LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) 20.11.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Unterbringung von Flüchtlingen in Kommunen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Wohnraumsituation für die ankommenden Flüchtlinge spitzt sich zunehmend zu. Insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden Winters besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Unterbringung der Flüchtlinge in Zelten, seien diese auch winterfest, ist kein tragbarer Zustand. Das Land und die Kreise müssen in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Unterbringung der Flüchtlinge in geeignetem Wohnraum forcieren und beschleunigen . Deswegen müssen alle erdenklichen Optionen in Bezug auf Immobilien in öffentlichem Besitz geprüft werden. Bund, Land und Kommunen müssen schnellstmöglich prüfen, welche zusätzlichen Möglichkeiten zur vorübergehenden Unterbringung es etwa in seit Jahren leerstehenden Schulen und sonstigen Liegenschaften gibt. Der saarländische Innenminister hat, ohne dabei konkret zu werden, öffentlich die mangelnde Aufnahmebereitschaft einiger Kommunen beklagt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Landesaufnahmegesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, vom Land verteilte Asylbewerber aufzunehmen. Nach den Regelungen der Saarländischen Aufenthaltsverordnung verteilt das Landesverwaltungsamt die Asylbewerber , soweit die Unterbringung nach deren Erstaufnahme nicht in den landeseigenen Einrichtungen erfolgt, auf den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise zur (Weiter-)Verteilung auf die Gemeinden sowie auf die Landeshauptstadt Saarbrücken zur Aufnahme und Unterbringung. Ausgegeben: 23.11.2015 (01.10.2015) Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Flüchtlinge sind den saarländischen Kommunen derzeit zugewiesen (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Zu Frage 1: Die Anzahlen der seit 2014 verteilten Asylbewerber ergeben sich aus folgender Tabelle : LHS Saarbrücken RV Saarbrücken (ohne LHS) LK Merzig- Wadern LK Neunkirchen LK Saarlouis Saarpfalz- Kreis LK St. Wendel Insgesamt Januar 18 20 14 7 15 8 10 92 Februar 11 9 13 18 22 21 7 101 März 15 8 5 5 17 3 7 60 April 16 9 7 2 13 20 7 74 Mai 13 11 6 14 10 4 10 68 Juni 20 13 11 15 22 12 9 102 Juli 27 30 19 27 38 27 11 179 August 33 20 13 11 24 19 15 135 September 39 44 26 49 66 44 18 286 Oktober 61 51 38 24 53 50 27 304 November 25 23 20 29 34 23 16 170 Dezember 53 47 29 42 54 43 24 292 2014 331 285 201 243 368 274 161 1.863 Januar 46 44 23 37 54 40 31 275 Februar 34 36 48 49 89 85 46 387 März 18 32 52 47 82 46 46 323 April 72 121 123 128 246 178 113 981 Mai Juni Juli 55 90 76 68 105 128 76 598 August 61 114 114 145 221 166 119 940 September 120 170 203 143 347 192 138 1.313 2015 (bis September) 406 607 639 617 1.144 835 569 4.817 Die Anzahl der seit 2014 auf die einzelnen Gemeinden verteilten Asylbewerber sowie die Anzahl der dort aktuell untergebrachten Asylbewerber werden statistisch nicht erfasst . Wie viele Flüchtlinge werden in 2015 noch erwartet und den Kommunen zugewiesen (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Zu Frage 2: Die Anzahl der für das Saarland in den letzten Monaten des laufenden Jahres noch zu erwartenden Flüchtlinge, die als Asylbewerber auf die Gemeinden verteilt werden, hängt von der weiteren Entwicklung des zuletzt im August 2015 sehr hohen Flüchtlingszugangs aus Syrien, Afghanistan und dem Irak ab. Die tatsächliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten des laufenden Jahres kann nicht zuverlässig prognostiziert werden. Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Nach dem System zur Erstverteilung der Asylbewerber auf die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern (dem sog. „EASY-System“) hat das Saarland bis zum 8. Oktober 2015 um 07:49 Uhr bereits 7.664 Flüchtlinge als Asylbewerber aufgenommen . Bei einem bundesweiten Zugang 2015 in Höhe von insgesamt 800.000 Flüchtlingen müsste das Saarland nach dem Königsteiner Schlüssel (1,21566%) in diesem Jahr insgesamt 9.725 Asylbewerber, d. h. bis zum Jahresende noch weitere 2.061 Asylbewerber aufnehmen. Die Zugangszahlen der letzten Wochen lassen allerdings einen höheren Zugang erwarten. Die Verteilung der Asylbewerber auf die Landeshauptstadt Saarbrücken, den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise erfolgt nach folgendem Verteilschlüssel: Landeshauptstadt Saarbrücken Regionalverband Saarbrücken (ohne LHS) Landkreis Merzig- Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz- Kreis Landkreis St. Wendel 8,28% 12,41% 13,04% 13,03% 23,35% 18,33% 11,58% Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Bewältigung der Aufgabe der Unterbringung der Asylbewerber durch die Einrichtung neuer landeseigener Unterbringungseinrichtungen (konkret in Planung und in der Umsetzung am Standort der RAG in Hirschbach ) und durch das finanziell erheblich aufgestockte Flüchtlingswohnraumprogramm des Landes (vgl. Antwort zu Frage 11). Über wie viele eigene Wohnungen verfügen die einzelnen Kommunen mit welcher Aufnahmekapazität ? Zu Frage 3: Die Wohnungsbestände der einzelnen Gemeinden sind der Landesregierung nicht bekannt und könnten nur durch eine Umfrage ermittelt werden. Die Gemeinden schulden der Regierung jedoch nicht ohne besonderen Grund Rechenschaft über Anzahl und Größe der in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen. Ob eine Gemeinde Daseinsvorsorge durch die Bereitstellung von Mietwohnungen betreiben will, entscheidet sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. In Selbstverwaltungsangelegenheiten kommt dem Land nur eine Rechtsaufsicht gegenüber den Kommunen zu, die ein Auskunftsrecht einschließt. Dieses dient wie die Kommunalaufsicht insgesamt der Gewährleistung rechtmäßiger Zustände. Da mögliche Rechtsverstöße nicht in Rede stehen, besteht für die Gemeinden keine Pflicht zur Auskunft über die gestellte Frage. Gibt es derzeit Leerstände in kommunalem Eigentum (auch Hallen, ehemalige Schul- oder Verwaltungsgebäude etc.) bzw. bei institutionellen Anbietern wie kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ? Wenn ja, in welchen Kommunen und wie viele und welche Objekte sind betroffen? Zu Frage 4: Die Landesregierung verfügt nicht über ein Register der Leerstände in Gebäuden der Kommunen oder kommunaler Gesellschaften. Auch die Verwaltung ihres Vermögens gehört grundsätzlich zu dem verfassungsrechtlich geschützten eigenen Wirkungskreis der Kommunen, in dem sie nur der hier nicht berührten Rechtsaufsicht unterliegen. Kommunale Gesellschaften sind als Subjekte des Privatrechts der Kommunalaufsicht nicht unterworfen. Insgesamt ist daher eine Umfrage zur Beantwortung der Frage 4 ebenfalls nicht veranlasst. Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Wohnungen mit welcher Aufnahmekapazität haben die jeweiligen Kommunen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung derzeit angemietet ? Zu Frage 5: Die Anzahl der Wohnungen, die die Gemeinden zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung derzeit angemietet haben, und deren Aufnahmekapazität sind der Landesregierung nicht bekannt. Das Landesverwaltungsamt nimmt zunächst alle ankommenden Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle in Lebach auf und verteilt sie regelmäßig nach Asylantragstellung