Rumänien je 15 + 1400 %* - 6 % * 2010 wurde nur eine Person aus Griechenland eingebürgert, die daraus resultierende hohe Differenz von 14 Personen erklärt die ungewöhnlich hohe Veränderungsquote. 2012 Anzahl der H.v.M.- Einbürgerungen Veränderungsquote 2011/2012 insgesamt 599 + 34 % 10 häufigste Herkunftsländer bei H.v.M.-Einbürgerungen: Italien 111 + 61 % Türkei 67 + 40 % Syrien 52 + 86 % Polen 42 + 31 % Marokko 29 + 53 % Bulgarien 27 + 50 % Rumänien 25 + 67 % Iran 23 + 156 % Kosovo 23 + 64 % Algerien 18 + 260 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - 2013 Anzahl der H.v.M.- Einbürgerungen Veränderungsquote 2012/2013 insgesamt 580 - 3 % 10 häufigste Herkunftsländer bei H.v.M.-Einbürgerungen: Italien 100 - 10 % Polen 59 + 40 % Türkei 53 - 21 % Syrien 44 - 15 % Rumänien 38 + 52 % Marokko 34 + 17 % Bulgarien 23 - 15 % Algerien 23 + 28 % Frankreich 20 + 25 % Irak 18 + 29 % 2014 Anzahl der H.v.M.- Einbürgerungen Veränderungsquote 2013/2014 insgesamt 608 + 5 % 10 häufigste Herkunftsländer bei H.v.M.-Einbürgerungen: Italien 151 + 51 % Syrien 54 + 28 % Polen 52 - 12 % Türkei 51 - 4 % Rumänien 26 - 32 % Frankreich 25 + 25 % Marokko 24 - 29 % Kosovo 20 + 67 % Irak 18 +/- 0 % Algerien 18 - 22 % Drucksache 15/1504 (15/1466) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Das Bundesministerium des Inneren hat am 17. April 2009 „Vorläufige Anwendungshinweise“ zur Einbürgerung erlassen. Seither hat es sie weder aktualisiert, noch hat es Verwaltungsvorschriften erlassen. Vor dem Hintergrund haben viele Bundesländer eigene Verwaltungsvorschriften erlassen . Verfügt das saarländische Innenministerium auch über eigene Verwaltungsvorschriften? Wenn nein, warum? Zu Frage 7: Im Saarland wurden die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren in der Fassung vom 05.02.2009 für verbindlich erklärt und damit eine Verwaltungsvorschrift geschaffen, die eine einheitliche Verfahrensweise im Land sicherstellt . Bis Dezember 2014 gab es keine wesentlichen Veränderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes , so dass keine Notwendigkeit bestand, die Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz zu aktualisieren. Erst das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13.11.2014, das am 20.12.2014 in Kraft getreten ist, macht nunmehr eine Anpassung der Anwendungshinweise an die neue Gesetzeslage erforderlich. Die entsprechenden Vorschläge des Bundesministeriums des Inneren werden derzeit im Ministerium für Inneres und Sport geprüft und gegebenenfalls in Kürze für verbindlich erklärt.