LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1586 (15/1558) 18.11.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Neustrukturierung der Ämter für Verbraucherschutz [Drucksache 15/1486 (15/1438)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Antwort der Landesregierung wirft noch Nachfragen bezüglich der Neustrukturierung der Ämter für Verbraucherschutz auf. In ihrer Antwort [Drucksache 15/1438] begründet die Landesregierung ihre Schritte mit dem Ziel, durch verstärkte Kooperationen einen effektiveren Verbraucherschutz mit geringerem Mittelaufwand zu schaffen. Jedoch erwecken unzureichend beantwortete Fragen aus der Anfrage und Äußerungen im Verbraucherschutzausschuss Zweifel daran, dass die Effizienz durch die bereits begonnene Zusammenlegung der Laborbereiche des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) in das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) tatsächlich steigen wird.“ Warum werden in der seit 7.10.2015 konstituierten Arbeitsgruppe zur Überprüfung einer Fusion der Labore nicht die relevanten Bereiche der Landwirtschaftskammer (Weinkontrolle, Futtermittelkontrolle ), bzw. die Gewerbeaufsicht eingeschlossen , wie es von Experten (u.a. dem Bundesverband der Lebensmittelchemiker und Prof. Dr. Ulrich Nöhle) vorgeschlagen wurde? Zu Frage 1: Weder die Landwirtschaftskammer noch die Gewerbeaufsicht verfügen über eigene Labore. Ausgegeben: 18.11.2015 (19.10.2015) Drucksache 15/1586 (15/1558) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Auf welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen Kosten und die noch zu erwartenden Kosten für die Neustrukturierung? Zu Frage 2: Neben den Kosten für die Großgerätebeschaffung fallen noch weitere Kosten in Höhe von 15.000 € für bauliche Veränderungen in den Laborräumen des LUA an. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: - Änderung von Stromanschlüssen für die neuen Laborgeräte - Änderung der Abluft - Änderung der Reinstgas- und Druckluftanlage - Umzug der Wägekabine mit Abbau, Aufbau und Transport. Weiterhin ist mit Kosten für die Akkreditierung bei der DAKKS in Höhe von 15.000 Euro zu rechnen. Was noch nicht bekannt ist, sind die Kosten, die für den Umzug der Probenvorbereitungsgeräte und die vorhandenen Verbrauchsmaterialien entstehen, da das LUA z. Zt. noch nicht abschätzen kann, welche Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden können bzw. extern vergeben werden müssen. Eventuell ist beim LAV noch ein Wägetisch erforderlich, der vermutlich weniger als 2.000 € kostet. Aktuell ebenfalls noch geprüft wird die Frage, ob durch die Verlagerung von speziellen, für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen geeigneten Gefrierschränken ins LUA im LAV ein neues, diesen Anforderungen entsprechendes Gerät angeschafft werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf voraussichtlich 5.000 €. Erfolgte für den Einkauf der neuen Geräte zunächst eine europaweite Ausschreibung? Zu Frage 3: Die Kosten für die Anschaffung der drei Neugeräte belaufen sich auf ca. 850.000 Euro. Eine europaweite Ausschreibung hat nicht stattgefunden. Der Auftrag wurde im Verhandlungsverfahren mit einem einzigen Bieter ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung aufgrund der Tatsache, dass die zu beschaffenden Gerätschaften ganz bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen müssen, vergeben. Einziger Vertragspartner ist die Fa. Agilent. Gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. E) VOL/A können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn es sich um zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die zur teilweisen Erneuerung von gelieferten Waren oder Einrichtungen zur laufenden Benutzung oder zur Erweiterung von Lieferungen oder bestehenden Einrichtungen bestimmt sind, wenn ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass die Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb oder Wartung mit sich bringen würde. Drucksache 15/1586 (15/1558) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Unter Bezugnahme auf die obigen Ausführungen ist § 3 EG Abs. 4 lit. E) hier einschlägig . Die zu beschaffenden Geräte sind zur Erweiterung von bestehenden Einrichtungen im LUA bestimmt. Ein Herstellerwechsel würde zwangsläufig zu einer technischen Inkompabilität mit den bereits vorhandenen Geräten führen, die unverhältnismäßige Schwierigkeiten beim Betrieb und beim Gebrauch mit sich bringen würden. Insofern ist der Ausnahmetatbestand entsprechend § 3EG Abs. 4 lit. E) als erfüllt anzusehen, der das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb legitimiert. In der Antwort zur Frage 1 der Anfrage [Drucksache 15/1438] schrieb die Landesregierung, dass größere Bundesländer insgesamt deutlich weniger Personal je Einwohner einsetzten als kleinere Bundesländer. Auf Bitte im Ausschuss sollte nachgereicht werden, auf welchen Berufsgruppen dieser Vergleich beruhte. Kann die Landesregierung mittlerweile darlegen, um welche Berufsgruppen es sich handelte? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, um welche Berufsgruppen es sich handelt. Die Aussage wurde so von PWC in dem Gutachten getroffen aufgrund der Erkenntnisse einer früheren Untersuchung, die nicht auf einem Auftrag der saarländischen Landesregierung beruhte. Für die Landesregierung ebenso wie für die Empfehlungen des Gutachtens ist es unerheblich, um welche Berufsgruppen es sich dabei handelt und sie hat dies daher nicht hinterfragt. Kann die Landesregierung mittlerweile Daten zu allen Bundesländern liefern, die als Referenz für die Personalstruktur von 2011 im PwC-Gutachten genommen wurden? Zu Frage 5: Nein. In der Antwort zur Frage 3 der Anfrage [Drucksache 15/1438] erklärte die Landesregierung, dass sie Gespräche mit den Leitern der Landeslabore anderer Bundesländer, u.a. aus Rheinland-Pfalz und Hessen geführt habe. Demnach habe deutliches Interesse von Seiten der Bundesländer an einem Ausbau der Kooperation bestanden. In welchem konkreten Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurde Interesse bekundet? Zu Frage 6: Insbesondere Rheinland-Pfalz hat Interesse bekundet; Detailfragen werden im Rahmen der Sitzungen der LÜZ (Länderübergreifende Zusammenarbeit) besprochen. Drucksache 15/1586 (15/1558) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wann wird das LUA einen Erweiterungsantrag für die DAkkS-Akkreditierung stellen und wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis das LUA für die vom LAV übertragenen Bereiche der Rückstandsanalytik akkreditiert ist? Welche Behörde wird in der Zwischenzeit die amtlichen Proben beispielsweise im Bereich der Pestizide untersuchen? Zu Frage 7: Der Antrag auf Erweiterung der Akkreditierung wird voraussichtlich Ende Dezember 2015/Anfang Januar 2016 gestellt werden können. Die Dauer des Verfahrens lässt sich im Voraus nicht abschätzen. Beabsichtigt ist es, etwa April/Mai 2016 in ein erstes Audit zu gehen – mit den bis dahin zur Verfügung stehenden Analysenverfahren. Voraussichtlich im Sommer 2016 kann dann mit einer ersten Erweiterung der Akkreditierung gerechnet werden. Da im Dezember 2016 ein weiteres Zwischenaudit durch die Dakks ansteht, sollen dann erforderlichenfalls weitere Analysenverfahren zur Akkreditierung eingereicht werden. In der Zwischenzeit anfallende unaufschiebbare Proben können im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz und Hessen in den dortigen Landeslaboren untersucht werden.