innerhalb von 3 bis 4 Wochen über die Landkreise auf die Gemeinden. Die Ausgestaltung und Umsetzung dieses Verteilungsverfahrens gewährleistet eine ordnungsgemäße und menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge mit positiver Bleibeperspektive. Die Landkreise und die Gemeinden haben durch die vorherigen Ankündigungen von Seiten des Landesverwaltungsamtes ausreichend Zeit, geeigneten Wohnraum zu organisieren. Das Ministerium für Inneres und Sport unterstützt die Gemeinden durch eine Clearingstelle und ein spezielles Wohnraumförderprogramm sowie weitere finanzielle Unterstützungsleistungen. Die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge durch die Gemeinden verläuft im Saarland aktuell, d. h. im Oktober 2015, ohne grundsätzliche Probleme. Wie viele Wohnungen sind den Kommunen von privaten Vermieterinnen und Vermietern zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung bereits angeboten worden (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Wie viele davon wurden angemietet ? Zu Frage 6: Die Anzahl der Wohnungen, die den Gemeinden von privater Seite zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung angeboten werden, und die Anmietquote sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen . Wie viele Wohnungen sind dem Land direkt aus welchen Kommunen angeboten worden und wie ist mit diesen Angeboten verfahren worden? Zu Frage 7: Die Anzahl der Wohnungen und deren Belegenheit in den einzelnen Gemeinden, die seit November 2014 gegenüber der im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelten „Clearingstelle Zuwanderung“ und seit Anfang Oktober 2015 gegenüber der im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelten Koordinationsstelle „Flüchtlingshilfe“ gemeldet wurden, werden statistisch nicht erfasst. Alle Wohnungsangebote werden an die Gemeinden weitergeleitet. Die Gemeinde nimmt eigenständig Kontakt mit den Anbietern auf und klärt die Möglichkeit und die Modalitäten einer etwaigen Anmietung. Eine Rückmeldung an die vermittelnden Ministerien erfolgt nicht. Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Betreiben die Kommunen aktiv Werbung für die Vermietung privater Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen? Zu Frage 8: Beispiele von kommunalen Aufrufen an die Einwohner, Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, sind der Landesregierung bekannt. Über eine entsprechende Gesamtübersicht verfügt sie nicht. Beabsichtigt die Landesregierung aktiv für die private Unterbringung von Flüchtlingen zu werben und wie gestaltet sich die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Kommunen konkret? Zu Frage 9: Der Minister für Inneres und Sport wirbt seit Monaten aktiv bei den Gemeinden und den Gemeindeverbänden sowie in den Medien für eine Verstärkung der Bemühungen um eine geordnete Aufnahme und Unterbringung der schutzbedürftigen Flüchtlinge. Über die kommunalen Spitzenverbände werden die Kommunen auch zukünftig verstärkt auf die Notwendigkeit der Schaffung von weiterem Wohnraum sowie die dazu notwendigen Planungen und Umsetzungsschritte hingewiesen werden. Die Fortsetzung und Aufstockung des Flüchtlingswohnraumprogramms des Landes ist ein erklärtes Ziel. Sind private Flächenangebote trotz Bedarfes von Kommunen abgelehnt worden? Wenn ja, von welchen Kommunen und mit welcher Begründung? Zu Frage 10: Etliche private Anbieter haben sich bei Regierungsstellen darüber beklagt, dass die Gemeinde ihr Immobilienangebot nicht annehme. Teilweise wurde dabei auch die Begründung wie beispielsweise die Bevorzugung des Wohnungsbestandes einer kommunalen Gesellschaft berichtet. Denkbare weitere Gründe sind etwa die mangelnde