LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1555 (15/1322) 13.10.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Evalution des saarländischen Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nachdem zunächst im Bund 2009 das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde, wurden die Länder im März 2010 über die weiteren Planungen informiert, die im Juni und zuletzt im November auf Bundesfachtagungen konkretisiert wurden. Im Mai 2010 hat der Landtag die Landesregierung damit beauftragt , die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen und einen Aktionsplan zu erstellen. Im Februar 2011 fand ein Impulskongress in Eppelborn statt, auf dem die Weichen für die Erstellung des Aktionsplans gestellt wurden. Dieser Aktionsplan wurde schließlich nach über zwei Jahren Arbeit im September 2012 veröffentlicht . Während die Bundesländer Hessen und Hamburg zum Stand Ende März 2015 bereits einen eigenen Evaluationsbericht vorlegten und Sachsen einen Landtagsbeschluss vom Januar 2015 zur Evaluation der Situation von Studierenden mit Behinderung oder chronisch Kranken an den Hochschulen umsetzen wird, sollte eine Evaluation des saarländischen Aktionsplans zum 1. Quartal 2015 erfolgen .“ Ausgegeben: 13.10.2015 Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Im Mai 2010 hat der Landtag des Saarlandes die Landesregierung mit der Erstellung eines saarländischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. Unter Beteiligung des Otto-Blume-Instituts in Kooperation mit transfer-Unternehmen für soziale Innovation sowie der Einbeziehung der in diesem Feld ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen wurde in einem partizipativen Prozess der Aktionsplan „Saarland inklusiv – unser Land für Alle“ erarbeitet. Einbezogen wurden die Beschreibungen und Analysen des 5. Landesbehindertenplans sowie die gemeinsam vom Landesbehindertenbeauftragten und Landesbehindertenbeirat erarbeiteten „Empfehlungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ aus August 2011. Mit der Verabschiedung des saarländischen Aktionsplanes „Saarland inklusiv - unser Land für Alle“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 17. August 2012 hat die saarländische Landesregierung in zehn Handlungsfeldern 101 konkrete Maßnahmen vereinbart. Mit dem Bündnis für Inklusion, d.h. gemeinsam mit Vereinen, Betroffenenverbänden, Institutionen und Einrichtungen, wird seitdem an der Fortentwicklung des Aktionsplanes gearbeitet und die UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben gefüllt. Dies geschieht in den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen der Landesregierung. Der Saarländische Landtag hat mit seinem fraktionsübergreifenden Beschluss „Saarland inklusiv – unser Land für Alle“ (15/1061-Neu2) am 24. September 2014 Schwerpunkte in der Behindertenpolitik beschlossen. Hierzu gehören die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der vielfältigen Angebote der Eingliederungshilfe im Saarland, die Schaffung eines modernen, personenzentrierten Teilhabegesetzes auf Bundesebene, der Ausbau des bereits vorhandenen Systems integrativer Betriebe. Nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplanes 2.0 auf Bundesebene im Jahr 2016 beabsichtigt das Sozialministerium den Saarländischen Aktionsplan auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Einen Überblick im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum aktuellen Stand der zukunftsorientierten und modernen Behindertenpolitik gibt die Veröffentlichung „Saarland inklusiv – unser Land für Alle“ (http://www.saarland.de/SID-8A42FB99-34A6C7C6/132280.htm). Wie ist der aktuelle Stand zur Evaluation der Maßnahmen im Aktionsplan? Zu Frage 1: In den Tabellen zu den zehn Handlungsfeldern des Aktionsplanes sind 101 Maßnahmen aufgeführt. In Form einer Selbstevaluation wird die Ist-Situation einmal jährlich im Sozialministerium erfasst. Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Einzelne Maßnahmen werden extern evaluiert. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde beispielsweise eine Studie zum Thema „Entwicklung der Platzzahlen sowie strukturelle Weiterentwicklung der Angebote zum stationären Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung im Saarland von 2014 bis 2025“ in Auftrag gegeben. Bis Ende 2015 sollten hier eine wissenschaftlich fundierte Analyse und Handlungsempfehlungen vorliegen, die den qualitativen und quantitativen Bedarf an Wohnangeboten beschreiben. Auf dieser Grundlage werden mit den Trägern der Einrichtungen, den ambulanten Diensten und den Menschen mit Behinderung die Weichen für die Zukunft gestellt. Hierbei steht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ebenso im Vordergrund wie die Beachtung des bewährten Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Weiterentwicklungen der im Aktionsplan formulierten Ziele sind in der Zwischenzeit erfolgt, wie zum Beispiel die derzeitige Erarbeitung des saarländischen Demenzplanes in einem partizipativen Prozess im Jahr 2015 belegt. Weitere Ausführungen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Welche der im Aktionsplan benannten Maßnahmen wurden im zurückliegenden Zeitraum umgesetzt ? Zu Frage 2: Dieses ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen, die auf dem Aktionsplan „Saarland inklusiv – Unser Land für Alle“ den Sachstand der Umsetzung zum 1. Mai 2015 darstellt . Welche Gründe gibt es, dass Maßnahmen nicht umgesetzt worden sind? Zu Frage 3: Das Projekt „Qualitätssiegel barrierefreie Hausnummer“ wurde aufgrund der Prioritätensetzung der Landesregierung bisher noch nicht angegangen. Welche Gründe liegen für die Verzögerung der Evaluierung vor? Zu Frage 4: Eine Fremdevaluation über den gesamten Aktionsplan ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung zur Evaluation über die einzelnen Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Ministerien. Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wann wird eine öffentlich zugängliche Evaluation des Aktionsplans vorliegen? Zu Frage 5: Die Ergebnisse der umgesetzten Maßnahmen werden kontinuierlich in den Pressemeldungen und Publikationen der einzelnen Ministerien veröffentlicht. Nach welchen Kennziffern und Zielen wird die Evaluation erfolgen. Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Welche externen Partner/Beratungsunternehmen wurden mit dieser Evaluation beauftragt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Zu Frage 7: Es ist aktuell nicht beabsichtigt, eine Gesamtevaluation vorzunehmen. Siehe auch die Antwort zu Frage 4. Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 1 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 1. Prävention, Betreuung und Förderung im Vorschulalter Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 / weitere Planungen A 1 Ministerium für Bildung und Kultur Kindertageseinrichtungen postitive Darstellung der Ziele und Chancen der Inklusion (Paradigmenwechsel) fortlaufend Inklusion als Thema bei Besprechungen mit Leiterinnen/Leitern von Kindertageseinrichtungen, Schulärztinnen/Schulärzten und bei Informationsveranstaltungen mit Eltern siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" B 2 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Kindertageseinrichtungen Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in Regel-Kindertageseinrichtungen durch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Arbeitsstellen für Integrationshilfe seit 1994 flächendeckendes Netz von Arbeitsstellen für Integrationshilfe durch unterschiedliche Träger 10 Leistungserbringer im Saarland Weiterentwicklung des Leistungsangebotes auf der Grundlage der Ergebnisse des Modellprojektes „Frühförderung Plus“ in 2014 – Verhandlung zur Vereinbarung eines neuen Leistungstyps wird mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege geführt C 3 Ministerium für Bildung und Kultur/ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Uni in Zell Kindertageseinrichtungen Förderung und kontinuierliche Verbesserung der Inklusion seit 2011 Erweiterung des saarländischen Bildungsprogramms auf die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren Programm wird nach wie vor umgesetzt D 4 Ministerium für Bildung und Kultur/ Hochschule für Technik und Wirtschaft/ freie Träger Kindertageseinrichtungen Schwerpunktsetzung Inklusion als Querschnittsaufgabe in allen Aus- und Weiterbildungsgängen Festschreibung in den Lehrplänen dieser Ausbildungsgänge Fachschulen für Sozialpädagogik und Hochschule für Technik und Wirtschaft siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" E 5 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Uni in Zell Kindertageseinrichtungen Qualifizierung zur »Fachkraft für Inklusionspädagogik« und in sonstigen pädagogischen Angeboten seit 1999 fortlaufend Erweiterung des saarländischen Bildungsprogramm auf die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren Programm wird nach wie vor umgesetzt F 6 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Frühförderung Sicherstellung der Frühförderung als Komplexleistung seit 2008 fortlaufend Einrichtung eines interdisziplinär besetzten Fachausschusses zur verbesserten Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder flächendeckendes Angebot im Saarland mit 14 Leistungsanbietern Durchführung des Modellprojektes „Frühförderung Plus“ weitere Planung: - Verhandlung zur Vereinbarung eines neuen Leistungstyps wird mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege geführt 2. Bildung Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 7 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Ministerium für Bildung und Kultur/ Agentur für Arbeit Schule Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch die Neugestaltung der Berufsorientierung in den Förderschulen für geistige Entwicklung und in den Förderschulen für körperliche und motorische Entwicklung im Rahmen der Umsetzung der 1. Säule der Initiative Inklusion des Bundes 2011-2014 Einbezug von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung, die Regelschulen in Klasse 8 und 9 besuchen, in die Fortführung der "Initiative