LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1519 (15/1448) 28.09.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Situation Clearingverfahren und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Das Clearingverfahren dient der Klärung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen . Dies umfasst, neben Identität, Vormundschaft , Familienzusammenführung und gesundheitlicher und psychosozialer Versorgung, auch die Altersbestimmung. Von dieser Bestimmung hängt maßgeblich die weitere Betreuung und Unterbringung der jungen Menschen ab. Deshalb muss sichergestellt werden, dass dieser wichtigen Aufgabe gebührende strukturelle und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss das Verfahren sicherstellen, dass Menschenwürde und Privatsphäre unangetastet bleiben .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.05.2015. Die Daten wurden bei den Jugendämtern der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken erhoben. Die Angaben beziehen sich auf die Antworten der Jugendämter des Regionalverbands Saarbrücken sowie der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Ausgegeben: 29.09.2015 (06.07.2015) Drucksache 15/1519 (15/1448) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Altersbestimmungen wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015 (Stichtag 31.05.2015) jährlich in den Clearingstellen Völklingen und Merzig -Besseringen durchgeführt? a) Wie viele Anträge attestierten in dem Zeitraum die Volljährigkeit? b) Wie viele Anträge attestierten in dem Zeitraum die Minderjährigkeit? Zu Frage 1: Die Gesamtzahl der Altersbestimmungen in Form einer Inaugenscheinnahme vom 01.01.2014 bis 31.05.2015 betrug 437. zu a) Bei 132 Personen wurde Volljährigkeit festgestellt. zu b) Bei 305 Personen wurde Minderjährigkeit festgestellt. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind zurzeit (Stichtag 31.05.2015) in den Clearingstellen Völklingen und Merzig-Besseringen untergebracht ? Zu Frage 2: Stichtagserhebung 29.04.2015: - in Völklingen 26 UMF - in Besseringen 34 UMF Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden nach dem Clearingverfahren im Zeitraum von 2010 bis 2015 jährlich in andere Bundesländer weitergeleitet ? Zu Frage 3: Die Weiterleitung in andere Bundesländer lag bei ca. 50%. Drucksache 15/1519 (15/1448) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie entwickelte sich der Betreuungsschlüssel in den Clearingstellen Völklingen und MerzigBesseringen im Hinblick auf das sozialpädagogische , medizinische und psychologische Personal seit 2010? Zu Frage 4: In den Clearing-Häusern erfolgt die Personalisierung entsprechend den Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gemäß §§ 45 - 48a SGB VIII und nach dem jeweiligen Bedarf. Zum Einsatz kommen hauptsächlich staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Für Personal ohne sozialpädagogische Fachausbildung, das jedoch andere besondere Kompetenzen in der Arbeit mit Flüchtlingen nachweisen kann, kann eine Sondergenehmigung erteilt werden. Medizinisches und psychologisches Personal wird bei Bedarf hinzugezogen. Welche Methoden zur Altersbestimmung werden im Clearingverfahren der unbegleiteten Flüchtlinge im Saarland herangezogen? Wie bewertet die Landesregierung diese Methoden in Hinblick auf ethische und wissenschaftliche Gesichtspunkte? Wie bewertet die Regierung die fachliche Qualifikation der durchführenden Personen? Zu Frage 5: Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken: Nach der Information durch die Bundespolizei wird die Inaugenscheinnahme von zwei sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt und erfolgt in Begleitung von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Kreisjugendamt Saarlouis: Zur Altersabklärung werden vorhandene Dokumente geprüft bzw. erfolgt eine Inaugenscheinnahme . Im Zweifelsfall wird eine Handwurzelprüfung im Krankenhaus durchgeführt. Das Land hat als überörtlicher Jugendhilfeträger die Rechtsaufsicht über die örtlichen Jugendhilfeträger, die Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken , und somit sicherzustellen, dass Altersbestimmungen durchgeführt werden. Die Kreisjugendämter haben die Dienst- und Fachaufsicht über das hierfür vor Ort einzusetzende qualifizierte Fachpersonal. Drucksache 15/1519 (15/1448) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Ausgehend von sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an den kindeswohlorientierten Umgang mit Minderjährigen sind entsprechende Maßnahmen des Kinderschutzes im Rahmen der Alterseinschätzung von den Jugendämtern sicherzustellen . Die Prüfung einer möglichen Minderjährigkeit und der daraus resultierende Schutzbedarf sind von den Fachkräften des zuständigen Jugendamtes verständlich, strukturiert und intersubjektiv nachvollziehbar durchzuführen und zu dokumentieren. Das Vorgehen sollte sowohl kindgerecht als auch geschlechts- und migrationssensibel sein. Bisher hat die Landesregierung keine Kenntnisse über ein Abweichen von diesen fachlichen und rechtlichen Standards durch die zuständigen Jugendämter. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn sich Flüchtlinge den Methoden zur Altersbestimmung verweigern? Zu Frage 6: Bei der Altersbestimmung werden im Bedarfsfall Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen, um das Vorgehen umfassend zu erläutern. Bisher kam es zu keinen Verweigerungen.