LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1619 (15/1450) 01.12.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Sanierungsstau an den saarländischen Hochschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „In einem Bericht aus dem Jahre 2010 hat der Rechnungshof den Sanierungsbedarf allein an der Universität des Saarlandes auf 320 Mio. Euro beziffert . Hinzu kommen nötige Renovierungsmaßnahmen an der HTW und den künstlerischen Hochschulen. Angesichts des Einfrierens der Globalhaushalte und der damit verbundenen finanziellen Einbußen für die Hochschulen werden Universität und HTW in Zukunft noch weniger in der Lage sein, notwendige Investitionen in Gebäudebestand und Infrastruktur zu tätigen. Die Folgen sind augenscheinlich . Um nur einige Beispiele zu nennen: das Gebäude C5.3 der Philosophischen Fakultät ist mit Bauzäunen und aufgespannten Netzen gesichert, um zu verhindern, dass Studierende und Mitarbeiter von herabfallenden Fassadenteilen erschlagen werden . Der Stromausfall an der Universität im vergangenen August, bei dem wichtige Forschungsdaten verloren gegangen sind und ein Sachschaden von etwa 140.000 Euro entstanden ist, wurde durch ein veraltetes und überlastetes Hauptkabel verursacht. Die Studien- und Arbeitsbedingungen an Teilen der Universität werden langsam unerträglich. Den Eindruck, den ausländische Studierende, Gastwissenschaftler und andere Besucher erhalten, kann nur noch als beschämend bezeichnet werden .“ Ausgegeben: 01.12.2015 (07.07.2015) Drucksache 15/1619 (15/1450) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: In den letzten zehn Jahren hat das Land 234 Mio. Euro für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Universität einschließlich der medizinischen Fakultät in Homburg investiert . Darunter wurden u.a. große Sanierungsmaßnahmen wie die Universitätsbibliothek , Chemie, Physik und Infrastrukturmaßnahmen realisiert. Durchschnittlich wurden jedes Jahr rund 23 Mio. Euro an der Universität investiert. In dieser Summe sind auch 2 bis 3 Mio. Euro jährlich für sog. „Kleine Maßnahmen“ enthalten, die ebenfalls für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt wurden. Daneben führt das Land jedes Jahr 3,5 Mio. Euro der Universität für den Bereich der Bauunterhaltung zu. Im laufenden Jahr ist sogar ein Ausgabevolumen von rund 36 Mio. Euro vorgesehen. Alle großen Maßnahmen (> 1 Mio. Euro) werden dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Zustimmung vorgelegt. Oberste Priorität haben insbesondere Brandschutz- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen , da es insoweit um die Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben geht. Priorität besitzen auch Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dienen . Eine Prioritätenliste wird von der Universität als Nutzer erstellt und fortgeschrieben. Diese wird mit der Wissenschaftsabteilung der Staatskanzlei und dem Finanzministerium erörtert, Bauziele vereinbart und im Zeitraum der Finanzplanung umgesetzt. Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin erwähnten 320 Mio. Euro sind nicht vom Rechnungshof ermittelt, sondern wurden im Jahr 2010 von der Universität genannt. Der Rechnungshof hat diese Zahl lediglich in seinen Bericht übernommen und klargestellt , dass dies eine von der Universität grob ermittelte Zahl ist. Bis zum Jahr 2006 wurden Investitionen im Hochschulbaubereich hälftig von Bund und Land getragen. Seitdem erhält das Saarland einen Pauschalbetrag von 10,265 Mio. Euro p.a., der jedoch deutlich weniger als 50 % der jährlichen Bauausgaben für den Hochschulbereich abdeckt (Hochschulbau für HTW Saar, UdS und UKS). Welche Gebäude und Infrastruktureinrichtungen an den saarländischen Hochschulen müssen saniert oder ersetzt werden? (Bitte auflisten nach Hochschule, Standort und Art der vorliegenden Mängel). Zu Frage 1: Die Hochschulen melden den aus ihrer Sicht erforderlichen Bedarf regelmäßig bei der Landesregierung an. Die Anmeldung wird regelmäßig im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens besprochen und findet unter Berücksichtigung der vereinbarten Prioritäten seinen Niederschlag im Entwurf des Haushaltsplanes (EP 20). Neben den laufenden Baumaßnahmen, die in dem Haushaltsplan 2015 enthalten sind, wurden neue Maßnahmen für den Haushalt 2016/2017 in den Regierungsentwurf aufgenommen , der in das parlamentarische Verfahren eingebracht ist. Auf diesen Entwurf wird verwiesen. Drucksache 15/1619 (15/1450) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Kosten werden durch die notwendigen Sanierungen entstehen? (Bitte für jede Maßnahme einzeln ausweisen). Zu Frage 2: Auch hier wird auf den aktuellen Haushaltsplan 2015 und den Regierungsentwurf 2016/2017 verwiesen. Darin sind alle Maßnahmen (> 1 Mio. Euro) aufgeführt und mit Mittelansätzen versehen. Besteht eine Prioritätenliste zum Abbau der Mängel ? Welche Mängel sollen in welchem Zeitraum beseitigt werden? Zu Frage 3: Die Prioritätenliste der Universität des Saarlandes wird in enger Abstimmung zwischen Hochschule, dem Wissenschaftsressort und dem Finanzministerium erörtert und eine Reihung der umzusetzenden Maßnahmen vorgenommen. Die HTW Saar stellt die bauliche Situation sowie die weitere Campusentwicklung durchgehend in engem Dialog mit dem Wissenschaftsressort und dem Finanzministerium dar. Die Prioritäten für die Künstlerischen Hochschulen (HfM, HBK) werden zwischen MBK und MFE abgestimmt . Der Zeitraum für die Beseitigung von Mängeln richtet sich nach der jeweiligen Dringlichkeit und dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen. Welche Rücklagen haben die Hochschulen bzw. das Land für zukünftig notwendig werdende Baumaßnahmen gebildet? Zu Frage 4: Die erforderlichen Mittel werden im jeweiligen Haushalt dargestellt, d.h. es erfolgt keine Finanzierung über Rücklagen.