Inklusion". (Weiterentwicklung) Entwicklung von übertragbarem Modell zur Berufsvorbereitung im Rahmen inklusiver Beschulung. (Weiterentwicklung) Erweiterung bestehender Module anderer Berufsvorbereitungsprogramme im Hinblick auf inklusive Beschulung (gutes Beispiel: Zukunft konkret, aktuell Bearbeitung zukünftiger Module) Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den baulichen, didaktischen und strukturellen Bereichen der Hochschulen Aufbau eines Netzwerkes mit Förderschulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Eltern. Im Dezember 2013 Besprechung „Berufsorientierung“ (Bundesagentur für Arbeit), Vertragsverlängerung auf Ministerebene MSGFuF, MBK und BA September 2014 Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis Ende Schuljahr 2015/2016 vom 18.12.2014 Verstetigung der Berufsorientierung in Kooperation mit Bundesagentur für Arbeit und Ministerium für Bildung und Kultur B 8 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Positive Darstellung der Ziele und Chancen der Inklusion (Paradigmenwechsel) fortlaufend Inklusion als Thema bei Dienstbesprechungen mit Schulleiterinnen/Schulleitern, Schulpsychologinnen/Schulpsychologen, Schulärztinnen/Schulärzten Inklusion als Thema bei Informationsveranstaltungen mit Eltern siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" C 9 Ministerium für Bildung und Kultur Schule - Kontinuierlicher Ausbau der Integration/Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung fortlaufend schrittweise seit Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2010/2011: über 37% aller Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen Regelschulen aller Schulformen einschließlich der Berufsschule Projekt Beratungsgruppe Inklusion, seit Schuljahr 2014/2015, Erweiterung der Landeskommission für Integration auf 30 Mitglieder mit regionaler Zuständigkeit zur Beratung, Vernetzung und Unterstützung der Schulen beim Thema Inklusion, eine an die erweiterten Beratungsaufgaben der Förderzentren angepasste Struktur zum Schuljahr 2015/2016 ist in Vorbereitung Projekt "Kooperation / Perspektiventwicklung, Frühkindliche Bildung und Schule", Runde Tische und Arbeitsgruppen mit Landesamt für Soziales, Jugendhilfe, Schulärzten, Schulpsychologen, Zeitraum: fortlaufend, Entwicklung kooperativer multiprofessioneller Strukturen für inklusive Bildung, effektive Ressourcennutzung Frühkindliche Bildung und Schule, Kooperationsjahr, Zeitraum: fortlaufend, Der Grundstein für die Anschlussfähigkeit der Bildungssysteme Kindergarten und Grundschule sowie für eine Kontinuität von Entwicklungsprozessen ist durch eine gute Zusammenarbeit von Eltern, Kindergärten und Grundschulen gelegt. Eine flächendeckende Ausweitung ist ab dem Schuljahr 2016/2017 vorgesehen. Im Schuljahr 2015/2016 werden 136 von 155 öffentlichen Grundschulen mit über 400 Kitas am Koop teilnehmen: Projekte zur Kompetenzerweiterung sowie Lernarrangements, die im Zusammenhang mit der Einschulung stehen, schaffen die Basis für eine gelungene Einschulung. (Nutzung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule zur präventiven und unterstützenden Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf) - Aufnahme möglichst aller Kinder in die Klasse 1 der Grundschule - Ablösung der Schulkindergärten an Regelschulen durch inklusive Unterrichtung in der Regelklasse Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 2 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 D 10 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems durch Änderung der Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse (Anpassung an die UN-Konvention) schrittweise seit Schuljahr 2011/2012 Inklusionsverordnung (Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Unterstützung), seit 03.10.2015, Erweiterte Möglichkeiten der individualisierten Förderung Umsetzung des neuen Schulordnungs- und Schulpflichtgesetzes, Zeitplan: 1. ab 2014/15 Grundschulen alle Klassenstufen, 2. ab 2016/17 weiterführende allgemeinbildende Schulen aufsteigend, 3. ab 2018/19 Schulen des beruflichen Bereichs aufsteigend, Umkehr des Elternwahlrechts, verlässliche sonderpädagogische Unterstützung, Einschulung aller Kinder, budgetierte Zuweisung von Förderschullehrerstunden an alle Grundschulen E 11 Ministerium für Bildung und Kultur Schule - Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Erziehungsberechtigten durch Mitarbeiter/innen der Sonderpädagogischen Förderzentren fortlaufend seit 1986 Sechs regionale Förderzentren (an Förderschulen Lernen angegliedert) und zwei überregionale Förderzentren (an der Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige und der Förderschule für Blinde und Sehbehinderte) siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" - Weiterentwicklung der regionalen Förderzentren zu multiprofessionellen Beratungszentren für Prävention und Inklusion in Regelschulen seit Schuljahr 2011/2012 siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" F 12 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Benennung von Ansprechpartnern für die Belange von Kindern mit Behinderung in allen Schulen seit Schuljahr 2011/2012 siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" G 13 Ministerium für Bildung und Kultur Schule - Qualifizierungsmaßnahme mit Zertifizierung ausgewählter Lehrkräfte am Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) Handlungsfeld Schule/Lehrerbildung Qualifizierungsmaßnahme für Lehrerinnen und Lehrer, Zeitraum 2013 - 2015. 28 RegelschullehrerInnen aller Schulformen werden über einen Zeitraum von zwei Schuljahren für das Handlungsfeld schulische Inklusion berufsbegleitend ausgebildet. Sie sind während der Ausbidung bereits ganz oder mit einem Teil der Stunden im Arbeitsfeld eingesetzt. 27 LehrerInnen schließen zum Schuljahr 2015/2016 den Zertifikatslehrgang ab. seit Schuljahr 2010/2011 23 Grundschulen siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" - Unterstützung von sog. belasteten Grundschulen durch den Einsatz von sonderpädagogisch fortgebildeten Grundschullehrkräften und Förderschullehrkräften zur Prävention von Lernund Sprachstörungen sowie Verhaltensbeeinträchtigungen H 14 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Schulträger/ Ministerium für Bildung und Kultur Schule Einbeziehung von Schoolworkern/ Schulsozialarbeitern in die inklusive Förderung I 15 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Einsatz von Eingliederungshelferinnen/Eingliederungshelfer n in Regelschulen auf der Grundlage eines standardisierten Leistungstyps seit 2007 fortlaufend flächendeckendes Netz von ambulanten Fachdiensten in unterschiedlicher Trägerschaft 16 Leistungsanbieter im Saarland Rahmenvertrag ab dem Schuljahr 2016/17 soll in Abstimmung mit dem MBK zur Optimierung des Leistungsangebots ein Modellversuch mit der Bildung von Helferpools an ausgewählten Schulen durchgeführt werden J 16 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Individualisierung/ Flexibilisierung des Nachteilsausgleichs bei Leistungsfeststellungen seit Schuljahr 2011/2012 siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" L 18 Ministerium für Bildung und Kultur Schule - Berücksichtigung der Ziele der UNBehindertenrechtskonvention bei der Schulentwicklungsplanung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und in Regelschule fortlaufend Schulkonzept "Inklusive Schule" ab Schuljahr 2014/2015, Bereitstellung von Anrechungsstunden zur (Weiter-)Entwicklung inklusiver Schulkonzepte an allen Grundschulen, Die Auswertung erfolgt durch eine Mitarbeiterin im Fachreferat. - Zusammenlegung von Förderschulen in Abstimmung mit den Schulträgern bei Rückgang der Zahl der Kinder an Förderschulen M 19 Ministerium für Bildung und Kultur Schule - Ermöglichung von Personalkonstanz von Förderschullehrkräften an Regelschulen seit Schuljahr 2014/2015 Budgetierung aller Grundschulen mit Förderschullehrstunden seit 2014/2015 Pilotversuch Inklusive Schule, Schuljahr 2014/2015 bis 2015/2016, Verlängerung des Pilotversuchs Inklusive Schule für die teilnehmenden Grundschulen, Für die Gemeinschaftsschulen um zwei Jahre. Neuaufnahme von 7 Gemeinschaftsschulen, Neuaufnahme auch zum Schuljahr 2015/2016 möglich N 20 Ministerium für Bildung und Kultur Schule Aufnahme der Inklusion - in die Qualitätssicherung Externe Evaluation, ab 2014/2015, ausdrücklicher Einbezug der Themen Inklusion und Individualisierung in die Fortführung der externen Evaluation. Von Januar 2011 bis Dezember 2014 wurden die ersten 11 Schulen des Pilotprojekts zur Entwicklung eine inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland durch Prof. Dr. R. Stark (UdS) wissenschaftlich begleitet. Ein Abschlussbericht wurde im April 2015 vorgelegt und wird derzeit ausgewertet im MBK. - in den Orientierungsrahmen zur Schulqualität Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 3 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 O 22 Ministerium für Bildung und Kultur/ Staatskanzlei/ Universität Lehrerausbildung (Hochschule) - Verankerung der Inklusion der universitären Lehrerausbildung aller Schulformen - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als E41Ausbildungsinhalt seit 2010 Frühjahr/Sommer 2015: Neukonzeption des Studiengangs Lehramt Primarstufe mit verbindlicher Verankerung des Moduls „Individuelle LehrLernsituationen /Inklusion“ im Umfang von 16 CP für alle Studierenden verpflichtend. Darüber hinaus werden in den Modulen Ästhetische Bildung/Werteerziehung, Übergänge sowie Frühes Fremdsprachenlernen und Mehrsprachigkeit Aspekte der Heterogenität und Inklusion durchgängig integriert. Stand Oktober 2015: Konzeption des neuen Studiengangs Primarstufe endabgestimmt. P 23 Ministerium für Bildung und Kultur Lehrerausbildung (Studienseminar) - Verankerung der Inklusion der Lehrerausbildung aller Lehrämter seit 2009 »Landesfachberaterin Gemeinsame Unterrichtung«, die an den Studienseminaren aller Lehrämter den Ausbildungsinhalt Inklusion vermittelt. Verankerung der Zielsetzung der UN-Konvention in geeigneten Modulen als Arbeitsaufträge für die Fachgruppen Lehrerbildung 2. Phase, Gemeinsame Ausbildung 2. Phase