LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1585 (15/1557) 18.11.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Erhebung und Speicherung „Personengebundener Hinweise“ durch den saarländischen Verfassungsschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Polizei von Bund und Ländern nutzt verschiedene Datenbanken, um sogenannte Personengebundene Hinweise (PHW) über Verdächtige und Beschuldigte zu speichern. In Niedersachsen ist nun herausgekommen, dass auch das dortige Landesamt für Verfassungsschutz PHWs gespeichert hat, darunter die Kategorien „Alkoholabhängigkeit “, „Drogenkriminalität“, „Hassprediger“ oder „Flüchtling“. Speicherte oder speichert auch das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz Personengebundene Hinweise (PHW) und wenn ja: welche? Zu Frage 1: Das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) speichert personenbezogene Daten in der von allen VS-Behörden genutzten Verbunddatei „Nachrichtendienstliches Informationssystem Wissensnetz“ (NADIS-WN) sowie in der Amtsdatei Saarland (ASL). „Personengebundene Hinweise“ werden in den Dateien unter dem zur Person gehörenden Attribut „Besonderer Hinweis“ abgebildet. Dem Attribut „Besonderer Hinweis “ ist ein bundeseinheitlicher Katalog hinterlegt, über den unter elf „Kategorien“ (Oberbegriffen) 140 „Besondere Hinweise“ (Unterbegriffe) zu einer Person gespeichert werden können. Zu diesen Unterbegriffen gehören auch die in der Anfrage aufgeführten „Alkoholabhängigkeit“, „Drogenkriminalität“, „Hassprediger“ und „Flüchtling“. Ausgegeben: 18.11.2015 (15.10.2015) bitte wenden Drucksache 15/1585 (15/1557) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Von den möglichen Unterbegriffen wurden vom LfV bisher lediglich nur „Gewaltbereitschaft “, „Waffenbesitz“ sowie Hinweise der Polizei, ob die betreffende Person aktenkundig ist, als „Besondere Hinweise“ erfasst. Die Begriffe „Hassprediger“, „Alkoholabhängigkeit “, „Drogenkriminalität“ oder „Flüchtling“ wurden vom LfV nicht gespeichert. Wenn ja: Warum und mit welcher Zielsetzung speicherte oder speichert das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz Personengebundene Hinweise? Zu Frage 2 Die Speicherungen erfolgen zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages, um Personenpotentiale oder die jeweilige Motivationslage von Personen besser einschätzen zu können. Daneben dienen diese Informationen auch der Eigensicherung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.