LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1506 (15/1494) 14.09.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Umbaumaßnahmen im Bereich der Justizvollzugseinrichtungen Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach Angaben der Landesregierung sind verschiedene Umbaumaßnahmen im Bereich der Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen soll auch teilweise eine Entlastung bei den Bediensteten erreicht werden.“ Ist es vorgesehen, die Jugendarrestanstalt in Lebach zu schließen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Zu Frage 1: Die Landesregierung hat am 11. August 2015 den Entwurf eines Saarländischen Jugendarrestvollzugsgesetzes in den Landtag des Saarlandes eingebracht. In diesem Entwurf sind – wie bereits im Saarländischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz, im Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetz und im Saarländischen Strafvollzugsgesetz – moderne Standards auch für die Unterbringung im Jugendarrest festgeschrieben . Vor diesem Hintergrund soll mittelfristig der Jugendarrestvollzug von der ohnehin sanierungsbedürftigen Jugendarrestanstalt in Lebach auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt Ottweiler verlagert werden. Dadurch können nicht nur erhebliche bauliche Verbesserungen erreicht werden. Die Verlagerung ist auch aus organisatorischen Gründen sinnvoll. So können zum Beispiel im Bereich der Verpflegung, der medizinischen Versorgung und der Personalisierung des Nachtdienstes Synergieeffekte genutzt werden. Ausgegeben: 15.09.2015 (11.08.2015) Drucksache 15/1506 (15/1494) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Sofern die Jugendarrestanstalt Lebach geschlossen werden soll, ist es dann vorgesehen, die Jugendarrestanstalt in die JVA Ottweiler einzugliedern ? Zu Frage 2: Bei einer Verlagerung des Jugendarrestes nach Ottweiler würde die Jugendarrestanstalt nicht in die Justizvollzugsanstalt Ottweiler eingegliedert werden. Vielmehr würde auf dem weitläufigen Gelände der Justizvollzugsanstalt Ottweiler eine räumlich und organisatorisch getrennte Jugendarrestanstalt entstehen, die dem Trennungsgebot zwischen Jugendvollzug und Jugendarrest genügt. Soll, sofern dies der Fall ist, die JVA Ottweiler umgebaut werden, und wenn, wie sehen die Umbaumaßnahmen aus? Zu Frage 3: Der Jugendarrest soll in die bisher bestehenden Hafthäuser 1 und 6 der Justizvollzugsanstalt Ottweiler verlagert werden. Diese Häuser sollen durch einen Verbindungsgang miteinander verbunden und durch einen Zaun vom restlichen Anstaltsgelände getrennt werden. Auf diese Weise wird dem oben genannten Trennungsgebot Rechnung getragen. In den bestehenden Hafthäusern 1 und 6 befindet sich momentan der Wohngruppenvollzug des Jugendstrafvollzuges und die sozialtherapeutische Abteilung des Jugendstrafvollzuges . Diese würden in das bestehende Hafthaus 4 verlagert. Hierzu würde ein Kopplungselement zwischen den Hafthäusern 2 und 4 errichtet, in welches zusätzliche Büroräume gebaut würden. Die dann im Haus 4 frei werdenden Flächen könnten wieder für den Jugendstrafvollzug genutzt werden. Das Krankenrevier würde vom Hafthaus 4 in das zentrale Gebäude der Berufsschule verlagert. Die frei werdenden Flächen in Haus 4 könnten dann ebenfalls wieder für den Jugendstrafvollzug genutzt werden. Wurde schon ein Architektenbüro zur Ermittlung der Gesamtkosten und der Planung beauftragt, und wenn, an wen wurde der Auftrag vergeben? Zu Frage 4: Nein. Es liegt bislang nur eine Kostenvorermittlung des Amtes für Bau und Liegenschaften vor. Wie hoch liegt der Schätzwert der Baumaßnahmen ? Zu Frage 5: Der Schätzwert liegt bei ca. 4,95 Mio. Euro. Drucksache 15/1506 (15/1494) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie hoch sind die Kosten für einen Umbau in der Anstalt und wie hoch sind die Kosten für einen Neubau? Bitte die Vergleichsberechnung detailliert aufschlüsseln! Zu Frage 6: Siehe zunächst Frage 5. Die Kosten für den Neubau einer Jugendarrestanstalt mit 30 Arrestplätzen wurden vom Ministerium für Finanzen und Europa auf ca. 4,5 Mio. Euro zuzüglich Baunebenkosten (ca. 25% der Gesamtbaukosten) geschätzt. Soweit ein Umbau beabsichtigt ist, kann schon abgesehen werden, wie lange die Umbaumaßnahme dauern sollen? Zu Frage 7: Die reine Bauzeit wird mit ca. 2 Jahren veranschlagt. Wenn ein Umbau vorgenommen wird, wird dann für die Dauer der Umbaumaßnahmen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, womit die zusätzlichen Aufgaben wie etwa die Beaufsichtigung und Kontrolle Bauarbeiten und Bauarbeiter abgedeckt werden? Zu Frage 8: Es liegt noch keine Ausführungsunterlage-Bau vor. Eine solche kann erst erstellt werden , wenn die Haushaltsunterlage-Bau durch den Finanzausschuss des Landtags des Saarlandes freigegeben wurde. Daher kann zu Details der Durchführung der Umbaumaßnahmen zurzeit keine Aussage getroffen werden. Bei der bisherigen Planung ist jedoch darauf geachtet worden, dass die Baumaßnahmen in möglichst abgrenzbaren Teilen der Justizvollzugsanstalt Ottweiler stattfinden. Zudem sollen die Baumaßnahmen sukzessive durchgeführt werden. Aufgrund der schrittweisen Vorgehensweise und der Abtrennbarkeit der Baubereiche kann die notwendige Beaufsichtigung der Baumaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Hierfür ist die Bereitstellung zusätzlichen Personals nicht erforderlich.