Primarstufe/Sekundarstufe I und Förderschule, Zeitrahmen: fortlaufend, Tandemausbildung Anwärter Gemeinsame Theorieveranstaltungen - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als Ausbildungsinhalt Q 24 Ministerium für Bildung und Kultur/ LPM/ Fortbildungsinstitute Lehrerfortbildung - Verankerung der Inklusion der Lehrerfortbildung aller Schulformen fortlaufend Inklusion und Umgang mit Heterogenität als Schwerpunkt bei Lehrerfortbildung im Schuljahr 2011/2012 Projekt "Pädagogische Tage, Lehrerfortbildungen, Tagungen zum Thema Inklusion / personelle Aufstockung des Arbeitsbereiches" , Zeitrahmen: fortlaufend, Schulleitertagungen 2013, 2014 und 2015 zum Thema, Pädagogische Tage zur inklusiven Schulentwicklung, Einzelveranstaltungen, Impulstagung Inklusion und berufliche Bildung Februar 2015 Fortführung in 2016 - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als Fortbildungssinhalt R 25 Ministerium für Bildung und Kultur/ Institut für Lehrerfortund Weiterbildung (IFL)/ Universität Zell Lehrerfortbildung Ausbildung von »Schulberatern Inklusion« in Kooperation verschiedener Ausbildungsträger seit Schuljahr 2011/2012 siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" S 26 Staatskanzlei/ alle Ressorts bzgl. Zugeordneter Fachhochschulen/ Hochschulen Hochschule Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den baulichen, didaktischen und strukturellen Bereichen der Hochschulen fortlaufend Universität des Saarlandes: - Verbesserung für Studierende bezüglich Gebäudezugänglichkeit, Hilfsmittel, personelle Unterstützung, Prüfungsbedingungen, Zugang zu Studiengängen, psychologische Betreuung (PPB), finanzielle Unterstützung bei UdS - Veranstaltungen zum Thema Nachteilsausgleich (NTA) für Prüfungsämter - Flyer und Beratung zum Thema NTA für Lehrende und Betroffene - Änderung der ASPO: Gesetzliche Verankerung zum Nachteilsausgleich - Barrierefreie Theater-AG - Angebot an Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen z. B. Schulung „beeinträchtigt studieren – Prüfungen und Lehrveranstaltungen inklusiv gestalten“; - Kurse in Deutscher Gebärdensprache - Ausweisung von Behindertenparkplätzen, - Installation einer automatischen Haupteingangstür-Öffnungsanlage, - Kennzeichnung der Seminarräume in Blindenschrift, - Sprachansage und Blindenschrift im Aufzug bei der Fachhochschule für Verwaltung, Campus Göttelborn. - Barrierefreiheit des Innentreppenhauses durch optische Stufenkennzeichnung, - Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der jeweiligen Behinderung bei der Zuordnung von Lehrsäälen - Barrierefreier Campus (in Arbeit, fortlaufend) - Überarbeitung des Lageplans zum Diversity Plan (geht zeitnah online) - Anbringung von Rollstuhlrampen bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft Campus Rotenbühl - Umbaumaßnahme am Campus Rotenbühl; Barrierefreie Gestaltung Gebäude A (Aufzug) - Anschaffung von Mobilempfängern bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft - Angebot permanent eingerichteter Blindenarbeitsplätze bei der Universität des Saarlandes - NEU: Blinden- und Sehbehindertenlesegerät in der Saarländischen Universitätsbibliothek T 27 Staatskanzlei/ Hochschule Etablierung von speziellen Ansprechpartnern zur individuellen Hilfestellung fortlaufend Beauftragter für Behindertenfragen der Studierenden Kontaktstelle Studium und Behinderung Projekt "engagierte Eulen" (Assistenzbörse) Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende 3. Arbeit, Beschäftigung und Tagesstrukturierung Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 28 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Ministerium für Inneres und Sport/ Ministerium für Finanzen und Europa/ Ministerium der Justiz/ alle Ressorts Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Umsetzung der Richtlinien zur Integration und Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen in der saarländischen Landesverwaltung (Integrationsrichtlinien) fortlaufend - Erhaltung und behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, auch hinsichtlich Arbeitsorganisation und -abläufen Saarländische Laufbahnverordnung (SLVO) Von schwerbehinderten Menschen darf nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. - Bei der dienstlichen Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Menschen ist die Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen. - Bewerberinnen oder Bewerber dürfen als schwerbehinderte Menschen bis zum 45. Lebensjahr statt bis zum 40. Lebensjahr in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. - Bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung des Fortkommens - Planung und Durchführung dienststellenbezogener Integrations- u. Reha-Maßnahmen - Förderung mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit - Barrierefreiheit in den Dienststellen Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 4 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 - Sensibilisierung von Vorgesetzten und Führungskräften für besondere Belange durch Ausbau von Schulungsangeboten B 29 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Agentur für Arbeit Saarland/ Jobcenter Ausbildung/ Beschäftigung Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortlaufend - Programm »60 Inklusiv« zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, Für ältere, arbeitslose und schwerbehinderte Arbeitskräfte wurde im Dezember 2014 eine Eingliederungsoffensive gestartet. Mit der Bundesagentur für Arbeit sollen 10-20 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in den nächsten drei Jahren geschaffen werden. - Projekt »Arbeitstrainingsplätze für psychisch behinderte Menschen im Saarland«, Das Projekt ist zum 31.12.2014 ausgelaufen, aber - Weiterführung der Projekte im SGB II-Bereich der kommunalen Träger - Überführung der TN aus dem SGB XII-Bereich in andere Maßnahmen (UB, persönl. Budget; Teilhabe am gesellschaftl. Leben) - Förderung von Integrationsbetrieben Aktuell Errichtung von zwei weiteren Firmen; damit landesweit 12 Integrationsfirmen mit insgesamt 97,5 Arbeitsplätzen weitere Projekte sind geplant C 30 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Agentur für Arbeit Saarland/ Jobcenter Ausbildung/ Beschäftigung Handlungsfelder der Initiative Inklusion: Umsetzung der 1. Säule »Neugestaltung der Berufsorientierung in den Förderschulen G und K« seit Dez. 2011 Umsetzung des Bundesprogramms »Initiative Inklusion« - Testverfahren bis Abgangsklasse 2015 abgeschlossen. Verlängerung des Bundesmodells bis 2017 - Verstetigung der Berufsorientierung in Kooperation mit Bundesagentur für Arbeit und MBK Umsetzung der 2. und 3. Säule Ausbildungsförderung und Förderung der Beschäftigung von Menschen über 50 Jahren ab 2012 - Säule 2: bereits 46 Ausbildungsverträge abgeschlossen (Soll 16), Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis 31.12.2015; jährlich bis zu 16 neue Ausbildungsplätze Säule 3: bisher sind 52 Einstellungen erfolgt (Soll 51) - ggfl. Weiterführung des Bundesmodells im Rahmen eines eigenen Sonderprogramms aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe D 31 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Öffentlichkeitsarbeit Werbung für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortlaufend Saarländischer Inklusionspreis »Chancen für Alle im Arbeitsleben« 13.Ausschreibung im Jahr 2015 sind publiziert weitere Planungen: Verfahren läuft bis 15.10.2015; Preisverleihung am 03.12.2015 E 32 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Ausbau des Anteils an ausgelagerten Werkstattplätzen seit 2011 fortlaufend Virtuelle Werkstatt für seelisch behinderte Menschen der SHG in Saarbrücken - Abschluss von Zielvereinbarungen mit allen WfbM zum Ausbau des Angebotes bis 2016 - Begleitung der Umsetzung der Zielvereinbarung F 33 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Weiterentwicklung der Konzeption zur verstärkten Förderung der Übergänge aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt seit 1997 fortlaufend Konzeption des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit der Etablierung von Fachkräften zur betrieblichen Integration in Werkstätten und differenzierten Förderleistungen für Werkstattbeschäftigte, Werkstätten und Arbeitgeber - Verlängerung des seit dem 01.01.2011 erfolgreich laufenden Förderprogramms „60 Inklusiv“ bis 31.12.2017 Weitere Planung: - Fortführung des Förderprogrammes und konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarung mit den Werkstätten G 34 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Einführung von Hilfebedarfsgruppen zur Verbesserung der Binnendifferenzierung von Förderleistungen im Arbeitsbereich der Werkstätten seit 2009 mit Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit allen Werkstattträgern zum 01.01.2013 umgesetzt. Fortlaufende Überprüfung der Effizienz - Überprüfung Effizienz H 35 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Schaffung spezialisierter Werkstattplätze für Menschen mit Autismus 2010 – Ende 2012 Inbetriebnahme der neuen Werkstatt „Atelier Kerativ“ der AWO in Saarlouis mit 20 Plätzen speziell für Menschen mit Autismus im Oktober I 36 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Ausbau des Anteils an spezialisierten Werkstattplätzen für Menschen mit seelischer Behinderung seit 1999 fortlaufend - AWO-Werkstatt Ensdorf - Blieskasteler Werkstätten - DPS in Neunkirchen - Inbetriebnahme der Zweigwerkstätte mit 36 Plätzen der DPS in St. Wendel; - Inbetriebnahme der Werkstätte CEB mit 30 Plätzen in Merzig, bedarfsgerechte Anpassung des Platzangebotes fortlaufender Prozess J 37 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Ausbau des Anteils an spezialisierten Werkstattplätzen für Menschen mit seelischer Behinderung seit 2011 reha GmbH Neunkirchen und Lebach Erweiterung um 12 Plätze in Neunkirchen weitere Planung: Ausbau des Platzangebotes auf 500 Plätze K 38 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen Flexibilisierung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten in den Ruhestand durch spezielle Werkstattleistungen im Rahmen der neuen »Hilfebedarfsgruppe C« seit 2011 fortlaufend - WZB Spiesen-Elversberg - AWO-Werkstätten Dillingen Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit allen Werkstattträgern zum 01.01.2013 sind die Grundlagen geschaffen worden; Umsetzung wird fachlich begleitet L 39 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung der Übergänge von Tagesförderstätten in Werkstätten seit 2009 - 2012 Vereinbarung der Lebenshilfe Neunkirchen mit dem WZB Mit dem Abschluss neuer Leistungsvereinbarungen mit allen 16 Tagesförderstätten sind die verbindlichen Grundlagen hierfür geschaffen. M 40 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Tagesförderstätten Qualitative Verbesserung des Leistungsangebotes der Tagesförderstätten durch Umsetzung des neuen Leistungstyps E3 zur Entlastung betreuender Angehöriger und Vermeidung vollstationärer Aufnahmen 2011 - 2012 Mit dem Abschluss neuer Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit allen 16 Tagesförderstätten sind die Qualitätsstandards erheblich verbessert worden N 41 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Tagesförderstätten vorrangig Modernisierung vorhandener Einrichtungen im Hinblick auf den sich qualitativ verändernden Hilfebedarf der Leistungsberechtigten seit 2007 Modernisierung bzw. Ersatzneubau einer Tagesförderstätten - der AWO in Saarlouis - des Caritasverbandes Saar-Hochwald in Merzig-Merchingen - der LH Saarbrücken - der Lebenshilfe Saarpfalz in Homburg-Erbach - des Saarländischen Schwesternverbandes in Nalbach-Körprich - der Lebenshilfe St. Wendel O 42 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr/ Ministerium für Bildung und Kultur/ Kammern/ Agentur für Arbeit Saarland Berufliche Erstausbildung - Realisierung der Zielsetzung »Jeder Jugendliche hat einen Anspruch auf eine Ausbildung, die seinen Fähigkeiten gerecht wird«. - Bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen bei d. Berufsorientierung und während d. Ausbildung - Sensibilisierung von Unternehmen für die Einstellung von Auszubildenden mit Behinderungen. - Kooperationsvereinbarung zu einer Zielvereinbarung weiterentwickeln. fortlaufend Saarländische Kooperationsvereinbarung von Schulen, Berufsberatung und Wirtschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung - Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern, die Maßnahme befindet sich in fortlaufender Umsetzung. Eine Ausweitung der Zahl der Teilnehmerschulen wurde bereits zu Beginn des Jahres 2015 angegangen. - Landesprogramm „Ausbildung jetzt“, das Landesprogramm „Ausbildung jetzt“ wird fortgeführt. Eine Neustrukturierung hat zum 01.08.2014 stattgefunden. - Beratung im Landesausschuss für Berufsbildung -> Entwicklung eines Handlungskonzeptes. Eine Thematisierung hat im Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) stattgefunden. Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung für die Erstellung eines Handlungskonzeptes sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe erstellt werden. Aufgrund der Neukonstituierung des LABB konnte bisher keine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Das Landesprogramm "Ausbildung jetzt" wurde intern neu strukturiert. Eine externe Evaluation war hierzu nicht erforderlich, somit sind auch keine Kosten entstanden. Eine Evaluation der Berufsbegleitung nach SGB erfolgte auf Bundesebene. Somit sind dem Land keine Kosten entstanden. Seit 2012 erhalten Menschen mit Behinderung im Saarland nach Beschluss des Beurfsbildungsbereiches einer Werkstatt ein Zertifikat, mit dem das Gelernte bestätigt und dokumentiert wird. Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 5 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 P 43 Ministerium für Inneres und Sport Erleichterung im Rahmen der Ausbildung Nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden schwerbehinderten Anwärter/innen während der fachtheoretischen Ausbildung bzw. des fachwissenschaftlichen Studiums und bei der Laufbahnprüfung angemessene Erleichterungen entsprechend der Behinderung gewährt fortlaufend Verlängerte Zeiten für die Bewältigung von Klausuren und Prüfungen, etc. Es können z. B. folgende Erleichterungen gewährt werden: - die Prüfungsdauer darf für schwerbehinderte Menschen in besonderen Fällen, vor allem bei mündlichen oder praktischen Prüfungen, entsprechend dem Umfang und Grad der Behinderung bis zu 50 v.H. verlängert/verkürzt werden. Erleichterungen im Rahmen der Ausbildung (Zeitrahmen: fortlaufend): Nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden schwerbehinderten AnwärterInnen während der fachtheoretischen Ausbildung bzw. des fachwissenschaftlichen Studiums und bei der Laufbahnprüfung angemessene Erleichterungen entsprechend der Behinderung gewährt (z.B. verlängerte Zeiten für die Bewältigung von Klausuren und Prüfungen, etc), MIS: Es können z. B. folgende Erleichterungen gewährt werden: - die Prüfungsdauer darf für schwerbehinderte Menschen in besonderen Fällen, vor allem bei mündlichen oder praktischen Prüfungen, entsprechend dem Umfang und Grad der Behinderung bis zu 50 v.H. verkürzt werden. - soweit zulässig können mündliche Prüfungen auf Antrag des Prüflings als Einzelprüfung durchgeführt werden. - bei der Gestaltung von praktischen Prüfungen sind Umfang und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. - die Bearbeitungszeit schriftlicher Arbeiten kann bei schwerbehinderten Prüflingen, die infolge des Umfangs und des Grades der Behinderung gegenüber anderen Prüflingen wesentlich beeinträchtigt sind, bis zu 50 v.H. verlängert werden. - Prüfungen sollen auf Wunsch des Prüflings, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, durch angemessene Erholungspausen unterbrochen werden. - Blinde, Gelähmte, Hirngeschädigte und andere in ihrer Schreibfähigkeit Beeinträchtigte können, sofern dies rechtlich zulässig ist, von schriftlichen Prüfungen ganz oder teilweise befreit werden. Schriftliche Rechenaufgaben sind Blinden zu erlassen. - bei schriftlichen Prüfungen von Prüflingen mit Beeinträchtigung der Schreib- und Lesefähigkeit darf eine im Prüfungsfach nicht vorgebildete Schreibkraft hinzugezogen oder dürfen Hilfsmittel der Informationstechnik zur Verfügung gestellt werden. Von Prüflingen, die im Zeichnen behindert sind (z.B. Armamputierte, Gelähmte, Spastiker), sollen Zeichnungen nur im unbedingt erforderlichen Umfang gefordert werden. - Hörgeschädigten Prüflingen sollen in der mündlichen Prüfung die Prüfungsfragen schriftlich vorgelegt werden. In diesen Fällen ist – ebenso wie bei stark Sprachbehinderten – die schriftliche Beantwortung der Fragen zu ermöglichen; auf Antrag des Prüflings ist eine Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung zu stellen. - bei der Gestaltung von praktischen Prüfungen oder Sportprüfungen sind Umfang und Grad der Behinderung angemessen zu berücksichtigen. Q 44 Ministerium für Bildung und Kultur Lehrerausbildung (Referendariat) - Verankerung der Inklusion in der Lehrerausbildung aller Lehrämter - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als Ausbildungsinhalt seit 2009 - »Landesfachberaterin Gemeinsame Unterrichtung« vermittelt an den Studienseminaren aller Lehrämter den Ausbildungsinhalt Inklusion. - Verankerung der Zielsetzung der UN-Konvention in geeigneten Modulen als Arbeitsaufträge für die Fachgruppen siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" R 45 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Beschäftigung Investition in landwirtschaftliche Betriebe mit Behindertenbeschäftigung: AgrarinvestitionsFörderprogramm (AFP) 2007 - 2013 - Wintringer Hof, Kleinblittersdorf - Wendelinus Hof, St. Wendel - Haus Sonne, Walsheim (Neukahlenberger Hof) Vorhaben wurden erfolgreich umgesetzt weitere Planungen: Wintringer Hof: Einrichtung einer Pilgerherberge Wendelinushof: Neubau eines artgerechten Rinderstalls S 46 Ministerium der Justiz Beschäftigung Einladung aller Schwerbehinderten zu Vorstellungsgesprächen seit Geltung der Integrationsrichtlinien siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" T 47 Ministerium der Justiz Beschäftigung Nutzung der Integrationsfachdienste bei der Arbeitsplatzgestaltung bzw. -analyse fortlaufend siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" 4. Wohnen Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 48 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ LAS/ soziale Dienste ambulante Versorgung Vernetzung der Hilfen zum selbstbestimmten Leben »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen Neuauflage der Broschüre „Wohnen in den eigenen vier Wänden" im Dezember 2014 – erstmals auch in leichter Sprache (http://www.saarland.de/121457.htm) B 49 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ LIGA/ LBB/ Kommunen Wohnen - Runder Tisch: »Barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderung« seit März 2012 Erfahrungsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Land, Kommunen, der Betroffenen und der Leistungserbringer erfolgt; seit der Letzten Sitzung am 01.07.2013 wurde von den Mitgliedern des Runden Tisches kein weiterer Gesprächsbedarf mehr gesehen - Erfahrungsaustausch zum Angebot an barrierefreiem Wohnraum im Saarland zweite Fachtagung „Barrierefreiheit im nicht-öffentlichen Bereich“ in Zusammenarbeit mit LfB am 17.November 2015 geplant. (erste Fachtagung fand 2014 statt) Aktuell Erarbeitung einer Studie zum Thema "Entwicklung von Platzzahlen sowie strukturelle Weriterentwicklung der Angebote zum stationären Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung im Saarlad von 2014 bis 2025" in Erarbeitung mit dem Institut ConSens gegeben. Bis Ende 2015 liegen Ergebnisse vor. C 50 Einrichtungsträger alle Wohnformen, insbes. stationäres Wohnen Wahrung der Privatsphäre in allen Wohnformen Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Erstellung von Konzepten D 51 Einrichtungsträger/ MSGFuF / private Wohnungsanbieter/ soziale Dienste alle Wohnformen Kommunikationsoffensive gelungener Beispiele in den Bereichen Wohnraum, Wohnumfeld, selbstbestimmtes Leben – Gespräche mit allen Medien Veröffentlichung guter Beispiele in den Medien Veröffentlichungen in der Presse anlässlich des Besuchs der Ministerin zur Eröffnung des