Eignung oder die Unwirtschaftlichkeit eines Angebots. Die zur vollständigen Beantwortung der Frage nötige Aufklärung aller einschlägigen Sachverhalte bei den Kommunen wäre sehr arbeitsaufwändig und nicht mit einer Aufsichtsfunktion des Landes zu rechtfertigen . Welche Zuschüsse des Landes zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge haben die Kommunen in welcher Höhe bereits in Anspruch genommen? In welcher Höhe sind Förderanträge an das Land gestellt worden (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Zu Frage 11: Die Landesregierung hat zur Unterstützung der Gemeinden Fördermittel i.H.v. 5 Mio. € für das Jahr 2015 bereitgestellt. Gefördert werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 17.12.2014 Investitions-, Unterhaltungsund Beschaffungsmaßnahmen an Wohnräumen, die sodann für die Dauer von mindestens 10 Jahren zur Unterbringung von Asylbewerbern bzw. als Sozialwohnungen einer Mietpreisbindung unterliegen. Um die Gemeinden darüber hinaus noch weiter zu entlasten, gewährt das Ministerium für Inneres und Sport zu den nach Landesförderung verbleibenden kommunalen Eigenanteilen gemeindlicher Fördermaßnahmen ergänzende Bedarfszuweisungen. Hierzu stehen weitere 5 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich somit ein Gesamtfördervolumen i.H.v. 10 Mio. € für 2015. Derzeit sind 217 Maßnahmen durch die Gemeinden gemeldet. Davon wurden für 141 Maßnahmen bereits rd. 6 Mio. € bewilligt. Weitere 41 Anträge über Fördermittel i.H.v. rd. 2,4 Mio. € werden derzeit bearbeitet. Ca. 35 potenzielle Maßnahmen wurden noch nicht beantragt. Für diese stünden aus den Mitteln des Jahres 2015 noch rd. 1,6 Mio. € bereit. Eine Aufschlüsselung nach Kommunen ist als Anlage beigefügt. In welcher Höhe haben private Anbieter bisher Zuschüsse des Landes und der Kommunen zur Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge erhalten und in welcher Höhe sind Zuschüsse beantragt ? Zu Frage 12: Gemäß dem Flüchtlingswohnraumprogramm des Ministeriums für Inneres und Sport sind die Gemeinden aufgrund der Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung alleinige Antragsteller. Das Förderprogramm unterstützt vorrangig kommunale Maßnahmen wie die Herrichtung gemeindeeigener Gebäude oder den Ankauf von Wohnraum (u.a. auch zur Beseitigung von Leerstand oder zwecks sonstiger städtebaulicher Ziele). Sind diese Möglichkeiten erschöpft oder unzweckmäßig, besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Mittel unter den Bedingungen der Förderrichtlinie auch an private Maßnahmenträger weiterzureichen. Der Private verpflichtet sich danach, den geförderten Wohnraum für 10 Jahre der Gemeinde zu Unterbringungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auch hier über die zuständigen Gemeinden, setzt also eine Vereinbarung zwischen Kommune und Privatem voraus. Bislang sind mehrheitlich kommunale Maßnahmen im Programm. Inzwischen wurden aber auch einige private Maßnahmen durch die Gemeinden beantragt. Derzeit entfallen 19 Maßnahmen auf Privatpersonen mit rd. 520.000 € an Zuschüssen (5 Maßnahmen bewilligt mit rd. 70.000 €, 14 beantragt mit rd. 450.000 €). Name Kommune Projekta nzahl Anzahl Wohnein heiten Wohnfläche qm Anzahl Personen förderfähige Kosten vorgesehene Gesamtförder ung (Land + BZ) Kommunale Eigenanteile bewilligt beantragt offen Gemeinde Beckingen 3 10 750 56 619.791,00 168.441,00 451.350,00 1 2 0 Gemeinde Bous 2 4 216 12 233.240,00 162.743,00 70.497,00 0 2 0 Gemeinde Ensdorf 3 6 361 23 276.325,00 188.744,00 87.581,00 1 2 0 Gemeinde Eppelborn 3 12 630 40 193.500,00 145.125,00 48.375,00 3 0 0 Gemeinde Freisen 2 3 230 16 203.640,00 149.820,00 53.820,00 2 0 0 Gemeinde