LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1524 (15/1435) 05.10.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Zinsausgaben und Zinsänderungsrisiken im Landeshaushalt Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Landeshaushalt profitiert derzeit in erheblichem Maße von dem geringen Zinsniveau: Trotz steigender Verschuldung des Landes im letzten Jahr bewegen sich die Zinsausgaben derzeit auf einem stabilen bzw. sogar rückläufigen Niveau. Obwohl das Land im letzten Jahr rund 380 Mio. Euro neue Schulden gemacht hat, lagen die Zinsausgaben um 9 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Möglich wird dies durch Umschuldung des Landes , d.h. durch Refinanzierung auslaufender Kredite zu günstigeren Konditionen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Haushaltsplan für das laufende Jahr wider: Trotz geplanter Neuverschuldung in Höhe von rund 360 Mio. Euro wird mit 30 Mio. Euro geringeren Zinsausgaben gerechnet als im Vorjahr. Diese für den Landeshaushalt erfreuliche Entwicklung stabiler bzw. sogar sinkender Zinsausgaben kann sich bei steigenden Zinsen rapide verschlechtern .“ Ausgegeben: 05.10.2015 (22.06.2015) Drucksache 15/1524 (15/1435) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Neben den Konsolidierungsmaßnahmen der Landesregierung unterstützen auch günstige Rahmenbedingungen wie ein anhaltend niedriges Zinsniveau den Prozess des Defizitabbaus im Landeshaushalt. Entgegen der Vorbemerkung des Fragestellers wird gemäß Haushaltsplan 2015 jedoch nicht mit einem Rückgang der Zinsausgaben um 30 Mio. € gegenüber dem Ergebnis des Haushaltsvollzugs des Jahres 2014 gerechnet. Aus dem Haushaltsplan ergibt sich vielmehr ein weiterer Defizitabbau um 76 Mio. €, während für die Zinsausgaben ein Anstieg von 3 Mio. € erwartet wird. Das strukturelle Defizit des Landes (einschließlich kreditfinanzierter Extrahaushalte) konnte im Ergebnis zwischen 2010 und 2014 um 648 Mio. € abgebaut werden. Im selben Zeitraum sind die Zinsausgaben jedoch nur um 47 Mio. € gesunken. Die Landesregierung baut ihre Planungen außerdem keineswegs auf der Annahme auf, dass das historisch niedrige Zinsniveau weiter anhält. Vielmehr legt die Landesregierung ihren Planungen eine allmähliche Normalisierung des Zinsniveaus zugrunde. In welchem Volumen muss das Land in den kommenden Jahren fällige Kredite und Anleihen refinanzieren ? (Bitte um jährliche Übersicht bis zum Jahr 2020) Zu Frage 1: Das Refinanzierungsvolumen des Landes beläuft sich zum 01.07.2015 - also ohne die Refinanzierung von in der Zukunft liegenden Kreditaufnahmen - für 2016 auf 1.488 Mio. €, für 2017 auf 1.353 Mio. €, für 2018 auf 1.169 Mio. €, für 2019 auf 1.165 Mio. € und für 2020 auf 1.434 Mio. €. In welchem Volumen hält das Land derzeit Kredite mit variablem Zinssatz? Zu Frage 2: Als Kredite werden hier die beiden vom Land genutzten Schuldinstrumente Anleihen und Schuldscheindarlehen verstanden. Der Bestand an variabel verzinslichen Schuldinstrumenten des Landes beläuft sich zum 01.07.2015 auf 2.320 Mio. €. Der Anteil der Anleihen hieran beläuft sich auf 2.095 Mio. €, der Anteil der Schuldscheindarlehen auf 225 Mio. €. In welchem Umfang sind diese Kredite mit variablem Zinssatz gegen eine Zinsniveausteigerung über Zinsbegleitvereinbarungen abgesichert? Zu Frage 3: Zum 01.07.2015 sind variabel verzinsliche Schuldinstrumente in Höhe von 1.301 Mio. € gegen Zinssteigerungen durch Zinsbegleitvereinbarungen abgesichert. Drucksache 15/1524 (15/1435) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele der derzeit laufenden Kreditverträge sind vorzeitig kündbar? Zu Frage 4: Zum 01.07.2015 befinden sich 36 Kreditverträge mit einem Nominalvolumen in Höhe von 527 Mio. € im Schuldenportfolio des Landes, bei denen das Land ein ein- oder mehrmaliges Kündigungsrecht besitzt. Macht die Landesregierung in diesen Fällen von der Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung mit dem Ziel einer Umschuldung Gebrauch? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Sofern zum Kündigungstag die Rendite eines neu abzuschließenden Schuldpapieres mit gleicher Laufzeit niedriger ist als die des kündbaren Papieres, wird das Kündigungsrecht immer ausgeübt. Ist die Rendite des neu abzuschließenden Schuldpapieres hingegen höher, wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt. Gibt es in den Fällen vorzeitig nicht kündbarer Kreditverträge Verhandlungen mit den Kreditgebern über einen vorzeitigen Ausstieg mit dem Ziel einer Umschuldung? Zu Frage 6: Da bei einem vorzeitigen Rückkauf eines ausstehenden Schuldpapieres ohne Kündigungsrecht der Nominalwert mit der zum Rückkaufstag gültigen Zinskurve diskontiert wird (Marktpreis- bzw. Barwertberechnung), ergibt sich aus einem vorzeitigen Rückkauf kein wirtschaftlicher Vorteil für das Land. Liegt beispielsweise die zum Rückkaufstag gültige Zinskurve unter der zum ursprünglichen Abschlusstag des Geschäftes vorherrschenden Zinskurve, ist der zu zahlende Markt- bzw. Barwert des Schuldtitels zum Rückkaufstag höher als der Nominalwert. Da jedoch dieser höhere Betrag refinanziert werden muss, ergeben sich trotz des künftigen niedrigeren nominalen Zinssatzes keine Zinskostenersparnisse. Hält das Land derzeit Derivate zur Sicherung eines günstigen Zinsniveaus für künftig aufzunehmende Kredite? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, plant das Land, solche abzuschließen ? Zu Frage 7: Das Land hält keine Derivate zur Sicherung eines Zinsniveaus für künftig aufzunehmende Kredite im Bestand. Entsprechende Pläne, die Zinskonditionen durch Forwardswaps oder -darlehen bereits heute festzuschreiben, bestehen nicht. Eine Zinssicherung erfolgt bereits durch die Steuerung der Anteile von kurz-, mittel- und langfristigen Krediten innerhalb des Schuldenportfolios des Landes. Drucksache 15/1524 (15/1435) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Auch ist zu berücksichtigen, dass eine derivative Sicherung eines Zinsniveaus für künftig aufzunehmende Kredite mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. In welchem Volumen hat das Land Anleihen mit variablem Zinssatz emittiert? Zu Frage 8: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. In welchem Umfang sind diese Anleihen mit variablem Zinssatz durch Zinsbegleitvereinbarungen abgesichert? Zu Frage 9: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Welche Zinsausgaben für die Bedienung von Krediten und Anleihen des Landes ergeben sich unter Zugrundelegung der geplanten Neuverschuldung für den Landeshaushalt bis 2020 in den folgenden Szenarien: a) gleichbleibendes Zinsniveau, b) Anstieg um 0,5%, c) Anstieg um 1%, d) Anstieg um 2%? Zu Frage 10: Die Zinsausgaben für den Zeitraum von 2016 bis 2020 in den unter a) bis d) genannten Szenarien und bei Zugrundelegung der im Finanzplan 2014-2018 ausgewiesenen Neuverschuldung werden in nachfolgender Tabelle angegeben (alle Angaben in Mio. €): gleichbleibendes Zinsniveau* Anstieg um 0,5% (=1,96%) Anstieg um 1,0% (=2,46%) Anstieg um 2,0% (=3,46%) 2016 417,8 426,3 434,8 451,8 2017 400,5 417,8 435,0 469,5 2018 384,5 409,4 434,4 484,3 2019 376,3 407,3 438,4 500,5 2020 363,5 400,4 437,2 511,0 * Für das gleichbleibende Zinsniveau wurde die Durchschnittsrendite der Kreditaufnahmen des Landes von 2014 in Höhe von 1,46% zugrunde gelegt.