inklusiven Wohnprojekts der GPS in Homburg am 10.12.2014 oder zur Einweihung des Bärbel-AngelHauses bei der Lebenshilfe St. Wendel am 26.06.2015; fortlaufender Prozess Weitere Planung: Ausbau der 8 Pflegestützpunkte zu Kompetenzzentren für die Themen Ansiedlung, Wohnberatung, Beratung zu technischen Assistenzsystemen, Gesundheits- sowie Pflegeprävention E 52 Ministerium für Soziales, Gesund, Frauen und Familie/ LAS Erleichterung der Inanspruchnahme des Instruments der Zielvereinbarung auch im Bereich des Wohnens Gesetzgeberische Initiative zur Erleichterung der Inanspruchnahme der Zielvereinbarung durch Verbände F 53 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ LAS Übergang von stationärer in ambulant betreute Wohnform Modellprojekt zur Pauschalierung der Hilfebedarfsermittlung mit finanziellen Anreizen für Wohnstättenträger August 2010 – Juli 2013 Vergütung aufgrund der positiven Erfahrung mit dem Modellprojekt sind für die Zielgruppe der Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung gesonderte Vergütungsvereinbarungen geschlossen worden, wonach beim Übergang von stationärem zu ambulantem Wohnen die Vergütung für 12 Monate unabhängig vom tatsächlichen Bedarf nach der höchsten Hilfebedarfsgruppe gezahlt wird; das Instrument wurde damit dauerhaft implementiert G 54 Ministerium für Soziales, Gesund, Frauen und Familie stationäre Wohnform Schaffung einer spezialisierten Wohnstätte für Menschen mit Autismus 2011 - 2012 Inbetriebnahme der Wohnstätte in Heusweiler mit 17 Plätzen am 01.01.2014 Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 6 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 H 55 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stationäre Wohnform Umstellung einrichtungsbezogener Vergütung auf personenzentrierte Leistungen zur stärkeren Binnendifferenzierung des Leistungsangebotes 2012 – 2016 Mit der LAG-Wohnen wurden Muster-Leistungsvereinbarungen zur Verbesserung der Strukturqualität in den Wohnstätten sowie zur Modularisierung der Leistungen zur Tagesstruktur mit binnendifferenzierten Hilfebedarfsgruppen und Personalschlüsseln geschlossen; Umsetzung mit den Trägern im Wege der Verhandlungen als fortlaufender Prozess I 56 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ambulant betreute Wohnform Ausbau des Angebotes an Wohngemeinschaften seit 2011 Die Schaffung von Wohngemeinschaften durch Leistungserbringer im Bereich der ambulanten Hilfen zum Wohnen wird unterstützt; fortlaufender Prozess J 57 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ambulant betreute Wohnform Modellprojekte zum begleiteten Probewohnen insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen von Förderschulen seit 2010 Modellprojekt wurde durch AWO durchgeführt K 58 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ambulant betreute Wohnform Ausbau der tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit seelischer Behinderung zu Ergänzung der ambulanten Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen 2011 - 2015 Seit November 2013 wird das Modellprojekt „Ambulante tages-strukturierende Maßnahmen“ landesweit mit sieben Trägern durchgeführt; zum 31.12.2014 haben hierdurch 128 Menschen mit einer seelischen Behinderung Angebote zur Tagesstruktur erhalten; aufgrund der positiven Ergebnisse werden die Vereinbarungen bis 2017 verlängert L 59 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stationäre Wohnform Binnendifferenzierung des Angebotes für Menschen mit seelischer Behinderung um Kurzzeitwohnplätze zur Vermeidung vollstationärer Aufnahmen und Unterstützung ambulant betreuter Wohnformen 2012 – 2015 in den Regionalkonferenzen (stationäre Leistungsangebote) im November 2013 wurden mit den Leistungserbringern die Eckpunkte und der Bedarf abgestimmt; weitere Planung: Geplanter Neubau einer Wohnstätte mit zusätzlich 2 Kurzzeitwohnplätzen in Blieskastel durch den Caritasverband Speyer M 60 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Ministerium für Finanzen und Europa Bauen Förderprogramm zur Schaffung von barrierearmem und barrierefreiem/ rollstuhlgerechtem Wohnraum im Saarland (vgl. auch Maßnahmen im Bereich 5. Alter und Pflege) ab 2012 fortlaufender Prozess Gemeinsame Förderrichtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die Belange von Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Pflegebedürftigkeit gebunden an Einkommensgrenzen, im Zeitraum 2015 bis 2017 in Erarbeitung 5. Alter und Pflege Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 61 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ LAS/ soziale Dienste ambulante Versorgung Vernetzung der Hilfen zum selbstbestimmten Leben »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen B 62 Einrichtungsträger, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Private Wohnungsanbieter/ soziale Dienste alle Wohnformen Kommunikationsoffensive gelungener Beispiele in den Bereichen Wohnraum, Wohnumfeld, selbstbestimmtes Leben – Gespräche mit allen Medien »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen Veröffentlichungen in der Presse anlässlich des Besuchs der Ministerin zur Eröffnung des inklusiven Wohnprojekts der GPS in Homburg am 10.12.2014 oder zur Einweihung des Bärbel-AngelHauses bei der Lebenshilfe St. Wendel am 26.06.2015; fortlaufender Prozess Weitere Entwicklung: Ausbau der 8 Pflegestützpunkte zu Kompetenzzentren für die Themen Ansiedlung, Wohnberatung, Beratung zu technischen Assistenzsystemen, Gesundheits- sowie Pflegeprävention C 63 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesundheitsmanagement / Assistenz AAL (Ambient Assist Living): fachliche Anteile, Erprobung technischer Hilfsmittel, Telemedizin, Serviceagentur, Netzwerke mit dem Ziel, langes selbstständiges Leben zu ermöglichen 2011 bis 2014 AAL Saar im Raum Saarlouis - Demenzassistent Zwischenzeitlich wurde ein AAL Netzwerk Saar im Jahr 2014 gegründet mit dem Ziel das Thema AAL als Zukunftsthema zu positionieren. Bei diesem Netzwerk gibt es eine Vielzahl von Akteuren die mitwirken. AAL Netzwerk Saar in 2015: - gezielte Fortbildung von AAL-Lotsen - Gründung des AAL-Netzwerks Saar und Arbeit in mehreren Arbeitsgruppen - Absicht einer Vereinsgründung im September 2015 D 64 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Hochschule für Technik und Wirtschaft Gesundheitsmanagement / Assistenz Versorgung im ländlichen Raum 2011 bis 2012 Studie zur Versorgungssituation und eventueller Erprobung alternativer Versorgungsformen Gutachten zur demografiegerechten Versorgung im Landkreis St. Wendel Die Vorstellung soll noch zum Jahresende 2015 erfolgen E 65 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ ISO-Institut/ 4 Krankenhäuser Demenz Verbesserung der Situation und Therapie von Menschen mit Behinderungen (Demenz) im Krankenhaus, auch bezogen auf die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung 2010 bis Ende 2011 Studie »Demenz im Krankenhaus« Die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt Dem-i-K wurden zum 31.12.2013 fertiggestellt. (http://www.saarland.de/dokumente/thema_sozialversicherung/DEMIK_NEU_WEB.pdf) Das ISO-Institut Saarbrücken hatte die wissenschaftliche Begleitung übernommen. weitere Planung: Etablierung der demenzsensiblen Behandlung und Betreuung in den saarländischen Krankenhäusern. Sensibilisierung der ÄrztInnen, PflegerInnen und sonstigen verantwortlichen Personen für das Thema Demenz im Krankenhaus Demi-i-k Plus: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Demenzpatienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt Zeitraum von einem Jahr nach Entlassung, körperliche und psychische Befinden des Patienten, die Einbindung in Hilfenetze entwickeln und Belastungserleben der pflegenden Angehörigen in Fokus den nehmen Anknüpfung an Dem-i-k geplantes Ende des Projektes 2015 ab 2012 Bildungsprogramm für Fachkräfte Ein komplettes Weiterbildungsprogramm bietet die Landesfachstelle Demenz gemeinsam mit dem Demenzverein Saarlouis an unter http://www.demenzsaarlouis .de/Dateien/Fortbildungsprogramm%202015%20mit%20Bildern.pdf daraus ausgewählt sei: Der Internationale Demenzkongress SaarLorLux zum 18ten mal am 22.+23. September 2015 (http://www.demenz-saarlouis.de/Dateien/Flyer%2018.%20Demenzkongress.pdf) veranstaltet durch Landesfachstelle Demenz, Demenzverein Saarlouis und weitere Partner. Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 7 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 F 66 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Deutsches Institut für Demenzprävention Demenz Förderung einer Beraterstelle 2010 bis 2013 Recognize-Saar – Die Gedächtnisregion Weitere Entwicklung seither: Gründung der Landesfachstelle Demenz, sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, berät, koordiniert und vernetzt auf Landesebene Träger und Angebote zur Verbesserung der Pflege- und Versorgungsqualität. Erarbeitung des ersten saarländischen Demenzplanes durch eine Online-Expertenbefragung, fünf Workshops (März bis Juli ) in Kooperation mit der Landesfachstelle Demenz, dem ISO- Institut, der Allianz für Demenz Netzwerk Saar (Vorhalten lokaler Allianzen in allen Landkreisen des Saarlandes) und vielen weiteren Akteuren. Vorstellung geplant für 10.12.2015. G 67 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Ministerium für Finanzen und Europa Bauen Förderprogramm zur Schaffung von barrierearmem und barrierefreiem/ rollstuhlgerechtem Wohnraum im Saarland (vgl. Maßnahmen im Bereich 4. Wohnen) ab 2012 fortlaufender Prozess Gemeinsame Förderrichtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die Belange von Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Pflegebedürftigkeit gebunden an Einkommensgrenzen, im Zeitraum 2015 bis 2017 in Erarbeitung 6. Gesundheit Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 68 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesundheitsmanagement / Assistenz AAL (Ambient Assist Living): fachliche Anteile, Erprobung technischer Hilfsmittel, Telemedizin, Serviceagentur, Netzwerke mit dem Ziel, langes selbstständiges Leben zu ermöglichen 2011 bis 2014 AAL Saar im Raum Saarlouis – Demenzassistent Zwischenzeitlich wurde ein AAL Netzwerk Saar im Jahr 2014 gegründet mit dem Ziel das Thema AAL als Zukunftsthema zu positionieren. Bei diesem Netzwerk gibt es eine Vielzahl von Akteuren die mitwirken. AAL Netzwerk Saar in 2015: - gezielte Fortbildung von AAL-Lotsen - Gründung des AAL-Netzwerk Saar und Arbeit in mehreren Arbeitsgruppen - Absicht einer Vereinsgründung im September 2015 B 69 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Hochschule für Technik und Wirtschaft Gesundheitsmanagement/ Assistenz Versorgung im ländlichen Raum 2011 - 2012 Studie zur Versorgungssituation und eventueller Erprobung alternativer Versorgungsformen Gutachten zur demografiegerechten Versorgung im Landkreis St. Wendel Die Vorstellung soll noch zum Jahresende 2015 erfolgen C 70 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ ISO-Institut/ 4 Krankenhäuser Demenz Verbesserung der Situation und Therapie von Menschen mit Behinderungen (Demenz) im Krankenhaus, auch bezogen auf die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung 2010 bis Ende 2011 Studie »Demenz im Krankenhaus« Die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt Dem-i-K wurden zum 31.12.2013 fertiggestellt. (http://www.saarland.de/dokumente/thema_sozialversicherung/DEMIK_NEU_WEB.pdf) Das ISO-Institut Saarbrücken hatte die wissenschaftliche Begleitung übernommen. weitere Planung: Etablierung der demenzsensiblen Behandlung und Betreuung in den saarländischen Krankenhäusern. Sensibilisierung der ÄrztInnen, PflegerInnen und sonstigen verantwortlichen Personen für das Thema Demenz im Krankenhaus Demi-i-k Plus: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Demenzpatienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt Zeitraum von einem Jahr nach Entlassung körperliche und psychische Befinden des Patienten und die Einbindung in Hilfenetze entwickeln und Belastungserleben der pflegenden Angehörigen im Fokus Anknüpfung an Dem-i-k geplantes Ende des Projektes 2015 ab 2012 Bildungsprogramm für Fachkräfte Ein komplettes Weiterbildungsprogramm findet sich unter http://www.demenz-saarlouis.de/Dateien/Fortbildungsprogramm%202015%20mit%20Bildern.pdf daraus ausgewählt sei: Der Internationale Demenzkongress SaarLorLux zum 18ten mal am 22.+23. September 2015 (http://www.demenz-saarlouis.de/Dateien/Flyer%2018.%20Demenzkongress.pdf) veranstaltet durch Landesfachstelle Demenz, Demenzverein Saarlouis und weitere Partner. D 71 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Deutsches Institut für Demenzprävention Demenz Förderung einer Beraterstelle 2010 bis 2013 Recognize-Saar - Die Gedächtnisregion Weitere Entwicklung seither: Gründung der Landesfachstelle Demenz, sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, berät, koordiniert und vernetzt auf Landesebene Träger und Angebote zur Verbesserung der Pflege- und Versorgungsqualität. E 72 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Schmerzbehandlung Zielgerichtete Information für Betroffene seit 2010 Schmerzführer Saarland F 73 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ DRK Beratung und Versorgung Parkinson-Kompetenzzentrum Dudweiler seit 2011 siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" G 74 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ ÄK/ SKG/ KV/ KISS und andere Vernetzung Vernetzung zur Gesundheitsförderung und Prävention seit 2011 Gesundheitskonferenz – Forum zur Gesundheitsförderung und Prävention Kampagne: “Das Saarland lebt gesund !“ in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Vernetzung / Projektentwicklung zur Gesundheitsförderung und Prävention im Wohnquartier 22 beteiligte Gemeinden und 5 Landkreise weitere Planung: - Ausbau für alle 52 saarländischen Gemeinden und Landkreise - Entwicklung und Ausbau kommunaler Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention H 75 Ministerium der Justiz Gesundheit im Justizvollzug Justizvollzugsanstalten: umfassende medizinische Versorgung und Pflege der Gefangenen fortlaufend fortlaufend 7. Barrierefreiheit, Mobilität und Verkehr Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 8 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 A 76 Ministerium für Inneres und Sport als Oberste Bauaufsicht Barrierefreies Bauen Einarbeitung des neuen DIN-Entwurfs mit den neuesten Anforderungen bzgl. behindertengerechtes Bauen in das Bauordnungsrecht; Entwurf einer neuen Musterbauordnung liegt vor, die alle Anforderungen des barrierefreien Bauens enthält, Verabschiedung im Herbst 2012 vorgesehen. seit Oktober 2012 September 2012 Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die eine Musterbauordnung entwirft Beschluss des Landtages vom 15.07.2015 zur Änderung der Landesbauordnung. 77 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Barrierefreies Bauen - Qualitätssiegel »barrierefreie Hausnummer« für Wohnungsanbieter, Geschäfte und andere Einrichtungen ab 2012 - Qualifizierung von Handwerkern für Maßnahmen des barrierefreien Bauens (mit Zertifizierung) Angebot Weiterbildung „Barrierefreies Bauen“ ist vorhanden. Datenbank mit Handwerksbetrieben, die an der Fortbildung teilgenommen, bzw. Erfahrung in barrierefreiem Bauen haben, liegt bei HWK vor und wird auf Nachfrage genutzt. Seminar „Universelles Design“ an der HTW Architektenkammer bietet ebenfalls Seminare „Barrierefreies Planen und Bauen“ an, allerdings ohne Zertifikat Derzeit Auswertung der Erhebung der Umfrage „Barrierefreiheit an Sportplätzen“ durch Fragebögen, um für das Thema zu sensibilisieren und ggf. bestehende Lücken schließen zu können (Ergebnis des Runden Tisches „Ehrenamt, Sport, Verein“) 1. Fachtagung „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum“ mit Institut Factus am 30.04.2014 2. Fachtagung "barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum" mit Institut Factus am 17.11.2015 C 78 alle Ressorts Mobilität / Barrierefreiheit Bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung ab 2012 Gebäude Staatskanzlei, Heuduckstraße 1: Vom Vermieter (RZVK) wurde ein neuer barrierefreier Zugang über eine Rampe geschaffen. Zusätzlich wird ein überdachter Parkplatz geschaffen. 1. An der Dienststelle Saaruferstraße 16 wurde auf Anregung des Umweltministeriums ein barrierefreier Zugang über eine Rampe errichtet 2. Im Frühjahr 2015 wird der vorhandene, veraltete Behindertenaufzug, Haupteingang Keplerstraße 18, durch einen neuen ersetzt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) ist im Haus der Wirtschaftsförderung, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken untergebracht. Bereits beim Neubau des v. g. Gebäudes vor ca. 10 Jahren wurde auf Barrierefreiheit geachtet. Das Gebäude ist mit einer Rampe versehen, hierüber kann der Zugang zur Hauptlobby erreicht werden. Von dort können über 2 Glasaufzüge alle 5 Etagen sowie die Tiefgarage befahren werden. Eine weitere Rampe befindet sich im Zugang zum östlichen Eingang des Gebäudes. Das Gebäude verfügt zudem über weitere 3 Fahrstühle, die in den Treppenhäusern der Ost-, West- und Südflure installiert sind. Diese Aufzüge ermöglichen das Erreichen aller Etagen inklusive der Tiefgarage. Für Kolleginnen und Kollegen mit Gehbehinderungen werden besondere Parkplätze zur Verfügung gestellt, die im unmittelbaren Bereich zum Aufzug im südlichen Treppenhaus bzw. zur Rampe des östlichen Zugangs eingerichtet wurden. weitere Planungen am Wirtschaftsministerium: keine, Barrierefreiheit wurde weitgehend umgesetzt Sozialministerium: Entscheidung für einen Aufzug in der Talstraße (ehem. Villa Korn) getroffen. Baumaßnahmen in der Detailplanungen ab 2015 Bau einer behindertengerechten Eingangsrampe im Eingangsbereich Franz-Josef-Röderstraße Bestandsaufnahme - 2012 zu durchgeführten Maßnahmen der Barrierefreiheit in den Kommunen (Schulen, Kiga, Turnhallen etc.) Fortlaufender Prozess D 79 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr Barrierefreier Verkehr -Barrierefreier Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten - Vorgesehen ist, bis 2015 die Bahnhöfe in Türkismühle, Neunkirchen, Völklingen und Merzig barrierefrei umzubauen, d.h. auch mit Aufzügen zu versehen. fortlaufend Baltersweiler, Brebach, Homburg, Homburg-Einöd, Mettlach, Nohfelden, Friedrichsthal Mitte, Merzig Mitte, St.Ingbert Förderung des Projekts „Mobia – Mobil bis ins Alter“ zur Beseitigung und Überwindung von Barrieren und zur Förderung sozialer Integration durch mehr Mobilität für eingeschränkte Personen. In Türkismühle und Merzig war im ersten Quartal 2014 Baubeginn. In Sulzbach wurden die Planungen eingeleitet, das gilt auch für die 4 Saarbahnhaltepunkte Abgeschlossen und als gutes Beispiel anzuführen: Neunkirchen, Völklingen Die Maßnahmen befinden sich also noch in der Umsetzung. weitere Planungen: Neben den bereits fertiggestellten Maßnahmen stehen ab 2015 die barrierefreien Umbaumaßnahmen in Türkismühle, Merzig HBF, Sulzbach, Bexbach und Ottweiler an. E 80 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Ministerium für Finanzen und Europa/ alle Ressorts bzw. zugeordnete Fachhochschulen Barrierefreie Verwaltung barrierefreie Gestaltung von Informationen und Formularen seit 2004 fortlaufend bis 2015 - Barrierefreier Internetauftritt Fortlaufender Prozess Publikation "Aktionsplan der Landesregierung" in leichter Sprache (http://www.saarland.de/96252.htm) Publikationen „Die Notfall-Mappe“ (http://www.saarland.de/109790.htm) weitgehend barrierefreie Broschüre „Fußball- die wichtigsten Regeln“ (http://www.saarland.de/114643.htm) in Leichter Sprache Publikation: „Wohnen in den eigenen vier Wänden“ in Leichter Sprache (http://www.saarland.de/121457.htm) Fortbildung „Barrierefreies PdF“ - Barrierefreie Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Datenträger (Hörkassetten oder DVD) und Vorlesen durch Bedienstete der Finanzämter Sowohl der Internetauftritt als auch die barrierefreie Bekanntgabe von Steuerbescheiden sind fortlaufende Prozesse, die weil sie fortlaufend sind, nie einen Endstatus (abgeschlossen) erreichen. Fortlaufender Prozess - Barrierefreie Nutzung sonstiger Angebote der Verwaltung Fortlaufender Prozess Barrierefreie