LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1520 (15/1491) 28.09.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Lehrerfortbildung Vorbemerkung des Fragestellers: „Zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Schulen ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines modernen Unterrichtskonzepts unabdingbar. Dazu ist es erforderlich, dass die Lehrkräfte ihre Fachkenntnisse und ihre pädagogischen Konzepte einer regelmäßigen Reflexion und Evaluation unterziehen, um diese zu aktualisieren und gegebenenfalls an veränderte Anforderungen und Herausforderungen einer modernen Pädagogik anzupassen. Im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode hat die große Koalition vereinbart, in die Evaluation der für alle Landesbediensteten betreffenden Fort- und Weiterbildung auch das System der Lehrerfort - und -weiterbildung einzubeziehen.“ In welcher Form und mit welchen Maßnahmen wird das System der Lehrerfort- und -weiterbildung im Saarland evaluiert? Zu Frage 1: Das LPM setzt unterschiedliche Formen der Evaluation in der Lehrerfort- und -weiterbildung ein. Zum einen wird die Durchführungsqualität von Veranstaltungen im Rahmen einer randomisierten Stichprobe (ca. 140 Veranstaltungen mit 1800 Befragten ) formativ evaluiert. Inhaltlich orientiert sich die Befragung an den Gütekriterien: Kundenzufriedenheit, Organisation der Veranstaltung, Inhalte der Veranstaltung, der Güte der Referentinnen und Referenten und der Teilnehmermotivation zur Umsetzung des Gelernten. Des Weiteren werden modulare Fortbildungen summativ evaluiert. Schlussendlich werden schulinterne Fortbildungen wie etwa Pädagogische Tage auf ihre Durchführungsqualität hin evaluiert und dann nach drei Monaten einer Impactevaluation unterzogen (hier liegt der Fokus auf der Umsetzungsrate des Gelernten in Unterricht und Schule). Ausgegeben: 29.09.2015 (28.07.2015) Drucksache 15/1520 (15/1491) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Konsequenzen werden aus dem Evaluationsergebnis gezogen? Zu Frage 2: Die erzielten Ergebnisse werden im Rahmen des Qualitätsmanagements (nach Norm ISO 9001-2008) am LPM in der jährlichen Managementbewertung kritisch ausgewertet . Hierbei ist von grundlegender Bedeutung, ob die erzielten Ergebnisse, die am LPM gültigen Benchmarks (die Zustimmungswerte sollten bei mindestens 80% liegen) erfüllen . Zusätzlich finden die erhobenen Evaluationsergebnisse ihre kritische Würdigung in den für jedes Schuljahr neu aufgestellten bzw. ratifizierten Qualitätszielen des LPM. Welche Fortbildungspflicht besteht gegenwärtig für die Lehrkräfte an saarländischen Schulen und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese? Zu Frage 3: Die Lehrerfortbildung im Saarland regelt § 29 Abs. 3 und Abs. 4 des Saarländischen Schulordnungsgesetzes. Dazu heißt es: (3) Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich auch nach Abschluss ihrer Ausbildung allgemein und fachlich fortzubilden. Ihre Fortbildung wird von der Schulaufsichtsbehörde angemessen unterstützt. (4) Die Schulaufsichtsbehörde ist verpflichtet, Möglichkeiten zur Fortbildung zu gewährleisten . Die allgemeine Dienstordnung für Lehrer greift diese gesetzliche Verpflichtung auf und verpflichtet die Lehrkraft in § 2 Abs. 5 „zur ständigen Fortbildung“. Der Erlass betreffend die Gewährung von Dienstbefreiung für Lehrkräfte zur Teilnahme an Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen regelt das Verfahren. Wie verbindlich ist diese Fortbildungspflicht für Lehrkräfte sowie Lehrpersonen mit Leitungs- und Ausbildungsfunktionen und welche Maßnahmen zur Kontrolle, Dokumentation und sonstigen Überprüfungen werden von den jeweils vorgesetzten Stellen angewandt? Zu Frage 4: An den allgemein bildenden Schulen wird im Rahmen der externen Evaluation Anzahl und Art der halb- und ganztägigen Fortbildungen der Lehrkräfte erhoben. Dabei wird auch festgestellt ob die Fortbildungen dokumentiert werden und aufeinander abgestimmt sind. Auf der Basis dieser Erhebung werden entsprechende Handlungsempfehlungen für ein Fortbildungskonzept im Sinne einer Personalentwicklung und der schulspezifischen Schul- und Unterrichtsentwicklung vom Evaluationsteam ausgesprochen. Ein entsprechendes Fortbildungskonzept wird dann im Rahmen von Zielvereinbarungen zwischen Schule und der Schulaufsicht vereinbart. Drucksache 15/1520 (15/1491) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Im Rahmen der Stellenausschreibungen für Funktionsstellen wird darüber hinaus von den Bewerber/innen der Nachweis regelmäßiger und einschlägiger Fortbildung sowie die Bereitschaft zur Fortbildung (auch außerhalb der Unterrichtszeit) verlangt. Die seit dem Schuljahr 2013/14 verbindliche Dokumentation des Fortbildungsverhaltens ist somit eine der Voraussetzungen für die Stellenbesetzungen und wesentliches Kriterium im Auswahlverfahren. Die Beruflichen Schulen sind mit Blick auf ständige Entwicklungen in den einzelnen Berufen zur Fortbildungsdokumentation verpflichtet. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Ziels, die Fortbildungspflicht für Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere für Personen mit leitungs - und Ausbildungsfunktion verbindlich auszugestalten ? Zu Frage 5: Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind Qualifizierung und Fortbildung wesentliche Instrumente der Lehrerprofessionalität der Schulen. Die eigenverantwortliche Schule muss von sich aus darauf achten, dass sie die von der Gesellschaft erwartete Qualität im Hinblick auf das schulische Lehren und Lernen auch erbringen kann. Um den genannten Zielen möglichst nahe zu kommen, bedarf es der regelmäßigen Hinterfragung und Überprüfung bestehender Kompetenzen sowie deren Weiterentwicklung. Es wird erforderlich sein, dass sich das System Schule insgesamt ständig selbst überprüft und bestehende Mängel und Lücken rechtzeitig erkennt. Fortbildungsangebote zu den von der Landesregierung verbindlich festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten wie Inklusion, Lehrergesundheit und Professionalisierung der Qualifizierung von Funktionsträgern werden einerseits in Form von Pädagogischen Tagen verbindlich abzurufen sein, andererseits als Voraussetzung für eine Bewerbung um ein Funktionsamt gelten.