Gersheim 3 10 734 68 289.034,00 194.517,00 94.517,00 0 3 0 Gemeinde Großrosseln 2 12 720 48 200.000,00 150.000,00 50.000,00 0 0 2 Gemeinde Heusweiler 6 12 949 50 385.000,00 288.750,00 96.250,00 6 0 0 Gemeinde Illingen 4 5 320 19 248.800,00 186.600,00 62.200,00 1 0 3 Gemeinde Kirkel 1 1 100 9 50.000,00 37.500,00 12.500,00 0 0 1 Gemeinde Kleinblittersdorf 4 20 554 29 439.466,00 292.100,00 147.366,00 1 1 2 Gemeinde Losheim am See 3 11 300 23 190.000,00 142.500,00 47.500,00 0 0 3 Gemeinde Mandelbachtal 2 3 195 10 120.000,00 90.000,00 30.000,00 0 0 2 Gemeinde Marpingen 1 4 220 10 350.000,00 250.000,00 100.000,00 0 1 0 Gemeinde Merchweiler 1 22 944 56 399.681,00 249.841,00 149.840,00 1 0 0 Gemeinde Mettlach 3 4 360 21 230.000,00 172.500,00 57.500,00 0 0 3 Gemeinde Nalbach 5 10 667 41 131.181,00 95.859,00 35.322,00 4 0 1 Gemeinde Namborn 4 11 705 40 198.133,00 124.066,00 74.067,00 2 2 0 Gemeinde Nohfelden 1 3 260 13 258.309,00 164.982,00 93.327,00 0 1 0 Gemeinde Nonnweiler 2 8 395 18 150.000,00 112.500,00 37.500,00 2 0 0 Gemeinde Oberthal 3 4 350 18 210.000,00 155.000,00 55.000,00 0 2 1 Gemeinde Perl 4 4 395 38 258.528,00 191.764,00 66.764,00 1 0 3 Gemeinde Quierschied 4 4 330 18 192.600,00 141.950,00 50.650,00 1 0 3 Gemeinde Rehlingen- Siersburg 2 11 800 42 1.800.000,00 650.000,00 1.150.000,00 0 0 2 Gemeinde Riegelsberg 2 4 260 21 115.000,00 95.000,00 20.000,00 0 0 2 Gemeinde Saarwellingen 3 6 632 35 251.850,00 110.425,00 141.425,00 0 3 0 Gemeinde Schiffweiler 2 3 224 14 44.077,00 33.057,00 11.020,00 2 0 0 Gemeinde Schmelz 2 2 165 20 51.000,00 38.250,00 12.750,00 2 0 0 Gemeinde Schwalbach 4 13 780 37 404.950,00 277.476,00 127.474,00 3 1 0 Gemeinde Spiesen- Elversberg 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0 0 0 Gemeinde Tholey 4 5 341 24 190.500,00 142.875,00 47.625,00 3 1 0 Gemeinde Überherrn 1 8 600 25 2.000.000,00 500.000,00 1.500.000,00 0 0 0 Gemeinde Wadgassen 5 6 540 32 189.937,00 127.468,00 62.469,00 1 4 0 Gemeinde Wallerfangen 3 11 674 76 92.500,00 69.375,00 23.125,00 0 3 0 Gemeinde Weiskirchen 1 1 111 8 55.707,00 41.781,00 13.926,00 1 0 0 Kreisstadt Homburg 5 22 1.511 145 1.614.784,00 821.463,00 793.321,00 4 1 0 Kreisstadt Merzig 8 39 1.211 72 634.437,00 431.849,00 202.588,00 7 1 0 Kreisstadt Neunkirchen 9 26 1.308 64 520.730,00 390.550,00 130.180,00 5 4 0 Kreisstadt Saarlouis 2 10 577 30 348.585,00 259.914,00 88.671,00 2 0 0 Kreisstadt St. Wendel 5 33 1.142 49 648.846,00 436.923,00 211.923,00 3 2 0 Landeshauptstadt Saarbrücken 48 48 3.744 202 813.935,00 610.436,00 203.499,00 48 0 0 Mittelstadt St. Ingbert 4 15 897 106 906.115,00 499.104,00 407.011,00 4 0 0 Mittelstadt Völklingen 17 68 4.392 197 1.649.418,00 1.068.979,00 580.439,00 16 1 0 Stadt Bexbach 1 6 307 29 41.251,00 20.626,00 20.625,00 0 1 0 Stadt Blieskastel 2 2 300 13 36.853,00 18.426,00 18.427,00 1 1 0 Stadt Dillingen/Saar 7 31 2.613 138 975.000,00 612.750,00 362.250,00 6 1 0 Stadt Friedrichsthal 3 3 193 12 130.000,00 97.500,00 32.500,00 3 0 0 Stadt Lebach 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0 0 0 Stadt Ottweiler 4 6 505 20 263.855,00 182.525,00 81.330,00 3 0 1 Stadt Püttlingen 4 0 505 29 340.000,00 225.000,00 115.000,00 0 0 4 Stadt Sulzbach/Saar 1 16 1.100 60 16.000.000,00 4.000.000,00 12.000.000,00 0 0 4 Stadt Wadern 2 2 120 8 11.472,00 5.736,00 5.736,00 1 1 0 Landesmittel 5.000.000,00 Bedarfszuweisungen 5.000.000,00 10.000.000,00 davon verplant (217 Projekte) 15.622.790,00 Rest/Fehlbetrag -5.622.790,00 (aus Bedarfszuweisungen od. neuen Mittel 2016) bewilligt (141 Projekte) 6.006.925,00 beantragt (41 Projekte) 2.386.604,00 Summe 8.393.529,00 ohne Beantragung (35 Projekte) 1.606.471,00 (aus Mitteln 2015)