Kommunikation, Nothilfe-SMS Einführung eines Nothilfe – Dienstes bis zur technischen Entwicklung eines barrierefreien Zugangs zu den Notrufnummern 110 und 112, start in 2015, Abstimmung der Notdienstträger über die Technik, die Kommunikation mit den Hilfesuchenden und die Sicherstellung der Hilfeleistung Beispiele von Veranstaltungen: Fachtagung "Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung" als barrierefreie Veranstaltung in 2013, Fachtagung "Gemeinsam Mobil im Saarland" als barrierefreie Veranstaltung mit dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen Südwest in 2014 (http://www.saarland.de/121194.htm) 1. Sommerfest der Inklusion am 05.07.2014, 2. Sommerfest der Inklusion am 20.06.2015 (http://www.saarland.de/114640.htm) und das 3. Sommerfest der Inklusion am 11.06.2016 (geplant) 1. Fachtagung „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum“ mit Institut Factus am 30.04.2014 mit Factus (http://www.saarland.de/115303.htm) 2. Fachtagung "Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum" mit Institut Factus am 17.11.2015 mit Factus F 81 Ministerium der Justiz Barrierefreie Information Barrierefreier Zugriff auf Internetseiten der Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Oberverwaltungsgericht usw. fortlaufend bereits bestehende Web-Seiten Ministerium der Justiz siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 9 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 G 82 Ministerium der Justiz Barrierefreier Maßregelvollzug Barrierefreier Zugang zur ForensischPsychiatrischen Ambulanz der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie fortlaufend siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" H 83 Ministerium der Justiz Barrierefreier Maßregelvollzug Barrierefreie Bäder mit barrierefreiem Zugang auf den Stationen der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie fortlaufend siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" I 84 Ministerium der Justiz Barrierefreier Justizvollzug Justizvollzugsanstalten: barrierefreier Zugang zu Gebäuden und barrierefreie Infrastruktur (behindertengerechte Hafträume und Bäder, Aufzüge) fortlaufend Barrierefreier Neubau in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken: Der Zugang zu dem Neubaukomplex Haus 4 ist über eine Schleuse bei der Zentrale ebenerdig vom Hof aus angelegt. In dem Neubaukomplex ist auf diesem ebenerdigen Zugang auf der dortigen Abteilung ein behindertengerechter Haftraum mit entsprechend behindertengerechtem Nassbereich installiert. Weiterhin stehen zur Bewegung innerhalb des Hafthauses Aufzüge zur Verfügung. siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" 8. Gesellschaftliche Partizipation Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 85 Ministerium für Inneres und Sport Politische Partizipation Erleichterungen bei der Stimmabgabe bei Wahlen inklusive Gestaltung von Wahlen fortdauernd Schablone zur Kennzeichnung des Stimmzettels für blinde oder sehbehinderte Menschen (§ 30 Absatz 3 KWG, § 35 Absatz 3 LWG Seit der Bundestagswahl 2013 enthält die Wahlbenachrichtigungskarte die Information, ob der angegebene Wahlraum barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Zusätzlich wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Wahlberechtigter mit körperlichen Beeinträchtigungen Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten kann. Die Mitarbeiter der Wahlämter der Gemeinden beraten anhand der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und organisieren im Einzelfall mögliche Hilfestellungen. Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte enthält die Wahlbenachrichtigungskarte eine Telefonnummer, unter der - im Saarland - der Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland erreicht werden kann. Dieser Verein übersendet eine Stimmzettelschablone zusammen mit einer erläuternden Audio-CD kostenlos und auch an Nichtmitglieder. Die nebenstehenden, zur Bundestagswahl 2013 eingeführten Hilfestellungen für Wahlberechtigte mit körperlichen Beeinträchtigungen wurden ebenso für die Europawahl, die allgemeinen Kommunalwahlen und die Direktwahlen am 25. Mai 2014 ins Europawahlrecht (Bund) und ins Kommunalwahlrecht (Saarland) übernommen. Gleichfalls ist die Übernahme in das Landtagswahlrecht (Saarland) durchgeführt worden. Seit Mai 2015 Durchführung einer Dialogreihe zum Bundesteilhabgesetz um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu diskutieren. Dabei gewonnene Erkenntnisse sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene eingebracht werden. (http://www.saarland.de/127692.htm) B 86 Ministerium für Inneres und Sport Beratung der Kommunen in Fragen der Behindertenpolitik Bestellung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (§ 19 Absatz 1 SBGG) Bildung von kommunalen Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (§ 19 Absatz 4 SBGG) fortlaufend Daueraufgabe: 61 Behindertenbeauftragte im Saarland, 7 kommunale Beiräte C 87 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesellschaftliche Partizipation Einführung eines neuen, zeitgemäßen Schwerbehindertenausweises bis Jan. 2013 Seit dem 1. Januar 2013 wird der neue Schwerbehindertenausweis im Saarland als handliche Plastikkarte ausgestellt. Fast 15.000 schwerbehinderte Saarländerinnen und Saarländer haben bis zum 01.05.2015 neue Ausweise erhalten. D 88 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesellschaftliche Partizipation Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Gebärdendolmetschern für die Dolmetscherzentrale ab 2012 Dolmetscherzentrale - Errichtung einer internetgestützten Plattform zur Beauftragung von Gebärdensprach (GSD) – und Schriftdolmetschern - Förderung der Ausbildung von 9 Schriftdolmetschern im Saarland, stehen seit September 2014 zur Verfügung weitere Planung: Zu gleichem Zweck: Förderung des Zertifizierungslehrgangs zur staatl. anerkannten Gebärdensprachdolmetscherin für 6 Kommunikationshelferinnen. Abschluss September 2015 E 89 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr/ Tourismus Zentrale Saarland Barrierefreier Tourismus »Package-Tours«, barrierefreier grenzüberschreitender Tourismus 2 Treffen pro Jahr Kooperationsgespräche mit den saarländischen Behindertenorganisationen, touristischen Fachverbänden und Ministerien Daueraufgabe weitere Planung: Regelmäßige Kooperationstreffen finden weiterhin statt, um fortlaufenden Austausch zu gewährleiten und weitere Maßnahmen zu planen F 90 Landesbehindertenbe auftragter/ ADAC Saarland/ Luxemburg Ministerien für Tourismus und Soziales Barrierefreier Tourismus Sensibilisierung und Qualifizierung der Leistungsträger entlang der gesamten touristischen Dienstleistungskette seit 2010 Broschüre 2012 Broschüre mit barrierefreien grenzüberschreitenden Package-Touren mit einer Kombination aus Freizeitangeboten, Hotels und Restaurants in unterschiedlichen Preiskategorien Zur Förderung des Tourismus im Saarland beteiligt sich die Landesregierung bereits seit vielen Jahren am kontinuierlichen Ausbau der privaten und öffentlichen Infrastruktur, um auch mobilitätsund aktivitätseingeschränkten Personen eine möglichst breite Teilhabe zu erschließen. Für die Reisegestaltung können die grenzüberschreitenden Broschüren „Barrierefreier Tourismus für Alle/ Saarland-Luxemburg" und „Barrierefreier Hotel- und Restaurantführer/ SaarlandLuxemburg “ (http://www.saarland.de/93610.htm) bestellt oder im Internet abgerufen werden. Die zweisprachigen Broschüren sind ein gemeinsames Projekt des Saarländischen Sozialministeriums unter der Federführung des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (LfB), des luxemburgischen Ministère de la Famille et de l'Intégration und des ADAC Saarland e.V. Ziel der Initiative ist es, attraktive kulturelle und touristische Angebote in Luxemburg und dem Saarland behinderten und nicht behinderten Menschen vorzustellen. Die umfangreichen und geprüften Informationen geben den Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, den Urlaub und die Ausflüge planen zu können, ohne am Ziel vor unerwarteten Barrieren zu stehen. Des Weiteren gelang es, durch die Zusammenarbeit, die Kultur‑, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren. G 91 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr/ Tourismus Zentrale Saarland/ Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. Barrierefreier Tourismus Sensibilisierung und Qualifizierung der Leistungsträger entlang der gesamten touristischen Dienstleistungskette seit 2005 1- bis 2-tägige Seminare 2005: Seminar »Gastfreundschaft für Alle« 2007: Gebärdensprachenschulungen für Gästeführer 2010: Sensibilisierungsveranstaltungen für Touristiker, Seminar: »Das barrierefreie Museum«, Seminar: »Die barrierefreie Gästeführung« In Planung befand sich eine Netzwerkveranstaltung in Kooperation mit dem Saarländischen Museumsverband zur Sensibilisierung der Museen und Stärkung der Zusammenarbeit mit den saarländischen Behindertenverbänden in 2014 - Sensibilisierungsseminare für unterschiedliche Branchen sind sehr wichtig und sollten regelmäßig angeboten werden. - 2014: Netzwerkveranstaltung zwischen Behindertenverbänden und saarländischen Museen zur ersten Kontaktaufnahme und Entwicklung von gemeinsamen Projekten. weitere Planung: Sensibilisierungsveranstaltung für das Gastgewerbe in 2015 in Planung, da 2014 nicht zustande gekommen, des Weiteren wird das Thema Barrierefreiheit im Projektkreis „Kelten und Römer im Saarland“ erörtert und Museen werden zu ersten Angebotsentwicklungen motiviert. H 92 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr/ Tourismus Zentrale Saarland Barrierefreier Tourismus Ist-Analyse der Barrierefreiheit ausgewählter Freizeit- und Tourismuseinrichtungen im Saarland 2011: Interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Erarbeitung und Abstimmung eines umfassenden Erhebungsbogens 2011: 3-tägige Schulungsveranstaltung für Prüfer/innen, die im Rahmen der Bestandsanalyse eingesetzt werden. weitere Planung: Aufgrund der aktuellen Vereinheitlichungsbestrebungen in der Erhebung und Darstellung barrierefreier Angebote auf Bundesebene (Projekt „Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ des BMWi) sind derzeit Erhebungen erschwert. Sobald konkrete Umsetzungsmaßnahmen des Bundesprojektes erfolgen, werden Maßnahmen wie Schulungsveranstaltungen und Erhebungen weiter durchgeführt. Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 10 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 I 93 Ministerium für Umwelt/ Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr Barrierefreier Tourismus behindertengerechte Gestaltung von Naherholungsgebieten: Wegeausbau, Installation behindertengerechter Toiletten etc. fortlaufend fortlaufend Umfeld des Warndtweihers wurde behindertengerecht ausgebaut behindertengerechter Rundwanderweg im »Beckinger Bauernwald« behindertengerechter Ausbau der Wege um den Warndtweiher ist realisiert; gleiches gilt für den Rundwanderweg im "Beckinger Bauernwald" J 94 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr/ Tourismus Zentrale Saarland Barrierefreier Tourismus Konzipierung und Aufbau einer Plattform zur zielgerichteten Darstellung/ Präsentation barrierefreier Angebote und Dienstleistungen von touristischen Leistungsträgern seit 2012 Online-Plattform www.barrierefreies-saarland.de Derzeit werden 44 Betrieben entlang der gesamten touristischen Servicekette Detailinformationen erhoben und auf www.barrierefreies-saarland.de veröffentlicht. Plattform seit 2012 online, wird ständig gepflegt und mit aktuellen Infos/ Serviceangeboten komplettiert. weitere Planung: Aufgrund der aktuellen Vereinheitlichungsbestrebungen in der Erhebung und Darstellung barrierefreier Angebote auf Bundesebene (Projekt „Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ des BMWi) sind derzeit Erhebungen erschwert. Sobald konkrete Umsetzungsmaßnahmen des Bundesprojektes erfolgen, werden Maßnahmen wie Schulungsveranstaltungen und Erhebungen weiter durchgeführt. K 95 Ministerium für Inneres und Sport/ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesellschaftliche Partizipation Überprüfung des Anliegens der kommunalen Beauftragten bezüglich einer möglichen Änderung des KSVG mit dem Ziel einer Stärkung der Kompetenzen der kommunalen Beauftragten in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Gemeindeverbänden in 2012 Geplant im Rahmen einer Arbeitsgruppe KSVG wurde am 14. Mai 2014 (Amtsbl. I S. 172) geändert: unter §50a heisst es: (2) Die Wahrung der Interessen behinderter Menschen erfolgt nach Maßgabe des § 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2987), geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), in der jeweils geltenden Fassung. L 96 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Regionalkommission der Großregion grenzüberschreitende Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Großregion; Gemeinsame Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit einem »Aktionsplan der Großregion« ab 2012 Treffen mit der Arbeitsgruppe Soziales unter Federführung von AL B Herrn Seiwert hat in 2014 gearbeitet zum Thema „Armut“. Ein gemeinsamer Aktionsplan war aufgrund der unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten und Systeme nicht gewünscht. 9. Information und Beratung Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 A 97 Ministerium für Finanzen und Europa / alle Ressorts Barrierefreie Verwaltung barrierefreie Gestaltung von Informationen und Formularen fortlaufend - Barrierefreier Internetauftritt Fortlaufender Prozess Publikation "Aktionsplan der Landesregierung" in leichter Sprache (http://www.saarland.de/96252.htm) Publikationen „Die Notfall-Mappe“ (http://www.saarland.de/109790.htm) weitgehend barrierefreie Broschüre „Fußball- die wichtigsten Regeln“ (http://www.saarland.de/114643.htm) in leichter Sprache Publikation: „Wohnen in den eigenen vier Wänden“ in Leichter Sprache (http://www.saarland.de/121457.htm) Fortbildung „Barrierefreies PDF“ - Barrierefreie Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Datenträger (Hörkassetten oder DVD) und Vorlesen durch Bedienstete der Finanzämter Sowohl der Internetauftritt als auch die barrierefreie Bekanntgabe von Steuerbescheiden sind fortlaufende Prozesse, die, weil sie fortlaufend sind, nie einen Endstatus (abgeschlossen) erreichen. Fortlaufender Prozess - Barrierefreie Nutzung sonstiger Angebote der Verwaltung Fortlaufender Prozess Barrierefreie Kommunikation, Nothilfe-SMS Einführung eines Nothilfe – Dienstes bis zur technischen Entwicklung eines barrierefreien Zugangs zu den Notrufnummern 110 und 112, start in 2015, Abstimmung der Notdienstträger über die Technik, die Kommunikation mit den Hilfesuchenden und die Sicherstellung der Hilfeleistung Beispiele von Veranstaltungen: Fachtagung "Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung" als barrierefreie Veranstaltung in 2013, Fachtagung "Gemeinsam Mobil im Saarland" als barrierefreie Veranstaltung mit dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen Südwest in 2014 (http://www.saarland.de/121194.htm) 1. Sommerfest der Inklusion am 05.07.2014, 2. Sommerfest der Inklusion am 20.06.2015 (http://www.saarland.de/114640.htm)und das 3. Sommerfest der Inklusion am 11.06.2016 (geplant) 1. Fachtagung „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum“ mit Institut Factus am 30.04.2014 mit Factus (http://www.saarland.de/115303.htm) 2. Fachtagung "Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum" mit Institut Factus am 17.11.2015 mit Factus Seit Mai 2015 Durchführung einer Dialogreihe zum Bundesteilhabgesetz um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu diskutieren. Dabei gewonnene Erkenntnisse sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene eingebracht werden. (http://www.saarland.de/127692.htm) B 98 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Landesamt für Soziales/ Rehabilitationsträger/ Kommunen umfassende Information und Beratung - Stärkung bzw. Ausbau einer zentralen Anlaufstelle für Information und Beratung beim Landesamt für Soziales in 2012 Die neu errichtete Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation beim Landesamt für Soziales bietet trägerübergreifende Auskunft, Beratung und Unterstützung. Seit Mai 2013 wird durch den Medizinisch-Pädagogischen Dienst beim Landesamt für Soziales eine umfassende und neutrale Beratung (auch vor Ort) zu den Möglichkeiten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese wird mittlerweile sehr gut angenommen. 5. Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderung im Saarland (http://www.saarland.de/96084.htm) - Aufbau einer leistungsfähigen Informationsund Beratungsstruktur auf der Ebene der Gemeindeverbände 2012 bis 2015 Weitere Entwicklung: Ausbau der 8 Pflegestützpunkte zu Kompetenzzentren für die Themen Ansiedlung, Wohnberatung, Beratung zu technischen Assistenzsystemen, Gesundheits- sowie Pflegeprävention. Lokale Allianzen für Demenz sind flächendeckend in allen Landkreisen Arbeitshilfe "Bündnisse für Inklusion auf kommunaler Ebene" (http://www.saarland.de/dokumente/thema_soziales/Broschuere_KommunalerLeitfaden.pdf) "aktueller Bericht" des Saarländischen Rundfunks wird live untertitelt Überregionales Max Ophüls Filmfestival mit barrierefreiem Zugang, Audiodiskription und Untertitelung für Hörgeschädigte 10. Gleiche Rechte und Schutz der Persönlichkeit Ressort/ Kooperation Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Seite 11 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015 A 99 Ministerium der Justiz/ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Weiterbildung gesetzlicher Betreuer Unterstützung bei der Weiterbildung gesetzlicher Betreuerinnen und Betreuern in Bezug auf betreute Personen mit Behinderung fortlaufend LAG rechtliche Betreuung Sitzung der LAG rechtliche Betreuung am 18.11.2013 Fortlaufender Prozess bei den Gerichten, z.B.: - Sicherung des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz, z.B. durch Hinzuziehung von Gebärdendolmetschern - Beim Landgericht: Möglichkeit der Übertragung des Schriftverkehrs in Blindenschrift oder auf Band - Stete Verbesserung der Barrierefreiheit, sowohl in Bezug auf die Mobilität als auch in Bezug auf die Kommunikation - Behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Gerichtsgebäuden; mehrere Gerichte verfügen bereits über einen Aufzug und/oder einen behindertengerechten Aufgang (z.B.: OLG, LG, OVG, VG; AG Saarlouis, AG Merzig, etc.) Bei anderen Gerichten ist der Einbau eines Aufzuges geplant, z.B. AG Homburg -> Aufzug wird 2015 eingebaut (Koordinierungsstelle häusliche Gewalt) - Regelmäßige Schulungsmaßnahmen für Bedienstete von Polizei, Justiz und Jugendhilfe zu häuslicher Gewalt und Stalking mit Modulen zu besonders vulnerablen Opfergruppen wie Menschen mit Behinderung und SeniorInnen - Durchführung einer interdisziplinären Fachtagung für Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der gewaltzentrierten Opferunterstützung (Frauenhäuser, Notruf, etc.) zur Verbesserung des Schutzes und der Prävention von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen in Kooperation mit dem MSGFF am 11.12.2013. B 100 Ministerium der Justiz Fortbildung zum Thema Gewaltprävention Schulungsmaßnahmen für Bedienstete der Polizei, der Justiz und Jugendhilfe etc. zu spezifischen, in besonderem Maße betroffenen Opfergruppen, insbes. (häusliche) Gewalt gegen Menschen mit Behinderung fortlaufend Fortbildungsmaßnahme der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Rahmen des Aktionsplanes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt der Landesregierung siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" C 101 Ministerium der Justiz Fortbildung zur Sensibilisierung für Missbrauch und Gewalt Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen zur Sensibilisierung bei Übergriffen und zur Information über eigene Rechte für von Gewalt betroffene Personen mit Behinderungen (Vorhaben im Saarländischen Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt II). fortlaufend Fortbildungsmaßnahme der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Rahmen des Aktionsplanes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt der Landesregierung siehe Spalte "zeitlicher Rahmen"